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Öffentlicher Bau

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der öffentliche Bau umfasst alle Baumaßnahmen an Bauten, die öffentlichen Zwecken dienen oder überwiegend zur Ausübung staatlicher und kommunaler Funktionen benötigt werden.<ref name="destatis">Statistisches Bundesamt, Fachserie 4, Reihe 5.1, 2011, Seite 8</ref> Differenzierter betrachtet, kann zwischen dem öffentlichen Hochbau (beispielsweise Schulen und Krankenhäuser) und dem öffentlichen Tiefbau (beispielsweise Straßen und Abwasserkanäle) unterschieden werden. Zusammen mit dem Wohnungsbau und dem Wirtschaftsbau bildet der öffentliche Bau das Bauvolumen der Bauwirtschaft.<ref name="Leimböck">Egon Leimböck: Bauwirtschaft: Grundlagen und Methoden. Springer-Verlag, 2017, ISBN 978-3-658-12954-5, S. 68.</ref>

Auftraggeber

Im öffentlichen Bau treten folgende Auftraggeber auf:<ref name="destatis" />

  • Organisationen ohne Erwerbszweck
  • Kirchen, Vereine, Verbände, Gewerkschaften, Parteien, Hilfsorganisationen und ähnliche Vereinigungen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen und Zweckverbände, deren Mittel überwiegend aus öffentlichen Abgaben stammen.

Ländervergleich

Nachfolgend die Ausgaben für den öffentlichen Bau im Jahre 2014 im Vergleich:

Quellen

<references />