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	<title>Absolution - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-05-17T12:51:26Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Absolution&amp;diff=121031&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Josef Moser: Beispiele verdeutlicht + Bilder</title>
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		<updated>2026-03-27T20:19:52Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Beispiele verdeutlicht + Bilder&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;{{Begriffsklärungshinweis}}&lt;br /&gt;
Das Wort &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Absolution&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; ([[Lateinische Sprache|lat.]] &amp;#039;&amp;#039;absolvere&amp;#039;&amp;#039; „loslösen“, „freisprechen“) steht für &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Lossprechung&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; und bedeutet die Vergebung einer [[Sünde]] nach der [[Beichte]].&lt;br /&gt;
[[Datei:ArticleXIOfConfession.JPG|mini|&amp;#039;&amp;#039;Absolution&amp;#039;&amp;#039;, aus der [[Confessio Augustana|Augsburger Konfession]] von [[Wenceslaus Hollar]]]]&lt;br /&gt;
[[Datei:Priest giving absolution to soldiers (5886645503).jpg|mini|Irischer Priester erteilt Soldaten die Absolution]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Römisch-katholisches Verständnis ==&lt;br /&gt;
In der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] ist die Absolution bei der [[Beichte|Einzelbeichte]] die [[Sakrament|sakramentale]] Lossprechung von den Sünden durch einen [[Priester (Christentum)|Priester]], der dabei die Absolutionsformel spricht: „Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Dabei legt der Priester dem Beichtenden die Hand auf oder streckt die Hand zum [[Segen]] aus. Mit der Absolution findet die Feier des [[Bußsakrament]]s ihren Abschluss. Vorher muss der Sünder sein Tun [[Reue|bereuen]] und die ernste Absicht zur Besserung haben ([[Vorsatz (Theologie)|„guter Vorsatz“]]). In Todesgefahr kann der Priester ohne vorheriges Einzelbekenntnis der Sünden allen Beichtenden eine &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Generalabsolution&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; erteilen. Das Einzelbekenntnis darin vergebener schwerer Sünden muss, falls der Gläubige die Notsituation übersteht, so bald wie möglich nachgeholt werden (Can. 962 [[Codex Iuris Canonici|CIC]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berechtigung zur Lossprechung ist nicht automatisch mit der Priesterweihe verbunden, sondern wird, allenfalls bei Übernahme eines konkreten Amtes (als Pfarrer usw.) eigens erteilt (Beichtvollmacht, Jurisdiktionserlaubnis, can. 970 CIC).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Absolution (die damit verbundene [[Jurisdiktion (Kirche)|„Jurisdiktion“]], Beichtvollmacht) ist weiters für bestimmte, als besonders schwer betrachtete Sünden „reserviert“. Eine Lossprechung wird damit auf bestimmte höherstehende Amtsträger ([[Ordinarius (Kirche)|Ordinarien]]) eingeschränkt bzw. setzt eine einschlägige Ermächtigung ([[Delegation (Organisationskonzept)|Delegation]]) voraus. Das kann in den einzelnen Diözesen unterschiedlich geregelt sein und gilt bzw. galt z. B. bei Abfall vom Glauben ([[Apostasie]]) oder [[Häresie]], wo der Priester für eine Lossprechung erst um Erlaubnis anzusuchen hat.&lt;br /&gt;
[[File:Absolution ab haeresi St. Oswald in Freiland - Jurisdiktionsersuchen an f.e.b. Ordinariat Graz 1844-05-10 Ausschnitt.jpg|mini|Ersuchen eines Kuraten an das fürstbischöfliche Ordinariat in der röm.-kath. Kirche um Erteilung der Jurisdiktion zur Absolution ab heresis vom 10. Mai 1844]]&lt;br /&gt;
Ein an einer Sünde gegen das sechste Gebot (Ehebruch) mitschuldiger Priester kann die Person, die mit ihm Ehebruch begangen hat, nicht von dieser Sünde lossprechen. Die Absolution ist – außer in Fällen der Todesgefahr – ungültig (can. 977)&amp;lt;ref&amp;gt;CIC can. 977: &amp;#039;&amp;#039;Die Absolution des Mitschuldigen an einer Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs ist ungültig, außer in Todesgefahr.&amp;#039;&amp;#039; (Lat.: &amp;#039;&amp;#039;Absolutio complicis in peccato contra sextum Decalogi praeceptum invalida est, praeterquam in periculo mortis.&amp;#039;&amp;#039;)&amp;lt;/ref&amp;gt; und zieht für den Priester die [[Exkommunikation]] als Tatstrafe nach sich (can. 1378 § 1).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Evangelisch-lutherisches Verständnis ==&lt;br /&gt;
In der [[Lutherisch|evangelisch-lutherischen Kirche]] bildet die Absolution den Abschluss und Höhepunkt der Beichte. Die Sünden werden unter Handauflegung im Namen Gottes des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes ausschließlich durch den ordinierten Geistlichen nach vorheriger Reue und Bußgebet des Pönitenten (Beichtenden) vergeben (gilt zumindest für die [[Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche]]). Die Absolution kann entweder als Privat- oder Einzelbeichte vor einem Pfarrer beispielsweise in der Sakristei erfolgen oder aber in der Allgemeinen Beichte in einem Bußgottesdienst. Grundsätzlich wird die Beichte nur von einem ordinierten Geistlichen abgenommen. In den Gliedkirchen der VELKD kann die Beichte jedoch von jedem getauften Christen abgenommen werden, wobei der Rechtsschutz nur beauftragten Personen zukommt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die lutherischen Kirchen (in Anlehnung an den [[Der Große Katechismus|Großen Katechismus]]) verstehen die Beichte bzw. die Absolution als Rückkehr zur – oder „Wiederhineinkriechen“ in die – Taufe (&amp;#039;&amp;#039;reditus ad baptismum&amp;#039;&amp;#039;). Die Taufe ist also die unabdingbare Voraussetzung für den Empfang der Absolution. Ungetauften kann die Absolution nicht gespendet werden.&lt;br /&gt;
Neben der [[Confessio Augustana]] von 1530 und deren Apologie aus den Jahren 1530/1531 findet sich auch im [[Der Kleine Katechismus|Kleinen Katechismus]] Martin Luthers eine Erklärung zur Beichte und ein Ablauf eines Beichtvorganges. [[Martin Luther|Luther]] hat zeitlebens die Beichte geachtet und sie bis zum Schluss praktiziert. (Zitat: „Die heimliche Beichte will ich mir von niemandem nehmen lassen und wollte sie nicht um der ganzen Welt Schätze geben, denn ich weiß, was Stärke und Trost sie mir gegeben hat. Ich wäre längst vom [[Teufel]] überwunden und abgewürgt worden, wenn mich diese Beichte nicht erhalten hätte.“) Aus der Beichte mit dem Höhepunkt der Sündenvergebung folgt nach lutherischem Verständnis, von der Sünde zu lassen und das Leben zu bessern.&lt;br /&gt;
[[File:Leo Hoegelsberger Weihe Seelsorgebefugnis Beichte St. Oswald in Freiland 1 1866-07-22.jpg|mini|Verleihung der Seelsorgebefugnis einschließlich Beichtvollmacht 1866 in der röm.-kath. Kirche durch den [[Ottokar Maria von Attems|Bischof von (Graz-)Seckau]], ausgenommen die reservierten Fälle von Häresie, Mord und Gewalt gegen die Eltern.]]&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4141121-3}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Beichte]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Josef Moser</name></author>
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