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	<title>Architektenvertrag - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Architektenvertrag&amp;diff=960274&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;TaxonBot: Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bot: Auflösung doppelter toter Links nach https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Bots/Anfragen&amp;amp;oldid=266185123#Aufl%C3%B6sung_der_doppelten_Toten_Links&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Der &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Architektenvertrag&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist ein [[Vertrag]] zwischen dem [[Bauherr]]en und dem [[Architekt]]en, in dem detailliert der Umfang der Leistungserbringung durch den Planer festgehalten wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtliche Grundlagen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Architektenvertrag ist frei verhandelbar, wobei es sich meist um einen [[Werkvertrag (Deutschland)|Werkvertrag]] handelt. Lediglich bei der wirtschaftlichen und technischen Betreuung handelt es sich um einen [[Dienstvertrag (Deutschland)|Dienstvertrag]]. In Deutschland gelten die allgemeinen Vorschriften des [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]. Die [[Schriftform]] ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber aufgrund der sich ergebenen Rechts- und Gewährleistungsansprüche durchaus empfehlenswert. Die [[Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen|VOB]] findet keine Anwendung beim Architektenvertrag, da geschuldeter Erfolg keine Bauleistung im Sinne der [[VOB/B]] bzw. {{§|1|VOB-A|dejure}} [[VOB/A]] ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach {{§|650p|BGB|juris|text=§ 650p BGB}} soll ein Architekten- oder Ingenieurvertrag ein eigenständiger Vertragstyp sein, der den Unternehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind, um die zwischen den Parteien vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen. Soweit letztere noch nicht vereinbart sind, hat der Unternehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele zu erstellen und zusammen mit einer Kosteneinschätzung für das Vorhaben vorzulegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Leistungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die regelmäßigen Architektenleistungen sind die Grundlagenermittlung, der [[Entwerfen|Vor- und Hauptentwurf]], das Erstellen der Unterlagen und Zeichnungen für [[Bauantrag|amtliche Baugesuche]], [[Mengenermittlung|Mengen]]- und [[Kostenberechnung|Kostenkalkulationen]], Ausführungsplanung mit Ausarbeitung von Details, Koordination der beteiligten [[Fachplaner]], [[Ausschreibung]] und Mitwirkung bei der Vergabe einzelner [[Gewerk]]eleistungen, [[Bauleitung]] und [[Bauüberwachung]], Vorbereitung und Mitwirkung bei der [[Bauabnahme]] und die Erstellung und Zusammenfassung der Endabrechnung und der Gebäudedokumentation nach Bauabschluss bzw. für die Übergabe.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für einige dieser Leistungen wird regelmäßig eine [[Architektenvollmacht]] benötigt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vergütung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Vergütung ist in Deutschland gesetzlich geregelt und in der [[Honorarordnung für Architekten und Ingenieure]] (HOAI) beschrieben. In dieser sind auch die Grundansprüche gemäß der neun [[Leistungsphasen nach HOAI|Leistungsphasen]] geregelt, wenn ein Architektenvertrag nicht abgeschlossen wurde. Für die Reduzierung der Gesamt[[baukosten]] ist es möglich, mit einem Architektenvertrag eine Erfolgsbeteiligung zu regeln, aber auch eine Haftungsvereinbarung für sich erhöhende Kosten abzuschließen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Alle in der HOAI nicht genannten Leistungen können nicht im Rahmen der dort genannten Leistungsphasen vergütet werden. Deren Leistungsumfang und Vergütungshöhe sollte in jedem Fall explizit vereinbart werden. Dazu zählen beispielsweise&lt;br /&gt;
:* Berechnungen zum [[Wärmeschutz]] nach [[Gebäudeenergiegesetz|GEG]],&lt;br /&gt;
:* Berechnungen zu Lüftungsanlagen (wiederum nach GEG),&lt;br /&gt;
:* Ausarbeitung von Anträgen auf Förderkredite und Fördermittel ([[Energiestandard|Kfw]], [[Deutsche Energie-Agentur|DENA]] …) und&lt;br /&gt;
:* Ausarbeitung besonderer Anträge (denkmalschutzrechtliche –, sanierungsrechtliche –, wasserschutzrechtliche –, emissionsrechtliche Genehmigung …&amp;lt;ref&amp;gt;{{Toter Link |datum=2018-03 |url=http://www.recht.sachsen.de/GetPDF.do?sid=403261936564 |text=weitere Bsp. VwVSächsBO Anlage 2 und Anlage 3 (Seiten 59–65)}}&amp;lt;/ref&amp;gt;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.baurecht-ratgeber.de/baurecht/architekt/content_01.html#02 Erklärungen zum Thema bei &amp;#039;&amp;#039;baurecht-ratgeber.de&amp;#039;&amp;#039;]&lt;br /&gt;
* [http://delegibus.com/2009,2.pdf Der Anspruch des Architekten auf angemessene Vergütung] (PDF-Datei; 142&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
* [http://delegibus.com/2006,5.pdf Die Darlegungs- und Beweislast für erbrachte Leistungen im Architektenhonorarprozess] (PDF-Datei; 133&amp;amp;nbsp;kB)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Bauvertragsrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;TaxonBot</name></author>
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