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	<title>Beisitzer - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-31T12:57:20Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Beisitzer&amp;diff=861854&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Hasselklausi: &quot;Beschuldigt&quot; durch das allgemeinere &quot;Vorgang&quot; ersetzt</title>
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		<updated>2023-09-10T20:55:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&amp;quot;Beschuldigt&amp;quot; durch das allgemeinere &amp;quot;Vorgang&amp;quot; ersetzt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Staatslastig|DE|Betrifft=Artikel}}&lt;br /&gt;
Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Beisitzer&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine Person, die in einem [[Gremium]] (Vereinsvorstand, Prüfungskommission, Gericht, bei [[Wahl]]en etc.) mitwirkt.&lt;br /&gt;
Die Aufgabe eines Beisitzers besteht im Wesentlichen darin, ungeachtet des Inhalts einer Sache, eine allgemein korrekte und faire Beurteilung und fairen Verfahrensablauf sowie eine objektive Beurteilung des Vorganges sicherzustellen.&lt;br /&gt;
Im [[Disziplinarrecht#Österreich|österreichischen]] Disziplinarrecht, des Beamtendienstrechts u. a. fungiert ein(e) Bürgermeister(in) als „Beisitzer(in)“ in einer von der jeweiligen Landesregierung bestellten Disziplinarkommission.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beisitzer in Vereinsvorständen ==&lt;br /&gt;
In [[Verein]]en können Beisitzer nach [[Vereinsrecht (Deutschland)|deutschem Vereinsrecht]] dem BGB-[[Vorstand]] oder dem erweiterten Vorstand angehören, je nachdem, wie dies innerhalb der Satzung geregelt ist. Mitglieder des erweiterten Vorstands sind jedoch im Unterschied zum BGB-Vorstand nach {{§|26|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] nicht [[Vertretungsmacht|vertretungsberechtigt]]. Beisitzer können verschiedene Funktionen innerhalb des Vorstands wahrnehmen. Dies können u.&amp;amp;nbsp;a. sein:&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.vereinswelt.de/beisitzer |titel=Beisitzer |werk=vereinswelt.de |hrsg=[[VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft|Fachverlag für Vereine]] |datum=2019-09-10  |abruf=2019-09-15 |kommentar=Hier wird empfohlen, durch eine Satzungsregelung die Beisitzer vom BGB-Vorstand auszunehmen.}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Übernahme eines bestimmten Fach-/Aufgabengebiets&lt;br /&gt;
* [[Stellvertretung]] und/oder Entlastung eines anderen Vorstandsmitglieds&lt;br /&gt;
* [[Public Relations]]&lt;br /&gt;
* Funktion eines [[Know-how]]-Trägers&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beisitzer in Prüfungskommissionen ==&lt;br /&gt;
In Prüfungskommissionen (z.&amp;amp;nbsp;B. vor der [[Handwerkskammer]] oder bei [[Diplom]]prüfungen) ist in der Regel ein Beisitzer im Prüfungsausschuss. Sein Augenmerk liegt weniger auf der fachlichen Beurteilung des Prüflings, er achtet vielmehr auf einen fairen Prüfungsverlauf. Im betrieblichen Ausbildungswesen kommt häufig ein Mitglied des [[Betriebsrat]]es oder der [[Jugend- und Auszubildendenvertretung|Jugendvertretung]] zum Einsatz.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Beisitzer bei Gericht ==&lt;br /&gt;
Bei [[Gericht]] werden alle Mitglieder des Gerichts, die neben dem [[Vorsitz]]enden tätig sind, als Beisitzer bezeichnet.&amp;lt;ref&amp;gt;http://www.wissen-digital.de/lexikon/Beisitzer&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese können also sowohl Berufs- als auch [[Laienrichter]] sein. Die Besetzung eines Gerichts mit Beisitzern soll der Wahrung der Unabhängigkeit und [[Unvoreingenommenheit]] sowie dem Ausschluss von Willkür dienen, da sich die Mitglieder des Gerichts gegenseitig kontrollieren sollen, und eine größere Anzahl von Personen die Bildung von [[Seilschaft]]en und ähnlichem verhindert. Ein Gericht wird in der Regel immer mit einer ungeraden Anzahl von Richtern besetzt um eine [[Patt]]situation bei der [[Urteilsfindung]] zu verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Besetzung mit Laienrichtern repräsentiert die Anwesenheit des [[Volk]]es, welchem als Träger der [[Staatsgewalt]], die Rechtsprechung obliegt.&amp;lt;ref&amp;gt;Vgl. {{Art.|20|gg|juris}} GG&amp;lt;/ref&amp;gt; Ebenso sollen die [[Schöffe (ehrenamtlicher Richter)|Schöffen]] das Vertrauen in die [[Ablehnungsgesuch|Unbefangenheit]] und [[Unvoreingenommenheit]] des Gerichts stärken, da sie nicht der „Berufsgemeinschaft“ der Richter angehören, sondern ehrenamtlich tätige Bürger sind. Die ehrenamtlichen Richter stellen einen wichtigen Teil eines Gerichtes dar, da Urteile „[[Im Namen des Volkes]]“ gesprochen und verkündet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Historische Amtsbezeichnungen für beisitzende Richter waren etwa [[Reichsgerichtsrat]], [[Oberlandesgerichtsrat]] oder [[Landgerichtsrat]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Stimmrecht ==&lt;br /&gt;
Ob ein Beisitzer stimmberechtigt ist, wird in der [[Satzung (Privatrecht)|Satzung]] oder Ordnung festgelegt, in der auch das jeweilige Gremium definiert ist, dem er angehört. In Vereinsvorständen sind Beisitzer üblicherweise in vollem Umfang stimmberechtigt. Im Justizbereich hat auch die Stimme eines [[Schöffe (ehrenamtlicher Richter)|Schöffen]] den gleichen Stellenwert wie die des [[Berufsrichter]]s.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Landschöffe]]&lt;br /&gt;
* [[Sitzordnung]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Vereinswesen]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Berufliche Funktion]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Hasselklausi</name></author>
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