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	<title>Arbeitsplatz - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Arbeitsplatz&amp;diff=32016&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Diopuld: /* Einzelnachweise */ LCCN</title>
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		<updated>2025-01-07T20:48:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Einzelnachweise: &lt;/span&gt; LCCN&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Moderne Leitstelle Arbeitsplatz.jpg|mini|350px|Arbeitsplatz einer [[Einsatzleitstelle]]]]&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Arbeitsplatz&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|work place}}) bezeichnet man in der [[Organisationslehre]] eine [[Raum (Architektur)|räumlich]] eingegrenzte, mit [[Arbeitsmittel]]n ausgestattete [[Stelle (Organisation)|Stelle]] in einer [[Wirtschaftseinheit]], an der eine [[Arbeitskraft]] ihre [[Aufgabe (Pflicht)|Arbeitsaufgaben]] verrichten kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Als Wirtschaftseinheiten mit Arbeitsplätzen kommen [[Unternehmen]] aller Art (Unternehmen mit privater [[Rechtsform]], [[öffentliches Unternehmen|öffentliche Unternehmen]], [[Non-Profit-Organisation]]en), die [[öffentliche Verwaltung]] (etwa [[Behörde]]n) und sonstige [[Organisation]]en (etwa [[Stiftung]]en) in Betracht. Sie können ihre Ziele nur erfüllen, wenn sie Arbeitsplätze einrichten und [[Personal]] einstellen, das dort seine zugeteilten Arbeitsaufgaben erledigt. Der Arbeitsplatz ist stets personenbezogen, während die Stelle rein sachbezogen ist&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=n8tcfp3aMUUC&amp;amp;pg=PA27&amp;amp;dq=stelle+arbeitsplatz&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=stelle%20arbeitsplatz&amp;amp;f=false Erich Potthoff/Karl Trescher, &amp;#039;&amp;#039;Controlling in der Personalwirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 1986, S. 28]&amp;lt;/ref&amp;gt; und nur ein organisatorisches Gebilde als kleinste [[Organisationseinheit]] darstellt. Die Stelle ist ein Begriff aus der [[Aufbauorganisation]], der Arbeitsplatz ist ein Teil der [[Ablauforganisation]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=8n7SBgAAQBAJ&amp;amp;pg=PA135&amp;amp;dq=arbeitsplatz+arten&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;redir_esc=y#v=onepage&amp;amp;q=arbeitsplatz%20arten&amp;amp;f=false Erwin Grochla (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Das Büro als Zentrum der Informationsverarbeitung&amp;#039;&amp;#039;, 1971, S. 134]&amp;lt;/ref&amp;gt; Nur der Arbeitsplatz wird von lediglich einer Person besetzt (er ist &amp;#039;&amp;#039;unipersonal&amp;#039;&amp;#039;), daran ändert auch die [[Arbeitsplatzteilung]] nichts.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Geschichte ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Fotothek df roe-neg 0006230 030 Porträt eines Lehrlings an einer Werkbank.jpg|mini|Lehrling an einer [[Werkbank]] (1952): Die Werkbank und ihre unmittelbare Umgebung sind der Arbeitsplatz, die Werkbank und die Feile sind die [[Arbeitsmittel]], das zu feilende Metallstück ist das [[Arbeitsobjekt]], der Lehrling ist die [[Arbeitsperson]]]]&lt;br /&gt;
[[Frederick Winslow Taylor]] begann im Jahre 1911 damit, im Rahmen seines [[Scientific Management]] die [[Arbeitsablauf|Arbeitsabläufe]] am Arbeitsplatz zu untersuchen und beschrieb die Ausführung bestimmter Arbeitsaufgaben ({{enS|performance}}).&amp;lt;ref&amp;gt;Frederick Winslow Taylor, &amp;#039;&amp;#039;Die Grundsätze wissenschaftlicher Betriebsführung&amp;#039;&amp;#039;, 1913, S. 130 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Jahre 1929 nahm [[Fritz Fleege-Althoff]] zu Fragen der Arbeitsplatzgestaltung Stellung.&amp;lt;ref&amp;gt;Fritz Fleege-Althoff, &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsplatzgestaltung&amp;#039;&amp;#039;, in: Betriebsführung, 1929, S. 127&amp;lt;/ref&amp;gt; Ab 1931 erkannten [[Betriebswirt]]e den Arbeitsplatz als „kleinste räumliche Einheit“.&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Prelinger, &amp;#039;&amp;#039;Arbeitsgestaltung im Büro&amp;#039;&amp;#039;, 1931, S. 185&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei [[Heinrich Nicklisch]] galt 1932 der Arbeitsplatz als kleinste Organisationseinheit, bestehend aus dem tätigen Menschen mit seiner Arbeitsausrüstung und Arbeitsaufgabe.&amp;lt;ref&amp;gt;Heinrich Nicklisch, &amp;#039;&amp;#039;Die Betriebswirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 1932, S. 193&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Erich Gutenberg]] sah im Arbeitsplatz die kleinste Fertigungseinheit.&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Gutenberg, &amp;#039;&amp;#039;Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Band 1: Die Produktion&amp;#039;&amp;#039;, 1965, S. 96&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Erich Kosiol]] definierte ihn 1962 als der „räumlich konkretisierte und mit Arbeitsmitteln ausgestattete Handlungsort des Arbeitssubjektes“.&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Kosiol, &amp;#039;&amp;#039;Organisation der Unternehmung&amp;#039;&amp;#039;, 1962, S. 98&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Inhalt ==&lt;br /&gt;
Der Arbeitsplatz kombiniert [[Geographischer Raum|Raum]], [[Personal]] und [[Arbeitsmittel]]. Die räumliche Dimension ist der [[Arbeitsort]], der entweder der [[Unternehmensstandort]] (einschließlich dessen [[Niederlassung (Wirtschaft)|Niederlassungen]] oder [[Filiale]]n) oder kraft [[Direktionsrecht]] auch ein anderer [[Standort]] ([[Baustelle]], [[Teleheimarbeit]]splatz, [[Telearbeit]], [[Heimarbeit]]) sein kann. Es gibt &amp;#039;&amp;#039;ortsfeste&amp;#039;&amp;#039; und den &amp;#039;&amp;#039;Standort wechselnde&amp;#039;&amp;#039; Arbeitsplätze.&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Kosiol, &amp;#039;&amp;#039;Organisation der Unternehmung&amp;#039;&amp;#039;, 1962, S. 236&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Arbeitsplatz kann auch mit dem [[Arbeitsobjekt]] wechseln, etwa beim [[Straßen- und Wegebau]] oder [[Brückenbau]].&amp;lt;ref&amp;gt;Erich Kosiol, &amp;#039;&amp;#039;Organisation der Unternehmung&amp;#039;&amp;#039;, 1962, S. 237&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Erwin Grochla]] unterscheidet zwischen ortsfesten Arbeitsplätzen mit oder ohne Arbeitsmittel und ortsveränderlichen Arbeitsplätzen mit oder ohne Arbeitsmittel.&amp;lt;ref&amp;gt;Erwin Grochla (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Das Büro als Zentrum der Informationsverarbeitung&amp;#039;&amp;#039;, 1971, S. 135&amp;lt;/ref&amp;gt; Zu letzteren gehören Arbeitsplätze mit Außeneinsätzen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Handwerker, Monteure oder Außendienstbeschäftigte). Die personelle Komponente des Arbeitsplatzes spiegelt sich in der [[Qualifikation (Personalwesen)|Qualifikation]] und der [[Arbeitszeit]] der Arbeitskräfte ([[Vollarbeitszeit]]/[[Teilzeitarbeit]]) wider. Arbeitsmittel sind alle zur [[Betriebs- und Geschäftsausstattung]] gehörenden Materialien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Man unterscheidet allgemein zwischen dem &amp;#039;&amp;#039;Büroarbeitsplatz&amp;#039;&amp;#039; ([[Zellenbüro]] mit 10–15 m² [[Nutzungsfläche|Hauptnutzungsfläche]] (HNF), [[Kombibüro]] mit 10–12 m² HNF oder [[Großraumbüro]] mit 8–12 m² HNF) und dem &amp;#039;&amp;#039;Produktionsarbeitsplatz&amp;#039;&amp;#039; (unter anderem [[Werkhalle]], [[Werkstatt]], [[Werkbank]], [[Fließbandfertigung|Fließband]]). Der Büroarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz, „an dem Informationen erzeugt, erarbeitet, bearbeitet, ausgewertet, empfangen oder weitergeleitet werden. Dabei werden zum Beispiel Planungs-, Entwicklungs-, Beratungs-, Leitungs-, Verwaltungs- oder Kommunikationstätigkeiten sowie diese Tätigkeit unterstützende Funktionen ausgeführt“.&amp;lt;ref&amp;gt;Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen&amp;#039;&amp;#039;, BGI 650, VBG und BAuA 2012, S. 10&amp;lt;/ref&amp;gt; Der [[Bildschirmarbeitsplatz]] wird durch den Zugang zur und Umgang mit der [[Elektronische Datenverarbeitung|elektronischen Datenverarbeitung]] beherrscht. Ein Produktionsarbeitsplatz ist für die spezifischen Produktionszwecke mit entsprechenden [[Werkzeug]]en und [[Anlage (Technik)|Anlagen]] ausgestattet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &amp;#039;&amp;#039;Innenraumarbeitsplätze&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=http://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/innenraumarbeitsplaetze/index.jsp |titel=Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): Innenraumarbeitsplätze |sprache=de |abruf=2017-07-04}}&amp;lt;/ref&amp;gt; werden Arbeitsplätze definiert, an denen keine Tätigkeiten mit [[Gefahrstoff]]en (wie z. B. in einem chemischen Labor) durchgeführt werden und bei denen es sich nicht um Lärmbereiche (wie z. B. in einer Werkstatt) handelt. Für Innenraumarbeitsplätze gelten die Regelungen der [[Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)|Arbeitsstättenverordnung]] (ArbStättV) in Verbindung mit den [[Technische Regeln für Arbeitsstätten|Technischen Regeln für Arbeitsstätten]] (ASR). Solche Arbeitsplätze finden sich in ganz unterschiedlichen Arbeitsumgebungen wie Büros, Verkaufsräumen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergarten oder Bibliotheken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verbindliche Luftgrenzwerte für die chemische oder biologische [[Raumluftqualität|Innenraumluftqualität]] gibt es nicht. Zur Bewertung zieht man daher einen Vergleich mit der Außenluftsituation heran. Verschiedene Quellen wie das [[Umweltbundesamt (Deutschland)|Umweltbundesamt]] (UBA), die [[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung]] (DGUV) sowie die [[Weltgesundheitsorganisation]] (WHO) veröffentlichen Richtwerte, Innenraumarbeitsplatz- bzw. Klassenraum-Referenzwerte oder Leitwerte, die bei einer Beurteilung von Messungen hilfsweise verwendet werden können&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.unfallkasse-nrw.de/sicherheit-und-gesundheitsschutz/themen/biol-chem-phys-einwirkungen/innenraumarbeitsplaetze.html |titel=Unfallkasse Nordrhein-Westfalen: Innenraumarbeitsplätze |sprache=de |abruf=2017-07-04}}&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach Absatz 3.6 „Lüftung“ im Anhang der [[Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)|Arbeitsstättenverordnung]] muss in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A3-6.html |titel=ASR A3.6 Lüftung |hrsg=Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin |sprache=de |abruf=2017-07-05}}&amp;lt;/ref&amp;gt;. Belästigender Geruch ist zu vermeiden, soweit es die Natur des Betriebes gestattet. In der Regel dürfen keine belästigenden Geruchsemissionen von Produkten (beispielsweise Bauchemikalien) und Geräten (beispielsweise [[Laserdrucker]] und -kopierer) oder Anlagen (beispielsweise [[Lufttechnik#Raumlufttechnische Anlagen (RLT)|raumlufttechnische Anlagen]]) ausgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beschwerden von Beschäftigten an Innenraumarbeitsplätzen werden häufig als [[Sick-Building-Syndrom]] bezeichnet: Augenbrennen, Kratzen im Hals, verstopfte Nase oder Kopfschmerzen sind die Symptome. Gerüche können der Auslöser für die Beschwerden sein. Oft lassen sich die Probleme aber nicht auf eine einzige Ursache zurückführen, sondern bedürfen einer umfassenden Analyse. Neben der Qualität der Atemluft sind u. a. das Raumklima, störende Geräusche, die Beleuchtung, die Arbeitsplatzgestaltung und psychische Faktoren wie [[Stress]] zu berücksichtigen&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor= |url=http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep_ira.pdf |titel=Report: Innenraumarbeitsplätze - Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld |hrsg=Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) |format=PDF |sprache=de |abruf=2017-07-05}}&amp;lt;/ref&amp;gt;.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Hinblick auf den [[Automatisierungsgrad]] gibt es Arbeitsplätze mit vorwiegend [[Manufaktur|manueller]], [[maschine]]ller Bearbeitung mit menschlicher Bedienung oder [[Vollautomatik|vollautomatischer]] Bearbeitung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfragen ==&lt;br /&gt;
[[Gesetz]]e und die [[Rechtsprechung]] des [[Bundesarbeitsgericht]]s (BAG) zum Schutz von Arbeitsplätzen stärken die Rechte der [[Arbeitnehmer]]. So zwingt {{§|5|arbst_ttv_2004|juris}} Abs. 1 [[Arbeitsstättenverordnung (Deutschland)|Arbeitsstättenverordnung]] [[Arbeitgeber]] zum [[Nichtraucherschutz|Schutz der Nichtraucher]] vor [[Tabakrauch]]. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) definiert Arbeitsplätze als Bereiche, in denen [[Beschäftigter|Beschäftigte]] im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind ({{§|2|arbst_ttv_2004|juris}} Abs. 4 ArbStättV). Die [[Videoüberwachung]] am Arbeitsplatz ist untersagt, denn ihre Verwertung ist prozessual unzulässig,&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 21. November 2013, Az.: 2 AZR 797/11&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Mobbing]] kann eine Verletzung der [[Persönlichkeitsrecht (Deutschland)|Persönlichkeit]] oder [[Gesundheit]] darstellen,&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 16. Mai 2007, Az.: 8 AZR 809/06&amp;lt;/ref&amp;gt; christliche Einrichtungen können moslemischen Arbeitnehmerinnen das Tragen eines [[Kopftuch]]s verbieten.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 24. September 2014, Az.: 5 AZR 611/12&amp;lt;/ref&amp;gt; Andererseits ist auch der Arbeitgeber vor [[Missbrauch]] geschützt, denn der Konsum von [[Alkoholische Getränke|Alkohol]], [[Droge]]n oder anderen berauschenden Mitteln darf nicht dazu führen, dass Arbeitnehmer die geschuldete [[Arbeitsleistung]] nicht mehr erbringen können,&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 26. Januar 1995, Az.: 2 AZR 649/94&amp;lt;/ref&amp;gt; und die exzessive [[Internetnutzung am Arbeitsplatz]] (über 1,5 Stunden pro [[Arbeitstag]]) während der [[Arbeitszeit]] stellt eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitnehmers dar.&amp;lt;ref&amp;gt;BAG, Urteil vom 31. Mai 2007, Az.: 2 AZR 200/06&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Arbeitsanweisung|Arbeits-]] und [[Dienstanweisung]]en regeln nicht selten das konkrete Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und tragen somit zur Verbesserung der [[Arbeitssicherheit]] bei. Eventuell vom Arbeitsplatz ausgehende physische und psychische Gesundheitsbelastungen müssen im Rahmen des ganzheitlichen [[Arbeitsschutz]]es in einer [[Gefährdungsbeurteilung]] beschrieben werden, die Grundlage für die im [[Arbeitsschutzgesetz]] vorgeschriebene Unterweisung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer zum [[Wehrdienst|Grundwehrdienst]] oder zu einer [[Reserve (Bundeswehr)|Wehrübung]] einberufen wird, behält seinen Arbeitsplatz und erleidet gemäß {{§|1|arbplschg|juris}}[[Arbeitsplatzschutzgesetz]] keinen Nachteil. Gleiches gilt für den [[Zivildienst]] nach {{§|78|ersdig|juris}} Abs. 1 [[Zivildienstgesetz (Deutschland)|Zivildienstgesetz]]. [[Sexuelle Belästigung]] am Arbeitsplatz ist nach dem [[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz|Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz]] (AGG) verboten und kann nach {{§|174|stgb|juris|text= §§ 174 ff.}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] bestraft werden. Spricht bei Arbeitsplatzteilung der Arbeitgeber eine [[Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)|Kündigung]] aus, weil einer der Job-Sharer aus dem Betrieb ausscheidet, ist sie unwirksam ({{§|13|tzbfg|juris}} Abs. 2 [[Teilzeit- und Befristungsgesetz]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsplatzorganisation ==&lt;br /&gt;
„Eine zweckmäßige Arbeitsplatzgestaltung liegt dann vor, wenn der Arbeitsplatz sowohl den zu verrichtenden [[Tätigkeit]]en der einzelnen [[Aufgabenträger]] als auch dem durch die [[Arbeitsteilung]] bestimmten Gesamtablauf entspricht“.&amp;lt;ref&amp;gt;Erwin Grochla, &amp;#039;&amp;#039;Möglichkeiten der Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Büro&amp;#039;&amp;#039;, in: Erich Kosiol (Hrsg.), Bürowirtschaftliche Forschung, 1961, S. 62&amp;lt;/ref&amp;gt; [[Wirtschaftlichkeit|Effizientes]] Arbeiten setzt eine kluge [[Organisation]] des Arbeitsplatzes und der [[Arbeitsablauf|Arbeitsabläufe]] durch sinnvolle [[Arbeitsgestaltung]] voraus. Wirtschaftlich bedeutet hier einerseits die kostenoptimale Bearbeitung (durch eintretende [[Kostensenkung]] oder kürzere [[Durchlaufzeit]]en) und andererseits die Verbesserung der [[Produktqualität]]. Je größer räumlich ein Arbeitsplatz dimensioniert ist, umso straffer müssen [[Arbeitsprozess (Betriebswirtschaft)|Arbeitsprozesse]] gestaltet sein. Räumlich große Arbeitsplätze (Baustellen) erfordern eine genauere Platzierung der benötigten Arbeitsmittel als kleinere Arbeitsplätze (Büro). Auf beiden muss ein sicherer Zugriff der Arbeitskräfte auf die benötigten Arbeitsmittel möglich sein. Die Arbeitsmittel sind nach der Häufigkeit ihrer Verwendung zu positionieren. Zu diesem Zweck zählt die [[5-S-Methode]] mit [[Sortierung|Sortieren]], [[Klassifikation|Systematisieren]], [[Reinigung (Instandhaltung)|Säubern]], [[Standardisierung|Standardisieren]] und [[Selbstdisziplin]] die fünf Phasen auf, die zu einer Verbesserung der Arbeitsplatzorganisation beitragen können.&amp;lt;ref&amp;gt;Bert Teeuwen/Christoph Schaller, &amp;#039;&amp;#039;Die Erfolgsmethode zur Arbeitsplatzorganisation&amp;#039;&amp;#039;, 2015, S. 14 ff.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein optimal gestalteter Arbeitsplatz&lt;br /&gt;
* ermöglicht Arbeiten ohne lange Laufwege oder Liegezeit/Verlustwege,&lt;br /&gt;
* behindert den Arbeitsfluss nicht und erhöht die Leistung des Mitarbeiters&lt;br /&gt;
* berücksichtigt Körpermaße und Bewegungsabläufe sowie die einschlägigen Vorschriften des [[Arbeitsschutz]]es.&lt;br /&gt;
Mit der sinnvollen (unter anderem [[Leistungsbereitschaft|Leistung fördernden]]) [[Arbeitsgestaltung]] befassen sich die Wissenschaftsgebiete [[Ergonomie]] und [[Arbeitsstudium]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben der wirtschaftlichen Gestaltung des Arbeitsplatzes spielt seine [[Humanität]] eine wichtige Rolle. Danach soll der Arbeitsplatz für die Arbeitskräfte [[Arbeitsperson#Bewertung von Tätigkeiten|erträglich]], [[Zumutbarkeitsregelung|zumutbar]] und subjektiv [[Arbeitszufriedenheit|zufriedenstellend]] sein.&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Lück (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Lexikon der Betriebswirtschaft&amp;#039;&amp;#039;, 1983, S. 86&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der brasilianische [[Unternehmer]] [[Ricardo Semler]] lässt in seinem [[Das Semco System|Semco-Managementsystem]] die Mitarbeiter vollständig den eigenen Arbeitsplatz in Büro und Werkstätten gestalten, verbunden mit einer weitgehenden [[Demokratisierung]] der Arbeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weitere Aspekte des Arbeitsplatzes ==&lt;br /&gt;
[[Datei:Its fun to be a Sentinel.jpg|mini|Auch [[Spaß]] am Arbeitsplatz ([[Kenia]])]]&lt;br /&gt;
Die Ausstattung und Umgebung, das [[Arbeitsentgelt]] und die speziellen Anforderungen und [[Personalentwicklung]]smöglichkeiten am Arbeitsplatz wirken sich auf die [[Arbeitsmotivation]] und das [[Betriebsklima]] aus und bestimmen die Attraktivität einer beruflichen [[Tätigkeit]]. Der Arbeitsplatz ermöglicht dem Arbeitnehmer das &amp;#039;&amp;#039;Lernen am Arbeitsplatz&amp;#039;&amp;#039; ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;[[Training on the job]]&amp;#039;&amp;#039;}}), nur noch wenige Arbeitsplätze kommen ohne [[Arbeitsplatzrechner]] und der hierfür erforderlichen [[Arbeitsumgebung]] aus. Die [[Arbeitssicherheit]] befasst sich unter anderem mit dem [[Arbeitsplatzgrenzwert]], Arbeitskräfte haben bei ihrem Verhalten die [[Umweltzustand|Umweltzustände]] ihrer Arbeitsplatzumgebung zu berücksichtigen. Schließlich wirkt sich die Schaffung oder Vernichtung von Arbeitsplätzen auf die [[Kennzahl]]en der [[Arbeitsplatzdichte]] und der [[Beschäftigung]]slage auf dem [[Arbeitsmarkt]] aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arbeitsplatz und psychische Störung ==&lt;br /&gt;
Zwischenmenschliche Wertschätzung am Arbeitsplatz hilft [[Arbeitsplatzphobie]] zu vermeiden. Ursachen für psychische Störungen am Arbeitsplatz können durch Bedrohungs-Faktoren entstehen. Dazu gehören: Angst vor Leistungs-Versagen, Ermahnungen durch Vorgesetzte, Hackordnung unter Kollegen, Mobbing, Berufe mit Bedrohungs-Situationen (Unfälle, Überfälle, Übergriffe), Arbeitsplatz-Verlust.&amp;lt;ref&amp;gt;[[Volker Faust]]: &amp;#039;&amp;#039;Liebenauer Gesundheits-Informationen. Psychische Gesundheit. Psychiatrisch-neurologisches Informations-Angebot der Stiftung Liebenau.&amp;#039;&amp;#039; Unter Mitarbeit von Walter Fröscher und Günter Hole und dem Arbeitskreis Psychosoziale Gesundheit. Stiftung Liebenau. Band 26 (Arbeitsplatz und psychische Störung, Reizüberflutung, Gesichts-Blindheit (Prosopagnosie)), Liebenau, Herbst 2019. S. 1–4.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Trivia ==&lt;br /&gt;
Um sich eine Pause beim [[Stress|Arbeitsstress]] zu schaffen, ist die Toilette ein Ort der Abspannung bei anstrengenden Situationen. Nach einer Umfrage der Jobbörse Jobware aus dem Jahr 2018 nutzt nahezu jeder zweite Arbeitnehmer (48 %) den Toilettengang während der Arbeitszeit, um eine Pause zu machen oder sich mit privaten Dingen zu beschäftigen. Treuer Begleiter ist das Smartphone, 33 % der Befragten gaben an, dass das stille Örtchen eine Atempause vom täglichen Arbeitsstress bietet. Für 15 % bietet das Smartphone Gelegenheit zum Spielen und zweckfremden Chatten. Zum anderen sind 33 % der Arbeitgeber überzeugt, dass ihre Angestellten auf dem stillen Örtchen eine Pause einlegen.&amp;lt;ref&amp;gt;[[VDI nachrichten]], 2. November 2018, Nr. 44, S. 29&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Übrigen wurde bei dieser Umfrage ermittelt, dass 33 % der Angestellten ihr Smartphone mit Firmenstrom laden und 30 % „versehentlich“ Kugelschreiber und Büromaterialien mitnehmen. Auch das Kollegenverhältnis ist nicht frei von Schwierigkeiten: 27 % stören sich am Humor, 8 % am Geruch der anderen. Tippgeräusche finden 17 % nervig. Letztlich haben zwei von fünf Arbeitnehmern (39 %) sexuelle Belästigung und anzügliche Bemerkungen erfahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wikibooks|Umgangsformen: Arbeitsplatz}}&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* {{DNB-Portal|4002759-4}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4002759-4|LCCN=sh85148146}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsstudium]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Personalwesen]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Diopuld</name></author>
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