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	<title>Anklageschrift - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-09T19:35:11Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Anklageschrift&amp;diff=71216&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: /* Besonderheit des „Indictments“ in den USA */ Punkt hinter Abkürzung gesetzt, Kleinkram</title>
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		<updated>2025-09-26T07:43:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Besonderheit des „Indictments“ in den USA: &lt;/span&gt; Punkt hinter Abkürzung gesetzt, Kleinkram&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Dieser Artikel|beschreibt den juristischen Begriff; für den italienischen Film von 1950 siehe [[Einer war zuviel]].}}&lt;br /&gt;
Die &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anklageschrift&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist im Strafverfahren die das gerichtliche Verfahren einleitende Antragsschrift der [[Staatsanwaltschaft]] oder eines [[Privatklage|Privatklägers]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Funktion ==&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift hat drei Funktionen. Über ihre Informationsfunktion vermittelt sie dem [[Angeklagter|Angeklagten]] das Wissen über den gegen ihn erhobenen Vorwurf. Ihre Umgrenzungsfunktion dient der Konkretisierung der Tat und der Abgrenzung gegenüber anderen Lebenssachverhalten. Durch die Anklageschrift wird der Prozessgegenstand in sachlicher (Zeit, Ort und Tat) und persönlicher (Täter) Hinsicht festgelegt (&amp;#039;&amp;#039;[[Immutabilitätsprinzip]]&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Bedeutung ==&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift ist von entscheidender Bedeutung für das weitere Verfahren. Der [[Eröffnungsbeschluss]] lässt die Anklage zwar erst (mitunter modifiziert) zu, aber bezieht sich immer auf die Anklage. Fehlt eine Anklage, so wird dies in der [[Revision (Recht)|Revision]] von Amts wegen beachtet. Es ist also keine besondere Rüge erforderlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Aufbau ==&lt;br /&gt;
Wesentliche Vorgaben zu Aufbau und Inhalt der Anklage sind {{§|200|stpo|juris}} [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]] und Nr.&amp;amp;nbsp;110 [[Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren|RiStBV]] zu entnehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Aufbau der Anklageschrift richtet sich nach den örtlichen Gepflogenheiten. So lassen sich im Wesentlichen eine süddeutsche und eine norddeutsche Fassung unterscheiden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die nachfolgende Schilderung bezieht sich auf die niedersächsische bzw. die nordrhein-westfälische Fassung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Anklageschrift beginnt mit dem [[Rubrum]], in dem der Beschuldigte individualisiert wird (durch Name, Wohnort, Geburtstag, Geburtsort, Familienstand, Nationalität). Dann kommen Zeit und Ort der Tatbegehung. Diese haben Bedeutung für die Verjährung und die örtliche [[Zuständigkeit (Recht)|Zuständigkeit]] des jeweiligen Gerichts. Es ist nur erforderlich, dass ein Tatort angegeben wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Nächstes kommen die eigentlichen „Kerne“ der Anklageschrift: Das Abstraktum und die Konkretisierung. Das Abstraktum wiederholt den [[Gesetz]]estext der jeweiligen Strafnorm. Soweit besondere, gesetzliche Tatumstände vorlagen z.&amp;amp;nbsp;B. „eine das Leben gefährdende Behandlung“, werden diese aufgenommen. Die Konkretisierung ist das Spiegelbild des Abstraktum im Tatsächlichen. Jedes Tatbestandsmerkmal muss dabei seine Entsprechung finden. Wird z.&amp;amp;nbsp;B. ein [[Diebstahl (Deutschland)|Diebstahl]] angeklagt, muss die Konkretisierung die fremde bewegliche Sache, die Wegnahme, den [[Vorsatz (Recht)|Vorsatz]] und die [[Zueignungsabsicht]] umschreiben. Zu [[Rechtswidrigkeit]] und [[Schuld (Strafrecht)|Schuld]] sind keine Ausführungen erforderlich. In der Praxis ist es üblich geworden, die Terminologie des Gesetzes in der Konkretisierung nicht mehr zu verwenden, was zu etwas sperrigen Formulierungen führt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Nach der Konkretisierung werden besondere Tatfolgen angeführt. Wenn also dem Beschuldigten die [[Fahrerlaubnis]] entzogen werden soll, so heißt es beispielsweise: „Durch die Tat hat sich der Beschuldigte als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen“.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es folgen die gesetzlichen Bestimmungen, zunächst aus dem besonderen Teil des [[Strafgesetzbuch|StGB]] oder des [[Nebenstrafrecht]]s und dann aus dem allgemeinen Teil des [[Strafgesetzbuch|StGB]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Diese Teile, deren Reihenfolge je nach [[Bundesland (Deutschland)|Bundesland]] variieren kann, bilden den [[Anklagesatz]] und sind zu Beginn der [[Hauptverhandlung]] zu verlesen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dann folgen die [[Beweismittel]] und das wesentliche Ermittlungsergebnis. Letzteres ist die Geschichtserzählung der Tat, einschließlich der Motive und der Vorgeschichte.&lt;br /&gt;
Ganz am Ende stehen die Anträge der Staatsanwaltschaft. In der Regel handelt es sich nur um den Antrag, das [[Hauptverfahren]] vor dem jeweils zuständigen [[Gericht]] zu eröffnen, wobei auch der [[Spruchkörper]] zu bezeichnen ist (vgl. Nr.&amp;amp;nbsp;110 Abs.&amp;amp;nbsp;3 RiStBV). Aufzunehmen ist in die Anklage gegebenenfalls ferner ein Antrag zur Fortdauer der Haft (vgl. Nr.&amp;amp;nbsp;110 Abs.&amp;amp;nbsp;4 RiStBV).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Besonderheit des „Indictments“ in den USA ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Vereinigte Staaten|USA]] haben in der Verfassung für die Anklageerhebung (engl.: Indictment) Besonderheiten festgelegt: der [[5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten]] regelt vor allem deren Zulassung nach Prüfung durch eine [[Grand Jury]] (Geschworene).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
* [https://www.juratexte.2ix.de/Anklageschrift.pdf Die Form einer (deutschen) Anklageschrift] – Übersicht mit Textbeispielen (via [https://www.juratexte.2ix.de/ juratexte.de]) – ([[PDF]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4142516-9}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Strafprozessrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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