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Zölibatsklausel

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Unter einer Zölibatsklausel verstand man eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag zumeist von Frauen, die im Falle der Eheschließung das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendete oder den Arbeitgeber in diesem Fall zur Kündigung befugte. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 10. Mai 1957, dass eine solche Klausel in Arbeitsverträgen wegen Verstoßes gegen Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 1, 2 des Grundgesetzes unabhängig vom Geschlecht verfassungswidrig und damit nichtig sei.<ref>Urteil des Ersten Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Mai 1957 – 1 AZR 249/56 – BAGE 4, 274 = ArbuR 1957, 348</ref>

Im öffentlichen Dienst waren solche Regelungen, die teilweise noch bis in die 1950er Jahre bestanden, mit Ablauf des 31. März 1953 gemäß Artikel 117 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht mehr anwendbar, wenn sie dem Gleichberechtigungsgebot des Artikels 3 Absatz 2 des Grundgesetzes widersprachen. Dies war nötigenfalls im Rechtsweg festzustellen.<ref>Urteil des BVerfG vom 18. Dezember 1953 – 1 BvL 106/53 unter B III 1 b cc – BVerfGE 3, 225, 244</ref> Das Bundesverwaltungsgericht ließ im Jahr 1962 offen,<ref>Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. In: Wolters Kluwer Online. 22. Februar 1962, abgerufen am 8. März 2025.</ref> ob es gegen den Schutz von Ehe und Familie verstieß, dass Beamte der saarländischen Bereitschaftspolizei einer Heiratserlaubnis bedurften, solange sie während ihrer Ausbildung in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen und an der dortigen Verpflegung teilnehmen mussten.<ref>Zölibat: Guter Hoffnung. In: Der Spiegel. 24. Juli 1962, abgerufen am 8. März 2025.</ref>

Für Pastorinnen bestand diese Regelung in den meisten Landeskirchen nach Einführung der Frauenordination (in der Hannoverschen Landeskirche beispielsweise zwischen der Einführung der Frauenordination 1963 und 1969)<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Seit 50 Jahren: Pastorinnen (Memento des Vorlage:IconExternal vom 18. Januar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landeskirche-hannovers.de, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers, abgerufen am 18. Januar 2015</ref>, in Österreich bis 1980.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Zur Geschichte des Frauenstudiums (Memento vom 18. Januar 2015 im Internet Archive), Institut für Praktische Theologie und Religionspsychologie der Universität Wien, abgerufen am 18. Januar 2015</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />