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	<title>Allgemeines Wahlrecht - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-12T06:36:14Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Allgemeines_Wahlrecht&amp;diff=342481&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Aka: /* Staatsbürgerschaft als Ausschlussgrund */ Tippfehler entfernt, Kleinkram</title>
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		<updated>2026-02-21T11:33:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Staatsbürgerschaft als Ausschlussgrund: &lt;/span&gt; &lt;a href=&quot;/index.php?title=Benutzer:Aka/Tippfehler_entfernt&amp;amp;action=edit&amp;amp;redlink=1&quot; class=&quot;new&quot; title=&quot;Benutzer:Aka/Tippfehler entfernt (Seite nicht vorhanden)&quot;&gt;Tippfehler entfernt&lt;/a&gt;, Kleinkram&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;[[Datei:Lion of Paris&amp;#039; monument to the Republic 2010-06-27 005.jpg|mini|hochkant|Mit &amp;#039;&amp;#039;suffrage universel&amp;#039;&amp;#039; (französisch für Allgemeines Wahlrecht) beschriftete Wahlurne, über die ein Löwe wacht. [[Place de la République (Paris)|Pariser Denkmal zur Republik]] (1883), Bronzebildwerk von [[Léopold Morice]].]]&lt;br /&gt;
Das &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;allgemeine Wahlrecht&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ist eines der wichtigsten Merkmale moderner [[Demokratie]]n. Darunter versteht man, dass alle Bürger das [[Wahlrecht]] besitzen. Dennoch gelten in allen Demokratien Ausschlussgründe für bestimmte Personengruppen. Beispielsweise muss der Wähler oder Gewählte [[Staatsbürger]] des betreffenden Landes sein und ein festgesetztes Mindestalter haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wahlprinzipien ==&lt;br /&gt;
Neben dem allgemeinen Wahlrecht gelten für demokratische Wahlen die [[Wahlrecht|Grundsätze]] der freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren (direkten) Wahl. In vielen Demokratien ist die Wahl auch persönlich, während in anderen Demokratien ein Wähler, der am Wahltag nicht zum Wahllokal gehen kann, eine Person seines Vertrauens mit der Stimmabgabe beauftragen kann. Diese demokratischen Rechtsgrundsätze sind Gegenstand der nationalen [[Verfassung]]en, des [[Völkerrecht]]s, von [[Staatsvertrag|Staatsverträgen]] oder der [[Europäische Menschenrechtskonvention|Europäischen Menschenrechtskonvention]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mit dem Erfordernis der allgemeinen Wahl eng verbunden ist die [[Wahlgleichheit]]. Besagt der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts, dass „jeder“ wählen darf, so bestimmt die Gleichheit, dass jeder Wähler dieselbe Anzahl von Stimmen abgeben darf und diese Stimmen denselben Zählwert haben. Ein nicht allgemeines Wahlrecht ist das [[Zensuswahlrecht]], bei dem nur wählen darf, wer etwa eine bestimmte Höhe an Steuern bezahlt. Ein [[Klassenwahlrecht]] bedeutet, dass die Wahl zwar allgemein ist, dass aber die Wähler in Klassen eingeteilt sind. Wenn sich in einer Klasse wesentlich mehr Wähler befinden als in einer anderen, so ist die Wahl ungleich. Ungleich ist auch das [[Pluralwahlrecht]], bei dem ein Wähler mehr Stimmen hat als ein anderer, zum Beispiel, weil er ein bestimmtes hohes Alter erreicht hat oder einen Universitätsabschluss vorweisen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einschränkungen des allgemeinen Wahlrechts ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Wahlrechtsausschluss}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Heute gilt in den meisten Ländern das allgemeine Wahlrecht als Selbstverständlichkeit. Das trifft sogar auf eine ganze Reihe [[Autokratie|autokratischer]] Länder mit unfreien Wahlen zu. Das Wahlrecht ist auch in der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] (AEMR) verankert.&amp;lt;ref&amp;gt;Michael Krennerich: &amp;#039;&amp;#039;Freie und faire Wahlen?&amp;#039;&amp;#039;, S.&amp;amp;nbsp;50–81.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aber selbst in als demokratisch angesehenen Ländern dürfen längst nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner wählen. Ein allgemeines Wahlrecht bedeutet jedoch auch, dass der Ausschluss vom Wahlrecht begründungsbedürftig ist und nicht das Zuermessen, wie dies beispielsweise beim [[Zensuswahlrecht]] der Fall ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Staatsbürgerschaft als Ausschlussgrund ===&lt;br /&gt;
Der heute häufigste Ausschlussgrund für die Teilnahme an Wahlen ist das Fehlen der Staatsbürgerschaft des betreffenden Staates. Sowohl die AEMR als auch der [[Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte|UN-Zivilpakt]] begründen das Wahlrecht als Staatsbürgerrecht. So heißt es in der AEMR dazu:&lt;br /&gt;
{{Zitat |Text=Jeder [Mensch] hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. |Quelle=Artikel 21 (1), Allgemeine Erklärung der Menschenrecht}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Und im UN-Zivilpakt:&lt;br /&gt;
{{Zitat |Text=Jeder Staatsbürger hat das Recht und die Möglichkeit, ohne Unterschied nach den in Artikel 2 [gemeint sind: Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Meinungen, nationale oder soziale Herkunft, Besitz, Geburt oder andere Eigenschaften] genannten Merkmalen und ohne unangemessene Einschränkungen an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen; |Quelle=Artikel 25, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das [[Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit|Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit]] schreibt ausdrücklich vor, dass Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten das Wahlrecht nicht vorenthalten werden darf. Dies ist beispielsweise in [[Gambia]] und einigen anderen afrikanischen Staaten der Fall, und auch in Deutschland wird bisweilen über den Ausschluss vom Wahlrecht für Doppel-Staatsangehörige diskutiert, da dieses eine vermeintliche Privilegierung darstelle.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/doppelte-staatsbuergerschaft-wahlrecht-europa-5vor8 |titel=Schluss mit dem Doppelwahlrecht! |autor=Jochen Bittner |datum=2017-04-17 |abruf=2026-02-15 |werk=zeit.de |hrsg=Zeit Online GmbH}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Allerdings ist eine fehlende Staatsbürgerschaft kein zwingender Ausschlussgrund. So dürfen in [[Neuseeland]] Nicht-Staatsangehörige nach einem Aufenthalt an nationalen Wahlen teilnehmen, in Chile und Ecuador nach fünf Jahren, in Malawi nach sieben und in Uruguay nach 15 Jahren. In der Republik Irland dürfen auch Staatsangehörige Großbritanniens und in Großbritannien dürfen Iren und Angehörige des Commonwealth wählen. Daneben sieht eine große Zahl von Staaten das Wahlrecht wenn nicht auf nationaler, so doch auf subnationaler Ebene für Nicht-Staatsangehörige vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In Deutschland und Österreich sind Nicht-Staatsangehörige generell nicht wahlberechtigt, ausschließlich Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten dürfen auf der kommunalen Ebene sowie an Europawahlen teilnehmen. In der Schweiz besteht auf eidgenössischer (nationaler) Ebene für Nicht-Staatsangehörige keine Wahl- und Stimmrecht, jedoch in einigen Kantonen nach einer gewissen Frist, wobei dies sowohl die Kantons- und Gemeindeebene umfassen kann (beispielsweise [[Kanton Neuenburg|Neuenburg]] und [[Kanton Jura|Jura]]) oder nur die Gemeindeebene (beispielsweise [[Kanton Freiburg|Freiburg]] und weitere). In weiteren Kantonen entscheiden die Gemeinden selbst darüber, ob sie Nicht-Staatsangehörigen auf Gemeindeebene ein Wahl- und Stimmrecht einräumen wollen (beispielsweise [[Kanton Graubünden|Graubünden]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Weitere Einschränkungen des Wahlrechts ===&lt;br /&gt;
Weitere mögliche Einschränkungen des Wahlrechts sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* erst ab einem gewissen [[Lebensalter|Alter]] (je nach Staat und Wahlkörper meist zwischen etwa 16 und 25 Jahren) darf gewählt werden. Beispielsweise darf an einer Wahl zum deutschen [[Bundestagswahl|Bundestag]] nur teilnehmen, wer mindestens 18 Jahre alt ist.&amp;lt;ref&amp;gt;vgl. [https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036139.html BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1973 – 2 BvC 3/73] Rz.&amp;amp;nbsp;12.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* das [[Passives Wahlrecht|passive Wahlrecht]] (Wählbarkeit) unterliegt in vielen Ländern besonderen Voraussetzungen&lt;br /&gt;
* Verurteilung wegen bestimmter [[Straftat]]en&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.morgenpost.de/politik/us-wahl/article208635521/6-Millionen-US-Amerikaner-sind-von-der-Wahl-ausgeschlossen.html &amp;#039;&amp;#039;Wahlrecht: 6 Mio. US-Amerikaner von der Wahl ausgeschlossen.&amp;#039;&amp;#039;] In: &amp;#039;&amp;#039;[[Berliner Morgenpost]]&amp;#039;&amp;#039;, 2. November 2016, abgerufen am 31. August 2017.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
* [[Entmündigung]]&lt;br /&gt;
* dauerhafter Wohnsitz im Ausland&lt;br /&gt;
* Angehörige der Streitkräfte sind oftmals vom Wahlrecht ausgeschlossen&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Historische Entwicklung ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Wahlrecht#Geschichte des Wahlrechts|titel1=Geschichte des Wahlrechts}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schon in der [[Antike]] gab es verschiedene Formen von [[Wahl]]en, etwa in der [[Attische Demokratie|attischen Demokratie]], die allerdings Frauen, [[Sklave]]n und andere Stände nicht einschlossen. Im Laufe des [[Mittelalter]]s errangen als Erstes die [[Ständeordnung|Bürgerschaften]] der größeren [[Städte]] bzw. ihre [[Zunft|Zünfte]] ein weitergehendes Wahlrecht als die restliche Bevölkerung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das allgemeine (Männer-)Wahlrecht wurde zuerst in den USA eingeführt. Dieses wurde grundsätzlich in der [[Amerikanische Verfassung|amerikanischen Verfassung]] von 1787 garantiert, jedoch (bis etwa 1830) zum Teil wieder vom spezifischen Wahlrecht in den amerikanischen Bundesstaaten begrenzt. Auch muss die Behandlung der [[Afroamerikaner]] bezüglich des Wahlrechts in den [[USA]] relativierend gewertet werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Früher war das Wahlrecht vielfach mit einem [[Wahlzensus]] verknüpft, das heißt, es bestand erst ab einem bestimmten Einkommen oder [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]]. Eines der ersten europäischen Länder (nach der [[Schweiz]] und [[Frankreich]] 1848) mit allgemeinem (Männer-)Wahlrecht war der [[Norddeutscher Bund|Norddeutsche Bund]] (1867) und dann das [[Deutsches Reich|Deutsche Reich]] (1871). In [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] hingegen bestand das [[Britisches Parlament|parlamentarische System]] spätestens seit dem 17. Jahrhundert, aber erst 1918 wurde das allgemeine Wahlrecht durchgesetzt. Vor 1918 wurde das Wahlrecht in Großbritannien im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Situation bzw. der Zugehörigkeit zum [[Adel]] abhängig gemacht. Dies führte dazu, dass bis 1918 nur etwa 52 % der Männer tatsächlich das Wahlrecht besaßen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Seit dem 20. Jahrhundert setzte sich dann auch in vielen Ländern das [[Frauenwahlrecht]] durch, vor allem um 1918. Erst dadurch wurde die Wahl im modernen Sinne allgemein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Repräsentative Demokratie]]&lt;br /&gt;
* [[Wahlgrundsätze]]&lt;br /&gt;
* [[Wahlsystem]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
  |Autor=Margaret Lavinia Anderson&lt;br /&gt;
  |Titel=Lehrjahre der Demokratie. Wahlen und politische Kultur im Deutschen Kaiserreich&lt;br /&gt;
  |Ort=Stuttgart&lt;br /&gt;
  |Datum=2009&lt;br /&gt;
  |ISBN=978-3-515-09031-5}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
  |Autor=Udo Hermann&lt;br /&gt;
  |Titel=Das Wahlrecht aus ökonomischer Sicht&lt;br /&gt;
  |Sammelwerk=WISU – das wirtschaftsstudium&lt;br /&gt;
  |Band=2017&lt;br /&gt;
  |Nummer=8–9&lt;br /&gt;
  |Datum=2017&lt;br /&gt;
  |Seiten=967–973&lt;br /&gt;
  |ZDB=1467913-9}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
  |Autor=Michael Krennerich&lt;br /&gt;
  |Titel=Freie und faire Wahlen? Standards, Kurioses, Manipulationen&lt;br /&gt;
  |Auflage=2. aktualisierte Auflage&lt;br /&gt;
  |Ort=Frankfurt am Main&lt;br /&gt;
  |Datum=2021&lt;br /&gt;
  |DNB=1220522392}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
  |Autor=Dieter Nohlen&lt;br /&gt;
  |Titel=Wahlrecht und Parteiensystem&lt;br /&gt;
  |Ort=Opladen&lt;br /&gt;
  |Datum=2000&lt;br /&gt;
  |ISBN=3-8252-1527-X}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
  |Autor=[[Hedwig Richter]]&lt;br /&gt;
  |Titel=Moderne Wahlen. Eine Geschichte der Demokratie in Preußen und den USA im 19. Jahrhundert&lt;br /&gt;
  |Ort=Hamburg&lt;br /&gt;
  |Datum=2017&lt;br /&gt;
  |DOI=10.1515/hzhz-2019-1146}}&lt;br /&gt;
* {{Literatur&lt;br /&gt;
  |Autor=Pierre Rosanvallon&lt;br /&gt;
  |Titel=Le sacre du citoyen. Histoire du suffrage universel en France&lt;br /&gt;
  |Ort=Paris&lt;br /&gt;
  |Datum=1992&lt;br /&gt;
  |Sprache=fr&lt;br /&gt;
  |OCLC=971172148}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
* [http://www.politische-bildung-brandenburg.de/node/8893 Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung: Wahlprinzipien]&lt;br /&gt;
* [https://www.planet-schule.de/wissenspool/eugens-welt/inhalt/hintergrund/waehlen.html planet-schule: Wählen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Demokratie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wahlrecht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Aka</name></author>
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