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	<title>Abrufarbeit - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-06-09T05:02:02Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Wikipedia (Deutsch) – Lokale Kopie</subtitle>
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		<id>https://wiki-de.moshellshocker.dns64.de/index.php?title=Abrufarbeit&amp;diff=197220&amp;oldid=prev</id>
		<title>imported&gt;Sarynthia: Weblink repariert</title>
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		<updated>2024-04-05T11:10:44Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Weblink repariert&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Als &amp;#039;&amp;#039;&amp;#039;Abrufarbeit&amp;#039;&amp;#039;&amp;#039; bezeichnet man ein [[Arbeitszeitmodell]], bei dem die Dauer der [[Arbeitszeit]] innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festliegt. Der [[Arbeitgeber]] konkretisiert das Arbeitsverhältnis und die Arbeitszeit im Bedarfsfall. Ein [[Arbeitsvertrag]] regelt im Wesentlichen nur die Höhe des Entgeltes pro geleistete Einheit. Im Zweifel besteht damit zwar ein Arbeitsverhältnis, der Arbeitnehmer kann aber auch über längere Zeit nicht in Anspruch genommen werden und erhält dann auch kein Entgelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sinn eines Abrufarbeitsverhältnisses ist eine [[Flexible Arbeitszeit|Flexibilisierung]] der Arbeitszeit. Abrufarbeit ist häufig in Arbeitsverträgen der [[Systemgastronomie]] (beispielsweise [[McDonald’s]] u. Ä.) zu finden. Kritiker meinen, die Abrufarbeit führe zur [[Prekarisierung]]. Aufgrund der Regelungen des [[Kündigungsschutz]]es haben deutsche [[Arbeitsgericht]]e solche Arbeitsverträge, auch [[Null-Stunden-Vertrag]] genannt, schon früh für [[Unwirksamkeit|nichtig]] erklärt.&amp;lt;ref&amp;gt;Beispielsweise Arbeitsgericht Hamburg am 2. Mai 1984 unter 6 Ca 691/83.&amp;lt;/ref&amp;gt; Im Vereinigten Königreich allerdings sind Null-Stunden-Verträge (&amp;#039;&amp;#039;zero hours contract&amp;#039;&amp;#039;) weit verbreitet;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=http://www.futureofworkhub.info/allcontent/2014/12/15/the-decent-jobs-deficit-the-human-cost-of-zero-hours-working-in-the-uk|titel=The decent jobs deficit: the human cost of zero-hours working in the UK|werk=futureofworkhub.info|datum=2014-12-15|zugriff=2015-01-25|sprache=englisch}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=https://www.theguardian.com/uk-news/2014/may/05/jobseekers-zero-hours-contracts|titel=Jobseekers being forced into zero-hours roles|werk=www.theguardian.com|datum=2014-05-05|zugriff=2015-01-25|sprache=englisch}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im [[Deutschland|deutschen]] [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]] regelt inzwischen der {{§|12|tzbfg|juris}} des [[Teilzeit- und Befristungsgesetz]]es die Abrufarbeit (nach der [[Legaldefinition]] &amp;#039;&amp;#039;Arbeit auf Abruf&amp;#039;&amp;#039;).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Arbeit auf Abruf==&lt;br /&gt;
Bei der Arbeit auf Abruf  hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen, d.&amp;amp;nbsp;h. der Arbeitnehmer steht für den Arbeitgeber auf Abruf bereit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im Arbeitsvertrag muss eine wöchentliche und tägliche Mindestarbeitszeit vereinbart sein. Fehlt diese Vereinbarung, so gilt eine Wochenstundenzahl von 20 Stunden als vereinbart. Die Erhöhung der fiktiven Wochenarbeitszeit kann bei [[Geringfügige Beschäftigung|Minijobbern]], die Abrufarbeit leisten, einen Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit bewirken: Eine Wochenarbeitszeit von 20&amp;amp;nbsp;Stunden führt aufgrund des [[Mindestlohn]]s von 12,41 Euro pro Stunde dazu, dass ein Monatslohn von mehr als 700&amp;amp;nbsp;Euro erreicht wird. Die für Minijobs geltende Entgeltgrenze von 538&amp;amp;nbsp;Euro ({{§|8|sgb_4|juris|text=§&amp;amp;nbsp;8 Abs.&amp;amp;nbsp;1 Nr.&amp;amp;nbsp;1}} [[Viertes Buch Sozialgesetzbuch|SGB IV]]) wird damit überschritten. Die Tätigkeit wird sozialversicherungspflichtig.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle |autor=Volker Finthammer |url=https://www.deutschlandfunk.de/neue-regeln-fuer-arbeit-auf-abruf-probleme-fuer-minijobber-100.html |titel=Neue Regeln für Arbeit auf Abruf: Probleme für Minijobber |werk= |hrsg=Deutschlandfunk.de |datum=2019-01-04 |offline= |zugriff=2024-04-05 |abruf-verborgen=}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Vereinbarung der Mindestarbeitszeit kann sich auch aus schlüssigem Verhalten ergeben. Es kommt auf die tatsächliche Vertragsabwicklung an, hierbei wird die durchschnittliche Arbeitszeit vergangener Wochen zur Berechnung herangezogen.&amp;lt;ref&amp;gt;Meinel/Heyn/Herms: &amp;#039;&amp;#039;Teilzeit- und Befristungsgesetz.&amp;#039;&amp;#039; 4. Auflage 2012, § 12 Rn. 36.&amp;lt;/ref&amp;gt; Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt ({{§|12|TzBfG|juris}} Abs. 2 TzBfG). In Tarifverträgen können für die Abrufarbeit vom Gesetz abweichenden Regelungen geschaffen werden, auch solche, die für die Arbeitnehmer ungünstiger sind (§ 12 Abs. 3 TzBfG). Die vereinbarte Mindestarbeitszeit ist grundsätzlich auch zu vergüten, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, den Arbeitnehmer zu beschäftigen.&amp;lt;ref&amp;gt;[http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&amp;amp;opv=061986 BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005, 5 AZR  535/04, unter III 5. a) mwN]&amp;lt;/ref&amp;gt; Durch diese Regelungen werden die Begriffe [[KAPOVAZ]] und „Arbeit auf Abruf“ faktisch [[Synonymie|synonym]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der [[Deutscher Gewerkschaftsbund|DGB]] kritisiert, dass die mindestens viertägigen Ankündigungsfristen von Arbeitgebern in der Praxis unterlaufen würden. Zudem könnten sich Arbeitgeber ihren Verpflichtungen zur Gehaltszahlung im Krankheitsfall und bei Urlaub leicht entziehen, indem sie an den betreffenden Tagen einfach keine Arbeit abriefen.&amp;lt;ref&amp;gt;{{Internetquelle|url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/dgb-will-arbeit-auf-abruf-bekaempfen-a-1113898.html|titel=Arbeitsmarkt: DGB will „Arbeit auf Abruf“ bekämpfen|hrsg=Spiegel online|datum=2016-09-26|zugriff=2016-09-27}}&amp;lt;/ref&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 [[Betriebsverfassungsgesetz|BetrVG]] über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage gilt auch für Abrufarbeit und KAPOVAZ.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kein Abrufarbeitsverhältnis liegt bei einer ungleichmäßigen Arbeitszeitverteilung, aber so genannter [[Vollzeit]] vor, wie zum Beispiel bei [[Schichtarbeit]]. Der § 12 TzBfG ist auch nicht auf [[Arbeitsbereitschaft]], [[Rufbereitschaft]] und [[Bereitschaftsdienst]] sowie auf [[Überstunden]] anwendbar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==KAPOVAZ==&lt;br /&gt;
{{Hauptartikel|KAPOVAZ}}&lt;br /&gt;
Im Unterschied zu Abrufarbeit bezieht sich der Begriff KAPOVAZ auf eine Arbeitsform, in der ein festes Arbeitszeitkontingent, beispielsweise 20&amp;amp;nbsp;Stunden die Woche, festgelegt und auch bei Nichtinanspruchnahme zu entgelten ist, die Konkretisierung der Arbeitszeiten jedoch kurzfristig – in der Theorie sehr kurzfristig – und variabel durch den Arbeitgeber erfolgen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Siehe auch ==&lt;br /&gt;
* [[Springer (Arbeitnehmer)]] &lt;br /&gt;
* [[Teilzeitarbeit]]&lt;br /&gt;
*[[Flexible Arbeitszeit]]&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Literatur ==&lt;br /&gt;
* {{Literatur |Autor=[[Markus Stoffels]], Ferdinand Hultzsch |Titel=Arbeit auf Abruf nach der Novellierung des § 12 TzBfG |Sammelwerk=[[Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht]] |Nummer=15 |Datum=2020 |Seiten=977–982}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Quellen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references/&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Normdaten|TYP=s|GND=4833336-0}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitsrecht (Deutschland)]]&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Arbeitszeit]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>imported&gt;Sarynthia</name></author>
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