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	<title>American Depositary Receipt - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-12T18:38:51Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=American_Depositary_Receipt&amp;diff=130420&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Edhac-Edham: Hinzufügen einer Wertpapierabbildung</title>
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		<updated>2025-07-07T18:45:58Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Hinzufügen einer Wertpapierabbildung&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Ein &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;American Depositary Receipt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;American Depository Receipt&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;, abgekürzt ADR) oder &amp;#039;&amp;#039;American Depositary Share&amp;#039;&amp;#039; ist ein auf [[US-Dollar]] lautender, von [[Vereinigte Staaten|US-amerikanischen]] Depotbanken (depositary banks) in den USA ausgegebener [[Hinterlegungsschein]], der eine bestimmte Anzahl hinterlegter [[Aktie|Aktien]] eines ausländischen Unternehmens verkörpert und an deren Stelle am US-Kapitalmarkt gehandelt werden kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundlagen ==&lt;br /&gt;
{{Lückenhaft|Vorab-ADR bzw. Cum-Fake fehlt, vgl. [https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/steuerdiebstahl-cum-ex-adr-1.4220788 sueddeutsche.de].}}&lt;br /&gt;
{{Belege fehlen|Insgesamt quasi ohne Beleg.--[[Benutzer:Alex muc86|Alex muc86]] ([[Benutzer Diskussion:Alex muc86|Diskussion]]) 13:13, 21. Nov. 2019 (CET)}}&lt;br /&gt;
[[Datei:Rolls-Royce Limited ADR 1971.jpg|mini|American Depositary Receipt der Rolls-Royce Limited vom 7. Mai 1971, ausgestellt von der Morgan Guaranty Trust Company.]]&lt;br /&gt;
Ein ADR ist ein [[Zertifikat (Finanzprodukt)|Zertifikat]], das von einem US-amerikanischen [[Kreditinstitut]] ausgestellt wird, das die zugrundeliegenden Aktien in Verwahrung genommen hat.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv |url=http://www.factbook.at/cgi-bin/images/grau/BO/american_depositary_receipts.pdf |text=American Depositary Receipts |wayback=20110617001802}} (PDF; 39&amp;amp;nbsp;kB); abgerufen am 23. Januar 2024.&amp;lt;/ref&amp;gt; Ein ADR repräsentiert in der Regel einen Bruchteil einer Aktie, kann aber auch einer vollen Aktie oder der Vielzahl dieser entsprechen. Eine Übertragung von ADR erfolgt durch [[Indossament]] und Übergabe. Der jeweilige Inhaber eines ADR kann jederzeit gegen Rückübertragung des Zertifikats an die Depotbank die Herausgabe der bei einer ausländischen Hinterlegungsbank (custodian bank), in der Regel der Zweigstelle der Depotbank im Sitzstaat des ausländischen Unternehmens, verwahrten Aktien bzw. deren Verkauf an der ausländischen [[Börse]] verlangen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ADRs dienen der Erleichterung von Geschäften mit ausländischen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Das ADR kann an einer amerikanischen Börse gehandelt werden, ohne dass sich die [[Aktiengesellschaft]] dem vollständigen Zulassungsverfahren der [[United States Securities and Exchange Commission]] (SEC), das ansonsten für eine [[Börsennotierung]] notwendig wäre, unterziehen muss.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Motive für die Emission von ADRs liegen unter anderem in den Anforderungen für die Börsenzulassung in den USA, wo beispielsweise ausschließlich [[Namensaktie]]n zum Handel zugelassen werden können, nicht dagegen die in Deutschland dominierende Gattung der [[Inhaberaktie]]n.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein weiterer Grund für die Konstruktion von ADR-Programmen liegt darin, dass bestimmte amerikanische institutionelle Investoren, wie staatliche [[Pensionsfonds]], [[Lebensversicherung|Lebensversicherungsgesellschaften]] oder Kreditinstitute, Beschränkungen hinsichtlich deren Investment in ausländische Wertpapiere unterliegen. Da ADR wie amerikanische Aktien behandelt werden, kann so ohne die Emission von Aktien auf dem US-Kapitalmarkt dieser von ausländischen Unternehmen genutzt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Ausgabe von ADR kann grundsätzlich in der Form von unsponsored- oder sponsored-ADR-Programmen erfolgen. Bei &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;unsponsored ADR&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;-Programmen geht die Initiative allein von einer amerikanischen Depotbank oder einem Händler aus. Die Kosten für das ADR-Programm sind regelmäßig von den Investoren zu tragen. Darüber hinaus ist die Depotbank aufgrund des fehlenden Depotvertrages mit dem ausländischen Unternehmen nicht verpflichtet, Informationen des Unternehmens an die Investoren weiterzuleiten. Unsponsored-ADR-Programme werden an vielen Börsen nicht zum Handel zugelassen, so dass ihnen nur geringe praktische Bedeutung zukommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;sponsored ADR&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;-Programmen geht die Initiative vom Emittenten aus und wird von diesem in Zusammenarbeit mit der Depotbank realisiert. Dabei wird ein Depotvertrag (depositary agreement) geschlossen, der die Depotbank verpflichtet, die Ausgabe und Rücknahme von Zertifikaten, die Ausübung von Stimmrechten durch den US-Investor, die Weitergabe von Dividenden und Unternehmensinformationen und die Programmpflege zu übernehmen. Der Großteil der entstehenden Kosten bei sponsored-ADR-Programmen wird von dem emittierenden Unternehmen getragen. Neben einer Privatplatzierung gibt es drei verschiedene Ausprägungen für sponsored-ADR-Programme:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Level I ===&lt;br /&gt;
Durch ein Level-I-Programm kann für bereits existente Aktien eines Unternehmens ein Handel in den USA auf dem OTC-Markt ([[Außerbörslicher Handel]]) initiiert werden. Hiermit kann jedoch weder neues Kapital aufgenommen noch das ADR an einer US-Börse notiert werden.&lt;br /&gt;
Ein Level-I-Programm muss mit dem Formular Form F-6 bei der SEC gemäß den Bestimmungen des Securities Act (SA) angemeldet werden. Form F-6 verlangt nur Informationen über das ADR-Programm selbst, jedoch nicht über den dahinterstehenden ausländischen Emittenten. Eine Registrierung der hinterlegten Aktien nach dem Securities Exchange Act (SEA) ist aufgrund der Ausnahmeregelung der Rule 12g3-2(b) im Regelfall nicht erforderlich, da die ADR eines Level-I-Programms weder an einer US-Börse noch im [[NASDAQ]]-System gehandelt werden sollen. Bei der SEC müssen die im Heimatmarkt des Unternehmens veröffentlichten Informationen in einer englischen Übersetzung eingereicht werden. Der bedeutende Vorteil eines Level-I-Programms gegenüber höhergradigen Programmen liegt in der fehlenden Verpflichtung zur Rechnungslegung nach US-GAAP.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Neben den an die Öffentlichkeit gerichteten Level-I- bis Level-III-Programmen besteht die Möglichkeit einer Privatplatzierung nach Rule 144 A, die sich an spezielle institutionelle Käufer (Qualified Institutional Buyers) richtet. Eine Privatplatzierung hat den Vorteil, dass kein aufwändiges Registrierungsverfahren notwendig und kein Abschluss nach US-GAAP erforderlich ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Level II ===&lt;br /&gt;
Für eine Notierung an einer US-amerikanischen Börse oder im NASDAQ ist mindestens ein Level II-ADR-Programm aufzulegen. Hierbei müssen neben dem Form F-6 auch die zugrundeliegenden Aktien nach den Bestimmungen des SEA bei der SEC registriert und die Berichts- und Offenlegungsanforderungen der jeweiligen Börse beachtet werden. Eine Registrierung der Aktien erfolgt bei der SEC mit Form [[20-F]], das umfangreiche Angaben über den Emittenten verlangt. Es sind Abschlüsse nach US-GAAP vorzulegen, wesentliche Anteilsinhaber zu nennen und Angaben über die Vorstands- u. Aufsichtsratsmitglieder zu machen. Die Registrierung zieht außerdem eine mindestens jährliche Berichtspflicht in vergleichbarem Umfang nach sich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Level III ===&lt;br /&gt;
Für die Aufnahme von Kapital durch die Emission neuer Aktien im Sitzstaat des Emittenten und den Handel der zugehörigen ADR an einer US-Börse ist ein Level-III-Programm erforderlich. Neben den Formblättern Form F-6 und Form 20-F ist das Formblatt F-1 einzureichen; die dort geforderten Pflichten zur Offenlegung und Aufstellung von Jahresabschlüssen nach US-GAAP entsprechen weitgehend denen nach Form 20-F.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Risiken ===&lt;br /&gt;
Anlegerschützer weisen darauf hin, dass mit dem Kauf von ADR in bestimmten Situationen zusätzliche Kosten &amp;amp; Risiken verbunden sein können, insbesondere bei [[Kapitalerhöhung|Kapitalerhöhungen]] oder Einstellungen eines ADR-Programms.&amp;lt;ref&amp;gt;Stefan Laxhuber: &amp;#039;&amp;#039;Gastkommentar: ADR-Programme sind mit Vorsicht zu genießen.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;[[Frankfurter Allgemeine Zeitung]].&amp;#039;&amp;#039; ([https://www.faz.net/aktuell/finanzen/fonds-mehr/gastkommentar-adr-programme-sind-mit-vorsicht-zu-geniessen-1191508.html www.faz.net]).&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[European Depositary Receipt]]&lt;br /&gt;
* [[Global Depositary Receipt]]&lt;br /&gt;
* [[Zweitlisting]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* J. Böckenhoff, M. Ross: &amp;#039;&amp;#039;American Depositary Receipts – Strukturen und rechtliche Aspekte.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;[[Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht|Wertpapier-Mitteilungen]].&amp;#039;&amp;#039; 47. Jg., 1993, S. 1781–1786 u. 1825–1829.&lt;br /&gt;
* H. Lendner: &amp;#039;&amp;#039;American Depositary Receipts – eine Zugangsmöglichkeit deutscher Unternehmen zum US-amerikanischen Eigenkapitalmarkt.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Die Wirtschaftsprüfung.&amp;#039;&amp;#039; 50. Jg., 1997, S. 596–608.&lt;br /&gt;
* R. Rosen, A. Prechtel: &amp;#039;&amp;#039;Zugang deutscher Unternehmen zum US-Kapitalmarkt.&amp;#039;&amp;#039; In: &amp;#039;&amp;#039;Die Bank.&amp;#039;&amp;#039; 36. Jg., 1996, S. 388–392 u. 478–482.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Hinterlegungsschein]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Edhac-Edham</name></author>
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