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	<title>Abschoss - Versionsgeschichte</title>
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	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<title>imported&gt;Bartleby08: /* Siehe auch */</title>
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		<updated>2021-02-20T08:58:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;span class=&quot;autocomment&quot;&gt;Siehe auch&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Abschoss&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; (oder: &amp;#039;&amp;#039;Abschoß&amp;#039;&amp;#039;; auch: &amp;#039;&amp;#039;Abfahrtsgeld&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Abschied&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Abzugsgeld&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Detractus&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Freigeld&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Nachsteuer&amp;#039;&amp;#039;, &amp;#039;&amp;#039;Weglassung&amp;#039;&amp;#039;) bezeichnet man eine [[Abgaben|Abgabe]], welche auf einen Vermögenstransfer in das [[Ausland]], dies konnte auch der Nachbarort sein, erhoben wurde. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als [[Erbschaftsteuer|Erbschaftsgeld]], für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von [[Emigrant|Auswanderern]] ausgeführtes Vermögen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Der Abschoss als Erbgeld ==&lt;br /&gt;
Die Vermögensteuer auf [[Erbschaft]]en verstorbener Bürger oder auf Schenkungen unter noch Lebenden, wenn die transferierte Vermögensmasse an auswärtige Empfänger ging. Dieser Abschoß (gabella hereditaria) hieß – insbesondere in Süddeutschland – auch Nachsteuer. Der Abschoß konnte auch bei einer Heirat entstehen, wenn ein Vater seiner „nach auswärts“ heiratenden Tochter eine [[Mitgift]] mitgab.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Der Abschoss als Abfahrtsgeld ==&lt;br /&gt;
Diese Steuer (gabella emigrationis) wurzelte in der früheren Rechtsgestaltung der [[Leibeigenschaft]]sverhältnisse und galt für [[Auswanderung|Auswanderer]]. Die Abgabe wurde fällig, wenn Einwohner ihre [[Heimat]], also den Staat, das Land, den Bezirk oder die Stadt für immer verließen und dabei ihr Vermögen mitnahmen. Verließ ein Einwohner heimlich das Land, so wurde der Abschoss bei seinen Verwandten eingetrieben.&lt;br /&gt;
== Der Abschoss als Marschgeld ==&lt;br /&gt;
Diese Zahlung war keine Abgabe, sondern eine Zuwendung. Sie wurde Soldaten gewährt, die aus ihrem Dienst ausschieden oder eine besetzte Stadt verließen. Im [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährigen Krieg]] wurden von Truppen gelegentlich Abzüge vorgetäuscht um sich solche Gelder zu erschleichen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Die Höhe des Abschoss ==&lt;br /&gt;
Beim Abzug behielt man den zehnten Teil, den [[Zehnten]], aus der Erbschaft/Schenkung oder vom zu transferierenden Vermögen ein. Der verwaltungstechnische und rechtliche Vorgang wurden als Dezimation bezeichnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Das Ende des Abschoss ==&lt;br /&gt;
Die Steuer wurde nach der Gründung des [[Deutscher Bund|Deutschen Bundes]] durch Bundesakte vom 8. Juni 1815 nicht mehr erhoben, wenn der Wegzug oder die Erbschaft in ein anderes deutsches Bundesland überging. Endgültig beendet wurde die Abgabeverpflichtung mit der Gewährung der allgemeinen Niederlassungsfreiheit im [[Norddeutscher Bund|Norddeutschen Bund]] und der Gründung des [[Deutsches Reich|deutschen Reichsstaats]] ([[Bismarcksche Reichsverfassung|Reichsverfassung]] Art. 3). In Bezug auf [[Drittstaat]]en bestand der Abschoß weiter, soweit nicht entsprechende völkerrechtliche Verträge mit den Ländern abgeschlossen waren und gipfelte in der [[Reichsfluchtsteuer]], die auf den Transfer des Vermögens jüdischer Flüchtlinge aus [[Drittes Reich|Nazi-Deutschland]] erhoben wurde.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Aktuell ist ein Abschoss im Verkehr zwischen anderen Ländern meist durch [[Doppelbesteuerungsabkommen|internationale Vereinbarungen]] beseitigt worden. Die Erbschaftsteuer ist allerdings auch von Erben im Ausland zu zahlen, wenn diese nach gesetzlicher Maßgabe auch von einheimischen Erben zu entrichten wäre.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ein Nachfolger des Abschoss ist die [[Wegzugsbesteuerung]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Gabelle]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Weblinks ==&lt;br /&gt;
{{wikisource|Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark über die Aufhebung des Abschosses und Abfahrtsgeldes|Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark über die Aufhebung des Abschosses und Abfahrtsgeldes (1891)}}&lt;br /&gt;
* [http://www.genealogienetz.de/vereine/maus/auswanderung/abschoss.htm Der Abschoß in Bremen]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Erbschaftssteuer]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Steuerrechtsgeschichte]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Rechtsgeschichte der Neuzeit (Deutschland)]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Bartleby08</name></author>
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