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	<title>Analogpräparat - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-28T00:03:22Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Analogpr%C3%A4parat&amp;diff=659539&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Enter: Aussage über 20 Jahre alt, kein aktuelles Statement der DPhG zum Sachverhalt zu finden, ggf mit Beleg wieder einfügen</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Analogpr%C3%A4parat&amp;diff=659539&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2025-11-16T11:09:08Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Aussage über 20 Jahre alt, kein aktuelles Statement der DPhG zum Sachverhalt zu finden, ggf mit Beleg wieder einfügen&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Analogpräparat&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, oft auch &amp;#039;&amp;#039;[[Nachahmerprodukt|Me-too]]-Präparat&amp;#039;&amp;#039; genannt, ist ein [[Arzneimittel]], das einen [[Arzneistoff]] enthält, der im Vergleich zu einem früher eingeführten Arzneistoff keine oder nur marginale [[Therapie|therapeutische]] Unterschiede aufweist.&amp;lt;ref&amp;gt;U. Fricke, W. Klaus: Neue Arzneimittel: Fakten und Bewertungen von 2002 bis 2005 zugelassenen Arzneimitteln, Bd. 16 ISBN 978-3804723245&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Arzneimittel, die Arzneistoffe enthalten, die zu einer relevanten Verbesserung der [[Pharmakodynamik|pharmakodynamischen]] oder [[Pharmakokinetik|pharmakokinetischen]] Eigenschaften bereits bekannter Wirkprinzipien führen, werden nicht zu den Analogpräparaten gerechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wirkstoffstruktur ==&lt;br /&gt;
Analogpräparate enthalten neue [[Arzneistoff]]e, die im Vergleich zu existierenden Arzneistoffen eine leicht veränderte [[Molekülstruktur]] zeigen. Sie sind nicht mit [[Generikum|Generika]] zu verwechseln, die im Vergleich zum [[Originalpräparat]] identische Wirkstoffe enthalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Entstehung ==&lt;br /&gt;
Analogpräparate werden entweder vom Hersteller des ursprünglichen Arzneimittels als Weiterentwicklung auf dem Markt gebracht, wobei der neue Wirkstoff durch die neue Molekülstruktur erneut [[Patent|patentierbar]] ist, oder sie werden von einem Konkurrenzunternehmen entwickelt. Zum einen kann es sich bei den Konkurrenzentwicklungen um Entwicklungsprogramme handeln, die zeitgleich durchgeführt aber später beendet wurden; zum anderen können gezielt Lücken im Originalpatent ausgenutzt werden, um in der Produktklasse ebenfalls ein Produkt an den Markt bringen zu können. Solche Produkte werden auch &amp;#039;&amp;#039;Me-too-Präparate&amp;#039;&amp;#039; im engeren Sinne genannt (engl. &amp;#039;&amp;#039;Me too&amp;#039;&amp;#039; = ich auch).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anteil an neu zugelassenen Arzneimitteln ==&lt;br /&gt;
2006 wurden insgesamt 27 neue Arzneimittel zugelassen. Davon wurden lediglich zwei eindeutig als Analogpräparate eingestuft, zwei weitere wurden nicht eindeutig klassifiziert. Alle anderen Arzneimittel wurden als innovativ eingestuft.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.akdae.de/Arzneimitteltherapie/AVP/Ausgaben/2003-2014/20072.pdf Arzneiverordnung in der Praxis 2/2007] (PDF; 293&amp;amp;nbsp;kB)&amp;lt;/ref&amp;gt; In früheren Jahren lag der Anteil von als Analogpräparat klassifizierten Neuzulassungen deutlich höher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Therapeutischer Nutzen ==&lt;br /&gt;
Der Mehrwert von Analogpräparaten ist umstritten. Während die [[Pharmaunternehmen|pharmazeutische Industrie]] von wichtigen &amp;#039;&amp;#039;Schrittinnovationen&amp;#039;&amp;#039; spricht, kritisieren Krankenkassen und Politik ebenso wie der [[Arzneiverordnungs-Report]] diese Arzneimittel als &amp;#039;&amp;#039;Scheininnovationen&amp;#039;&amp;#039;, die keinen oder nur einen unbedeutenden Zusatznutzen bringen und somit nur auf den Markt gebracht werden, um Marktanteile zu sichern oder die gesetzlichen Regelungen zur Preissenkung von Arzneimitteln zu umgehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Erstattung ==&lt;br /&gt;
Aufgrund des umstrittenen Nutzens sind Analogpräparate Ziel von gesetzlichen Sparmaßnahmen. In [[Deutschland]] werden auch patentgeschützte Analogpräparate, die keine therapeutische Verbesserung oder  verringerte [[Nebenwirkung]]en mit sich bringen, seit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen [[GKV-Modernisierungsgesetz]] (GMG) in die zweite  [[Festbetrag]]sgruppe aufgenommen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen für solche Arzneimittel Beträge, die über die Festbeträge hinausgehen, selbst zahlen, auch wenn Zuzahlungsbefreiung besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Originalpräparat]]&lt;br /&gt;
* [[Generikum]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* Ulrich Schwabe: [https://www.kvsa.de/fileadmin/user_upload/PDF/Praxis/Verordnungsmanagement/20160101_Me_too_Liste.pdf Patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste 2016)] (PDF)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{SORTIERUNG:Analogpraparat}}&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arzneimittel]]&lt;br /&gt;
{{Staatslastig|DE}}&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Enter</name></author>
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