<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Bildmarke</id>
	<title>Bildmarke - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Bildmarke"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Bildmarke&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-02T16:50:42Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Bildmarke&amp;diff=518361&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: /* Eintragungsvoraussetzungen */ Tippfehler entfernt</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Bildmarke&amp;diff=518361&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2026-01-05T08:55:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Eintragungsvoraussetzungen: &lt;/span&gt; &lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Aka/Tippfehler_entfernt&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Aka/Tippfehler entfernt (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Tippfehler entfernt&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{QS-Recht|Knacknüsse=Ja}}&lt;br /&gt;
{{Deutschlandlastig}}&lt;br /&gt;
Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bildmarke&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine Form der [[Marke (Recht)|Marke]], die aus graphischen Elementen, Abbildungen oder sonstigen bildlichen Darstellungen besteht. Die Schutzfähigkeit ergibt sich aus {{§|3|MarkenG|juris|text=§ 3 Abs. 1 MarkenG}}, der neben anderen Merkenformen ausdrücklich „Abbildungen“ als schutzfähige Zeichen nennt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abgrenzung zu anderen Markenformen  ==&lt;br /&gt;
Als Bildmarke werden nur zweidimensionale Darstellungen bezeichnet, die ausschließlich graphische Elemente beinhalten, aber keine lateinische Schrift. Bildmarken sind deshalb auch alle Marken, die Worte in einer nicht-lateinischen Schrift zum Gegenstand haben.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;Fezer MarkenR/Bingener, 6. Aufl. 2025, MarkenG § 32 Rn. 19, beck-online. Abgerufen am 24. November 2025.&amp;lt;/ref&amp;gt; Logo oder Key-Visual sind keine Begriffe aus dem Markenrecht. Beide können aber eine Bildmarke sein, wenn sie nur aus graphischen Elementen ohne lateinische Schrift bestehen und die [[Marke (Recht)#Eintragungsverfahren (national)|weiteren Voraussetzungen]] für einen markenrechtlichen Schutz erfüllt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei der [[Wortmarke]] dagegen ist nur der reine Text geschützt, unabhängig von seiner [[Typografie|typographischen]] oder sonstigen Gestaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Wort-Bild-Marke|Wort/Bildmarken]] sind Kombinationen von Wortmarken mit graphischen Gestaltungen. Diese liegen dann vor, wenn die Wortmarke über die bloßen Zeichenfolge hinaus ein weiteres gestalterisches Element erhält. Das kann eine grafische, bildliche bzw. farbige Ausgestaltung sein sowie Worte mit Konkretisierung auf eine spezifische Schrifttype bzw. sonstige typografische Ausgestaltung.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot; /&amp;gt; Im Gegensatz zu Wortmarken wird der Schutzgegenstand der (Wort-/) Bildmarke durch ihre grafische Gestaltung (mit-)bestimmt.&amp;lt;ref&amp;gt;BeckOK MarkenR/Schmid-Dochnahl, 43. Ed. 1.10.2025, MarkenG § 32 Rn. 35, beck-online. Abgerufen am 24. November 2025.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Dreidimensionale Marke]]n sind keine Bildmarken, aber in § 3 Abs. 1 MarkenG neben diesen ausdrücklich als schutzfähige Zeichen geregelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Eintragungsvoraussetzungen ==&lt;br /&gt;
Die Eintragungsfähigkeit einer Bildmarke hängt – [[Marke (Recht)#Eintragungsverfahren (Deutschland)|wie bei jeder Marke]] – von ihrer originären [[Unterscheidungskraft (Markenrecht)|Unterscheidungskraft]] ab; fehlt diese, ist die Eintragung ausgeschlossen. Einem Zeichen, das sich in einer bloßen Abbildung der Ware oder der Warenverpackung erschöpft, für die der Schutz in Anspruch genommen wird, fehlt im Allgemeinen die erforderliche Unterscheidungskraft.&amp;lt;ref&amp;gt;Fezer MarkenR/Fezer/Bingener, 6. Aufl. 2025, MarkenG § 3 Rn. 527, 531, beck-online. Abgerufen am 24. November 2025.&amp;lt;/ref&amp;gt;  Ihre abstrakte Unterscheidungseignung kann aber dann anzunehmen sein, wenn das Bildzeichen aufgrund seiner Stilisierung vom Verkehr nicht ohne Weiteres als Warenbild erkannt wird. So bejahte der Bundesgerichtshof die Markenfähigkeit einer zweidimensionalen Abbildung einer Umrisszeichnung eines Etiketts.&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Beschluss vom 5. 11. 1998 – I ZB 12/96 – Etiketten, https://lexetius.com/1998,62.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bildmarken müssen zur Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt ([[Deutsches Patent- und Markenamt|DPMA]]) grafisch darstellbar sein und die Anforderungen der Markenverordnung ({{§|6a|MarkenV_2004|juris|text=§ 6a MarkenV}}) erfüllen, insbesondere hinsichtlich der deutlichen und dauerhaften Wiedergabe der bildlichen Bestandteile. Die grafische Darstellung kann in Schwarz-Weiß oder Farbe erfolgen, wobei die Farben bei farbigen Marken in der Anmeldung zu bezeichnen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beispiele ==&lt;br /&gt;
Bekannte Bildmarken sind etwa der [[Mercedes-Stern]], die vier Ringe für [[Audi]] oder der Blitz für [[Opel]], wenn diese zweidimensional abgebildet werden, etwa auf Druckerzeugnissen. Werden diese Zeichen dreidimensional verwendet, etwa als Emblem an der Front eines Fahrzeuges, handelt es sich aber um [[Dreidimensionale Marke|dreidimensionale Marken]]. Bei den Unternehmenslogos von [[Volkswagen]] oder [[Bayer AG|Bayer]] handelt es sich schließlich um Wort/Bildmarken. Denn sie bestehen nicht ausschließlich aus graphischen Elementen, sondern die Unterscheidungskraft entsteht gerade durch die typographische Bearbeitung der Wortbestandteile.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Markenrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Markenführung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Grafikdesign]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kunst und Kultur (Recht)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
	</entry>
</feed>