<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Besserungsschein</id>
	<title>Besserungsschein - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Besserungsschein"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Besserungsschein&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-23T14:20:02Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Besserungsschein&amp;diff=310364&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Invisigoth67: form</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Besserungsschein&amp;diff=310364&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-03-31T14:00:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;form&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Braunkohle-Benzin AG 1963 1000 RM.jpg|mini|Besserungsschein der [[BRABAG]] von 1963]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Besserungsschein&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist bei einem [[Forderung]]sverzicht des [[Gläubiger]]s ein abgegebenes schriftliches Versprechen des zahlungsunfähigen [[Schuldner]]s, bei Besserung seiner Vermögensverhältnisse zunächst erlassene [[Schulden]] ganz oder teilweise zurückzuzahlen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Besserungsschein dient oft als ein Instrument zur [[Prolongation]], das vor allem bei Sanierungsmaßnahmen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene [[Aktiengesellschaft]]en angewandt wird. Er ist in diesen Fällen ein [[Genussschein]], der [[Gläubiger]]n eventuelle spätere Zahlungen verspricht. Ferner werden Besserungsscheine beim Verkauf von [[Wertpapier]]en verwendet, wenn der Wert des Papiers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht richtig eingeschätzt werden kann.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.gabler-banklexikon.de/definition/besserungsschein-56181 Definitionen Besserungsschein] [[Springer Gabler|Gabler Banklexikon]], abgerufen am 24. Mai 2019&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verwendung ==&lt;br /&gt;
Die Institution des Besserungsscheins wurde in der US-amerikanischen Geschäftswelt entwickelt. Von dort ist sie unter anderem nach Deutschland gekommen. Besserungsscheine werden im Wertpapierwesen in der Regel in [[Vergleich (Recht)|Vergleichsverfahren]] verwandt, bei denen [[Aktionär]]e beziehungsweise [[Unternehmensanleihe|Obligationäre]] (Gläubiger) zunächst auf Teile ihres Vermögens bzw. ihrer Forderung verzichten. Sie beinhalten die verbriefte Verpflichtung des Schuldners, sobald es seine finanziellen Verhältnisse erlauben, die vereinbarte Restschuld zu leisten. Der Besserungsschein bringt dem Gläubiger den Vorteil, dass, bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Schuldners, ihm nachträglich zusätzliche Zahlungen zukommen.&amp;lt;ref&amp;gt;Hans-Georg Glasemann, Ingo Korsch: &amp;#039;&amp;#039;Hoffnungswerte. Ungeregelte Ansprüche aus Wertpapieremissionen vor 1945 und ihre Entschädigung nach der Wiedervereinigung.&amp;#039;&amp;#039; Springer-Verlag, 2013, S. 80.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundsatz ==&lt;br /&gt;
Als Besserungsschein wird die auflösende [[Bedingung (Recht)|Bedingung]] innerhalb eines [[Schuldenerlass]]es bezeichnet. Sie zielt darauf ab, dass dem Schuldner zwar grundsätzlich die Schulden gegenüber einem bestimmten Gläubiger erlassen werden; gleichwohl sollen diese Schulden jedoch wiederaufleben, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Schuldners bessern sollte (daher „Besserungsschein“). Das kann etwa an einer Verbesserung des [[Eigenkapital]]s oder an wieder erwirtschafteten Gewinnen gemessen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ablauf ==&lt;br /&gt;
Der Besserungsschein wird meist auf Antrag des Schuldners abgeschlossen, dessen Unternehmen durch den Erlass des oder der Gläubiger eine Krise überwinden soll. Es erfolgt die Zustimmung durch den oder die Gläubiger, bei denen durch den Erlass eine Vermögensvernichtung eintritt. Der Schuldenerlass mit Besserungsschein wird gewählt, wenn begründete Aussichten bestehen, dass das betroffene Unternehmen gesundet. Ist hiervon nicht auszugehen, wird die radikalere Form des bedingungsfreien Schuldenerlasses gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hoffnungswerte ==&lt;br /&gt;
Besserungsscheine wurden zwischen 1952 und 1975 im früheren [[Westdeutschland]] und in [[West-Berlin]] teilweise auch von Kapitalgesellschaften und Kreditinstituten ausgegeben, die beschlagnahmte Vermögenswerte in der ehemaligen [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]] beziehungsweise in den ehemals [[Ostgebiete des Deutschen Reiches|deutschen Ostgebieten]] besaßen. Hatten Aktionäre und Obligationäre nach der [[Währungsreform 1948 (Westdeutschland)|Währungsumstellung]] und der darauf folgenden [[Wertpapierbereinigung]] weniger als 10 Prozent des Wertes ihrer auf [[Reichsmark]] lautenden [[Schuldverschreibung]]en erhalten, so wurde die Restverbindlichkeit in manchen Fällen durch Besserungsscheine verbrieft.&amp;lt;ref&amp;gt;Hans-Georg Glasemann, Ingo Korsch: &amp;#039;&amp;#039;Hoffnungswerte. Ungeregelte Ansprüche aus Wertpapieremissionen vor 1945 und ihre Entschädigung nach der Wiedervereinigung.&amp;#039;&amp;#039; Springer-Verlag, 2013, S. 82.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Scheine stellten sogenannte Hoffnungswerte dar und verhießen eine Nachbesserung für den Fall, dass die betroffenen Gesellschaften ihr Eigentum zurückerhalten oder entschädigt werden. Bekannte Unternehmen, die solche Besserungsscheine ausgaben, waren unter anderem die [[Braunkohle-Benzin AG]] in Berlin, die [[Junkers Flugzeug- und Motorenwerke]] in Dessau, [[Henschel &amp;amp; Sohn]] in Kassel und [[Ernst Heinkel Flugzeugwerke|Heinkel]] in Rostock.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13488312.html Wertpapiere auf dem Speicher] &amp;#039;&amp;#039;[[Der Spiegel]]&amp;#039;&amp;#039; vom 14. Januar 1991, abgerufen am 24. Mai 2019&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Rangrücktritt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Peter Knief: &amp;#039;&amp;#039;Sanierungsgewinn und Besserungsschein.&amp;#039;&amp;#039; [[DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag)|Deutscher Sparkassenverlag]], 1987.&lt;br /&gt;
* Anja Herzberg: &amp;#039;&amp;#039;Rangrücktrittserklärung, bedingter Forderungsverzicht und Besserungsscheine.&amp;#039;&amp;#039; [[GRIN Verlag]], 2007.&lt;br /&gt;
* Hans-Georg Glasemann, Ingo Korsch: &amp;#039;&amp;#039;Hoffnungswerte. Ungeregelte Ansprüche aus Wertpapieremissionen vor 1945 und ihre Entschädigung nach der Wiedervereinigung.&amp;#039;&amp;#039; [[Springer Science+Business Media]], 2013.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [https://www.iww.de/gstb/archiv/kapitalgesellschaften-forderungsverzicht-gegen-besserungsschein--eine-sinnvolle-alternative-f45191 Steuerliche Auswirkungen (Deutschland) bei Forderungsverzicht gegen Besserungsschein] IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft&lt;br /&gt;
* [https://www.nonvaleurs.de/pdf/besserungsscheine.pdf Übersicht aller zwischen 1952 und 1975 ausgegebenen Besserungsscheine aus der westdeutschen Währungs- und Wertpapierumstellung (ab S. 8.)] [[Nonvaleurs]].de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references responsive /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wertpapierrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gesellschaftsrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Invisigoth67</name></author>
	</entry>
</feed>