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	<title>Bausparvertrag - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-02T16:50:59Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Bausparvertrag&amp;diff=556562&amp;oldid=prev</id>
		<title>~2026-17892-88: /* Bewertungszahl und Zuteilung */</title>
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		<updated>2026-03-22T13:57:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Bewertungszahl und Zuteilung&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Deutschlandlastig}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Bausparvertrag.jpg|mini|300px|Bausparvertrag]]&lt;br /&gt;
Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bausparvertrag&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein [[Finanzprodukt]], das der [[Anleger (Finanzmarkt)|Anleger]] (&amp;#039;&amp;#039;Bausparer&amp;#039;&amp;#039;) mit einer [[Bausparkasse]] abschließt und das Elemente des [[Sparvertrag]]s (&amp;#039;&amp;#039;Bausparen&amp;#039;&amp;#039;) und der [[Immobilienfinanzierung]] (&amp;#039;&amp;#039;Bauspardarlehen&amp;#039;&amp;#039;) enthält. Mit Erfüllung des Sparziels durch Erreichen eines festgelegten Mindestsparguthabens erwirbt der Bausparer einen [[Rechtsanspruch]] auf Zuteilung einer [[Zweckbindung|zweckgebundenen]] Baufinanzierung für [[Wohnimmobilie]]n ({{§|1|bausparkg|juris}} Abs. 2 BauSpkG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Bausparvertrag ist eine [[Anlageklasse]] für die steuerlich geförderten [[Vermögenswirksame Leistungen|vermögenswirksamen Leistungen]] zur Gewährung der [[Arbeitnehmersparzulage]] und [[Wohnungsbauprämie]]. Zudem können Bausparer die einkommensunabhängige Riester-Förderung ([[Eigenheimrente|„Wohn-Riester“]]) in der Spar- und Darlehensphase des Bausparvertrags nutzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Der Bausparvertrag ist ein [[gemischter Vertrag]], der Elemente eines Sparvertrages und eines [[Kreditvertrag]]es enthält. [[Rechtsgrundlage]] ist das Bausparkassengesetz (BauSpkG) und die Bausparkassen-Verordnung (BauSpkV). Mit dem Kreditvertrag ist ein [[Sicherungsvertrag]] verbunden, der das spätere Bauspardarlehen [[grundpfandrecht]]lich am [[Wohneigentum]] des Bausparers oder dritter [[Sicherungsgeber]] absichert. Die &amp;#039;&amp;#039;Bausparsumme&amp;#039;&amp;#039; des Vertrages setzt sich aus dem anzusparenden Bausparguthaben (meist 40 % bis 50 % der Bausparsumme) und dem Bauspardarlehen zusammen. Das Bausparguthaben stellt im Rahmen der Zweckgemeinschaft aller Bausparer die [[Refinanzierung]] für die Bauspardarlehen anderer Bausparer dar. Die vertraglich vorgesehene &amp;#039;&amp;#039;Wartezeit&amp;#039;&amp;#039; ist der Zeitraum vom Beginn des Bausparvertrages bis zur Zuteilung (§ 1 Abs. 8 BauSpkG). Nach Ablauf dieser Wartezeit erfolgt die Zuteilung der Bausparsumme aus der Zuteilungsmasse (§ 1 Abs. 6 BauSpkG). Nach {{§|5|bausparkg|juris}} Abs. 1 BauSpkG dürfen Bausparkassen „Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge“ (ABB) zugrunde legen, die als [[Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)|Allgemeine Geschäftsbedingungen]] gelten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach {{§|4|bausparkg|juris}} Abs. 1 BauSpkG dürfen Bausparkassen auch [[Vorfinanzierung]]en und [[Zwischenfinanzierung]]en gewähren. Vorfinanzierungen dienen zur Überbrückung bis zur Auszahlung der Bausparsumme bei Zuteilung, solange der Bausparvertrag die erforderliche Mindestansparung noch nicht erreicht hat.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=hwicBAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA92&amp;amp;dq=vorFinanzierung&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ei=lccwVbntM8zFPfVv&amp;amp;ved=0CE4Q6AEwBw#v=onepage&amp;amp;q=vorFinanzierung&amp;amp;f=false Jörg Lemberg/Katharina May, &amp;#039;&amp;#039;Bausparen&amp;#039;&amp;#039;, 2014, S. 92]&amp;lt;/ref&amp;gt; Zwischenfinanzierungen wiederum werden als [[Vorausdarlehen]] gewährt, wenn die erforderliche Mindestansparung erreicht wurde und die Zuteilung der Bausparsumme noch nicht erfolgt ist.&amp;lt;ref&amp;gt;Jörg Lemberg/Katharina May, &amp;#039;&amp;#039;Bausparen&amp;#039;&amp;#039;, 2014, S. 90&amp;lt;/ref&amp;gt; Die extrem hohe Zweckbindung ergibt sich aus {{§|6|bausparkg|juris}} Abs. 1 BauSpkG. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der mit Vertragsabschluss vereinbarte &amp;#039;&amp;#039;Bauspartarif&amp;#039;&amp;#039; bestimmt die [[Zinssatz|Zinssätze]] ([[Habenzins|Sparzins]] und [[Kreditzins|Darlehenszins]]), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussprovision bereits bei Vertragsabschluss. Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an, z.&amp;amp;nbsp;B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife. Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20&amp;amp;nbsp;Jahren, davon sind etwa 7&amp;amp;nbsp;Jahre Ansparzeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Vertragsschluss wird meist eine [[Abschlussprovision]] von mindestens 1&amp;amp;nbsp;Prozent der Bausparsumme verlangt, was die effektiven Guthabenzinsen mindert. Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsehen, in der Ansparphase ein sogenanntes Jahresentgelt zu erheben, sind laut BGH-Urteil unwirksam.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/2022165.html |titel=Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen |werk=Urteil vom 15. November 2022 – XI ZR 551/21, bundesgerichtshof.de |datum=2022-11-15 |abruf=2022-11-21}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Bausparsumme ist die Summe des Sparanteils und des möglichen Bauspardarlehens. Spar- und Darlehenszins sind stets [[Festzins]]en. Der Sparzins berechnet sich bezogen auf das angesparte Guthaben, der Darlehenszins berechnet sich bezogen auf die nominelle Vertragssumme, nicht allein auf die effektive Darlehenssumme.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da das Bauspardarlehen im Wesentlichen aus den angesparten Guthaben anderer Bausparer, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, gezahlt wird, ist nicht genau vorhersehbar, wie viel Kapital zur Zuteilung zur Verfügung stehen wird. Deshalb kann keine feste Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Abwicklung ==&lt;br /&gt;
Bausparen gliedert sich in drei Phasen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sparphase  ===&lt;br /&gt;
Die vertraglich vereinbarte &amp;#039;&amp;#039;Bausparsumme&amp;#039;&amp;#039; wird zu dem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Das Sparkapital wird durch die Gesamtheit der Bausparer einer Bausparkasse gesammelt; das beschränkt das aktuell verfügbare Kreditvolumen für die Gesamtheit der Darlehensnehmer. Die Bausparsumme kann jederzeit aufgestockt werden, dadurch verlängert sich der Zuteilungszeitpunkt für Verträge in der Sparphase.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben angesammelt. Der Bausparer sollte den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (je nach Tarif monatlich zwischen 3&amp;amp;nbsp;‰ und 10&amp;amp;nbsp;‰ der Bausparsumme) besparen. Die Zahlungsweise und -höhe (monatlich, vierteljährlich etc.) kann vom Bausparer selbst gewählt werden. Die meisten Bausparkassen haben in ihren Allgemeinen Bausparbedingungen festgelegt, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die [[Kündigung]] durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zuteilung ===&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;Zuteilung&amp;#039;&amp;#039; des Bausparvertrags wird die grundsätzliche Freigabe seitens der Bausparkasse zur Auszahlung bezeichnet. Zum Zeitpunkt der Zuteilung kann der Bausparer sich das Guthaben und&amp;amp;nbsp;– nach Stellung einer ausreichenden [[Kreditsicherheit]]&amp;amp;nbsp;– das Darlehen auszahlen lassen. Eine Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bausparbedingungen für Bausparverträge festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Regel werden folgende Zuteilungsvoraussetzungen vereinbart:&lt;br /&gt;
; Mindestguthaben&lt;br /&gt;
: Das Bausparguthaben muss einen vertraglich festgelegten Prozentsatz (in der Regel 40 oder 50&amp;amp;nbsp;Prozent) der Bausparsumme erreicht haben. Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten [[Einzahlung]]en (inklusive der [[vermögenswirksame Leistungen|vermögenswirksamen Leistungen]]) sowie der gutgeschriebenen [[Zinsen]] und [[Wohnungsbauprämie]]n bezeichnet.&lt;br /&gt;
; Mindestvertragsdauer&lt;br /&gt;
: Zeitraum, der zwischen Abschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt.&lt;br /&gt;
; Mindestbewertungszahl&lt;br /&gt;
: Vertraglich festgelegte Bewertungszahl, die für eine Zuteilung mindestens erreicht werden muss.&lt;br /&gt;
; Mindestsparzeit&lt;br /&gt;
: Beschreibt den geringstmöglichen Zeitraum, in dem die Spareinzahlungen zu erfolgen haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zuteilungsreihenfolge in der Gesamtheit der Darlehensinteressenten wird anhand der Bewertungszahl festgelegt. Die Bewertungszahlen werden an festgelegten Bewertungsstichtagen berechnet und der Höhe nach geordnet. Der Bausparvertrag mit der höheren Bewertungszahl hat für die Zuteilung den Vorrang. Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages errechnet. Als Bewertungsstichtage werden bei älteren Tarifen die [[Quartal]]senden (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) verwendet. Heute sind monatliche Berechnungen üblich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bewertungszahl und Zuteilung ===&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;Bewertungszahl&amp;#039;&amp;#039; errechnet sich aus einem Zeitfaktor (Zeitraum der Überlassung der Sparguthaben) und einem Geldfaktor (Verhältnis des Sparguthabens zur Bausparsumme).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=oQibBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA226&amp;amp;dq=Bausparvertrag+lexikon&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjOqtrrmvXpAhWRzKQKHQ01B7AQ6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=Bewertungszahl&amp;amp;f=false Wolfgang Grill (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gabler Bank Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 1995, S. 227]&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Allgemeinen Bausparbedingungen müssen dem Bausparer die Berechnungsmethode offenlegen. Ist die erforderliche Bewertungszahl erreicht, kommt es zur Zuteilung. Das darin enthaltene Bauspardarlehen muss zweckgebunden für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden (§ 1 Abs. 1 BauSpkG) und ist ein langfristiges [[Annuitätendarlehen]].&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Grill (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Gabler Bank Lexikon&amp;#039;&amp;#039;, 1995, S. 226&amp;lt;/ref&amp;gt; Die [[Kreditsicherheit]] für ein Bauspardarlehen ist im Regelfall ein [[Grundpfandrecht]] ([[Sicherungsgrundschuld]]) an zweiter [[Rangordnung (Grundbuch Deutschland)|Rangstelle]] auf dem [[Beleihungsobjekt]] mit einer [[Beleihungsgrenze]] von 80 % des [[Beleihungswert]]s. Auch der [[Beleihungsauslauf]] darf hierbei 80&amp;amp;nbsp;Prozent nicht überschreiten. Darlehen aus dem außerkollektiven Bereich können bis 30.000 € mittels [[Negativerklärung]] abgesichert werden, sofern eine entsprechende grundpfandrechtliche Absicherung dem Grunde nach möglich ist. Darlehen aus den kollektiven Mitteln der Bausparkasse, also Bauspardarlehen, aber auch Vor- und Zwischenfinanzierungskredite können bis max. 30.000 € auch ohne Negativerklärung als sogenannte [[Blankodarlehen]] gewährt werden ({{§|7|bausparkg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;4 BausparkG i.&amp;amp;nbsp;V.&amp;amp;nbsp;m. §&amp;amp;nbsp;6 Abs.&amp;amp;nbsp;1 BspKV). Für ein solches Blankodarlehen muss dann noch nicht einmal die theoretische Möglichkeit einer grundpfandrechtlichen Absicherung vorhanden sein, so dass z. B. auch Mieter für die [[Modernisierung (Mietrecht)|Modernisierung]] ihrer Mietwohnung ein solches Blankodarlehen erhalten können. Hier liegt ein ganz entscheidender Vorteil des Bausparens, nämlich garantiert niedrige Darlehenszinsen trotz Verzicht auf dingliche Sicherheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vor Zuteilung sind der Bausparkasse die [[Kreditunterlagen]] und [[Beleihungsunterlagen]] für eine [[Kreditentscheidung]] einzureichen. Wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, bieten Bausparkassen über ein [[Vorausdarlehen]] eine [[Zwischenfinanzierung]] an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Darlehensphase ===&lt;br /&gt;
Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilungsreife des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer nach Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Für das Darlehen wird vom Darlehensnehmer der vertraglich vereinbarte Darlehenszins gezahlt. Das gilt unabhängig von dem aktuellen [[Zinsniveau]] am [[Geldmarkt]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Darlehensphase wird das Bauspardarlehen getilgt. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten [[Zinssatz]] ausgestattet. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen [[Vorfälligkeitsentschädigung]]en anfallen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bauspardarlehen sind [[Annuitätendarlehen]] mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche [[Tilgung (Geldverkehr)|Tilgung]] beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9&amp;amp;nbsp;Prozent der Bausparsumme je Monat. Die Darlehen können zusätzlich durch eine [[Risikolebensversicherung]] abgesichert werden. Das bedeutet, das [[Versicherungsunternehmen]] zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im [[Effektivzins]] des Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das [[Todesfallrisiko]] über die [[Abtretung (Deutschland)|Abtretung]] von [[Lebensversicherung]]en anderer Versicherungen abzudecken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Berechnung der Bewertungszahl ==&lt;br /&gt;
Die Bewertungszahl entscheidet wesentlich über den Zeitpunkt der Zuteilung des Vertrags. In die Berechnung der Bewertungszahl geht nicht nur das angesparte Guthaben ein, sondern auch der Zeitraum, über den dieses Guthaben besteht. Eine hohe Bewertungszahl kann wie folgt erreicht werden:&lt;br /&gt;
* Entweder es wird über einen kurzen Zeitraum ein hohes Guthaben angespart,&lt;br /&gt;
* oder es wird ein geringes Guthaben über einen langen Zeitraum angespart (oder auch nur gehalten).&lt;br /&gt;
Mathematisch gesehen berechnet sich die Bewertungszahl als [[Integralrechnung|Integral]] des angesparten Guthabens über die Zeit, geteilt durch die Bausparsumme. Letzteres verhindert, dass Verträge mit einer kleinen Bausparsumme sehr lange auf die Zuteilung warten müssen. Aus dieser Berechnungsmethode ergibt sich insbesondere:&lt;br /&gt;
* Bei regelmäßigen Ratenzahlungen auf den Bausparvertrag wächst die Bewertungszahl quadratisch mit der Zeit.&lt;br /&gt;
* Lässt man ein vorhandenes Guthaben ruhen, wächst die Bewertungszahl linear mit der Zeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Detail unterscheiden sich jedoch die Berechnungsmethoden der verschiedenen Anbieter voneinander. Manche Bewertungszahlberechnungen orientieren sich an der Summe der Guthabenstände zu festen Stichtagen, andere wiederum beziehen sich ausschließlich auf die bis zum Stichtag verdienten Zinsen. Da eine Bausparkasse in der Regel eine Vielzahl von Bauspartarifen anbietet, werden die einzelnen Tarife in der Formel zusätzlich durch einen Tariffaktor unterschiedlich gewichtet. Oft wird außerdem die Zahl noch mit einer festen Konstante multipliziert. Letzteres ist allerdings irrelevant, denn die Bewertungszahl wird lediglich dazu verwendet, die einzelnen Verträge nach ihr zu sortieren; da alle Zahlen mit der Konstante multipliziert werden, bleibt ihre Reihenfolge unverändert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich ist jede Bausparkasse gesetzlich verpflichtet sicherzustellen, dass das genutzte Bewertungsverfahren alle Bausparkunden der Bausparkasse gleichwertig behandelt und niemanden bevor- oder benachteiligt. Dieser Prozess wird von der [[Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht]] (BaFin) überwacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Verwendungsmöglichkeiten des Darlehens ==&lt;br /&gt;
Das Bauspardarlehen kann gemäß {{§|1|bausparkg|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;3 BauSpkG für folgende wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden:&lt;br /&gt;
# Die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu [[Wohnung|Wohnzwecken]] bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, insbesondere von [[Eigenheim]]en und [[Wohnungseigentum (Deutschland)|Eigentumswohnungen]], sowie der Erwerb von Rechten zur [[Wohnungsrecht|dauernden Nutzung von Wohnraum]],&lt;br /&gt;
# die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen [[Gebäude]]n, soweit sie Wohnzwecken dienen,&lt;br /&gt;
# der Erwerb von [[Bauland]] und [[Erbbaurecht]]en zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden,&lt;br /&gt;
# der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung anderer Gebäude hinsichtlich des Anteils, der dem Verhältnis des zu Wohnzwecken bestimmten Teils des auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäudes zum Gesamtgebäude entspricht,&lt;br /&gt;
# Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,&lt;br /&gt;
# die [[Kreditablösung|Ablösung]] von [[Verbindlichkeit]]en, die zur Durchführung von Maßnahmen nach den Nummern&amp;amp;nbsp;1 bis 5 eingegangen worden sind,&lt;br /&gt;
# die Ablösung von Verbindlichkeiten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück ruhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gelten die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind, sowie gewerbliche Bauvorhaben, wenn sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen oder in Gebieten durchgeführt werden, die dem Wohnen dienen, und wenn sie dazu bestimmt sind, zur Versorgung dieser Gebiete beizutragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Kritik ==&lt;br /&gt;
=== Wartezeit ===&lt;br /&gt;
Der bei Abschluss des Bausparvertrages unverbindlich geschätzte Zuteilungszeitpunkt wird nicht garantiert. Er kann sich je nach Entwicklung der gesamten Bausparsumme der in der Sparphase befindlichen Bausparer verschieben. Dies kann zu monatelangen Wartezeiten führen, was vor allem bei termingebundenen Vorfinanzierungen zu Problemen für [[Grundbesitz]]er führen kann. Die Wartezeit spielte insbesondere in den 1980er Jahren eine große Rolle. In [[Niedrigzinsniveau|Niedrigzinszeiten]] sind die durchschnittlichen Wartezeiten auf Bauspardarlehen hingegen kein Problem. Die Wartezeiten können im Bedarfsfall vom Kunden durch Vorfinanzierungen und Zwischenfinanzierungen überbrückt werden. Hierbei bietet die Bausparkasse dem Kunden einen [[Sofortkredit]] variabler Laufzeit zu marktüblichen Zinsen an. Der Kunde tilgt diesen Vorauskredit nicht, sondern zahlt weiter auf den Bausparvertrag ein und zahlt zusätzlich Zinsen auf den Vorauskredit. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt wird, wird der Vorauskredit vollständig von den Auszahlungen aus dem Bausparvertrag abgelöst. Der Kunde tilgt ab diesem Zeitpunkt das Darlehen des Bausparvertrages.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es gibt auch Bausparkassen, welche fest terminierte [[Laufzeit (Wirtschaft)|Laufzeiten]], genau wie [[Kreditinstitut]]e, bei vorfinanzierten Sofortkrediten vereinbaren. In diesen Fällen verweigern diese Bausparkassen Sondereinzahlungen auf den Bausparvertrag zur vorzeitigen Ablösung bzw. Zuteilung. Bei vorzeitiger Kündigung des Vorauskredites verlangt dann die Bausparkasse die genau wie bei Banken marktüblichen Vorfälligkeitszinsen. Somit sollte bei diesen Krediten immer auf die [[Kreditkonditionen]] geachtet werden, ansonsten können unerwartete Kosten auftreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Begrenzung von Einzahlungen ===&lt;br /&gt;
Das [[Niedrigzinsniveau]] am [[Kapitalmarkt]] fordert die Bausparkassen stark, weil die Guthabenzinsen und etwaige Zinsbonifikationen vertraglich festgelegt sind und nicht an die aktuellen Kapitalmarktzinsen angepasst werden können. Bei älteren Tarifen mit einer hohen Verzinsung können solche Verträge nicht mehr profitabel geführt werden. Daher enthalten viele ABB einen Zusatz, der die Annahme einer Einzahlung, die über dem Regelsparbeitrag liegt, von der Zustimmung der Bausparkassen abhängig macht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase machen einige Bausparkassen Gebrauch von dieser Regelung (zumindest bei älteren Tarifen). Dann werden Einzahlungen entweder nicht oder nur unter Auflagen (wie z.&amp;amp;nbsp;B. Verzicht auf den Zinsbonus) angenommen. Einzelne Kassen sind zu neuen Vertragsbedingungen übergegangen, die vertraglichen Zinsen und Zinsboni nach einer festen Vertragslaufzeit (Konstantzeit) von in der Regel 7 bis 10 Jahren marktzinsabhängig anpassen zu können. Dies gilt jedoch ausschließlich für Guthabenzinsen. Die vereinbarten Darlehenszinsen bleiben stets fest.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Abschlussprovisionen ===&lt;br /&gt;
[[Verbraucherschutz|Verbraucherschützer]] bemängeln, dass sich Bausparer durch die niedrigen Darlehenszinsen günstig Geld leihen können, die jedoch mit „geringen Guthabenzinsen erkauft“ werden.&amp;lt;ref&amp;gt;Der Spiegel, Ausgabe 35/2013 vom 26. August 2013, &amp;#039;&amp;#039;Finanzierungen: Bausparen mit Tücken&amp;#039;&amp;#039;, S. 62&amp;lt;/ref&amp;gt; Da die Verzinsung der eingezahlten Beträge oft ähnlich niedrig wie die des [[Darlehen (Deutschland)|Darlehens]] ist, droht Bausparern in den ersten Jahren durch die Abschlusskosten ein Minusgeschäft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die rechtliche Zulässigkeit von Abschlussgebühren für Bausparverträge wurde in Deutschland eine Zeit lang diskutiert. Der [[Bundesgerichtshof]] (BGH) hat im Dezember 2010 die Abschlussgebühren für zulässig erklärt.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=en&amp;amp;nr=54937&amp;amp;pos=0&amp;amp;anz=1 BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, Az. XI ZR 3/10], Volltext.&amp;lt;/ref&amp;gt; Die Abschlussgebühren liegen in der Regel zwischen 1,0 und 1,6&amp;amp;nbsp;Prozent der Bausparsumme. Es gibt jedoch Bausparkassen, die bis zu 3&amp;amp;nbsp;Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr verlangen. Weiterhin verlangen einige Bausparkassen bei Auszahlung des Darlehens eine zusätzliche Gebühr (in der Regel 1,0 bis 2,0&amp;amp;nbsp;Prozent des Darlehens) in Form eines [[Agio]]s, welches zum Darlehen hinzuaddiert wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Abschlussgebühren werden vorrangig bedient. Bei einer vorzeitigen Kündigung eines Bausparvertrages müssen die vollen Abschlussgebühren bezahlt werden. Der Vertrag beginnt daher effektiv mit einem negativen Sparguthaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kündigungswelle ===&lt;br /&gt;
Verschiedene Bausparkassen haben in großem Umfang alte hochverzinsliche Bausparverträge gekündigt, deren Weiterführung im jetzigen Zinsumfeld wirtschaftlich unattraktiv war.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/kuendigungswelle-bei-bausparkassen-was-bausparer-wissen-muessen/11283410.html WirtschaftsWoche vom 26. Januar 2015, &amp;#039;&amp;#039;Kündigungswelle bei Bausparkassen&amp;#039;&amp;#039;]&amp;lt;/ref&amp;gt; Soweit der Bausparer die Bausparsumme schon vollständig angespart hat, besteht weitgehende Einigkeit, dass eine solche [[Kündigung]] zulässig ist. Manche Bausparkassen kündigen aber auch Verträge, die seit 10&amp;amp;nbsp;Jahren zuteilungsreif sind, wenn der Bausparer bis dahin kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen hat. Sie berufen sich dafür auf {{§|489|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]. Ob solche Kündigungen ebenfalls wirksam sind, ist in der juristischen [[Fachliteratur]] sehr umstritten, vor allem, weil {{§|489|bgb|juris}} Abs.&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;2 BGB einen „vollständigen Empfang“ des Darlehensbetrages erfordert, der bei nicht vollständig besparten Verträgen nicht gegeben ist (in der Regel sind lediglich 40–50&amp;amp;nbsp;Prozent angespart).&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.jura.uni-muenchen.de/personen/w/weber_christoph/publikationen/weber-bb-2015-2185.pdf Christoph Andreas Weber, &amp;#039;&amp;#039;Kündigung von Bausparverträgen – § 489 BGB als Ausweg aus der eigenen Vertragsgestaltung?&amp;#039;&amp;#039;], in: Betriebs-Berater vom 7. September 2015, S. 2185&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Am 21. Februar 2017 entschied der BGH, dass die Bausparkassen Bausparverträge kündigen dürften, wenn diese über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage genutzt werden. Dies widerspreche dem Zweck des Bausparens, denn das Ansparen sei dazu gedacht, Anspruch auf ein Darlehen zu erlangen. Dies sei mit Erlangen der Zuteilungsreife erreicht. „Danach sind Bausparverträge im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündbar.“&amp;lt;ref&amp;gt;BGH, Urteil vom 21. Februar 2017, Az. XI ZR 185/16, [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;amp;Art=pm&amp;amp;Datum=2017&amp;amp;Sort=3&amp;amp;nr=77457&amp;amp;pos=1&amp;amp;anz=22 Pressemitteilung]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Bausparkassen sind gemäß § 1 Abs. 1 BauSpkG [[Kreditinstitut]]e, gehören jedoch nicht zu den [[Systemrelevanz|systemrelevanten]] Instituten. Trotzdem sind Bausparguthaben der sichersten [[Anlageklasse]] zuzuordnen, denn Bausparkassen unterliegen weitgehend keinem [[Marktrisiko]]: Das kollektive Bauspargeschäft (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) [[Refinanzierung|refinanziert]] sich selbst (kein [[Liquiditätsrisiko]]), der [[Habenzins]] ist wie der [[Kreditzins]] ein [[Festzins]] (kein [[Zinsänderungsrisiko]] und kein [[Credit Spread#Spreadrisiko|Spreadrisiko]]) und das [[Granularität (Kredit)|granulare]] [[Kreditrisiko]] ist durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien gesichert und vertretbar. Die öffentlichen Bausparkassen ([[Landesbausparkasse]]n) gehören zur [[Sparkassen-Finanzgruppe]] und zur [[Institutssicherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen]], so dass Bausparguthaben hierüber unbegrenzt abgesichert sind. Die Bausparguthaben [[Verband der Privaten Bausparkassen|privater Bausparkassen]] sind seit März 2017 nicht mehr unbegrenzt, sondern bis zur gesetzlichen Obergrenze von 100.000 Euro durch die [[Entschädigungseinrichtung deutscher Banken]] gesichert ({{§|8|einsig|juris}} Abs. 1 [[Einlagensicherungsgesetz|EinSiG]]), weil der private Bausparkasseneinlagensicherungsfonds (BESF) aufgelöst wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
=== Bausparen in Südtirol ===  &lt;br /&gt;
Einen von den übrigen [[Deutschsprachige Länder|deutschsprachigen Ländern]] unterschiedlichen Ansatz des Bausparens verfolgt das [[Land Südtirol]]. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 514 vom 5. Mai 2015&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.pensplan.com/de/gesetzgebung.asp?&amp;amp;normativa_action=300&amp;amp;normativa_image_id=108710 Amtsblatt Nr. 19/I-II vom 12. Mai 2015]&amp;lt;/ref&amp;gt; wurde in Südtirol im Rahmen des [[Italienische Regionen|italienischen]] [[Pension (Altersversorgung)|Pensionsvorsorgesystems]] eine Kombination aus [[Zweite Säule|zweiter Säule]] und Bausparen eingeführt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Modell gliedert sich in zwei Phasen&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Pensplan Centrum AG |url=https://www.pensplan.com/de/bausparen.asp |titel=Bausparen (Provinz Bozen) |werk=Centrum Pensplan Website |hrsg=Pensplan Centrum AG |abruf=2019-09-11}}&amp;lt;/ref&amp;gt;:&lt;br /&gt;
# Sparphase: als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Bausparens gilt eine Sparphase von zumindest 8 Jahren durch die Zahlung von Beiträgen in einen Zuatzrentenfonds (vergleichbar mit der 2. Säule in anderen deutschsprachigen Ländern).&lt;br /&gt;
# Finanzierungsphase: über eine vertragsgebundene [[Bank]] kann ein Bauspardarlehen beantragt werden, wenn die Voraussetzungen durch die Bank erfolgreich bestätigt wurden. Das Darlehen kann bis zur doppelten Höhe (dreifacher Höhe für [[Öffentlich Bediensteter|öffentlich Bedienstete]]) des angesparten Kapitals im [[Zusatzrentenfonds]] gewährt werden.&lt;br /&gt;
Die maximale Höhe des Darlehens beträgt 200.000 Euro für Einzelpersonen und 300.000 Euro für Eheleute und Personen in eheähnlichen Beziehungen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Pensplan Centrum AG |url=https://www.pensplan.com/de/bausparen/vorteile-des-bausparmodells.asp |titel=Vorteile des Bausparens |werk=PensPlan |hrsg=Pensplan Centrum AG |abruf=2019-11-09}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Vorteile des Südtiroler Bausparmodells &lt;br /&gt;
* [[Steuervorteil|Steuervorteile]]: bis zu 5.164,57 Euro pro Jahr können vom [[Einkommensteuer|steuerbaren Einkommen]] in Abzug gebracht werden.&lt;br /&gt;
* Vergünstigter [[Zinssatz]]: Fixzinssatz von 1 % (ab 1. März 2019).&lt;br /&gt;
* Das Kapital im Zusatzrentenfonds wird nicht verbraucht, ähnlich einem sog. [[Policendarlehen]] in anderen Staaten.&lt;br /&gt;
* Größerer Anreiz, insbesondere für junge Menschen in einen Zusatzrentenfonds (2. Säule) einzuzahlen, da die Vorteile beim Wohnungskauf- und Bau früher wirksam werden.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=ASGB |url=https://asgb.org/dienstleistungen/zusatzrentenberatung/ |titel=ASGB - Zusatzrentenberatung |werk=Autonomer Südtiroler Gewerkschaftsbund ASGB |hrsg=ASGB |abruf=2019-09-11}}&amp;lt;/ref&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Obwohl der [[Trentino-Südtirol|regionale]] Vorsorge-Träger [[Centrum Pensplan AG]] in beiden Provinzen der [[Trentino-Südtirol|Region Trentino-Südtirol]] tätig ist, wird das Bauspar-Modell ausschließlich in Südtirol angeboten. In der [[Autonome Provinz Trient|autonomen Provinz Trient]] wird hingegen der Kauf der Erstwohnung durch die Landesregierung unterstützt, wenn der Förderwerber sich zusätzlich eine [[Zusatzrente]] aufbaut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Österreich ===&lt;br /&gt;
Der solidarische Grundgedanke des Bausparens in Österreich entspricht dem deutschen Modell, die [[Vertragsgestaltung]] ist allerdings weitaus flexibler. In Österreich gibt es vier Bausparkassen, die Verträge mit unterschiedlichen Konditionen anbieten. Bausparverträge können nicht nur bei den Bausparkassen direkt oder bei einer Partnerbank abgeschlossen werden, sondern auch online. Die Vertriebspartner sparen sich dadurch Kosten und geben einen Teil davon als Online-Bonus an die Kunden weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da nach der Ansparphase nicht notwendigerweise ein Darlehen folgen muss, ist diese Form als risikoloses Sparen mit staatlicher Prämie sehr beliebt. Zudem sind die Verwendungsmöglichkeiten angeschlossener Bauspardarlehen etwas weitreichender als in Deutschland, so kann das Darlehen auch für [[Fortbildungsmaßnahme]]n genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Folgende Eckpunkte sind bei allen Angeboten identisch:&lt;br /&gt;
* Für die Ansparphase:&lt;br /&gt;
** Monatliche, jährliche oder einmalige Sparleistung,&lt;br /&gt;
** Laufzeit mindestens 6&amp;amp;nbsp;Jahre,&lt;br /&gt;
** variable oder feste Verzinsung (zwischen 0,5 % und 4,5 %&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument%2FMagazinArtikel%2FDetail&amp;amp;cid=318875298975 Konsument 3/2011 vom 14. Februar 2011, &amp;#039;&amp;#039;Bausparen - schöngerechnet&amp;#039;&amp;#039;]&amp;lt;/ref&amp;gt;)&lt;br /&gt;
** Jährliche staatliche Prämie (steuerfrei).&lt;br /&gt;
* Darlehensphase (optional):&lt;br /&gt;
** Maximaler Kreditzinssatz 6 %,&lt;br /&gt;
** Zwischendarlehen bereits nach 18-monatiger Ansparphase möglich.&lt;br /&gt;
Die jährliche Verzinsung in der Ansparphase ist meist flexibel angepasst am Kapitalmarkt, oft wird mit einer Festverzinsung für das erste Jahr geworben. Die Verzinsung ist von der [[Finanzmarktaufsichtsbehörde]] zu genehmigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Kapitalertragsteuer|KESt]]-freie staatliche Prämie wird jährlich vom Finanzministerium festgelegt (für 2014: 1,5 %), wobei sich der Prozentanteil nicht auf das Guthaben, sondern auf die jährliche Ansparleistung (Bemessungsgrundlage max. 1200 €) bezieht. Seit 2013 schwankt die Höhe der Prämie zwischen 1,5 % und 4 %, abhängig von der Zinsentwicklung am österreichischen Kapitalmarkt. Sie wird jeweils am 31. Jänner des Folgejahres dem Bausparkonto gutgeschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Darlehensphase wird eine Zinsobergrenze von maximal 6 % vereinbart, ansonsten richtet sich der Zinssatz oft nach dem 12-Monats-[[Euribor]] mit einem Aufschlag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Geschichte ====&lt;br /&gt;
Bis Mitte 1999 galten für Bausparverträge die Fixzinssätze 4,5 % auf die Einzahlungen und 6 % auf die Darlehenssumme. In der damaligen Niedrigzinsphase konnten diese Konditionen nicht mehr aufrechterhalten werden. Es kam zu einer Gesetzesänderung und zu einer Senkung der Guthabenverzinsung auch in laufenden Verträgen.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&amp;amp;no_cache=1&amp;amp;tx_ttnews%5Btt_news%5D=249 Verbraucherrecht.at], Meldung vom 1. Juli 1999&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&amp;amp;cid=486 Konsument.at], Meldung vom 1. November 1999&amp;lt;/ref&amp;gt; Seitdem schwanken die Zinssätze innerhalb einer definierten Bandbreite und sind je nach gewähltem Vertrag variabel (abhängig vom 12-Monats-Euribor) oder fix.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die staatliche Prämie ist bereits seit 1. Januar 1998 vom aktuellen [[Zinsniveau]] abhängig. Zuvor betrug sie fix 4,5 %.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.wirtschaftsblatt.at/archiv/unternehmen/bausparen-trotz-zinssenkung-beliebt-136329/index.do | wayback=20120210073805 | text=Wirtschaftsblatt.at}}, Meldung vom 17. November 1999&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schweiz ===&lt;br /&gt;
In der [[Schweiz]] gibt es keine Bausparkassen und folglich auch keinen Bausparvertrag. Das hängt mit dem steuerlichen [[Eigenmietwert]] zusammen, einer fiktiven [[Immobiliarmiete|Miete]], die [[Grundbesitzer]] versteuern müssen, wenn sie ihre Wohnimmobilie selbst bewohnen. Hiervon können [[Schuldzinsen]] für Baufinanzierungen abgesetzt werden, was die [[Steuerlast]] erheblich senken kann. Da eine Ansparphase steuerlich unberücksichtigt bleibt, macht Bausparen keinen Sinn.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://bausparkasse.ch/ Bausparkasse.ch, &amp;#039;&amp;#039;Kein Bausparen in der Schweiz&amp;#039;&amp;#039;], abgerufen am 16. Dezember 2019&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Ernst Seidl (Red.): &amp;#039;&amp;#039;Zuteilungsreif. Bausparergeschichten aus dem Südwesten&amp;#039;&amp;#039;, Stuttgart: Haus der Geschichte Baden-Württemberg, 2005. ISBN 3-933726-19-0&lt;br /&gt;
* Jörg E. G. Lemberg/Katharina Flick: Bausparwissen für Versicherungsvermittler – für Prüfung und Praxis, 6. Auflage; Karlsruhe 2011, ISBN 978-3-89952-611-0&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Bausparmathematik]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* [https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/bausparen/bausparen-artikel.html Einführung in die Bausparfinanzierung] vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4144194-1}}  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kundeneinlage]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzierung]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>~2026-17892-88</name></author>
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