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	<title>Bedarfsflug - Versionsgeschichte</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Ad-hoc-Charter: &lt;/span&gt; &lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Aka/Tippfehler_entfernt&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Aka/Tippfehler entfernt (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Tippfehler entfernt&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bedarfsflug&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Charterflug&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Orderverkehr&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Anforderungsverkehr&amp;#039;&amp;#039;; von &amp;#039;&amp;#039;[[charter]]n:&amp;#039;&amp;#039; zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung eines [[Nutzungsentgelt]]es) ist in der [[Luftfahrt]] eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene [[Personenbeförderung|Personen-]] oder [[Güterbeförderung]] zu einem vom [[Auftraggeber]] bestimmten [[Destination (Tourismus)|Zielort]]. Gegensatz ist der [[Linienflug]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im internationalen [[Luftrecht]] wird der Charterflug {{enS|Non-Scheduled Traffic}} genannt. Der Begriff Charterverkehr ist vor allem im [[Flugverkehr]] üblich; die Entsprechung bei der [[Seefracht]] wird meist als [[Trampschifffahrt]] und im [[Straßenpersonenverkehr]] als [[Gelegenheitsverkehr]] bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Unterscheidung von Charterflügen ==&lt;br /&gt;
=== Ad-hoc-Charter ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Visita del Papa Francisco. Recepción en Hangar Presidencial - 24994016945.jpg|mini|Flugzeuge der [[Alitalia]] wurden vom [[Vatikanstadt|Vatikan]] für Auslandsreisen des [[Papst]]es gechartert]]&lt;br /&gt;
Ad-hoc-Charter (Sonderflug, Gelegenheitsflug) liegt vor, wenn ein Auftraggeber ein Flugzeug kurzfristig für eine einmalige oder kurzzeitige Beförderungsleistung mietet. Diese außerplanmäßigen Flüge stellen die ursprüngliche Form des Charterverkehrs dar. Viele ältere Charterfluggesellschaften (wie [[Transocean Air Lines]], [[Belgian International Air Services|BIAS]] oder [[Young Cargo]]), die keine langfristigen Beförderungsverträge mit ihren Kunden abschließen konnten, beförderten Passagiere oder Fracht hauptsächlich auf Gelegenheitsflügen. Die Unternehmen mussten einen erheblichen Aufwand bei der [[Akquise]] von Aufträgen leisten, um die Auslastung ihrer Flugzeuge dauerhaft zu sichern. Diese Arten von Dienstleistungen werden überwiegend im [[Geschäftsflugverkehr]] sowie von zahlreichen [[Frachtfluggesellschaft]]en umgesetzt. Daneben bieten auch Linienfluggesellschaften, die ansonsten keine Charterflüge durchführen, entsprechende Sonderflüge an. Die [[Lufthansa]] vermietet beispielsweise Flugzeuge an den [[DFB]] und setzt diese im Charterbetrieb zum Transport der [[Deutsche Fußballnationalmannschaft|deutschen Fußballnationalmannschaft]] ein.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv |wayback=20131230234352 |url= http://news.fluege.de/airline-news/lufthansa-boeing-747-8-fliegt-deutsche-nationalmannschaft-nach-danzig/44070.html |text=Lufthansa: Boeing 747-8 fliegt deutsche Nationalmannschaft nach Danzig}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die britische Regierung mietet häufig Flugzeuge der [[British Airways]] oder [[Virgin Atlantic]] für Auslandsreisen des [[Premierminister des Vereinigten Königreichs|Premierministers]].&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link|date=2019-05-03 |url=http://www.dailymail.co.uk/news/article-1215414/Gordon-Brown-charters-cut-price-Virgin-plane-G20-BA-snub.html }}, Daily Mail Online, 23. September 2009.&amp;lt;/ref&amp;gt; Auch die auf dem [[Air-France-Flug&amp;amp;nbsp;4590]] abgestürzte [[Concorde]] führte einen Ad-hoc-Charterflug durch. Der Auftraggeber war in diesem Fall die deutsche [[Reederei Peter Deilmann]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Inclusive-Tour-Charter ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Boeing 727-30, Condor AN2089181.jpg|mini|Anfänglich führte [[Condor Flugdienst|Condor]] fast ausnahmslos &amp;#039;&amp;#039;IT-Charterflüge&amp;#039;&amp;#039; für [[Reiseveranstalter]] durch]]&lt;br /&gt;
Inclusive-Tour-Charter (IT-Charter, touristischer Charterflug) ist eine Beförderungsleistung, die eine Fluggesellschaft im Auftrag eines [[Reiseveranstalter]]s durchführt, um dessen Kunden im Rahmen einer [[Pauschalreise]] zum gebuchten Urlaubsort zu fliegen. Mietet nur ein Reiseveranstalter das Flugzeug an, liegt ein sogenannter &amp;#039;&amp;#039;Vollcharter&amp;#039;&amp;#039; vor. Teilen sich mehrere Reiseveranstalter die [[Sitzplatzkapazität]] einer Maschine untereinander auf, spricht man von &amp;#039;&amp;#039;Teilcharter&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Splitcharter&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Blockcharter&amp;#039;&amp;#039; genannt). Im Gegensatz zum Ad-hoc-Charterflug verkehren die Flugzeuge im IT-Charterverkehr meist längerfristig (zum Beispiel für die Dauer einer Urlaubssaison) auf festen Routen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Charterflug häufig mit dem IT-Charterflug gleichgesetzt. Innerhalb des IT-Charterverkehrs können, in Abhängigkeit von den Flugzielen, &amp;#039;&amp;#039;Inbound-&amp;#039;&amp;#039; und &amp;#039;&amp;#039;Outbound&amp;#039;&amp;#039;-Charterflüge unterschieden werden:&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Inbound-Charter&amp;#039;&amp;#039; („ankommender Charterverkehr“) liegt vor, wenn eine Fluggesellschaft ausländische Pauschalreisende in das Land befördert, in dem das Unternehmen ansässig ist. So befördern beispielsweise türkische Charterfluggesellschaften Urlauber aus Mitteleuropa im &amp;#039;&amp;#039;Inbound-Charter&amp;#039;&amp;#039; zu Zielorten in der [[Türkei]].&lt;br /&gt;
* Deutsche Charterfluggesellschaften fliegen dagegen fast ausnahmslos &amp;#039;&amp;#039;Outbound-Charter&amp;#039;&amp;#039; („ausgehender Charterverkehr“), indem sie Reisende aus Deutschland zu Urlaubszielen im Ausland transportieren. Einige österreichische und Schweizer Charterfluggesellschaften setzten ihre Flugzeuge im Sommer im &amp;#039;&amp;#039;Outbound-Charter&amp;#039;&amp;#039; ein und führten daneben im Winter auch &amp;#039;&amp;#039;Inbound-Charter&amp;#039;&amp;#039; für ausländische Wintersportler durch.&amp;lt;ref&amp;gt;Leisure Airlines of Europe, K. Vomhof, Newcastle-upon-Tyne 2001.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Affinity-Group-Charter ===&lt;br /&gt;
[[Datei:Convair CV-990 (Denver Ports of Call) at MZJ (B).jpg|mini|Ports of Call Air nutzte auch [[Convair CV-990]] zur Beförderung ihrer Klubmitglieder]]&lt;br /&gt;
Affinity-Group-Charter (Klubcharter, Charterflüge für Reisegruppen) war eine Sonderform des touristischen Charterflugs, der insbesondere von [[Kanada|kanadischen]] und [[Vereinigte Staaten|US-amerikanischen]] Fluggesellschaften sowie im transatlantischen Charterverkehr umgesetzt wurde. Viele nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] gegründete US-Fluggesellschaften erhielten von behördlicher Seite den Status &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Supplemental Airlines&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (sinngemäß „Zusatz-Fluggesellschaft“). Entsprechend eingestufte Unternehmen durften weder feste Flugverbindungen einrichten noch Tickets im Einzelverkauf anbieten oder touristische Charterflüge für Reiseveranstalter durchführen. Dies war den US-amerikanischen Linienfluggesellschaften vorbehalten. Eine Beförderung von Vereinen oder Verbänden auf Ad-hoc-Charterflügen war den &amp;#039;&amp;#039;Supplemental Airlines&amp;#039;&amp;#039; jedoch erlaubt, wenn diese ein Flugzeug des Unternehmens direkt anmieteten. Fluggesellschaften wie [[Trans International Airlines]] und [[Ports of Call Air]] gründeten daraufhin Mitte der 1960er Jahre firmeneigene Reiseklubs und vermarkteten über diese Urlaubsangebote für Klubmitglieder. Die Rechtslage erlaubte es den Unternehmen, die Klubreisenden mit den eigenen Flugzeugen zu befördern.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://ir.lawnet.fordham.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=2181&amp;amp;context=flr Charter Organizers and Tour Operators: Air Carriers or Ticket Agents under the Federal Aviation Act of 1958] von Beth E. Wortman, 1975; Fordham Law Review Volume&amp;amp;nbsp;44 Issue&amp;amp;nbsp;1 Article&amp;amp;nbsp;6; abgerufen am 3. Mai 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese Vorgaben galten auch für Urlauber aus Europa: Während deutsche Pauschalreisende ihren USA-Urlaub mit einem Linienflug antreten mussten, konnten Reisegruppen einen Charterflug der [[Südflug International|Südflug]] oder [[Atlantis (Fluggesellschaft)|Atlantis]] nutzen, der keiner [[IATA]]-Preisbindung unterlag.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45741779.html Freier Himmel]. Der Spiegel, 31. März 1969, abgerufen am 3. Mai 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt; Darüber hinaus waren die Gruppenreisen von Abgaben befreit, wenn die Urlauber mehr als zwei Orte in den USA besuchten oder an einer [[Rundreise]] teilnahmen. Um diesen Preisvorteil zu nutzen, gründeten sich in den 1960er Jahren zahlreiche private Reiseklubs in Deutschland, deren Beitrittserklärungen in den [[Reisebüro]]s auslagen.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.zeit.de/1968/39/kampf-um-den-fluggast Kampf um den Fluggast], Die Zeit, 27. September 1968, abgerufen am 3. Mai 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt; Nach der Deregulierung des US-Luftverkehrsrechts im Jahr 1978 wurden die meisten dieser Reiseklubs aufgelöst.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Military-Charter ===&lt;br /&gt;
[[Datei:DELTA AIRLINES BOEING 767-300 AT FRANKFURT HAHN FLUGHAFEN GERMANY APRIL 2013 (8695756344).jpg|mini|Eine von den US-Streitkräften gemietete [[Boeing 767]] der [[Delta Airlines]] auf dem [[Flughafen Frankfurt-Hahn]]]]&lt;br /&gt;
Military-Charter (militärischer Charter) ist die Anmietung eines Zivilflugzeugs durch die Streitkräfte eines Landes, um Mannschaften oder Fracht zu befördern. Diese Beförderungsleistungen können einmalig oder langfristig erfolgen und sind nicht nur auf Krisenzeiten beschränkt. Bereits in den 1950er Jahren schrieb der [[Military Air Transport Service]] (MATS) regelmäßig Aufträge aus, um Zivilmaschinen für die Versorgung der US-Stützpunkte in Übersee zu nutzen.&amp;lt;ref&amp;gt;351 F.2d 1001, No.&amp;amp;nbsp;271-60, United States Court of Claims, October 15 1965.&amp;lt;/ref&amp;gt; Diese militärischen Charterflüge waren insbesondere bei den &amp;#039;&amp;#039;Supplemental Airlines&amp;#039;&amp;#039; begehrt, die dadurch ihre Flugzeuge langfristig auslasten konnten. Zur Zeit des [[Vietnamkrieg]]s setzte der MATS eine Vielzahl von angemieteten Zivilmaschinen als Truppentransporter sowie auf Versorgungs- und Evakuierungsflügen ein. Während des [[Zweiter Golfkrieg|Zweiten Golfkriegs]] wurden US-Truppen mit gecharterten Flugzeugen der [[Tower Air]], [[World Airways]] und weiterer Fluggesellschaften an den [[Persischer Golf|Persischen Golf]] verlegt. Allein über den [[Flughafen Hahn]] wurden im Jahr 2013 rund 730 militärische Charterflüge ausgeführt, an denen unter anderem die Unternehmen [[Delta Airlines]], [[United Airlines]] und [[Atlas Air]] beteiligt waren.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.fluglaerm.de/hahn/militaer_titel.html „Ziviler“ Militärflugverkehr und Kriegsgewinnlerei auf dem Flugplatz Hahn], www.fluglaerm.de, abgerufen am 3. Mai 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch Streitkräfte anderer Staaten mieten Zivilflugzeuge an. So führte beispielsweise [[Worldways Canada]] in den 1980er Jahren regelmäßige Charterflüge für die kanadischen Streitkräfte zum [[Flughafen Lahr]] durch. Die [[Bundeswehr]] nutzt gecharterte Maschinen ziviler Fluggesellschaften zur Verlegung von Soldaten und Gerätschaften bei Auslandseinsätzen. Ab dem Jahr 2010 wurde beispielsweise mehrfach eine [[Antonow An-124]] gemietet, um [[Panzerhaubitze 2000|Panzerhaubitzen]] von und nach [[Afghanistan]] zu transportieren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link|url=https://www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw/start/aktuelle_einsaetze/!ut/p/z1/hVDBToNAEP0arjsLLYLeQGxTQ6gRbMtezAJTQHGXLFswxo93m0YvSpzDS2bemzcvAwwOwAQf25rrVgremT5nV8-hH2exc-04UfYU0M2dS7fpbbRYUw92sP9PwgxNZyqgkFYIufHwZj3WNqTAgL3wkb-TXirdoSa8PGeEvOGi6vBBlsFlYIQVklIKozGoUejWYK24lupnuzwpZRjSVpBTOwptb_mdyf70o8cwY-7S2SSrLdwDqztZXL4RiGLh18AUHlGhIidlxo3W_XBjUYtO00QGrbDVr4rjUWPBh3YgFVr0fJl3FuUW_a34y7qRg4bDrCP0bys_SdzxI8b9FzFyn7A!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/ |date=2022-10}}, Website der Bundeswehr, Kunduz, 4. Februar 2011, abgerufen am 16. Mai 2023&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Cargo-Charter ===&lt;br /&gt;
Cargo-Charter (Frachtcharter) sind außerplanmäßige Frachtflüge, die einmalig oder über einen vertraglich festgelegten Zeitraum durchgeführt werden. In diesem Geschäftsfeld sind viele, zumeist kleinere [[Frachtfluggesellschaft]]en tätig, die im Gegensatz zu den größeren Frachtlinien wie [[Lufthansa Cargo]] weder über eigene [[Logistikzentrum|Logistikzentren]] noch über ein Auftragsvolumen verfügen, um ihre Flugzeuge langfristig auf festen Routen zu betreiben. Zur Auslastung ihrer Maschinen führen die Unternehmen zum Teil auch Frachtcharter für andere Fluggesellschaften durch und setzen ihre Flugzeuge dabei im [[Wet-Lease]] auf deren Streckennetzen ein. Einige Gesellschaften wie [[Volga-Dnepr Airlines]] oder [[Antonov Airlines]] haben sich mit Flugzeugen der Typen [[Antonow An-124]] oder [[Antonow An-225]] auf die Beförderung von besonders großen und/oder schweren Lasten spezialisiert. Hierzu zählt beispielsweise der am 11. August 2009 erfolgte Transport eines 190 Tonnen schweren Generators mit einer Antonow An-225 vom Flughafen Frankfurt-Hahn. Neben Einzelaufträgen auf Ad-hoc-Basis können auch langfristige Verträge geschlossen werden. So setzte beispielsweise die Fluggesellschaft [[Transamerica Airlines]] in den 1980er Jahren ihre [[Lockheed L-100 Hercules]] im Rahmen von mehrmonatigen Chartereinsätzen in [[Guatemala]], [[Neuguinea]] und im [[Sudan]] zur Erschließung von [[Erdöl]]feldern ein.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link |url=http://www.flightglobal.com/pdfarchive/view/1983/1983%20-%200085.html |text=Iata &amp;quot;keeps fares down&amp;quot; |datum=2023-05-16}} Flight International, 15. Januar 1983, abgerufen am 3. Mai 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sub-Charter ===&lt;br /&gt;
Sub-Charter (Vermietungscharter) liegt vor, wenn eine Fluggesellschaft eine Maschine mitsamt Besatzung von einer anderen Fluggesellschaft mietet und diese auf den eigenen Routen sowie unter eigenen Flugnummern einsetzt. Diese kurzzeitigen Mietverhältnisse werden häufig geschlossen, wenn sich ein eigenes Flugzeug in der Wartung befindet oder in der Hauptsaison zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Aufgrund der kurzen Einsatzdauer werden die angemieteten Maschinen in der Regel nicht umlackiert. Für Deutschland und Österreich benötigt die den Subcharter ausführende Fluggesellschaft keine eigene Einfluggenehmigung, wenn der Grund für die Anmietung der Ausfall eines Flugzeugs ist und der Subcharter auf maximal fünf Tage begrenzt wird.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url= http://www.luftrecht-online.de/nfl/EinAusflugvE.pdf |wayback=20131230233846 |text=Zusammenfassung der Bestimmungen über Einflug und Ausflug von Luftfahrzeugen im Bereich der Bundesrepublik Deutschland, NfL&amp;amp;nbsp;I 99/09 vom 9. April 2009 (PDF)}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Idee des IT-Charterfluges ==&lt;br /&gt;
[[Datei:LTE Boeing 757-2G5; EC-EGH, February 1988 (5669690520).jpg|mini|Die Charterfluggesellschaft [[LTE International Airways|LTE]] entstand als ein deutsch-spanisches [[Joint Venture]]]]&lt;br /&gt;
Der Begriff &amp;#039;&amp;#039;Inclusive-Tour-Charterflug&amp;#039;&amp;#039; (IT-Charter) bedeutet, dass ein Reiseveranstalter bei einer Fluggesellschaft auf eigenes Risiko Plätze auf Flügen anmietet ([[Charter|chartert]]). Dies erfolgt im Rahmen einer vom Reiseveranstalter organisierten Pauschalreise, bei der ein Hotelaufenthalt, ein Transfer vom Zielflughafen und sonstige Leistungen zu einem Gesamtpaket gebündelt und zu einem Gesamtpreis verkauft werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Code of Federal Regulations of the United States of America, 1. Januar 1967.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Urlauber preisgünstiger als im Linienflugverkehr befördern zu können, wurden touristische Charterflüge in einigen zwischenstaatlichen Abkommen von bestimmten Steuern und Abgaben befreit. Zum Schutz der nationalen Linienfluggesellschaften, die sich früher meistens in Staatsbesitz befanden, waren die staatlichen Genehmigungen für Charterflüge aber an Bedingungen geknüpft wie:&lt;br /&gt;
* Ein Charterflug durfte nur in Zusammenhang mit einer touristischen Leistung angeboten werden. Dies diente zur Sicherstellung, dass Devisen ins Land flossen.&lt;br /&gt;
* Die Anzahl von Charterflügen in ein Land war ursprünglich begrenzt. Später kam die Forderung dazu, dass nur so viele Charterflüge in ein touristisch tätiges Land erlaubt waren, wie jenes Land in das Herkunftsland des Charters fliegen durfte. Dies ließ sich praktisch nicht umsetzen, da die Anzahl der Urlaubsflüge in den Süden um ein Vielfaches höher war als der Bedarf in umgekehrter Richtung. Einige Staaten, darunter Spanien, setzten sich in den 1980er Jahren deshalb verstärkt dafür ein, mehr einheimische Unternehmen an den Charterflügen zu beteiligen.&amp;lt;ref&amp;gt;Aero, Ausgabe&amp;amp;nbsp;72, Jahrgang 1984.&amp;lt;/ref&amp;gt; Infolgedessen entstanden Charterfluggesellschaften mit multinationaler Beteiligung ([[Joint Venture]]s) wie [[Futura International Airways]], [[Greenair]], [[LTE International Airways]], [[Sunexpress]] oder [[Viva Air]].&lt;br /&gt;
* Touristen, die mit einem Charterflug einreisten, durften auch nur mit einem Charterflug wieder ausreisen. Reisen mit verschiedenen Transportmitteln, beispielsweise mit einem Kreuzfahrtschiff von [[Venedig]] (Italien) nach [[Athen]] (Griechenland) und zurück nach Österreich mit einem Charterflug unterlagen einer Sondergenehmigung vonseiten der Regierung.&lt;br /&gt;
[[Datei:Corsair Boeing 747-400 Zammit.jpg|mini|Die französische [[Corsair International|Corsair]] setzte ihre [[Boeing 747-400]] mit bis zu 587 Sitzplätzen ein]]&lt;br /&gt;
Der Preisvorteil des Charterfluges resultierte aus:&lt;br /&gt;
* einer meistens deutlich engeren Bestuhlung und damit höherer Anzahl an Sitzplätzen in den Maschinen. Die Charterfluggesellschaft [[Corsair International|Corsair]] setzte beispielsweise ihre [[Boeing 747-400]] im Jahr 2006 mit 587&amp;amp;nbsp;Sitzplätzen ein und stellte damit einen Rekord für diesen Flugzeugtyp auf.&amp;lt;ref&amp;gt;jp airline-fleets international, Edition 2005/06.&amp;lt;/ref&amp;gt; Zudem verzichteten einige Gesellschaften auf den Einbau einer [[Galley]], um mehr Passagiere befördern zu können.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link |date=2018-04-03 |url= http://www.flightglobal.com/pdfarchive/view/1970 |text=Flight International, 19. März 1970, S.&amp;amp;nbsp;439}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Einer höheren Auslastung des Platzangebots, man rechnete mit Auslastungen um 80 bis 90&amp;amp;nbsp;Prozent.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=http://www.inatour.de/2013/imagekampagne-der-luftfahrtindustrie/ |wayback=20131230235708 |text=4 Liter Kampagne der Luftfahrtindustrie}}, Institut für nachhaltigen Tourismus, 16. Januar 2013, abgerufen am 16. Mai 2023.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* Ersparnisse bei Verwaltung und Abfertigung wie beim [[Ticket (Luftfahrt)|Ticketing]], also der Ausstellung von Flugscheinen. Dies machten die Reiseveranstalter in der Regel selbst.&lt;br /&gt;
* Garantieabnahme der Fluggesamt- oder einer Teilkapazität durch den Reiseveranstalter&lt;br /&gt;
* Verwendung kleinerer Flughäfen, die niedrige Lande- und Abfertigungsgebühren verlangten (wie es auch die [[Billigfluggesellschaft]]en durchführen).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vorgaben des Dachverbandes [[IATA]] erlaubten es Linienfluggesellschaften wie [[Lufthansa]], [[Swissair]] oder [[Air France]] nicht, direkt am Charterverkehr teilzunehmen, weil sich die Geschäftsmodelle und die Vertriebswege beider Flugarten unterschieden. Aufgrund dieser Einschränkung gründeten zahlreiche europäische Linienfluggesellschaften in den 1950er und 1960er Jahren neue firmeneigene Gesellschaften oder wandelten bereits vorhandene Tochterunternehmen in Charterfluggesellschaften um. Diese Chartertöchter wie [[Condor Flugdienst]], [[Balair]], [[Sobelair]] oder [[Scanair]] befanden sich zur damaligen Zeit ebenso wie ihre Muttergesellschaften ganz oder teilweise in [[Staatsunternehmen|Staatsbesitz]].&lt;br /&gt;
Daneben entstanden viele private &amp;#039;&amp;#039;Urlaubsflug-Gesellschaften&amp;#039;&amp;#039;, wie die [[Bavaria Fluggesellschaft]], [[Britannia Airways]], [[Conair of Scandinavia|Conair]], [[Court Line]], [[Germanair]], [[Hapag-Lloyd Flug]] oder [[LTU]] sowie später die [[Air Berlin]], [[Aero Lloyd]] und [[Lauda Air]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entwicklung des IT-Charterfluges ==&lt;br /&gt;
Am 29. März 1956, ein Jahr nachdem die [[Besatzungsstatut|Besatzungsmächte]] durch den zweiten [[Deutschlandvertrag]] das [[Alliiertes Vorbehaltsrecht|Alliierte Vorbehaltsrecht]] der Genehmigung des Luftverkehrs an die Bundesrepublik Deutschland übertragen hatten, starteten die ersten Charterflüge des Condor Flugdienstes, damals noch als „Bedarfsluftverkehr“ bezeichnet.&amp;lt;ref&amp;gt;Sven Weniger: &amp;#039;&amp;#039;Drei Propellermaschinen ins Heilige Land. Er machte das Fliegen erschwinglich: Der deutsche Charterflug wird sechzig.&amp;#039;&amp;#039; In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31. März 2016, S.&amp;amp;nbsp;R2.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bereits in den 1980er Jahren setzte eine Aufweichung der strikten Trennung zwischen Charterflug und Linienflug ein. Ein zunehmender Konkurrenzdruck veranlasste die Reiseveranstalter, die nicht verkauften Restkapazitäten ihrer Kontingente im Einzelplatzverkauf als sogenannte &amp;#039;&amp;#039;Camping-Flüge&amp;#039;&amp;#039; anzubieten. Diese Angebote beinhalteten lediglich die Beförderung mit einem Charterflug, nicht aber die sonstigen Leistungen (Hotel, Transfer und so weiter) einer Pauschalreise.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv |url= http://www.fernakademie-touristik.de/fileadmin/downloads/Luftverkehr-02-Musterlektion.pdf |wayback=20131230232831 |text=Luftverkehrskunde, Dirk Aufermann, Münster 2012 (PDF)}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Um den Bestimmungen der [[ICAO|Internationalen Luftverkehrsorganisation]] und denen der nationalen Aufsichtsbehörden im Start- und Zielland zu genügen, wurde die Leistung einer Pauschalreise anfänglich &amp;#039;&amp;#039;formal&amp;#039;&amp;#039; aufrechterhalten. Hierzu stellte der Reiseveranstalter seinen Kunden einen Voucher ([[Gutschein]] für eine im Voraus bezahlte Leistung) für qualitativ einfache Hotelunterkünfte aus. Die Individualreisenden waren meist nur an einem günstigen Flug interessiert und nahmen diese Voucher kaum in Anspruch. In manchen Kreisen wurden diese relativ wertlosen Gutscheine daher auch &amp;#039;&amp;#039;Schummelvoucher&amp;#039;&amp;#039; genannt, obwohl die Leistung auf Verlangen erfüllt werden musste. Für die Einreise in einige Staaten (wie [[Kuba]]) wird ein entsprechender Hotelvoucher noch benötigt.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.erlebe-kuba.de/start.oscms/0/2500/7286/Einreise.html Bestimmungen für die Einreise nach Kuba], www.erlebe-kuba.de, abgerufen am 3. Mai 2019.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit der Vereinheitlichung und Liberalisierung des EU-Luftverkehrsrechts im Jahr 1993 traten zahlreiche Charterfluggesellschaften dem Linienflugdachverband IATA bei und bieten seitdem Urlaubern einen direkten Einzelplatzverkauf an. Eine klare Trennung zwischen Charter- und Linienfluggesellschaften ist in vielen Fällen kaum mehr möglich. So führte die ehemalige Charterfluggesellschaft Air Berlin beispielsweise täglich Linienflüge nach [[Mallorca]] (bekannt als &amp;#039;&amp;#039;Mallorca-Shuttle&amp;#039;&amp;#039;) durch. Auch die [[LTU]] setzte ab Mitte der 1990er Jahre ihre Flugzeuge im Linienbetrieb zu Zielen wie den [[Kanarische Inseln|Kanarischen Inseln]] ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch die Schaffung des EU-Luftverkehrsrechts wurden die nationalen Luftverkehrsrechte der EU-Staaten außer Kraft gesetzt und damit zahlreiche Reglementierungen im Lufttransport aufgehoben. Während in den 1980er Jahren Fluggesellschaften wie die britische [[Air Europe (Großbritannien)|Air Europe]] oder die belgische [[Trans European Airways]] noch Tochterunternehmen gründen mussten, um Charterflüge aus anderen europäischen Staaten anzubieten, können EU-ansässige Fluggesellschaften die [[Freiheiten der Luft]] weitgehend ausschöpfen und ihre Maschinen ohne wesentliche Einschränkungen innerhalb des [[EU-Binnenmarkt]]s einsetzen. Dies führte Mitte der 1990er Jahre zum Marktauftritt der Billigfluggesellschaften (Low-Cost-Carrier) wie [[Ryanair]] oder [[EasyJet]], die europaweite Streckennetze unterhalten und dabei auch die klassischen Urlaubsregionen am [[Mittelmeer]] anfliegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit bereits 90–95 % [[Buchung (Reise)|Online-Buchungen]] im Jahre 2004 verlassen die Billigfluggesellschaften konsequent einen der letzten traditionellen Wege der [[Tourismus]]wirtschaft, den Vertrieb über das Reisebüro. Mit den eingesparten Provisionen und mit ihrem [[No frills|No-frills-Konzept]] (niedrigste Preise, keine Extras) können sie deutlich günstiger am Markt agieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Begriff Charterflug wird zwar noch benutzt, ist aber seiner eigentlichen Bedeutung weitgehend beraubt. Allerdings bleiben, rechtlich betrachtet, immer noch Unterschiede zwischen einer Personenbeförderung im Charter- und Linienflugverkehr. Auch ist an manchen Flugplätzen Linien- oder Charterflug genehmigungsrechtlich eingeschränkt oder verboten. Die Durchführung eines Fluges mit Linienrechten kann Vorteile in Rand- und Nachtzeiten mit sich bringen, etwa im Falle einer Verspätung. Dennoch können Kontingente des Fluges an einen Reiseveranstalter verchartert sein. Im Jahr 2012 sind 7,84 Millionen der Deutschen per Charterflugzeug in den Urlaub gereist.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.charterfluege.net/ Was ist eigentlich ein Charterflug? ]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Commonscat|Charter airlines|Charter-Fluggesellschaften}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Verkehrsmarkt]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4286946-8}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Flug]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Reiserecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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