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	<title>Arrestzelle - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-27T10:11:56Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Arrestzelle&amp;diff=255739&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Chaddy: /* Schweiz */  die Schweizbezogen-Regelung gilt nur für vollständig schweizbezogene Artikel, nicht für einzelne Abschnitte</title>
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		<updated>2024-04-18T22:38:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Schweiz: &lt;/span&gt;  die Schweizbezogen-Regelung gilt nur für vollständig schweizbezogene Artikel, nicht für einzelne Abschnitte&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Türmchen Gehrden Grundriss 1912.jpg|mini|hochkant=0.7|Arrestzelle in einem [[Feuerwehrhaus|Spritzenhaus]] von 1910 in [[Gehrden]], heute [[Türmchen (Gehrden)|Gaststätte Türmchen]]]]&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arrestzelle&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ([[Schweizerdeutsch|schweizerisch]]: &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arrestlokal&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;) ist ein [[Zimmer|Raum]], in dem der [[Arrest]] vollzogen wird, sofern es sich nicht um einen [[Hausarrest]] handelt. Diese gibt es beim [[Militär]] und in [[Gefängnis]]sen – bei letzteren gleichsam als &amp;#039;&amp;#039;Gefängnis im Gefängnis&amp;#039;&amp;#039; (siehe [[Arrest (JVA)]]). Im [[Bundeswehr|Bundeswehrjargon]] heißt die Arrestzelle auch „Café Viereck“. Insgesamt ist die Zelle weitgehend leer. Zum Schlafen wird eine Liege hineingestellt, die bis in die 1990er Jahre am Morgen wieder entfernt wurde. Entscheidend ist, dass die Arrestzelle den [[Gefangener|Insassen]] zu weitestgehender Untätigkeit zwingt. Das ist der Sinn dieser [[Bestrafung]], die von der Hoffnung ausgeht, dass der Arrestant die erzwungene Untätigkeit zur Besinnung nutzt und das Unrechte des Tuns, dessentwegen er weggesperrt wurde, einsieht. In der Bundeswehr hatten Wehrpflichtige die im Arrest verbrachten Tage nachzudienen, entsprechend verzögerte sich das Datum ihrer endgültigen Entlassung aus dem [[Wehrdienst|Grundwehrdienst]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der früheren [[Akademische Gerichtsbarkeit|akademischen Gerichtsbarkeit]] gab es für [[Student]]en oder [[Gymnasium|Gymnasiasten]] einen zeitweiligen [[Freiheitsentzug]] für mögliche Verfehlungen. Der [[Karzer]] ist der Funktion nach eine [[Gefängniszelle]]. Da aber die Zeiten des Freiheitsentzuges zum Zwecke der [[Züchtigung]] begrenzt blieben, war die in ihrer praktischen Anwendung einer Arrestzelle ähnlicher. Dennoch mussten sie manchmal mehrere Wochen in diese Zelle, so dass einige [[Couleur]]studenten viel Zeit hatten, sich an den Wänden im Karzer künstlerisch zu verewigen. Nicht nur Gemaltes oder Gezeichnetes, sondern auch [[Gravur]]en von bemerkenswerter [[Qualität]] sind hierbei entstanden. Einen Eindruck davon macht unter anderem der Universitätskarzer in [[Marburg]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dagegen dienen [[Ausnüchterungszelle]]n, die in der Ausstattung ebenfalls karg sind, nicht der Bestrafung, sondern der [[Gefahrenabwehr]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schweiz ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gemäß Art. 191 Abs. 1 [[Militärstrafgesetz (Schweiz)|MStG]] sind die [[Strafarrest|Arrest-„Strafen“]] während des Militärdienstes in der Regel sofort nach Eintritt der [[Rechtskraft (Schweiz)|Rechtskraft]] zu vollziehen. Die hierfür von der Truppe zu stellenden Arrestlokale müssen den gesundheitspolizeilichen Anforderungen genügen (Art. 190 Abs. 3 S. 1 MStG). Außer [[Zeitung]]en, [[Religion|religiösen]] Schriften und militärischen Dienstvorschriften dürfen in der Arrestzelle grundsätzlich keine anderen [[Druckerzeugnis]]se vorhanden sein; der [[Kommandant]] kann Ausnahmen zulassen (Art. 190 Abs.&amp;amp;nbsp;5 MStG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für [[Kader#Schweiz|Kader]] sind womöglich besondere Arrestlokale zu schaffen, welche von denjenigen der Truppe getrennt sind (Art. 191 Abs.&amp;amp;nbsp;4 MStG).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arrestlokale werden nicht bloß zum Vollzug der Disziplinarstrafen verwendet, sondern gegebenenfalls auch zur vorläufigen [[Festnahme]] des [[Verdächtiger|Verdächtigen]]. Der Aufenthalt in den Arrestlokalen zu privaten Zwecken (zum Beispiel für einen ungestörten [[Schlaf]]) wird manchmal im sogenannten Dienstbefehl untersagt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* [https://www.uni-marburg.de/de/uniarchiv/karzer Universitätskarzer in Marburg]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strafrechtsgeschichte]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Militärjustiz]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Öffentliches Recht (Schweiz)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Gefängnisbauten]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Typ von Innenräumen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Chaddy</name></author>
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