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	<title>Absentismus - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Absentismus&amp;diff=126797&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Tohma: -Assoziationsblaster, WP:SA beachten</title>
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		<updated>2026-02-20T12:13:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;-Assoziationsblaster, WP:SA beachten&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Absentismus&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (aus {{laS|&amp;#039;&amp;#039;absentia&amp;#039;&amp;#039;}}, „Abwesenheit“) ist die [[Persönlichkeitseigenschaft|Neigung]] von [[Person]]en, einem [[Termin]], einer [[Verpflichtung]] oder einer [[Vereinbarung]] nicht nachzukommen, obwohl es keine Verhinderungsgründe (wie etwa [[Krankheit]]) gibt. Gegensatz ist der [[Präsentismus]], bei dem trotz Krankheit Leistungen erbracht werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeines ==&lt;br /&gt;
Die [[Zuverlässigkeit (Recht)|Zuverlässigkeit]] gebietet es, dass jedermann die verabredeten Termine, eingegangenen Verpflichtungen oder Vereinbarungen auch tatsächlich einhält. Diese können aus einer [[Rechtspflicht]] entstehen, so dass der Absentismus auch [[Rechtsfolge]]n nach sich ziehen kann. Allgemein hat Absentismus zur Folge, dass der die Termine, Verpflichtungen oder Verabredungen Versäumende die vorgesehenen [[Information]]en oder das [[Wissen]] nicht erhält oder seine [[Aufgabe (Pflicht)|Aufgaben]] nicht erfüllen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Absentismus wird vielfach mit wiederholten [[Fehlzeiten (Arbeit)|Fehlzeiten]] in Verbindung gebracht, wenn motivationsbedingte Ursachen zugrunde liegen.&amp;lt;ref&amp;gt;Wolfgang Hilla/R E Tiller, &amp;#039;&amp;#039;Krankenstand aus medizinischer Sicht. Absentismus – der schleichende Verlust an Wettbewerbspotential&amp;#039;&amp;#039;, in: [[Rainer Marr]] (Hrsg.), Absentismus, 1996, S. 92&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=J0goBAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA356&amp;amp;dq=Absentismus&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjN-url3tLaAhUGDCwKHeBNBHg4HhDoAQhFMAU#v=onepage&amp;amp;q=Absentismus&amp;amp;f=false Thorsten Uhle/Michael Treier, &amp;#039;&amp;#039;Betriebliches Gesundheitsmanagement&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 356]&amp;lt;/ref&amp;gt; Als konkrete Ursache des Absentismus gilt die fehlende [[Arbeitsmotivation]]&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=urAuBAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA66&amp;amp;dq=Absentismus+bag&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiIw-Xev9PaAhVBP5oKHS22BzEQ6AEIUjAI#v=onepage&amp;amp;q=Absentismus%20%20&amp;amp;f=false Ulrich Büdenbender/Hans Strutz, &amp;#039;&amp;#039;Gabler Kompaktlexikon Personal&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 3 f.]&amp;lt;/ref&amp;gt; oder fehlende [[Leistungsbereitschaft]]. Krankheitsbedingte Abwesenheit – auch wiederholt – ist daher kein Absentismus. Der englische Begriff ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;absenteeism&amp;#039;&amp;#039;}}) und Absentismus werden teilweise falsch verwendet, um auch den echten [[Krankenstand]] mit einzuschließen. Wer lediglich einmal im Jahr grundlos fehlt, unterliegt noch keinem Absentismus, doch häufigere Fehlzeiten stellen ein Indiz hierfür dar. Bei der [[Entfristung]] von [[befristetes Arbeitsverhältnis|befristeten Arbeitsverhältnissen]] geht die [[Deutsche Post AG]] davon aus, dass weniger als zehn Krankheitstage pro Jahr mit einem [[Normalarbeitsverhältnis|unbefristeten Arbeitsverhältnis]] belohnt werden können.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-post-entfristet-wird-wer-selten-krank-ist-a-1206444.html SPIEGEL ONLINE vom 6. Mai 2018, &amp;#039;&amp;#039;Wer zu oft krank ist, muss gehen&amp;#039;&amp;#039;], abgerufen am 6. Mai 2018.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ursachen ==&lt;br /&gt;
Als Erklärungsmodelle für den Absentismus zieht man das Rückzugsmodell, das medizinische Modell oder das abweichende Verhaltensmodell heran.&amp;lt;ref&amp;gt;Thorsten Uhle/Michael Treier, &amp;#039;&amp;#039;Betriebliches Gesundheitsmanagement&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 356&amp;lt;/ref&amp;gt; Das &amp;#039;&amp;#039;Rückzugsmodell&amp;#039;&amp;#039; ist die Absicht, sich zeitweilig von [[Unzufriedenheit|unzufrieden]] machenden, [[Belastung (Psychologie)|belastenden]], unangenehmen Seiten der Arbeitstätigkeit zurückzuziehen. Das &amp;#039;&amp;#039;medizinische Modell&amp;#039;&amp;#039; gilt als ein Weg zur [[Stressbewältigung]] bei der Beeinträchtigung der Gesundheit durch Arbeitseinflüsse. Dabei wird die Krankheit als akzeptierte Entschuldigung für das Fernbleiben vom [[Arbeitsplatz]] verstanden. Als Ursache für das „Abweichendes-Verhalten-Modell“ werden unvollständige [[Sozialisation]] und mangelnde [[Internalisierung (Sozialwissenschaften)|Internalisierung]] von [[Wertvorstellung]]en angesehen.&amp;lt;ref&amp;gt;Elke Ziegler/Ivars Udris/Andre Büssing/Margarete Boos/Uwe Baumann, &amp;#039;&amp;#039;Ursachen des Absentismus&amp;#039;&amp;#039;, 1996, S. 205&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Arten ==&lt;br /&gt;
Absentismus gibt es in den verschiedensten Alltagssituationen. Früher bezeichnete man den [[Auslandsaufenthalt]] als Absentismus, wie der [[Volkswirt]] [[Hermann Roesler]] 1864 schrieb.&amp;lt;ref&amp;gt;Hermann Roesler, &amp;#039;&amp;#039;Grundsätze der Volkswirtschaftslehre&amp;#039;&amp;#039;, 1864, S. 599&amp;lt;/ref&amp;gt; Heute ist der Begriff des Absentismus insbesondere in der [[Schule]], bei [[Unternehmen]] oder der [[öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung]] und in der [[Volkswirtschaftslehre]] verbreitet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Schule ===&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|Schulverweigerung}}&lt;br /&gt;
Seit August 1919 besteht in Deutschland [[Schulpflicht (Deutschland)|Schulpflicht]], so dass die [[Pflicht (Recht)|Pflicht]] zum regelmäßigen [[Schulbesuch]] besteht. Das wiederholte Fernbleiben von Schülern trotz Anwesenheitspflicht wird als Schulabsentismus bezeichnet. Nach Schweregrad wird dabei unterschieden zwischen:&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Schulschwänzen&amp;#039;&amp;#039; bzw. &amp;#039;&amp;#039;Schulbummelei&amp;#039;&amp;#039; bei nur gelegentlichen Vorkommnissen und&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;Schulverweigerung&amp;#039;&amp;#039; bei persistenten Erscheinungsformen mit tieferliegenden Ursachen.&lt;br /&gt;
Häufig wirken bei &amp;#039;&amp;#039;Schulverweigerung&amp;#039;&amp;#039; mehrere Motive zusammen, v. a. [[Prüfungsangst|Versagensängste]] bis hin zu [[Phobie]]n und [[Panik]]zuständen, [[Unterforderung|Unter-]] oder [[Überforderung]], Konflikte wie etwa [[Mobbing in der Schule]] oder [[Stufenmodell der psychosozialen Entwicklung|psychosoziale]] Probleme.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Schulverweigerung/OS0jBgAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;pg=PA11 Simon, Titus: &amp;#039;&amp;#039;Zu Fragen der Schulverweigerung – eine Einführung&amp;#039;&amp;#039;, in: Simon, Titus/Uhlig, Steffen (Hrsg.): Schulverweigerung. Muster – Hypothesen – Handlungsfelder, Opladen 2002, S. 11–20], hier 12f.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
Werden Kinder von elterlicher Seite am Schulbesuch gehindert, wird von&lt;br /&gt;
* &amp;#039;&amp;#039;elternbedingtem Schulabsentismus&amp;#039;&amp;#039; oder &amp;#039;&amp;#039;Zurückhalten&amp;#039;&amp;#039;&lt;br /&gt;
gesprochen. Motive hierfür können z. B. [[Kinderarbeit]] zur wirtschaftlichen Absicherung der Familie oder pflegende Tätigkeiten sein.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://www.google.de/books/edition/Schulabsentismus_und_Eltern/SH1TDwAAQBAJ?hl=de&amp;amp;gbpv=1&amp;amp;pg=PA9 Albers, Viviane/Ricking, Heinrich: &amp;#039;&amp;#039;Elternbedingter Schulabsentismus – Begriffe, Strukturen, Dimensionen. Eine theoretische Annäherung an die Thematik „Zurückhalten“ im Kontext von Schulabsentismus&amp;#039;&amp;#039;, in: Ricking, Heinrich/Speck, Karsten (Hrsg.): Schulabsentismus und Eltern, Wiesbaden 2018, S. 9–26], hier 10–19.&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Arbeit ===&lt;br /&gt;
In der [[Arbeitspsychologie]] und der [[Arbeitssoziologie]] bezeichnet man wiederholtes [[Blaumachen]] als Absentismus. [[Arbeitnehmer]] unterliegen aufgrund ihres [[Arbeitsvertrag (Deutschland)|Arbeitsvertrages]] einer [[Arbeitspflicht (Arbeitsrecht)|Arbeitspflicht]], die ausnahmsweise bei echten [[Fehlzeiten (Arbeit)|Fehlzeiten]] außer Kraft gesetzt ist. Es gilt jedoch als schwer feststellbar, in welchem Umfang [[Krankmeldung]]en nicht auf eine tatsächlich bestehende Krankheit zurückzuführen sind. Absentismus ist ein Indikator für die Qualität der [[Arbeitsbedingungen (Betriebsverfassungsgesetz)|Arbeitsbedingungen]] bzw. die [[Arbeitsfähigkeit]] und [[Leistungsbereitschaft]] von Personen.&amp;lt;ref&amp;gt;Albert Ritter, &amp;#039;&amp;#039;Absentismus&amp;#039;&amp;#039;, in: Josef Sauer/Michael Scheil/Michael Schurr/Rainer von Kiparski (Hrsg.), Arbeitsschutz von A-Z 2014, 2013, S. 12&amp;lt;/ref&amp;gt; Der Absentismus korreliert unter anderem mit Problemen in der [[Privatsphäre]] und [[motivation]]alen Faktoren, er kann auch auf fehlender [[Arbeitszufriedenheit]] oder mangelnder [[Arbeitsmotivation]] beruhen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Absentismus kann als [[Flucht]] interpretiert werden. Eine endgültige Flucht ist die [[Kündigung]] zwecks [[Beendigung des Arbeitsverhältnisses]]. Weniger endgültige Formen der physischen Flucht sind beispielsweise Blaumachen („Krankfeiern“), „Flucht“ in [[Besprechung]]en und [[Gremium|Gremien]], „Sich-Absetzen“ in Form von [[Dienstreise]]n oder die [[innere Kündigung]].&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=a_x4wWS8x_4C&amp;amp;pg=PA120&amp;amp;dq=Blaumachen+Absentismus&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwjy7IX_9dfaAhWD26QKHWhgC5cQ6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=Blaumachen%20Absentismus&amp;amp;f=false Gerhard Comelli/Lutz von Rosenstiel, &amp;#039;&amp;#039;Führung durch Motivation&amp;#039;&amp;#039;, 2011, S. 120]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Folgen für das [[Unternehmen]], den [[Verein]] oder die [[Verwaltung]] sind Störungen im Arbeitsablauf, zusätzliche Belastungen für anwesende Mitarbeiter, da der Ausfall kompensiert werden muss und Mehrkosten durch die Folgeeffekte. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, um präventive Maßnahmen zu treffen und dem Phänomen vorzubeugen. Dazu zählen Änderungen in der Arbeits- und Organisationsgestaltung, [[Mitarbeitergespräch]]e, verstärkte Kontrollen durch Vertrauensärzte, eine Veränderung des Führungsstils und eine regelmäßige Überprüfung durch den [[Betriebsarzt]].&amp;lt;ref&amp;gt;Karlheinz Sonntag, [[Ekkehart Frieling]], Ralf Stegmaier: &amp;#039;&amp;#039;Lehrbuch Arbeitspsychologie&amp;#039;&amp;#039; 3. Auflage. Huber, 2012&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Tourismus ===&lt;br /&gt;
Im [[Tourismus]] weitverbreitet ist das nicht angekündigte Nichterscheinen ({{enS|[[no-show]]}}) von [[Reisender|Reisenden]] beim [[Check-in]] bei [[Fluggesellschaft]]en, [[Hotel]]s oder [[Veranstaltung]]en, obwohl ein sich aus dem [[Reisevertrag]] ergebender Termin vorhanden ist. Es hat eine derart große Bedeutung erlangt, dass die betroffenen Unternehmen durch [[Überbuchung]]en versuchen, diese ungeplante [[Fluktuation]] zum Zwecke der Vollauslastung auszugleichen.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=5ZkuBAAAQBAJ&amp;amp;pg=PA426&amp;amp;dq=No-show+maNagemeNt&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiTlIy6rMrdAhXpoosKHTRNBu4Q6AEIUTAF#v=onepage&amp;amp;q=No-show%20%20&amp;amp;f=false Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Kompakt-Lexikon Management&amp;#039;&amp;#039;, 2013, S. 426]&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Volkswirtschaftslehre ===&lt;br /&gt;
In [[Volkswirtschaftslehre]] und [[Soziologie]] bezeichnet man mit Absentismus eine Form der [[Vermögensverwaltung]], bei der [[Unternehmer]] oder [[Großgrundbesitzer]] sich nicht am Ort ihrer [[Betrieb]]e oder [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]] aufhalten und stattdessen Verwalter oder Inspektoren mit der Wahrnehmung ihrer [[Geschäft (Wirtschaft)|Geschäfte]] beauftragen, während sie selbst ihren Betrieb oder ihr Grundeigentum lediglich als Einkommensquelle betrachten; sie betreiben gewohnheitsmäßige Abwesenheit von ihren Besitzungen ({{enS|&amp;#039;&amp;#039;absentee ownership&amp;#039;&amp;#039;}}).&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=YR7ZqE-YPgwC&amp;amp;pg=PA166&amp;amp;dq=Bodenreform+Absentismus&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwiY-NjKldPaAhUEiiwKHa0SBsAQ6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=Bodenreform%20Absentismus&amp;amp;f=false Hans Jürgen Seraphim, &amp;#039;&amp;#039;Methoden und Probleme der Wirtschaftspolitik&amp;#039;&amp;#039;, 1964, S. 166]&amp;lt;/ref&amp;gt; Relevant für historische Umwälzungen in wenig entwickelten Ländern mit einem noch relativ umfangreichen Bereich der [[Subsistenzwirtschaft]] wurde der Begriff im Zusammenhang anstehender [[Bodenreform]]en. Die [[Tendenz]] zum Absentismus erleichterte und beschleunigte [[Agrarrevolution]]en. Die Ziele dieser Agrarrevolutionen waren die Abschaffung des [[Großgrundbesitz]]es sowie die Beseitigung des Absentismus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Rechtsfolgen ==&lt;br /&gt;
Zu [[Rechtsfolge]]n kommt es, wenn der Absentismus mit bestehenden Rechtspflichten kollidiert. Durch eine [[Ladung (Recht)|Ladung]] ordnen [[Gericht]]e bei [[Gerichtsverfahren]] das persönliche Erscheinen beider Parteien an. Bleibt eine Partei dem Gerichtstermin eines [[Zivilprozessrecht (Deutschland)|Zivilprozesses]] unentschuldigt fern, so kann gegen sie ein [[Ordnungsgeld]] wie gegen einen im Vernehmungstermin nicht erschienenen [[Zeuge]]n ({{§|380|zpo|juris}} Abs. 1 [[Zivilprozessordnung (Deutschland)|ZPO]]) festgesetzt werden ({{§|141|zpo|juris}} Abs. 3 ZPO). Gegen eine Partei ergeht ein [[Versäumnisurteil]], wenn sie sich im Prozess säumig verhält. Dies trifft auf Personen zu, die zu einer [[Mündliche Verhandlung|mündlichen Verhandlung]] unentschuldigt nicht erscheinen oder sich in einer [[streitige Verhandlung|streitigen Verhandlung]] nicht zur Sache einlassen. Liegt ein Fall der Säumnis vor, kann die nicht-säumige Partei vor Gericht den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen ({{§|330|zpo|juris}} ZPO). Im [[Strafprozessrecht (Deutschland)|Strafprozess]] ist die [[Vorführung (Recht)|Vorführung]] des [[Angeklagter|Angeklagten]] anzuordnen oder ein [[Haftbefehl]] zu erlassen, wenn das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist ({{§|230|stpo|juris}} Abs. 2 [[Strafprozessordnung (Deutschland)|StPO]]).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Schulschwänzen wird in der Verwaltung als „unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht“ bezeichnet. Das unentschuldigte Fehlen am [[Unterricht]] stellt einen Verstoß gegen die [[Schulgesetz]]e (SchulG) dar, die dem [[Landesrecht]] unterliegen. Gemäß §&amp;amp;nbsp;41 [[Schulgesetz NRW|SchulG NRW]] sind die Eltern dafür verantwortlich, dass die Schüler am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnehmen. Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit (§&amp;amp;nbsp;43 Abs.&amp;amp;nbsp;2 SchulG NRW). Versäumen Schüler unentschuldigt den Unterricht oder sonstige verbindliche Schulveranstaltungen, kann ein [[Bußgeldverfahren]] gegen [[Erziehungsberechtigter (Deutschland)|Erziehungsberechtigte]], [[berufsschulpflicht]]ige Schüler, [[Ausbilder]] sowie Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, eingeleitet werden (§&amp;amp;nbsp;126 Abs.&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;1, 4 und 5 SchulG NRW). Schlimmstenfalls droht die behördlich angeordnete Schulvorführung durch die [[Polizei]] (z. B. in Bayern aufgrund von Art. 118 [[Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen|BayEUG]]&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |url=https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-118 |titel=BayEUG: Artikel 118 Schulzwang – Bürgerservice |abruf=2021-11-04}}&amp;lt;/ref&amp;gt;). Eltern können wegen [[Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht]] ({{§|171|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]) bestraft werden. Eine [[Kindeswohl]]&amp;amp;shy;gefährdung, die zur Entziehung der [[Elterliche Sorge (Deutschland)|elterlichen Sorge]] nach {{§|1666|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] führen kann, liegt z.&amp;amp;nbsp;B. vor, wenn das Kind zwei Jahre schulabstinent, derzeit unbekannten Aufenthaltes ist und ein Elternteil durch sein Verhalten ein Auffinden des Kindes verhindert.&amp;lt;ref&amp;gt;OLG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 2012, Az.: II-2 UF 181/11&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]] wird der Arbeitnehmer versuchen, den Absentismus mit der Vortäuschung einer Krankheit zu verdecken. Es ist auch für [[Arzt|Ärzte]] nicht immer einfach, „echte“ von „unechten“ Krankheiten zu unterscheiden, so dass sich derartige Fehlzeiten teilweise als „eine Art ärztlich legitimierter Arbeitsverweigerung“ darstellen.&amp;lt;ref&amp;gt;Peter Nieder, &amp;#039;&amp;#039;Management von Absentismus und Fluktuation durch Anwesenheits- und Bleibeanreize&amp;#039;&amp;#039;, in: Günther Schanz (Hrsg.), Handbuch Anreizsysteme, 1991, S. 1051&amp;lt;/ref&amp;gt; Das „Gefälligkeitsattest“ („gelber Urlaubsschein“) ist ein typischer Fall des Absentismus. Für das [[Bundesarbeitsgericht]] (BAG) ist hierbei nicht auszuschließen, dass der Arbeitnehmer bei bestimmten [[Krankheitsbild]]ern subjektive [[Befindlichkeitsstörung|Beschwerden]] schildert, die zwar durch Untersuchungen nicht objektivierbar sind, den Arzt aber gleichwohl veranlassen könnten, eine [[Arbeitsunfähigkeit]] zu bescheinigen. „Deshalb ist nicht von der Hand zu weisen, dass ärztliche [[Attest]]e, die eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, unrichtig oder missbräuchlich erstellt oder erlangt sind, so dass ihnen unter Zugrundelegung der anzuwendenden deutschen Vorschriften nicht ein absoluter [[Beweiswert]] beigelegt werden kann“.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Webarchiv|url=https://www.jurion.de/urteile/bag/1994-04-27/5-azr-747_93-_a/ |wayback=20180502212104 |text=BAG, Urteil vom 27. April 1994, Az.: 5 AZR 747/93 (A)   }}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um Absentismus vorzubeugen, gibt es gesetzliche Einschränkungen der Fehlzeiten. Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit sind gemäß {{§|275|sgb_5|juris}} Abs. 1a [[SGB V]] insbesondere in Fällen anzunehmen, in denen Arbeitnehmer auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer arbeitsunfähig sind oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit häufig auf einen Arbeitstag am Beginn oder am Ende einer Woche fällt oder die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt worden ist, der durch die Häufigkeit der von ihm ausgestellten Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auffällig geworden ist. Die Prüfung hat unverzüglich nach Vorlage der ärztlichen Feststellung über die Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen. Die mutmaßliche Nutzung der Arbeitsunfähigkeit zu Privatzwecken (vergrößerte [[Freizeit]]) kann nach dem Verständnis des §&amp;amp;nbsp;275 Abs.&amp;amp;nbsp;1a SGB V angenommen werden, wenn die [[Fehlzeiten (Arbeit)#Allgemeines|Abwesenheitsquote]] eines bestimmten Arbeitnehmers über 50 % der Quote der Kollegen innerhalb derselben [[Abteilung (Organisation)|Abteilung]] liegt; dann ist stets von einem „auffälligen Verhalten“ auszugehen.&amp;lt;ref&amp;gt;Achim Lepke, &amp;#039;&amp;#039;Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei Krankheit als Kündigungsgrund&amp;#039;&amp;#039;, in: NZA 1995, S. 1089&amp;lt;/ref&amp;gt; Zudem sieht {{§|2|entgfg|juris}} Abs. 3 EFZG vor, dass Arbeitnehmer, die am letzten [[Arbeitstag]] vor oder am ersten Arbeitstag nach [[Feiertag]]en unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tritt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht an und kann er hierfür keine triftigen Gründe vorbringen, so liegt eine [[Leistungsstörung]] vor. Durch unberechtigte Fehlzeiten versäumte [[Arbeitszeit]] führt im Regelfall zur [[Unmöglichkeit (BGB)|Teilunmöglichkeit]] der [[Erfüllung (Recht)|Erfüllung]], die gemäß {{§|313|bgb|juris}} Abs. 1 BGB den [[Arbeitgeber]] berechtigt, den der Fehlzeit entsprechenden [[Arbeitslohn]] einzubehalten oder zurückzufordern.&amp;lt;ref&amp;gt;[https://books.google.de/books?id=QR14rYff_98C&amp;amp;pg=PA164&amp;amp;dq=Arbeitnehmer+Verzug&amp;amp;hl=de&amp;amp;sa=X&amp;amp;ved=0ahUKEwidv-e1gtXaAhUFzqQKHdH9AakQ6AEIJzAA#v=onepage&amp;amp;q=Arbeitnehmer%20Verzug&amp;amp;f=false Ulrich Huber, &amp;#039;&amp;#039;Leistungsstörungen&amp;#039;&amp;#039;, Band 1, 1999, S. 164]&amp;lt;/ref&amp;gt; Es besteht auch die Gefahr der [[Arbeitsverweigerung]], die den Arbeitgeber dazu berechtigen kann, den Arbeitsvertrag zu [[Beendigung des Arbeitsverhältnisses|kündigen]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* Collettivo „Il picchio“: Manuale dell` Assenteista – Editrice „le vipere padane“, &amp;#039;&amp;#039;Absenteismus – die Kunst des Krankfeierns&amp;#039;&amp;#039;, 96 Seiten, Bologna Februar 1978&lt;br /&gt;
* [[Rainer Marr]] (Hrsg.): &amp;#039;&amp;#039;Absentismus. Der schleichende Verlust an Wettbewerbspotential&amp;#039;&amp;#039; (= &amp;#039;&amp;#039;Schriftenreihe Psychologie für das Personalmanagement&amp;#039;&amp;#039;. Band 12). [[Verlag für Angewandte Psychologie]], Göttingen 1996, ISBN 3-8017-0857-8.&lt;br /&gt;
* [https://www.eurofound.europa.eu/de Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Die Verhinderung von Absentismus am Arbeitsplatz. Zusammenfassender Bericht einer Forschungsstudie&amp;#039;&amp;#039;], [[Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union|Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften]], Luxemburg 1997, ISBN 92-828-0337-6&lt;br /&gt;
* Rüdiger Piorr: &amp;#039;&amp;#039;Rückkehrgespräche – Chance für geringe Fehlzeiten bei gleichbleibender Arbeitsleistung?&amp;#039;&amp;#039;. Universität Bochum, Diss. rer. soc. 2001, {{URN|nbn|de:hbz:294-3195}}&lt;br /&gt;
* Dirk Hanebuth: &amp;#039;&amp;#039;Background of absenteeism&amp;#039;&amp;#039; in: Kathrin Heinitz (Hrsg.), &amp;#039;&amp;#039;Psychology in Organizations. Issues from an aplied area&amp;#039;&amp;#039;, Bd. 14, S. 115–134. Peter Lang, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-631-57446-1&lt;br /&gt;
* Marc Seydewitz: &amp;#039;&amp;#039;Absentismus – Möglichkeiten der Fehlzeitenreduzierung: Gesundheitsmanagement in Betrieben&amp;#039;&amp;#039;. Books on Demand, Norderstedt, 2009. ISBN 978-3-8370-9348-3&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{Wiktionary|Absentismus}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Einzelnachweise ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4016624-7}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Handlung und Verhalten (Soziologie)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeits- und Organisationspsychologie]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Schulrecht (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Tohma</name></author>
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