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	<title>Bankfachwirt - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-09T02:53:13Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Bankfachwirt&amp;diff=227644&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;MrBenjo: Normdaten</title>
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		<updated>2025-03-16T21:10:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Normdaten&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Geprüfter Bankfachwirt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf [[Meister#Abschlüsse auf Meisterebene|Meisterebene]], der nach einer erfolgreich absolvierten [[Fachwirt|branchenbezogenen]] kaufmännischen [[Aufstiegsfortbildung]] gemäß [[Berufsbildungsgesetz (Deutschland)|Berufsbildungsgesetz]] vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen [[Verordnung|Rechtsverordnung]] vor dem Prüfungsausschuss einer [[Industrie- und Handelskammer]] (IHK). Absolventen sind vom schriftlichen Teil der Prüfung zum [[Ausbilder]] befreit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verschiedene [[Bildungsträger]] in Deutschland bieten meist zweijährige berufsbegleitende Prüfungsvorbereitungslehrgänge mit einem Umfang von ca. 500 Stunden an; für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht verpflichtend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Rahmen der Einführung des [[Deutscher Qualifikationsrahmen|Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR)]] durch das [[Bundesministerium für Bildung und Forschung]] im Jahr 2013 wurde der Geprüfte Bankfachwirt (IHK) dem DQR/[[Europäischer Qualifikationsrahmen|EQR]]-Niveau 6 zugeordnet, wodurch der Titel mit dem akademischen Grad des [[Bachelor|Bachelors]] gleichgesetzt wird. Hierdurch soll eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse ermöglicht werden. In diesem Zug wurde für die englische Übersetzung die Bezeichnung „[[Bachelor Professional]] of Banking (CCI)“ festgelegt. Hierdurch wurde eine internationale Vergleichbarkeit ermöglicht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Die Fortbildung zum Bankfachwirt wurde Anfang der 1970er Jahre von der &amp;#039;&amp;#039;Bankakademie&amp;#039;&amp;#039; (heute: [[Frankfurt School of Finance &amp;amp; Management]]) eingeführt und war zunächst ein privates Bildungsangebot. Das Ziel war es, [[Bankkaufmann|Bankkaufleute]], die kein Hochschulstudium aufnahmen, in die Lage zu versetzen, komplexere Aufgaben in [[Kreditinstitut]]en zu übernehmen. Damit ist der Bankfachwirt in erster Linie dem seit den 1970er Jahren immer komplexer gewordenen Bankgeschäft geschuldet. Die Weiterbildung wurde 1972 mit Übergang der Prüfungshoheit an die Industrie- und Handelskammer in einen öffentlich-rechtlich anerkannten Fortbildungsberuf überführt, der dem [[Handwerksmeister]] gleichgestellt ist.&amp;lt;ref&amp;gt;frankfurt-school.de: {{Webarchiv|text=&amp;#039;&amp;#039;Die Geschichte der Frankfurt School of Finance &amp;amp; Management&amp;#039;&amp;#039; |url=http://www.frankfurt-school.de/content/de/who_we_are/history.html |wayback=20090425183753 }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Prüfungszulassungsvoraussetzungen ==&lt;br /&gt;
Zum Zeitpunkt der Prüfung muss der zu Prüfende mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit nach seinem Abschluss zum Bankkaufmann in einem Kreditinstitut nachweisen können. Für Prüfungsteilnehmer ohne entsprechende Ausbildung wird eine entsprechende Berufstätigkeit von sechs Jahren vorausgesetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Prüfungsvorbereitungslehrgänge werden in der Regel von privaten Anbietern wie zum Beispiel der &amp;#039;&amp;#039;[[Frankfurt School of Finance &amp;amp; Management]]&amp;#039;&amp;#039;, den &amp;#039;&amp;#039;Genoakademien&amp;#039;&amp;#039; der Volks- und Raiffeisenbanken oder den &amp;#039;&amp;#039;[[Sparkassenakademie]]n&amp;#039;&amp;#039; angeboten. Sie sind jeweils kostenpflichtig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalte ==&lt;br /&gt;
Neben allgemeinen und spezifischen Kenntnissen der [[Bankbetriebslehre]], zu denen zum Beispiel die Liquiditätssteuerung, die Eigenkapitalberechnung und der Jahresabschluss von Kreditinstituten gehören, werden angehende Bankfachwirte in den Fächern&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* [[Volkswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
* [[Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
* [[Rechtswissenschaft|Recht]]&lt;br /&gt;
* Allgemeine Bankbetriebslehre&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
sowie in einem Vertiefungsmodul geprüft. Das Vertiefungsmodul ermöglicht es, tiefere Kenntnisse in dem Fachgebiet Privatkunden-, Firmenkunden- oder Immobiliengeschäft zu erwerben. Damit wird praxisnah die nötige fachliche Qualifikation für die Übernahme qualifizierter Aufgaben in einem Kreditinstitut vermittelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Weiterhin ist der theoretische Teil der Ausbilderprüfung nach [[Ausbilder-Eignungsverordnung|AEVO]] in der Fortbildung zum Bankfachwirt integriert. Dies ermöglicht es erfolgreichen Absolventen, im Anschluss an einer verkürzten Ausbildereignungsprüfung vor der IHK teilzunehmen, in der nur der praktische Teil abgefragt wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einsatzgebiete ==&lt;br /&gt;
Die heutigen Anforderungen des Bankgeschäfts zeigen in der Praxis, dass Bankkaufleute ohne weitere Fortbildung nur selten Aufgabengebiete jenseits von Servicetätigkeiten und Privatkundenberatung wahrnehmen. Der Bankfachwirt ist inzwischen anerkannte, branchenweite Grundlage geworden, um qualifizierte Aufgaben zu übernehmen. Zu diesen gehören primär gehobene Aufgaben im Privatkundengeschäft (zum Beispiel [[Private Banking]]), die Tätigkeit als Geschäftskundenberater oder Immobilienspezialist im Bereich Baufinanzierung. Häufig ist der Bankfachwirt zudem die Grundlage für die Übernahme einer Assistenzposition im jeweiligen Fachbereich, die schließlich einen weiter gefächerten Karrierepfad erst eröffnet. Nach mehrjähriger Berufserfahrung in einem Fachbereich eröffnen sich Bankfachwirten häufig auch die Chancen zur Übernahme einer Führungsaufgabe in Kreditinstituten (zum Beispiel Filialleiter oder Abteilungsleiter).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anschließende Fortbildungen ==&lt;br /&gt;
Der Trend der letzten Jahre zeigt, dass vor allem durch die Konkurrenz der dualen Ausbildung an den [[Berufsakademie]]n auch Bankfachwirte meist weitere Fortbildungen wie zum Beispiel den [[Bankbetriebswirt]] benötigen, um Führungsaufgaben zu übernehmen. Alternativ dazu ist es möglich, ein Hochschulstudium an einer [[Fachhochschule]] oder [[Universität]] aufzunehmen. Bankfachwirte sind grundsätzlich zur Aufnahme eines akademischen Studiums auch ohne die [[allgemeine Hochschulreife]] berechtigt. Häufig ist es zudem möglich, sich vereinzelte Leistungen, zum Beispiel aus der [[Kosten- und Leistungsrechnung]], an einer Hochschule anrechnen zu lassen. Als weitere Alternative eröffnet sich Bankfachwirten ebenfalls die Möglichkeit, sich nach weiterer Fortbildung vor der IHK zum [[Geprüfter Betriebswirt|Geprüften Betriebswirt]] prüfen zu lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Förderung der Aufstiegsfortbildung ==&lt;br /&gt;
Lehrgangsteilnehmer sind berechtigt, [[Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz|Meister-BAföG]] zu beantragen. Dieses wird ohne Prüfung der Einkommens- oder Vermögenssituation gewährt und steht daher jedem Lehrgangsteilnehmer zur Verfügung. Üblich ist eine Förderung über 30 % der Lehrgangskosten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* {{Berufenet|6754|Bankfachwirt}}&lt;br /&gt;
* [http://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/weiterbildungsprofile/weiterbildungsprofil/gepruefter-bankfachwirtgepruefte-bankfachwirtin.html Weiterbildungsprofil für den IHK-Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin]&lt;br /&gt;
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bankfachwprv/gesamt.pdf Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin (BankFachwPrV)] (PDF-Datei; 46&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
* [http://www.financial-career.de/bankfachwirt.php Details zum Bankfachwirt (Inhalte, Anbieter, Struktur und Aufbau der Fortbildung, Zulassungsbedingungen)]&lt;br /&gt;
*[https://www.dqr.de/content/2316.php?SQ=934 Einordnung des Geprüften Bankfachwirts (IHK) in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)]&lt;br /&gt;
*[https://www.dqr.de/media/content/Liste_der_zugeordneten_Qualifikationen_31_03_2014_bf.pdf Deutscher Qualifikationsrahmen]&lt;br /&gt;
*[https://www.ihk-nordwestfalen.de/blueprint/servlet/resource/blob/3612826/5053e09561f170edcef65446992531a9/uebersetzungshilfen-uebersicht--data.pdf Englische Übersetzung]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4203546-6}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Aufstiegsfortbildung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kaufmännischer Beruf]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beruf im Bankwesen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;MrBenjo</name></author>
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