<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Anh%C3%A4ngelast</id>
	<title>Anhängelast - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Anh%C3%A4ngelast"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Anh%C3%A4ngelast&amp;action=history"/>
	<updated>2026-06-05T17:41:18Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.43.8</generator>
	<entry>
		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Anh%C3%A4ngelast&amp;diff=1904296&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Dreizung: /* Technisch mögliche Anhängelast */ Tippfehler</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Anh%C3%A4ngelast&amp;diff=1904296&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-08-26T16:40:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Technisch mögliche Anhängelast: &lt;/span&gt; Tippfehler&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Die zulässige &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Anhängelast&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist die maximal zulässige [[Frachtgut|Last]], die ein [[Kraftfahrzeug]] ([[Automobil|PKW]], [[Lastkraftwagen|LKW]], [[Zugmaschine]] etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) [[Anhänger]] hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das [[Zulässiges Gesamtgewicht|zulässige Gesamtgewicht]] des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast) des gezogenen Anhängers. Die zulässigen Anhängelasten ergeben sich allgemein aus der [[Straßenverkehrszulassungsordnung]] (ins. {{§|42|StVZO|buzer}} StVZO) oder einem eventuell fahrzeugspezifischen (Einzel-)[[Gutachten]], sowie der Definition in der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission Art. 2 (9).&amp;lt;ref&amp;gt;{{EU-Verordnung|2012|1230|titel=der Kommission}}, Art. 2 (9).&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Straßenfahrzeuge ==&lt;br /&gt;
=== Pkw ===&lt;br /&gt;
==== Technisch mögliche Anhängelast ====&lt;br /&gt;
Die technisch zulässigen Anhängelasten von [[Automobil|PKW]] variieren je nach Modell und Bauart sowie [[Anhängerkupplung]] zwischen 500&amp;amp;nbsp;kg und 3500&amp;amp;nbsp;kg, in den meisten Fällen liegen sie bei 1200&amp;amp;nbsp;kg bis 1500&amp;amp;nbsp;kg. Bei schweren Pkw mit getrenntem [[Fahrgestell]] (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Leiterrahmen]]) liegen die technisch möglichen Anhängelasten in der Regel höher als bei Fahrzeugen mit [[Selbsttragende Karosserie|selbsttragender Karosserie]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Rechtlich erlaubte Anhängelast ====&lt;br /&gt;
Verkehrsrechtlich darf in Deutschland bei Personenkraftwagen die gezogene Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten (1:1), in keinem Fall jedoch mehr als 3500&amp;amp;nbsp;kg.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|42|stvzo_2012|juris}} Absatz&amp;amp;nbsp;1 [[Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung|StVZO]].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Geländefahrzeuge ===&lt;br /&gt;
==== Technisch mögliche Anhängelast ====&lt;br /&gt;
Kleinere [[Geländewagen]] haben meist Anhängelasten bis in den Bereich von 2600&amp;amp;nbsp;kg. Große Geländewagen dürfen in der Regel bis zu 3500&amp;amp;nbsp;kg (einige Modelle in Deutschland mit zusätzlicher [[Bremse (Kraftfahrzeug)#Druckluftbremse|Druckluftbremsanlage]] bis zu 4500&amp;amp;nbsp;kg) ziehen. Ganz ähnliche Werte gelten für die in den meisten Fällen technisch ähnlichen [[Pick-up]]s. Auch bei diesen Fahrzeugen, die über einen separaten Rahmen verfügen, sind die Anhängelasten größer.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Rechtlich erlaubte Anhängelast ====&lt;br /&gt;
Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang&amp;amp;nbsp;II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, dürfen in Deutschland Anhängelasten von bis zu einem anderthalbfachen Wert des eigenen zulässigen Gesamtgewichts ziehen (1:1,5), in keinem Fall jedoch mehr als 3500&amp;amp;nbsp;kg.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|42|stvzo_2012|juris}} Absatz&amp;amp;nbsp;1 [[Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung|StVZO]]. Die {{EU-Richtlinie|1970|156|konsolidiert=2009-04-29|titel=des Rates vom 6.&amp;amp;nbsp;Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger|text=Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6.&amp;amp;nbsp;Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger|abruf=2016-09-27}}, auf deren Anhang&amp;amp;nbsp;II §&amp;amp;nbsp;42 StVZO Bezug nimmt, wurde durch Artikel&amp;amp;nbsp;49 Satz&amp;amp;nbsp;1 der {{EU-Richtlinie|2007|46|konsolidiert=2016-07-01|titel=des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge|text=Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge}} mit Wirkung vom 29.&amp;amp;nbsp;April 2009 aufgehoben; Artikel&amp;amp;nbsp;49 Satz&amp;amp;nbsp;2 der Richtlinie 2007/46/EG bestimmt jedoch, dass Verweisungen auf die aufgehobene Richtlinie als Verweisungen auf die vorliegende Richtlinie gelten. Gemäß der dafür vorgesehenen Entsprechungstabelle in Anhang&amp;amp;nbsp;XXI der Richtlinie 2007/46/EG ist ein Verweis auf Anhang&amp;amp;nbsp;II der Richtlinie 70/156/EWG als Verweis auf Anhang&amp;amp;nbsp;II der Richtlinie 2007/46/EG zu lesen. (Die Hyperlinks zu den verlinkten Richtlinien wurden am 27.&amp;amp;nbsp;September 2016 abgerufen; die verlinkte Fassung der jeweiligen Richtlinie ist jene, die zu diesem Datum galt; alle Änderungen der Richtlinie 2007/46/EG, die erst nach diesem Datum Gültigkeit erlangen sind auf der {{EU-Richtlinie|2007|46|text=Informationsseite zur Richtlinie 2007/46/EG|abruf=2016-09-27|tab=ALL}}, im Abschnitt &amp;#039;&amp;#039;Verbindungen zwischen Dokumenten&amp;#039;&amp;#039;, Unterabschnitt &amp;#039;&amp;#039;Geändert durch&amp;#039;&amp;#039; aufgeführt (mit der jüngsten unten in der Liste) und verlinkt, eventuell erstellte aktuellere konsolidierte Fassungen sind im Unterabschnitt &amp;#039;&amp;#039;Alle konsolidierten Fassungen&amp;#039;&amp;#039; aufgeführt (mit der jüngsten oben in der Liste) und verlinkt.)&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Schweiz dürfen schwere Pick-ups (z.&amp;amp;nbsp;B. Dodge RAM) mit Druckluftbremse bis 10&amp;amp;nbsp;t ziehen. Selbstverständlich unterliegt dieser Anhänger dann der [[Schwerverkehrsabgabe (Schweiz)|leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Krafträder ===&lt;br /&gt;
==== Rechtlich erlaubte Anhängelast ====&lt;br /&gt;
Hinter [[Kraftrad|Krafträdern]] dürfen [[Motorradanhänger]] ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug eine Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat.&amp;lt;ref&amp;gt;{{§|42|stvzo_2012|juris}} Absatz&amp;amp;nbsp;2 [[Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung|StVZO]].&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Transporter ===&lt;br /&gt;
==== Technisch mögliche Anhängelast ====&lt;br /&gt;
Die [[Kleintransporter]] dürfen je nach Größe und Modell bis um die 2000&amp;amp;nbsp;kg ziehen, [[Großtransporter]] (technisch oft schon wie leichte Lkw und daher ebenfalls mit einem separaten Fahrgestell ausgestattet) um die 3500&amp;amp;nbsp;kg ziehen, mit Druckluftbremsanlage und [[Anhängerkupplung#Lkw|Maulkupplung]] bis 4500&amp;amp;nbsp;kg, in einigen Fällen auch mehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Rechtlich erlaubte Anhängelast ====&lt;br /&gt;
&amp;#039;&amp;#039;wie bei Personenkraftwagen&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Lkw ===&lt;br /&gt;
==== Technisch mögliche Anhängelast ====&lt;br /&gt;
Bei [[Lastkraftwagen|LKW]], die über eine Druckluftbremse verfügen, können die Anhängelasten je nach Größe und Gesetzgebung eines Landes stark variieren. Die größten Anhängelasten bei LKW finden sich in [[Australien]] bei den [[Road Train]]s, wo eine Zugmaschine mit mehreren Anhängern bis zu insgesamt 132 t (132.000&amp;amp;nbsp;kg) ziehen darf, in Einzelfällen auch bis zu 200 t (200.000&amp;amp;nbsp;kg). Schwerlasttransporte, d.&amp;amp;nbsp;h. i.&amp;amp;nbsp;d.&amp;amp;nbsp;R. Sondertransporte mit speziellen Genehmigungen können, z.&amp;amp;nbsp;T. auch mit mehreren Zug- und Schubmaschinen, Anhängelasten von 350 t und mehr traktionieren. Entscheidend ist das Ladungsgewicht, das Streckenprofil (Kurven, Brücken, Tunnel) und die zumeist geforderte behördliche Genehmigung solcher Transporte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Rechtlich erlaubte Anhängelast ====&lt;br /&gt;
In Deutschland darf die gesetzlich zulässige Anhängelast bei Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage den anderthalbfachen Wert des eigenen zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigen (1:1,5).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==== Berechnung der maximal zulässigen Anhängelast ====&lt;br /&gt;
[[Datei:FAUN Zugmaschine (2007).jpg|mini|[[Faun GmbH|Faun]]-[[Allradantrieb|Allrad]]-Zugmaschine mit Ballast über den Hinterachsen und angehängtem [[Generator]] auf speziellem Tieflade-Anhänger (Baghdad 2007)]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Ungekuppelter Schubdienst SOB.jpg|mini|Ein [[Triebwagen]] der [[Schweizerische Südostbahn (2001)|Schweize&amp;amp;shy;ri&amp;amp;shy;schen Südostbahn]] trennt sich vom [[Voralpen-Express]], nachdem er diesen über die 50-‰-Steigung geschoben hat.]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die technisch zulässige Anhängelast berechnet sich gemäß der [[ECE-Regelungen|ECE-Regelung]] Nr. 55 nach der Formel&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;lt;math&amp;gt;R = \frac {D \cdot T} {(T \cdot g - D)}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
: &amp;lt;math&amp;gt;R&amp;lt;/math&amp;gt;: maximal zulässige Anhängelast des Fahrzeugs in t&lt;br /&gt;
: &amp;lt;math&amp;gt;D&amp;lt;/math&amp;gt;: [[Anhängerkupplung#D-Wert|D-Wert]]&lt;br /&gt;
: &amp;lt;math&amp;gt;T&amp;lt;/math&amp;gt;: [[Zulässige Gesamtmasse]] des Fahrzeugs in t&lt;br /&gt;
: &amp;lt;math&amp;gt;g&amp;lt;/math&amp;gt;: Erdbeschleunigung: &amp;lt;math&amp;gt;9{,}81\,\mathrm{\tfrac{m}{s^2}}&amp;lt;/math&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zugmaschinen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die höchsten Anhängelasten haben spezielle Schwerlast-[[Zugmaschine]]n, die nicht für den eigenständigen Transport von Gütern gedacht sind, sondern einen oft über den hinteren Achsen angeordneten [[Ballast]] mit sich führen. Allerdings werden diese s.g. „Ballastpritschen“ auf einer Sattelkupplung montiert, was einen (wesentlich häufigeren) Einsatz als Sattelzugmaschinen im Schwerlastverkehr ermöglicht. Reine Schwerlastzugmaschinen findet man kaum noch, bzw. nur im reinen Grubenverkehr, ähnlich den australischen Road Trains. Tractomas als französischer Hersteller solcher Zugmaschinen sei hier genannt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei diesen liegen die möglichen Anhängelastwerte je nach Modell und Auslegung im Bereich von 100 oder 200 t, in Ausnahmefällen jedoch noch weit höher als bei den australischen Road Trains (z.&amp;amp;nbsp;B. [[Transformator|Großtransformator]] mit 300 t auf [[Tieflader]]). Allerdings haben solche [[Schwertransport]]e (nicht maß- und/oder gewichtsgerechte Frachtgüter) im Unterschied zu den Road Trains in aller Regel nur einen einzigen Anhänger bzw. Tieflader besonderer Bauart.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es können dabei falls erforderlich auch mehrere Zugmaschinen mit speziellen [[Schleppstange]]n hintereinander in Reihe verbunden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Schienenfahrzeuge ==&lt;br /&gt;
Im [[Eisenbahn]]verkehr bezeichnet die Anhängelast oder die [[Wagenzugmasse]] das Gesamtgewicht der von einem oder mehreren [[Triebfahrzeug]]en geschleppten Fahrzeuge. Falls die Anhängelast die zulässige [[Zughakenlast]] überschreitet, ist dem Zug eine [[Zwischenlokomotive|Zwischen-]] oder [[Schiebelokomotive]] beizugeben.&amp;lt;ref&amp;gt;&amp;#039;&amp;#039;Lexikon Eisenbahn&amp;#039;&amp;#039;, [[Transpress Verlag|Transpress VEB Verlag für Verkehrswesen]], Berlin, 1978&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;Bundesamt für Verkehr: {{BAV-FDV|1|2.5.2 Erklärung der Begriffe}}&amp;lt;!--Ausgabe 2020: Abschnitt 3.2--&amp;gt; und R&amp;amp;nbsp;300.5, Abschnitt &amp;#039;&amp;#039;1.5 Anhängelast&amp;#039;&amp;#039;&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Anhangelast}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kraftfahrzeuge]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Dreizung</name></author>
	</entry>
</feed>