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	<title>Bankenabgabe - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-06T06:28:10Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Bankenabgabe&amp;diff=1927310&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;SchlurcherBot: Bot: http → https</title>
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		<updated>2025-11-12T04:11:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: http → https&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Bankenabgabe&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eine [[Abgabe]] für [[Finanzdienstleister]] und [[Kreditinstitut]]e, durch welche die [[Kosten]] des [[Systemrisiko|systemischen Risikos]] des [[Kreditgeschäft|Kredit-]] und [[Handelsgeschäft (Finanzinstrument)|Handelsgeschäftes]] der [[Kreditwirtschaft]] auferlegt werden sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Während der [[Finanzkrise 2007]] mussten [[Staat]]en durch erhebliche [[Staatsfinanzierung]] aus [[Öffentliche Finanzen|öffentlichen Finanzen]] [[Bankenpleite]]n verhindern. Dies hat zu erkennbaren negativen Auswirkungen auf die [[Staatsquote]] und die [[Staatsverschuldung]] geführt. Staaten fühlten sich als [[Kreditgeber letzter Instanz]], weil die zentrale Rolle des [[Bankwesen]]s in einer [[Volkswirtschaft]] ([[Systemrelevanz]]) während einer [[Bankenkrise]] nicht zu Bankenpleiten führen darf. Die Bundesregierung kritisierte dieses Dilemma im September 2010: „Es kann den [[Öffentlicher Haushalt|öffentlichen Haushalten]] nicht zugemutet werden, für die Bewältigung von Bankschieflagen wie in der Vergangenheit einzutreten.“&amp;lt;ref&amp;gt;{{BT-Drs|17|3024}} vom 27. September 2010, &amp;#039;&amp;#039;Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)&amp;#039;&amp;#039;, S. 42&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um bei künftigen Bankenkrisen die Lasten gerechter zu verteilen, wurde unter anderem die Bankenabgabe eingeführt. Daneben sollen das [[Restrukturierungsgesetz]] (RStruktG), das [[Restrukturierungsgesetz|Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz]] (KredReorgG) und die {{EU-Richtlinie|2019|1023|titel=vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz)}} künftige Bankenkrisen verhindern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Begründet wird die Abgabe zum einen mit dem [[Verursacherprinzip]] (die Finanzdienstleister sind als Akteure am Finanzmarkt Auslöser des systemischen Risikos), zum anderen mit der Belastung der (Haupt-)Nutznießer. Auch ein Kreditinstitut wie die [[Deutsche Bank]], die selbst keiner Unterstützung bedarf, profitiert davon, dass sie keine Kosten aus der [[Insolvenz]] anderer [[Marktteilnehmer]] tragen muss. Das erste Argument entspricht dem Prinzip der [[Gefährdungshaftung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit Januar 2015 besteht aufgrund der in Deutschland im [[Sanierungs- und Abwicklungsgesetz|SAG]] umgesetzten [[Richtlinie 2014/59/EU (Abwicklungsrichtlinie)|Abwicklungsrichtlinie]] die EU-weite Verpflichtung zur Einrichtung von bei den Abwicklungsbehörden gehaltenen so genannten &amp;#039;&amp;#039;Abwicklungsfonds&amp;#039;&amp;#039; mit entsprechender Abgabenverpflichtung;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/startseite/glossar/723820/glossar?firstLetter=B&amp;amp;contentId=651798 |titel=Bankenabgabe |werk=Glossar der Deutschen Bundesbank |abruf=2020-12-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt; diese Funktion übernimmt in Deutschland weiterhin der Restrukturierungsfonds.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit Inkrafttreten der [[Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus|SRM-Verordnung]] ist die von der [[Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung]] erhobene Bankenabgabe an den europäischen, im Januar 2016 errichteten sogenannten einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) zu übertragen;&amp;lt;ref name=&amp;quot;:0&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.fmsa.de/de/kreditinstitute/Bankenabgabe/|titel=Bankenabgabe |autor=Homepage der deutschen Aufsichtsbehörde FMSA |archiv-url=https://web.archive.org/web/20160805102050/https://www.fmsa.de/de/kreditinstitute/Bankenabgabe/ |archiv-datum=2016-08-05 |abruf=2019-08-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt; dieser Beitrag wird auch europäische Bankenabgabe genannt. Beitragspflichtig sind alle [[Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung)|CRR-]]Kreditinstitute und gruppenangehörigen CRR-Wertpapierfirmen unter EZB-Aufsicht, wobei der Beitrag weiterhin von der FMSA erhoben, dann aber auf die Deutschland zugeordnete nationale Kammer des vom SRB verwalteten SRF gemäß {{§|11a|rstruktfg|juris}} RStruktFG übertragen wird.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot; /&amp;gt; 2016 wurden Beiträge i.H.v. 1,76 Milliarden Euro erhoben.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot; /&amp;gt; Details zur Beitragsbemessung werden vom SRB geregelt.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot; /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Bankenabgabe funktioniert wirtschaftlich wie eine [[Versicherungsprämie]]. Intakte Kreditinstitute zahlen aus ihren [[Gewinn]]en zwei Hauptkomponenten, und zwar einerseits eine &amp;#039;&amp;#039;Beitragskomponente&amp;#039;&amp;#039;, die auf dem [[Geschäftsvolumen]] bestimmter [[Verbindlichkeit]]en beruht, und andererseits eine Beitragskomponente, die das [[Derivat (Wirtschaft)|Derivate-Volumen]] berücksichtigt.&amp;lt;ref&amp;gt;Henning Göbel/Knut Henkel/Berthold Lantzius-Beninga, &amp;#039;&amp;#039;Berechnung der Bankenabgabe&amp;#039;&amp;#039;, in: Die Wirtschaftsprüfung 1, 2012, S. 39&amp;lt;/ref&amp;gt; Der nach [[Bankengröße]] gestaffelte, von den „gedeckten Einlagen“ (also durch {{§|2|einsig|juris}} Abs. 3 [[Einlagensicherungsgesetz|EinSiG]] geschützte [[Bankguthaben|Bankeinlagen]]) abhängige und von der [[Ertragslage]] unabhängige Beitrag und der Derivate-Beitrag werden jährlich an den [[Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus#Der Abwicklungsfonds|„Einheitlichen Abwicklungsfonds“]] ({{enS|Single Resolution Fund}}) gezahlt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Restrukturierungsfonds-Verordnung (RStruktFV) gibt Auskunft über die Errichtung des Fonds als [[Sondervermögen des Bundes]] ({{§|1|rstruktfv|juris}} RStruktFV), über beitragspflichtige Institute ({{§|2|rstruktfv|juris}} RStruktFV) oder die Berechnung der Jahresbeiträge ({{§|12|rstruktfv|juris}} RStruktFV). Für den Fall einer Bankenkrise erhalten betroffene Institute eine Stützung aus dem von der [[BaFin]] gemäß {{§|1|rstruktfg|juris}} RStruktFG verwalteten „Restrukturierungsfonds für Institute“. Die Beitragspflicht für [[CRR-Kreditinstitut]]e, [[CRR-Wertpapierfirma|CRR-Wertpapierfirmen]] und [[Filialbank|Bankfilialen]] innerhalb der [[EU-Mitgliedstaaten]] ergibt sich aus {{§|2|rstruktfg|juris}} RStruktFG. Der Fonds dient der Stabilisierung des [[Finanzmarkt]]s ({{§|3|rstruktfg|juris}} RStruktFG), er kann [[Garantie]]n für zur Besicherung von Verbindlichkeiten in [[Liquidation|Abwicklung]] befindlicher Institute nach {{§|6|rstruktfg|juris}} RStruktFG gewähren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ermittlung ==&lt;br /&gt;
Der jährliche Grundbeitrag errechnet sich wie folgt:&amp;lt;ref&amp;gt;BaFin, &amp;#039;&amp;#039;Aktuelle Entwicklungen bei der Bankenabgabe&amp;#039;&amp;#039;, Oktober 2018, S. 8&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
   Summe der [[Verbindlichkeit]]en&lt;br /&gt;
   - [[Eigenmittel (Kreditinstitut)|Eigenmittel]]&lt;br /&gt;
   - [[Bankguthaben|gedeckte Einlagen]]&lt;br /&gt;
   = relevante Verbindlichkeiten für die vereinfachte Berechnungsmethode&lt;br /&gt;
   - abzugsfähige Verbindlichkeiten bzgl. [[Clearing]]-Tätigkeiten&lt;br /&gt;
   - abzugsfähige Verbindlichkeiten bzgl. der Tätigkeiten eines [[Zentralverwahrer]]s&lt;br /&gt;
   - abzugsfähige Verbindlichkeiten aus [[finanzielle Fördermittel|Förderdarlehen]]&lt;br /&gt;
   - abzugsfähige Verbindlichkeiten bzgl. [[Institutssicherung der Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen|institutsbezogener Sicherungssysteme]]&lt;br /&gt;
   - 50 % der gruppeninternen Verbindlichkeiten&lt;br /&gt;
   - Verbindlichkeiten aus [[Derivat (Wirtschaft)|Derivatekonten]]&lt;br /&gt;
   + Derivatepositionen&amp;lt;ref&amp;gt;Bewertung nach [[Leverage Ratio]]; [[Zinscap und Zinsfloor|Floor]] bei 75 %&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
   = jährlicher Grundbeitrag&lt;br /&gt;
Der jährliche Grundbeitrag ist aufgrund {{§|3|rstruktfv_2015|juris}} RStrFV zu entrichten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ziel ==&lt;br /&gt;
Bis zum Ende einer Aufbauphase von acht Jahren ab dem 1. Januar 2016 erreichen die verfügbaren Mittel des Fonds am 1. Januar 2024 mindestens 1 % der „gedeckten Einlagen“ aller in den EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Kreditinstitute (Art. 69 Abs. 1 der {{EU-Verordnung|2014|806|titel=vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Die primäre und gewünschte Auswirkung ist ein zusätzliches [[Steueraufkommen]] im erhebenden Staat, das je nach Konzept [[Zweckbindung|zweckgebunden]] in [[Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus|Stabilitäts-/Rettungsfonds]] eingespeist wird oder dem Staat zur freien Verfügung steht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ähnlich wie bei [[Unternehmenssteuer]]n reduziert eine Bankenabgabe den [[Gewinn]] und kann teilweise über höhere [[Bankgebühr|Gebühren]] und ungünstigere [[Zins]]en (höhere [[Kreditzins]]en und/oder niedrigere [[Habenzins]]en) an die Kunden [[Überwälzung|weitergegeben]] werden. Der Umfang der Überwälzung an die Kunden hängt von der [[Wettbewerbsintensität]] des jeweiligen Marktes ab. Eine Reduzierung des Gewinns mindert andererseits die [[Risikotragfähigkeit]] des Unternehmens und steigert damit das systemische Risiko. Insbesondere die in der Finanzkrise geretteten Banken stehen vor dem Problem, dass ihre [[Sanierung (Wirtschaft)|Sanierung]] durch die Bankenabgabe erschwert werden könnte. Eine Überwälzung auf die Bankkunden in Form höherer Bankgebühren und Kreditzinsen reduziert die [[Kaufkrafttheorie|Massenkaufkraft]] und wirkt als Zinserhöhung dämpfend auf die [[Konjunktur]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
;Österreich&lt;br /&gt;
In Österreich trat mit dem 1. Januar 2011 das Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) in Kraft, welches Kreditinstitute zu einer Bankenabgabe (umgangssprachlich auch als „Bankensteuer“ bezeichnet) verpflichtet. Als Basis zur Berechnung der Steuerschuld dient die unkonsolidierte [[Bilanzsumme]] und die Volumina spekulativer Derivatgeschäfte im [[Handelsbuch]] der Banken. Institute mit einer Bilanzsumme unter 1 Milliarde Euro werden nicht besteuert. Zwischen 1 Milliarde und 20 Milliarden beträgt die Abgabe 0,09 %, über 20 Milliarden 0,11 %. Spekulative Derivate werden unabhängig von der Bilanzsumme mit 0,013 % besteuert.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;amp;Gesetzesnummer=20007050&amp;amp;ShowPrintPreview=True Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift f&amp;amp;#252;r Stabilit&amp;amp;#228;tsabgabegesetz, Fassung vom 9. Juni 2011] &amp;lt;/ref&amp;gt; Die damalige Bundesregierung erwartete sich aufgrund dieser Abgabe jährliche Einnahmen von 500 Millionen Euro.&amp;lt;ref&amp;gt; {{Webarchiv | url=http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/wirtschaftspolitik/das-bringt-2011-bankenabgabe-belastet-branche-mit-500-millionen-euro-452212/index.do | wayback=20101222205652 | text=Das bringt 2011: Bankenabgabe belastet Branche mit 500 Millionen Euro}} &amp;lt;/ref&amp;gt; Kritisiert wurde unter anderem, dass die Steuer abhängig von der Größe der Bank ist, sowie eine eventuelle Schlechterstellung der österreichischen Banken im internationalen Wettbewerb.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der Stabilitätsabgabe wird auch eine „Sonderabgabe“ eingehoben. Nach der Einführung 2011 betrug die Höhe der eingenommenen Steuern 500 Millionen Euro jährlich und stieg auf 640 Millionen Euro im Jahr 2016. Ab 2017 wurde die Steuer gesenkt und betrug nun nur mehr 100 Millionen Euro jährlich.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.krone.at/3665959 |titel=Kickl will jetzt heilige Kuh der ÖVP schlachten |werk=krone.at |datum=2025-01-25 |abruf=2025-01-25}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;Europäische Union&lt;br /&gt;
Seit 2016 müssen CRR-Kreditinstitute unter [[EZB]]-Aufsicht eine europäische Bankenabgabe zum [[Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus|einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF)]] entrichten, der durch das [[Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus|Single Resolution Board (SRB)]] verwaltet wird.&amp;lt;ref name=&amp;quot;:1&amp;quot;&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://www.fmsa.de/de/kreditinstitute/Bankenabgabe/|titel=Bankenabgabe|autor=Homepage der deutschen Abwicklungsbehörde FMSA|hrsg=|werk=|datum=|sprache=|zugriff=05.08.2016|archiv-url=https://web.archive.org/web/20160805102050/https://www.fmsa.de/de/kreditinstitute/Bankenabgabe/|archiv-datum=2016-08-05|offline=ja}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Die europäische Bankenabgabe ist Teil der Regelungen zur [[Europäische Bankenunion|Europäischen Bankenunion]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
;USA&lt;br /&gt;
Im Januar 2010 schlug US-Präsident [[Barack Obama]] eine &amp;#039;&amp;#039;Finanzkrisenverantwortungsabgabe&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|Financial Crisis Responsibility Fee}}) vor. Diese Abgabe sollte lediglich von Banken und Versicherungen mit einer Bilanzsumme von mehr als 50 Milliarden US-Dollar bezahlt werden. Bemessungsgrundlage sollen die [[Aktiva]] des Finanzunternehmens abzüglich des Eigenkapitals sowie der Mittel für die Einlagensicherung der Banken oder versicherungstechnische Rückstellungen sein. Der Steuersatz von 0,15&amp;amp;nbsp;Prozent soll zehn Jahre gelten und jährlich Steuereinnahmen in Höhe von etwa neun Milliarden Dollar generieren.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv | url=http://www.ftd.de/politik/international/:europa-und-usa-so-steht-es-im-regulierungsrennen/50115984.html | wayback=20100522235431 | text=Financial Times Deutschland:Europa und USA, So steht es im Regulierungsrennen}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Ende Juni 2010 zogen die Demokraten den Gesetzesentwurf zur Einführung dieser Steuer zurück, nachdem sich abzeichnete, dass er keine Mehrheit im Parlament erhalten würde.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.welt.de/welt_print/wirtschaft/article8253095/US-Demokraten-kippen-ueberraschend-Bankenabgabe.html Die Welt vom 1. Juni 2010]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Finanztransaktionssteuer]]&lt;br /&gt;
* [[Robin-Hood-Steuer]]&lt;br /&gt;
* [[Übergewinnsteuer]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* [[Mario Martini]]: &amp;#039;&amp;#039;Zur Kasse bitte…! Die Bankenabgabe als Antwort auf die Finanzkrise – Placebo, Heilmittel oder Gift?&amp;#039;&amp;#039;, NJW 2010, S. 2019–2023.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_116004/DE/BMF__Startseite/Multimedia/20101119-Einfach-erklaert-Bankenabgabe.html?__nnn=true Erklärfilm des Bundesfinanzministeriums zur Einführung und Funktion der Bankenabgabe] (Link funktioniert nicht)&lt;br /&gt;
* [http://www.whitehouse.gov/the-press-office/president-obama-proposes-financial-crisis-responsibility-fee-recoup-every-last-penn Financial Crisis Responsibility Fee beim Weißen Haus]&lt;br /&gt;
* [https://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/bankenabgabe-bringt-milliarden/ TAZ vom 19. März 2010]&lt;br /&gt;
* [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,684906,00.html Spiegel com 22. März 2010]&lt;br /&gt;
* {{§§|RStruktFV|buzer|text=Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=1100543805}}&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Weltfinanzkrise 2007–2008]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Finanzmarktsteuer]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bankwesen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;SchlurcherBot</name></author>
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