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	<title>Betriebsrisiko - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Betriebsrisiko&amp;diff=261108&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;M2k~dewiki: /* Einleitung */ +</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Einleitung: &lt;/span&gt; +&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|behandelt das betriebswirtschaftliche Betriebsrisiko. Zur [[Betriebsrisikolehre]] im [[Arbeitsvertrag (Deutschland)|Arbeitsvertragsrecht]] siehe dort. Zum Geschäftsrisiko siehe [[Geschäftsrisiko]].}}&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Betriebsrisiko&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein Begriff aus der [[Betriebswirtschaftslehre]] und ein [[unbestimmter Rechtsbegriff]], der bei [[Unternehmen]] aus dem [[Unternehmerrisiko]] und [[Operationelles Risiko|operationellen Risiko]] besteht und sich in der Gefahr des Arbeitsausfalls äußert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Unternehmen sind einer Vielzahl von [[Risikobericht#Branchenübergreifende Risikoarten|Risiken]] ausgesetzt. Diese Risiken können aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen entstehen und zu [[Betriebsstörung]]en führen, durch die es zu Produktionsausfällen kommen kann. Dieser Bereich ist ein Untersuchungsgegenstand der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den Arten, den Folgen und der Vermeidung betrieblicher Risiken auseinandersetzt. Das [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]] befasst sich im Rahmen der [[Betriebsrisikolehre]] mit den Auswirkungen von Betriebsstörungen auf die [[Arbeitnehmer]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Betriebsrisiko in der Betriebswirtschaftslehre ==&lt;br /&gt;
Das Betriebsrisiko ist das [[Risiko]], dass ein Unternehmen seine [[Produkt (Wirtschaft)|Produkte]] und [[Dienstleistung]]en aus betrieblich-technischen, wirtschaftlichen oder zwingend rechtlichen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig oder fehlerhaft erbringen kann. Die [[Group of Thirty]] beschreibt das Betriebsrisiko als „die Gefahr von Verlusten aufgrund inadäquater Systeme und Kontrollmechanismen, menschlichem Versagen oder Management-Fehlern“. Bei den unter das Betriebsrisiko fallenden Betriebsstörungen handelt es sich stets um Fälle, bei denen der [[Arbeitsvorgang]] selbst aus betriebstechnischen Gründen gestört ist. Die Betriebswirtschaftslehre neigt dazu, im Betriebsrisiko nur noch das operationelle Risiko zu sehen. Danach sind Betriebsrisiko alle Gefahren, die durch Fehler in internen Prozessen entstehen, „sei es durch [[menschliches Versagen]], Prozess- und Verfahrensfehler oder Systemfehler“.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=bsJ8BgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA265&amp;amp;dq=Betriebsrisiko+Betriebswirtschaftslehre&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0CCwQ6AEwA2oVChMInefa2IKUxwIVDAnbCh2iewJA#v=onepage&amp;amp;q=Betriebsrisiko%20Betriebswirtschaftslehre&amp;amp;f=false Karl Zehetner, &amp;#039;&amp;#039;Financial Leadership: Vom Experten zum CFO&amp;#039;&amp;#039;, 2013, S. 127]&amp;lt;/ref&amp;gt; Es gilt, innerbetriebliche [[Schwachstelle (Organisation)|Schwachstellen]] aufzudecken, um [[Schaden|Schäden]] zu verhindern. Neben diesen internen Gefahren können auch externe Ereignisse wie [[Stromausfall]], [[Terroranschlag|Terroranschläge]] oder [[Naturkatastrophe]]n zum Betriebsrisiko werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Betriebsrisiko im Arbeitsrecht ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Betriebsrisikolehre}}&lt;br /&gt;
Die arbeitsrechtliche Betriebsrisikolehre beschäftigt sich mit der Frage, ob der [[Arbeitnehmer]] das vereinbarte [[Arbeitsentgelt]] auch dann beanspruchen kann, wenn er ohne eigenes [[Verschulden]] seine [[Arbeitsleistung]] nicht erbringen konnte. Zentrale arbeitsrechtliche Vorschrift ist {{§|615|bgb|juris}} Satz 3 [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]], wonach regelmäßig der [[Arbeitgeber]] das Risiko des Arbeitsausfalls trägt und der Arbeitnehmer auch ohne Arbeitsleistung seinen Vergütungsanspruch behält.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vermeidung von Betriebsrisiken ==&lt;br /&gt;
Einzelne Teilrisiken des Betriebsrisikos können durch den Abschluss einer [[Versicherung (Kollektiv)|Versicherung]] (etwa eine [[Betriebsunterbrechungsversicherung]], [[Feuerversicherung]]) überwälzt werden. Betriebliche Maßnahmen wie etwa ein eigener [[Hochwasserschutz]] oder die Einrichtung eines betrieblichen [[Risikomanagement]]s können ebenfalls zur Risikominimierung führen. Dazu zählen beispielsweise [[Notfall]]planungen, [[Redundanz (Technik)|Redundanzen]] wie doppelte [[Datensicherung]]en oder Maßnahmen zur [[Arbeitssicherheit|Unfall-]] und [[Brandverhütung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Thomas Wolke: &amp;#039;&amp;#039;Risikomanagement&amp;#039;&amp;#039;. Walter de Gruyter, 2015&lt;br /&gt;
* Martin Schaaf: &amp;#039;&amp;#039;Risikomanagement und Compliance in Versicherungsunternehmen – aufsichtsrechtliche Anforderungen und Organverantwortung.&amp;#039;&amp;#039; Frankfurter Reihe, Karlsruhe 2010&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4069395-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Risiko]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzrisiko]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Risikomanagement (Bank)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Versicherungswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Risikomanagement (Versicherung)]]&lt;/div&gt;</summary>
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