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	<title>Bauplanung - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-07T07:23:35Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Bauplanung&amp;diff=372348&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;MrBenjo: +Normdaten</title>
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		<updated>2025-10-30T20:35:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;+Normdaten&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Skizze Bauplanung.jpg|right|300px|Bauplanung – Von der Planung zum Bauwerk]]&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bauplanung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; beschreibt einen Vorgang, bei dem ein [[Bauvorhaben]] gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in [[Architekturzeichnung]]en und [[Bauzeichnung]]en festgehalten. Dabei muss der örtliche [[Baugrund]] in seiner Form und Eigenschaft berücksichtigt werden. Die Umsetzbarkeit der Planung wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des [[Bauprozess]]es, wird jedoch auch noch während der [[Bauausführung]] weitergeführt. Sie ist Voraussetzung für die [[Baugenehmigung|Genehmigung eines Bauvorhabens]] in Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bauplanungsarten ==&lt;br /&gt;
Es werden grob vier Arten von Bauplanungen unterschieden:&amp;lt;ref&amp;gt;Frey, August, Günter: &amp;#039;&amp;#039;Bautechnik Fachkunde Bau.&amp;#039;&amp;#039; 10. Auflage Europa Lehrmittelverlag, 2003, ISBN 3-8085-4460-0.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Hochbauplanung&lt;br /&gt;
* Ingenieurbauplanung&lt;br /&gt;
* Tief-, Straßen- und Landschaftsbauplanung&lt;br /&gt;
* Fachplanung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle diese Bereiche stehen in enger Verbindung zueinander und werden von [[Architekt]]en, [[Bauingenieur]]en, [[Landschaftsarchitekt]]en, [[Bauzeichner]]n und  Fachplanern bearbeitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorschriften der Bauplanung ==&lt;br /&gt;
Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die [[Gewährleistung]] von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch [[Anerkannte Regeln der Technik]] genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise [[Baugesetzbuch]], [[Bauordnung (Deutschland)|Bauordnung]]) zu achten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Planungsphasen ==&lt;br /&gt;
{{HOAI-Phasen}}&lt;br /&gt;
Die Bauplanung wird gemäß der [[HOAI]] in Phasen gegliedert:&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;(je nach Komplexität des Bauvorhabens können Teilpunkte entfallen)&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Grundlagenermittlung ===&lt;br /&gt;
Bei der [[Grundlagenermittlung]] wird die Aufgabenstellung geklärt und die technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen des Projektes dargelegt. Diese Phase der Bauplanung umfasst auch eine Ortsbesichtigung durch den Bauherrn und Planer, wobei sowohl der Baugrund, als auch die nähere Umgebung inspiziert werden. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung werden im Rahmen einer Ergebnisdarstellung schließlich aufbereitet.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.hoai.de/Bundesrats-Drucksache%20334-13.pdf Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorplanung ===&lt;br /&gt;
Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung bilden die Basis für die [[Vorplanung]]. In dieser Phase der Bauplanung werden Erkundigungen über die Art des Baugrundes eingeholt um ein Planungskonzept zu erstellen und eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. In die Vorplanung fällt auch eine erste Kostenschätzung für das Bauprojekt, die durch [[DIN 276]] geregelt ist. Auch die Informationen, die aus der Vorplanung erhalten wurden, werden anhand einer Ergebnisdarstellung festgehalten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur | Autor=Lutz Franke| Titel=Baukonstruktion im Planungsprozess | Verlag=Vieweg &amp;amp; Teubner Verlag | Ort=Wiesbaden | Jahr=2002 | ISBN=3-528-02565-4 | Seiten=50}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Entwurfsplanung ===&lt;br /&gt;
Bei der [[Entwurfsplanung]] wird eine Berechnung und Auslegung der Anlage angestellt. Das Projekt wird im Maßstab 1:100 in eine [[technische Zeichnung]] umgesetzt und beschrieben. Auch hier fällt eine Kostenberechnung nach DIN 276 an und die Ergebnisse werden erneut in Form einer Ergebnisdarstellung festgehalten.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Literatur|Autor=Ernst Neufert|Titel=Bauentwurfslehre|Jahr=2012|Verlag=Springer|Ort=|ISBN=978-3834818256}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Genehmigungsplanung ===&lt;br /&gt;
Bei der [[Genehmigungsplanung]] werden die Vorlagen für die Zustimmungen und Genehmigungen durch die Behörden erstellt. Es wird ein [[Einreichplan]] erstellt, der als Grundlage für die Verhandlungen mit den Behörden dient. Es folgt die Bewilligung des Projektes durch die Baubehörde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ausführungsplanung ===&lt;br /&gt;
Die [[Ausführungsplanung]] ist ein Instrument der Architekten und Ingenieuren, bei der Ausführungspläne im Maßstab 1:50, sowie Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:20 erstellt werden. Die Ausführungsplanung umfasst auch eine detaillierte Projektbeschreibung für die Ausführung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorbereitung der Vergabe ===&lt;br /&gt;
Im Anschluss an die Ausführungsplanung werden Leistungsverzeichnisse erstellt und vergleichbare Angebote für die Ausführung eingeholt.&amp;lt;ref&amp;gt;Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI, Fassung 2013): &amp;#039;&amp;#039;Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitwirkung bei der Vergabe ===&lt;br /&gt;
Die eingegangenen Angebote werden geprüft und die Angebote ausgewertet. Es wird ein Preisspiegel aufgestellt und der Auftrag wird erteilt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bauüberwachung ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Bauüberwachung}}&lt;br /&gt;
Nach Baubeginn wird die Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Planung und den Leistungsverzeichnissen überwacht. In die Überwachung der Bauphase fällt auch die Aufstellung und Einhaltung eines Zeitplans, die Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen und die Übereinstimmung mit anerkannten Regeln der Technik. Die Leistungen werden fachtechnisch kontrolliert und eventuelle Mängel festgestellt und beseitigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Absteckung]]&lt;br /&gt;
* [[Baukosten]]&lt;br /&gt;
* [[Bauvermessung]]&lt;br /&gt;
*[[Building Information Modeling|Building Information Modelling]]&lt;br /&gt;
* [[Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen]]&lt;br /&gt;
* [[Bauplanung-Bautechnik]], Zeitschrift&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4004911-5}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bauplanung| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Teilgebiet des Bauwesens]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bauvertragsrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;MrBenjo</name></author>
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