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	<title>Arbeitstag - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Arbeitstag&amp;diff=272192&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Horst Gräbner: Änderungen von ~2025-28243-18 (Diskussion) auf die letzte Version von Horst Gräbner zurückgesetzt</title>
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		<updated>2025-10-09T12:12:14Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Änderungen von &lt;a href=&quot;/index.php/Spezial:Beitr%C3%A4ge/~2025-28243-18&quot; title=&quot;Spezial:Beiträge/~2025-28243-18&quot;&gt;~2025-28243-18&lt;/a&gt; (&lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer_Diskussion:~2025-28243-18&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer Diskussion:~2025-28243-18 (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Diskussion&lt;/a&gt;) auf die letzte Version von &lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Horst_Gr%C3%A4bner&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Horst Gräbner (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Horst Gräbner&lt;/a&gt; zurückgesetzt&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arbeitstag&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist im [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]] ein [[Tag]], an dem [[Tatsache|tatsächlich]], [[Betriebliche Übung|betriebsüblich]] oder [[Wirtschaftszweig|branchenüblich]] die [[Arbeit (Betriebswirtschaftslehre)|Arbeit]] aufgenommen werden muss. In der Regel ist dies von [[Montag]] bis [[Freitag]] ([[Fünf-Tage-Woche]]), nicht aber am [[Feiertag]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die [[Arbeitszeit]] fällt stets auf einen Arbeitstag. Damit von einem Arbeitstag ausgegangen werden kann, ist arbeitsrechtlich erforderlich, dass die ganz überwiegende Mehrheit (80 %) der [[Belegschaft]] an diesem Tag regelmäßig im [[Betrieb]] arbeitet.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=https://www.jurion.de/Urteile/BAG/1966-06-01/1-ABR-16_65 |wayback=20180613014525 |text=BAG, Urteil vom 1. Juni 1966, Az.: 1 ABR 16/65 }}&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Alltag fällt es Laien nicht immer leicht, zwischen Arbeitstag, [[Werktag]] oder [[Feiertag]] zu unterscheiden. Schlagzeilen wie „Der Samstag ist kein Feiertag“,&amp;lt;ref&amp;gt;Handelsblatt vom 9. August 1960&amp;lt;/ref&amp;gt; „Auch der Samstag ist ein Werktag“,&amp;lt;ref&amp;gt;Süddeutsche Zeitung vom 25. Oktober 1978&amp;lt;/ref&amp;gt; trugen kaum zur Aufklärung bei. So gibt es auch den &amp;#039;&amp;#039;arbeitsfreien Werktag&amp;#039;&amp;#039;, der – obgleich Werktag – kein Arbeitstag ist. Diese Unterscheidung hat zwar nicht in Gesetze Eingang gefunden, spielt aber beispielsweise in [[Tarifvertrag|Tarifverträgen]] eine Rolle.&amp;lt;ref&amp;gt;Friedrich Fürstenberg/Irmgard Hermann-Stojanov/Jürgen P. Rinderspacher, &amp;#039;&amp;#039;Der Samstag&amp;#039;&amp;#039;, 1999, S. 128&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Arbeitstag kann auf einen Feiertag fallen, der Werktag muss kein Arbeitstag sein. Was die Zählung der Arbeitstage anbelangt, ist unklar, ob Samstage mitgezählt werden sollen oder nicht.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=rwGTBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA84&amp;amp;dq=Arbeitstag+werktag&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiE9objpPTaAhVFIJoKHVWxBE0Q6AEIODAD#v=onepage&amp;amp;q=Arbeitstag%20werktag&amp;amp;f=false Jürgen Baur/Falko Tappen, &amp;#039;&amp;#039;Investmentgesetze: §§ 273 - 355 KAGB/InvStG&amp;#039;&amp;#039;, Band 2, 2015, S. 84]&amp;lt;/ref&amp;gt; Das [[Kapitalanlagegesetzbuch]] (KAGB) verwendet den Begriff Arbeitstag häufig, ohne ihn jedoch zu definieren (etwa in {{§|215|kagb|juris}} Abs. 3 KAGB). Danach ist der Arbeitstag als „Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage“ zu verstehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Zahl der Arbeitstage pro [[Jahr]] unterscheidet sich zwischen [[Staat]]en sowie innerhalb der [[Land (Deutschland)|Bundesländer]] je nach den gesetzlichen Feiertagen, nach Wochenverlauf und [[Schaltjahr]]en. In Deutschland sind es zwischen 247 und 255 Tagen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.kalenderpedia.de/arbeitstage-2024.html Kalenderpedia]&amp;lt;/ref&amp;gt; 2023 waren es bundesweit im Schnitt 249,6 Arbeitstage, 2024 sind es 248,8.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle | url=https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_06_p002.html |titel= Trotz Schaltjahr: 0,6 Arbeitstage weniger im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr |hrsg=Statistisches Bundesamt |werk=destatis.de |datum=2024-02-06 | abruf=2024-02-08 |offline=}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Hierbei werden alle Tage gezählt, die nicht auf einen [[Samstag]], [[Sonntag]] oder gesetzlichen [[Feiertag]] fallen. Die individuelle Anzahl der Arbeitstage kann hiervon deutlich abweichen ([[Teilzeit]], [[Ruhetag (Wirtschaft)|Ruhetag]]e etc.). Von den sieben Kalendertagen sind fünf Arbeitstage, sofern kein Feiertag vorkommt. Da die meisten Monate 30 oder 31 Tage haben, ist die Zahl der Arbeitstage pro Monat unterschiedlich und variiert zwischen 20 und 23 Arbeitstagen pro Monat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
Im [[Altes Testament|Alten Testament]] waren die Verhältnisse noch einfach: „Sechs Tage kannst du deine Arbeit verrichten, am siebten Tag aber sollst du ruhen, damit dein Rind und dein Esel ausruhen und der Sohn deiner Sklavin und der Fremde zu Atem kommen“ ({{B|Ex|23|12}}). Es gab lediglich drei Feiertage, denn „dreimal im Jahr sollst du mir ein Fest feiern“ ({{B|Ex|23|14}}).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aus dem deutschen Kommissionsbericht zur Novelle vom April 1892 ist zu entnehmen, dass das Wort Arbeitstag nicht gleichbedeutend ist mit Werktag in dem Sinne, dass Sonn- und Festtage nicht als Arbeitstage gelten könnten. Damals galt noch die Sechstagewoche, und es war klar, dass Arbeitstage gleich Werktage waren. Auslegungsschwierigkeiten traten spätestens aber auf, als es den Gewerkschaften gelang, die Arbeitszeit zu verkürzen und durch Tarifverträge ab 1955 die [[40-Stunden-Woche|Fünftagewoche]] zu verwirklichen („Samstags gehört Vati mir“&amp;lt;ref&amp;gt;Sascha Kristin Futh, &amp;#039;&amp;#039;Der DGB entdeckt die Kampagne. Der Kampf um den arbeitsfreien Samstag&amp;#039;&amp;#039;, in: [[Arbeit - Bewegung - Geschichte. Zeitschrift für historische Studien]], Heft II/2016&amp;lt;/ref&amp;gt;). Jetzt waren aber Arbeitstage nicht mehr gleich Werktage, und es begannen Auslegungsschwierigkeiten, die erst durch ein Urteil des [[Bundesarbeitsgericht]]s (BAG) im Mai 1971&amp;lt;ref name=&amp;quot;BAG 1971&amp;quot;&amp;gt;BAG, Urteil vom 19. Mai 1971, Az.: 5 AZR 21/71 = {{Rspr|BB 1971, 1564}}&amp;lt;/ref&amp;gt; ausgeräumt werden konnten.&amp;lt;ref&amp;gt;Bund-Verlag, &amp;#039;&amp;#039;Die Quelle&amp;#039;&amp;#039;, Bände 23–24, 1972, S. 173&amp;lt;/ref&amp;gt; „Werktag bzw. Arbeitstag waren und sind für den Gesetzgeber das Mittel, die von ihm gewünschte Dauer des Urlaubs in bestimmtem Umfang festzulegen; in diesem Sinne sind beide Begriffe sozusagen das ‚technische Instrument‘ der Bestimmung einer einheitlichen zeitlichen Größe, nämlich der gewünschten Urlaubsdauer“.&amp;lt;ref name=&amp;quot;BAG 1971&amp;quot;/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Verkürzung der Arbeitszeit auf weniger als 48 Stunden war im Normalfall nicht mehr jeder Werktag auch Arbeitstag. Bleibt dennoch die Tarifvereinbarung bestehen und unterstellt man ferner, dass Arbeitstage und arbeitsfreie Werktage anteilig für den Urlaub ausgenutzt werden, so ergab sich keine Veränderung.&amp;lt;ref&amp;gt;Günter Struckmann, &amp;#039;&amp;#039;Abhandlungen aus dem Industrieseminar der [[Universität zu Köln]]&amp;#039;&amp;#039;, Ausgabe 12, 1960, S. 150&amp;lt;/ref&amp;gt; Bis zum Erlass der Verordnung über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen vom 3. Mai 1967&amp;lt;ref&amp;gt;GBl. II, 1967, S. 237&amp;lt;/ref&amp;gt; gab es auch in der [[DDR]] keinen Zweifel über den Begriff Werktag, wozu mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage alle Kalendertage zählten.&amp;lt;ref&amp;gt;Sozialistische Finanzwirtschaft, Band 25, Ausgaben 13–22, 1971, S. 50&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
Arbeitstage sind [[tarifvertrag]]lich alle Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer planmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hat oder zu arbeiten hätte, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die kein [[Freizeitausgleich]] gewährt wird. Arbeitstage im Sinne des § 26 Abs. 1 [[TVöD]] definiert das [[Bundesarbeitsgericht]] (BAG) als alle Tage, an denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 15. März 2011, Az.: 9 AZR 799/09 = {{Rspr|BAGE 137, 221}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Dieselbe Definition wendet das BAG auch sonst zur Ausfüllung des Begriffs „Arbeitstag“ an.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom  5. November 2002, Az.: 9 AZR 470/01 - zu B I 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4; {{Rspr|DB 2003, 1393}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der [[Arbeitszeitverordnung]] (AZV) ist der Arbeitstag grundsätzlich ein Werktag ({{§|2|azv|juris}} Nr. 2 AZV). Das [[Arbeitszeitgesetz]] (ArbZG) erteilt in {{§|9|arbzg|juris}} Abs. 1 ArbZG ein absolutes [[Beschäftigungsverbot]], denn „Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden“. Gleich in {{§|10|arbzg|juris}} Abs. 1 ArbZG lässt es jedoch zahlreiche Ausnahmen hiervon zu. Sofern bestimmte Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 ArbZG beschäftigt werden etwa in [[Rettungsdienst]]en, bei der [[Feuerwehr]] oder auch in [[Gaststätte]]n. Dadurch werden sogar Sonn- und Feiertage für bestimmte [[Berufsgruppe]]n zu Arbeitstagen. Beginnt die Arbeitszeit des Arbeitnehmers um 08:00 Uhr des einen [[Kalendertag]]es, so endet dieser Arbeitstag um 08:00 Uhr des folgenden Kalendertages. Innerhalb dieses Zeitraumes darf der Arbeitnehmer gemäß {{§|3|arbzg|juris}} ArbZG höchstens acht Stunden und nach § 3 Satz 2 ArbZG höchstens 10 Stunden beschäftigt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arbeitstage – manchmal jedoch auch Werktage – bilden die Berechnungsgrundlage für den [[Urlaub]]. Während das [[Bundesurlaubsgesetz]] (BurlG) den Urlaub nach Werktagen berechnet ({{§|3|burlg|juris}} Abs. 1 BUrlG), dient der Arbeitstag als Berechnungsgrundlage für den Urlaub der [[Beamter (Deutschland)|Beamten]] ({{§|5|burlv|juris}} Abs. 1 [[Erholungsurlaubsverordnung]]). Als Arbeitstage werden definiert Werktage unter Ausschluss der [[Samstag]]e, also [[Montag]] bis [[Freitag]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=HGPQWoBklMkC&amp;amp;pg=PA2491&amp;amp;dq=Arbeitszeitverordnung+Arbeitstag+ein+Werktag&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiPhKPwwfTaAhWiPZoKHZRxA0kQ6AEIPDAE#v=onepage&amp;amp;q=Arbeitszeitverordnung%20Arbeitstag%20ein%20Werktag&amp;amp;f=false Klaus Hümmerich (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsrecht&amp;#039;&amp;#039;, Band 1, 2008, S. 2491]&amp;lt;/ref&amp;gt; Der [[Zusatzurlaub]] der [[Schwerbehinderter|Schwerbehinderten]] wird heute immer noch nach Arbeitstagen berechnet ({{§|208|sgb_9_2018|juris}} Abs. 1 [[Neuntes Buch Sozialgesetzbuch|SGB IX]]). Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage ({{§|2|entgfg|juris}} Abs. 3 [[EntgFG]]). Dauert die [[Arbeitsunfähigkeit]] eines Arbeitnehmers länger als drei Kalendertage, hat er eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit ([[Attest]]) sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen ({{§|5|entgfg|juris}} Abs. 1 EntgFG). Durch die Kopplung von Kalendertagen und Arbeitstagen ergeben sich hier umständliche [[Frist]]enberechnungen, die auf Grundlage des {{§|193|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] zu lösen sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bankarbeitstag ==&lt;br /&gt;
Ein lediglich für das [[Bankwesen]] geltender spezifischer Arbeitstag ist der [[Bankarbeitstag]]. Es gibt mehr Bankarbeitstage als Arbeitstage. Der Bankarbeitstag ist weltweit ein Arbeitstag, an dem [[Kreditinstitut]]e für den Publikumsverkehr geöffnet sind und der [[bargeldloser Zahlungsverkehr|bargeldlose Zahlungsverkehr]] abgewickelt wird. Bankarbeitstage sind stets identisch mit den [[TARGET (Bankwesen)|TARGET-Tagen]]; [[Samstag]]e und [[Sonntag]]e sind keine Bankarbeitstage, auch wenn einige Banken (etwa an Flughäfen oder Bahnhöfen) ihre [[Schalter (Abfertigung)|Schalter]] geöffnet haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Soziokulturelle Aspekte ==&lt;br /&gt;
In den [[antike]]n Kulturen und auch noch während des [[Mittelalter]]s war der Unterschied zwischen Tag und Nacht gleich dem von hell und dunkel und somit von weitaus größerer Bedeutung als in den meisten heutigen Gesellschaften, deren Lebensrhythmus durch eine künstliche Beleuchtung verschiebbar geworden ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Lichter Tag|lichte Tag]] bestimmt nicht nur das Konzept des [[Sozialer Tag|sozialen und persönlichen Tages]], sondern auch das des Arbeitstages.&lt;br /&gt;
Im Mittelalter, aber auch noch bis in das frühe 19.&amp;amp;nbsp;Jahrhundert&amp;amp;nbsp;– und in vielen Weltgegenden außerhalb Europas bis heute&amp;amp;nbsp;–  wird den ganzen Tag von „früh bis spät“ gearbeitet, der &amp;#039;&amp;#039;Arbeitstag&amp;#039;&amp;#039;&amp;amp;nbsp;– als die tägliche [[Arbeitszeit]]&amp;amp;nbsp;– beträgt bis zu 16 Stunden. Bis noch ins 20. Jahrhundert wurden in [[Süddeutschland]] und [[Österreich]] [[Knecht]]en und [[Dienstbote]]n zusätzliche ein bis drei unbezahlte Arbeitstage, sogenannte [[Scheißtag]]e, auferlegt, die die von ihnen beanspruchte Zeit für die Verrichtung des Stuhlgangs während der vereinbarten Anstellung ausgleichen sollten.&amp;lt;ref&amp;gt;Eintrag in [[Johann Andreas Schmeller]]/Georg Carl Frommann, &amp;#039;&amp;#039;[[Bayerisches Wörterbuch]]&amp;#039;&amp;#039;. 2., mit des Verf. Nachträgen verm. Ausg. / bearb. von G. Karl Fromann, Bd.: 2, Enthaltend Teil III. und IV. der ersten Ausgabe, München, 1877. Sp. 475. ([https://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00005027/images/index.html?id=00005027&amp;amp;fip=yztsxdsydxdsydxdsydweayaxdsydeayaeayaenfsdr&amp;amp;no=20&amp;amp;seite=262 Digitalisat])&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Tagewerk]] ist synonym zur dabei verrichteten Arbeit. Bis heute ist es Pflicht des Arbeitnehmers, ausgeruht zur Arbeit zu erscheinen, daher zählt die Nacht als [[Schlaf]]&amp;amp;shy;zeit zu den Verpflichtungen des arbeitenden Menschen. Erst damit, dass gesetzliche Regeln über die erlaubte maximale tägliche Arbeitszeit ([[Arbeitszeitgesetz]]e) eingeführt werden, tut sich nach der Arbeit ein Zeitfenster auf, das weder für Arbeit noch für Ruhe genutzt werden muss. Mitte des 20.&amp;amp;nbsp;Jahrhunderts reduziert sich in den industriell entwickelten Ländern die tägliche Arbeitszeit von 10 auf meist 8&amp;amp;nbsp;Stunden, und der beträchtliche Zeitraum bekommt den Namen &amp;#039;&amp;#039;[[Freizeit]]&amp;#039;&amp;#039;, als „freie“ Zeit zwischen Tag und Nacht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute kommt der Begriff des Tages als Arbeitszeit hauptsächlich in manchen sprachlichen Wendungen zum Ausdruck, etwa &amp;#039;&amp;#039;[[Halbtagsarbeit]]&amp;#039;&amp;#039;, der Frage „Wie war der Tag?“ (auch wenn das Kind zu Mittag nach Hause kommt), „mit seinem Tagewerk zufrieden sein“, und dem „[[Feierabend]]“ als Ende der Arbeitszeit am späten Nachmittag.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Noch heute werden viele Feiertage schon am Vorabend begangen, zum Beispiel als [[Heiligabend]] oder Nikolausabend, denn in manchen früheren Kalendern im europäischen Raum begann der neue Kalendertag ähnlich wie in jüdischen und islamischen Kalendern nicht erst um Mitternacht, sondern schon mit der lokalen Abenddämmerung, und so ein Feiertag mit dem Feierabend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Kontext der [[Globalisierung]] und zeitunmittelbarer weltweiter Kommunikation wird auch die Frage nach der Tageszeit in anderen [[Zeitzone]]n aktuell. Die Verschiebung des lichten Tages zum subjektiven Tag bei [[Flugreise]]n erzeugt den [[Jetlag]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirtschaftliche Aspekte ==&lt;br /&gt;
Die Anzahl der Arbeitstage pro [[Kalenderjahr]] hat in der [[Volkswirtschaftslehre]] eine große Bedeutung. Durch Unregelmäßigkeiten im Kalender gibt es jedes Jahr eine unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen. Um [[volkswirtschaftliche Kennzahl]]en intertemporal vergleichbar zu machen, müssen die Folgen dieses Kalender- oder Arbeitstageeffekts eliminiert werden.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Konjunkturdiagnose_und_prognose/6mu1BQAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;dq=feiertage+bruttoinlandsprodukt&amp;amp;pg=PA28&amp;amp;printsec=frontcover Roland Döhrn, &amp;#039;&amp;#039;Konjunkturdiagnose und –prognose&amp;#039;&amp;#039;, 2014, S. 27 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Eine weitere – hier nicht interessierende – Eliminierung ist die [[Saisonbereinigung]].&amp;lt;/ref&amp;gt; Für die [[Kalenderbereinigung]] legt das [[Statistisches Bundesamt|Statistische Bundesamt]] seinen Berechnungen ein „durchschnittliches Jahr“ mit 249,7 Arbeitstagen zugrunde, wobei eine [[Fünf-Tage-Woche]] unterstellt wird und Samstage und nicht bundeseinheitliche Feiertage anteilsmäßig angerechnet werden. Die [[Deutsche Bundesbank]] führt ihre Saisonbereinigung durch, indem sie einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Arbeitstage und der [[Ausbringung]] ({{enS|output}}) herstellt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Unterschied zwischen dem unbereinigten und dem bereinigten [[Bruttoinlandsprodukt]] (BIP) aufgrund der Arbeitstage ergibt sich aus folgender Tabelle:&amp;lt;ref&amp;gt;Roland Döhrn, &amp;#039;&amp;#039;Konjunkturdiagnose und –prognose&amp;#039;&amp;#039;, 2014, S. 28&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{|  class=&amp;quot;wikitable zebra sortable&amp;quot;  &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
! [[Jahr]]&lt;br /&gt;
! Arbeitstage&lt;br /&gt;
! reales [[Bruttoinlandsprodukt|BIP]] &amp;lt;br /&amp;gt; unbereinigt&lt;br /&gt;
! Arbeitstage- &amp;lt;br/&amp;gt; Effekt  &lt;br /&gt;
! reales BIP &amp;lt;br /&amp;gt; bereinigt &lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2000 || −0,9 || 3,2 || −0,2 || 3,4&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2001 || −0,6 || 1,2 || −0,1 || 1,3&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2002 || 0,0 || 0,0 || −0,0 || 0,0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2003 || 0,1 || −0,2 || 0,0 || −0,2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2004 || 1,9 || 1,2 || 0,5 || 0,7&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2005 || −0,5 || 0,8 || −0,2 || 1,0&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2006 || 0,8 || 3,0 || −0,2 || 3,2&lt;br /&gt;
|-&lt;br /&gt;
| 2007 || −0,6 || 2,5 || −0,1 || 2,6&lt;br /&gt;
|}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Jahr 2004 kam es aufgrund der Lage der Feiertage und wegen eines [[Schaltjahr]]s zu einer Erhöhung der Arbeitstage um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr. Dadurch schrumpfte das unbereinigte [[Bruttoinlandsprodukt]] (BIP) von 1,2 % auf kalenderbereinigte 0,7 %. Ob [[Ostern]] im März oder April liegt, wirkt sich unmittelbar auf das quartalsweise ermittelte BIP aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== International ==&lt;br /&gt;
Was international ein Arbeitstag ist und welcher Tag nicht, hängt stark vom [[Kulturkreis]] ab. Der religiöse Kalender des [[Islam]] folgt dem Rhythmus einer eigenen Woche, die sich von unserer westlichen Woche unterscheidet. In der westlichen Welt sind die Arbeitstage von Montag bis Freitag festgelegt, gefolgt von Samstag und Sonntag als dem [[Wochenende]]. Jeweils einen dieser Wochentage haben das Judentum und das [[Christentum]] für ihren Gottesdienst reserviert. Der Freitag gilt den Muslimen als heiliger Gebetstag für das [[Freitagsgebet]], deshalb liegen die Arbeitstage von [[Sonntag]] bis [[Donnerstag]]. Allerdings gilt der Freitag in islamischen Ländern nicht als Feiertag, nur in [[Saudi-Arabien]] bleiben die Geschäfte einen halben Tag geschlossen. In einigen islamischen Ländern fällt das Wochenende etwa auf Donnerstag und Freitag, so dass Samstag bis [[Mittwoch]] als Arbeitstage verbleiben. Bestimmte [[islamische Festtage]] sind in islamischen Ländern keine Arbeitstage.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Judentum]] ist der [[Sabbat]] kein Arbeitstag, er dauert von Sonnenuntergang am Freitag bis zum Eintritt der Dunkelheit am folgenden Samstag. Damit verfügt die jüdische Woche über sechs Arbeitstage, wie bereits [[Lukas (Evangelist)|Lukas]] berichtete: „Die Woche hat sechs Arbeitstage. An denen könnt ihr kommen und euch heilen lassen, aber nicht ausgerechnet am Sabbat!“ {{Bibel|Lk|13|14}}. Einige [[jüdische Feiertage]] sind keine Arbeitstage, so beispielsweise der [[Jom Kippur]] als einem der Hohen Feiertage der jüdischen Religion.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Buddhismus]] kennt [[buddhistische Feste und Feiertage]], an denen in manchen Staaten nicht gearbeitet wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4231212-7}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4231212-7|LCCN=sh85062531|NDL=00569633}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitstag| ]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitswissenschaft]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitszeit]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Empirische Wirtschaftsforschung]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Tagesbegriff]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Volkswirtschaftslehre]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Horst Gräbner</name></author>
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