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	<title>Aktienspitze - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-07T22:07:48Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Aktienspitze&amp;diff=1504063&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Girus: WL, lf</title>
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		<updated>2020-04-13T05:58:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;WL, lf&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Aktienspitze&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (auch &amp;#039;&amp;#039;Aktienteilrecht&amp;#039;&amp;#039;) ist ein Teilanspruch auf den Bezug oder Besitz einer [[Aktie]], der durch [[Bezugsrechtsemission]]en nach [[Kapitalerhöhung]]en oder durch die Zusammenlegung von Aktien bei [[Kapitalherabsetzung]]en entstehen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Hintergründe ==&lt;br /&gt;
Wird das [[Grundkapital]] einer [[Aktiengesellschaft]] durch eine Kapitalerhöhung erhöht, so werden den Altaktionären oft [[Bezugsrecht]]e in Relation zu ihrem Aktienanteil („pro rata“) eingeräumt. Je nachdem, wie groß das Grundkapital und die Kapitalerhöhung ist, ergeben sich unterschiedliche [[Bezugsverhältnis]]se, die zum Erwerb einer der als [[junge Aktie]]n bezeichneten neuen Aktien ermächtigen. Ergibt sich zum Beispiel ein Bezugsverhältnis von 3:1, so ermächtigen drei Aktien zum Erwerb einer jungen. Besitzt ein Aktionär nun z.&amp;amp;nbsp;B. vier Aktien, so hätte er ein sogenanntes Vollrecht sowie eine Teilrecht (Aktienspitze) von 1/3 Aktie. Äquivalent zu Bezugsrechtsemissionen können solche Aktienspitzen auch durch die Kapitalherabsetzung („Aktienfusion“) entstehen, wenn aus z.&amp;amp;nbsp;B. drei Altaktien eine neue gemacht wird.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um diesen Teilanspruch nicht zu verlieren, gibt es generell die Möglichkeit, diesen Anspruch zu verkaufen oder genügend Teilansprüche zu kaufen, um einen Vollanspruch zu haben. Rechtlich genauer betrachtet ist jede Aktienspitze selbständig veräußerlich und vererblich.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|text=Fachglossar – ZABIL-Meldebestimmungen |url=http://www.oenb.at/de/_fachglossar/zabilneu/fachglossar_-_zabil_meldebestimmungen_-_a.jsp |wayback=20080630043648}}&amp;lt;/ref&amp;gt; Bei den genannten Kapitaltransaktionen wird daher in der Regel der Kauf und Verkauf von Aktienspitzen direkt über die [[Wertpapierdepot|Depotbanken]] abgewickelt. Um jedem einzelnen Aktionär einen Zukauf der notwendigen Teilrechte bei einer Bezugsrechtsemission zu ermöglichen, wird das Grundkapital zum Spitzenausgleich um einen geringen zusätzlichen Betrag erhöht. Für diesen Spitzenbetrag ist dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen. Der nicht ausgeschöpfte Spitzenbetrag wird anschließend meist gemeinsam mit den „normalen“ nicht bezogenen Bezugsrechtsaktien über eine [[Privatplatzierung nicht bezogener Aktien]] (&amp;#039;&amp;#039;Rump Placement&amp;#039;&amp;#039;) verkauft.&lt;br /&gt;
&amp;lt;!--&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Börsengang]] --&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Kapitalmaßnahme]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Wertpapieremission]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Girus</name></author>
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