Verlegungsarzteinsatzfahrzeug
Das Verlegungsarzteinsatzfahrzeug (VEF) ist ein Fahrzeug des Rettungsdienstes, das einen Verlegungsarzt zu einem arztbegleiteten Patiententransport bringt.
Situation in Bayern
Gründe für die Einführung
In Vorbereitung auf die Neufassung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG<ref>Bayerisches Rettungsdienstgesetz</ref>) hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren das Institut für Notfallmedizin (INM) der Ludwig-Maximilians-Universität München beauftragt, einige Fachanalysen zu erstellen. Unter anderem wurden arztbegleitete Patiententransporte genauer untersucht. Ein Vorschlag, der sich aus diesen Analysen ergeben hat, war die Einführung des VEF. Da gerade außerhalb der Großstädte benachbarte Notarztstandorte teilweise sehr weit auseinander liegen, war es bislang nur schwer möglich, diesen für Verlegungsfahrten zu entbehren. Durch das VEF können beispielsweise Kreiskliniken mit niedrigerer Versorgungsstufe nun problemlos Patienten in Schwerpunktkliniken verlegen, ohne eigenes Personal schicken oder auf den Notarzt zurückgreifen zu müssen. Gerade im Hinblick auf die fortschreitende Spezialisierung von Krankenhäusern nimmt die Notwendigkeit solcher Verlegungen weiter zu.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für den Verlegungsarztdienst mit VEF wurde mit der Novellierung des BayRDG 2009 erstmals in einem Landesrettungsdienstgesetz geschaffen. Damit verbunden war die Neuordnung der Einsatzkategorien. Zum bestehenden Notfall- und Krankentransport wurde der arztbegleitete Patiententransport (ITH, ITW, VEF) hinzugefügt und erstmals geregelt, Art. 2 Abs. 4, 13, 15, 16 BayRDG.<ref name="MedR201114" />
Aufgaben und Indikationen
Analog zum Notarzteinsatzfahrzeug dient es als Verlegearztzubringer (vgl. Rendezvous-System). Der Verlegearzt führt dann gemeinsam mit einem Rettungswagen arztbegleitete Verlegungsfahrten (meist von Klinik zu Klinik) durch. Die neun VEF werden überregional in die 26 Leitstellenbereiche alarmiert.
Einsatzindikationen sind insbesondere Patienten ohne Beatmungs- und Katecholamintherapie mit
- der Notwendigkeit einer ärztlichen Überwachung,
- der potentiellen Notwendigkeit einer ärztlichen therapeutischen Intervention während des Transports oder
- einer während des Transports notwendigen intravenösen Medikamententherapie (mit höchstens zwei Spritzenpumpen)
Der Einsatz als ITW/ITH-Ersatz kann erfolgen, wenn sich unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und Angemessenheit ein medizinisch relevanter Zeitvorteil ergibt.<ref>Indikationskatalog für die Erstdisposition eines Einsatzmittels für einen arztbegleiteten Patiententransport mit RTW+VEF oder ITW/ITH (Art. 2 Abs. 4 Satz 1 BayRDG, § 7 Satz 3 AVBayRDG). Bayerischen Staatsministerium des Innern, 8. Februar 2013.</ref> Bei etwa der Hälfte der Verlegungen handelt es sich um solche Intensivpatienten.<ref>Metterlein, T., Spall, A., Ressel, M. et al.: Arztbegleiteter Patiententransport – Eine retrospektive Analyse des neuen Verlegungsarztsystems. Notfall Rettungsmed 19, 203–208 (2016). doi:10.1007/s10049-016-0133-1</ref>
Da auf VEF nur Ärzte mit Notarztqualifikation eingesetzt werden dürfen, ist ein Einsatz in der Notfallrettung grundsätzlich möglich und nach § 4 Satz 2 AVBayRDG auch geboten, wenn es über Funk einsatzbereit gemeldet und ein deutlicher medizinisch relevanter Zeitvorteil zu erwarten ist. Problematisch ist für Disponenten, dass § 4 Satz 2 AVBayRDG die strafrechtlichen Unterlassenstatbestände nicht beseitigt (dazu Art. 31 GG).
Besatzung
Die Besatzung besteht aus einem Fahrer mit der Mindestqualifikation Rettungssanitäter und einem Notarzt. Im Gegensatz zum Notarztdienst ist der Fahrer zwingend.<ref>Art. 43 Abs. 2, Satz 4 und Abs. 5 Satz 1 BayRDG.</ref>
Ausrüstung
Verlegungsarzteinsatzfahrzeuge sind in Bayern wie Notarzteinsatzfahrzeuge auszustatten, § 5 Abs. 2 AVBayRDG.
Durchführung
| VEF-Standort | Organisation | Ärzte | Gründung | Funkrufname |
|---|---|---|---|---|
| Augsburg (zum 31.12.2019 eingestellt)<ref>Augsburg stellt Verlegungsarzteinsatzfahrzeug vor.</ref> | BRK KV Augsburg-Land | Universitätsklinikum Augsburg | 1. März 2011 | Rotkreuz Neusäß 76/1 (a. D.) |
| Bayreuth | BRK KV Bayreuth | Klinikum Bayreuth | 1. April 2011<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />BRK Bayreuth ( vom 9. Dezember 2015 im Internet Archive)</ref> | Rotkreuz Bayreuth 2/76/10 |
| Erlangen | BRK KV Erlangen-Höchstadt | Notarztgruppe Erlangen | 1. Mai 2010<ref>Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeug für Erlangen.</ref> | Rotkreuz Erlangen 9/76/10 |
| Kempten | BRK KV Oberallgäu | Klinikverbund Allgäu | Rotkreuz Kempten 76/3 | |
| München | BRK KV München | München Klinik Bogenhausen (Abteilung für Anästhesiologie) | 1. Januar 2009<ref name="MedR201114">Staufer, Mittelhammer: Der Verlegungsarzt in Bayern. (PDF) Notfall + Rettungsmedizin, 4/2011, S. 291–296. In: www.springerlink.com. Ehemals im Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 30. März 2023. (Seite nicht mehr abrufbar. Suche im Internet Archive )</ref> | Rotkreuz München 76/20 |
| Regensburg | BRK KV Regensburg | Universitätsklinikum Regensburg Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg |
10. Januar 2011<ref>Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeug nimmt Dienst auf.</ref> | variiert |
| Schweinfurt | ASB RV Würzburg-Schweinfurt JUH RV Unterfranken MHD Schweinfurt |
Klinikärzte aus Schweinfurt | 1. Juli 2011 | Johannes Schweinfurt 76/1 |
| Traunstein | MHD Traunstein | Klinikum Traunstein | 1. März 2011<ref>ILS-TS</ref> | Johannes Traunstein 76/1 |
| Würzburg | BRK KV Würzburg JUH RV Unterfranken MHD Würzburg |
Universitätsklinikum Würzburg | 1. September 2010<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Zusätzliches Einsatzfahrzeug für Ärzte - Würzburger Johanniter-Unfallhilfe stellt neues Auto in Dienst ( vom 5. September 2010 im Internet Archive)</ref> | Akkon Würzburg 76/1 |
| Landshut | IMS Rettungsdienst | IMS Rettungsdienst | 1. April 2025<ref>Florian Ziegler: Neue Aufträge in Landshut und Griesbach (Mähring). In: Tresec. Tresec GmbH, 19. Februar 2025, abgerufen am 27. Februar 2025.</ref> | Rettung Kumhausen 76/1 |
| Quelle: <ref>Rettungsdienstbericht 2022. In: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) LMU Klinikum, 2022, abgerufen am 1. April 2023.</ref> | ||||
Mit der Novellierung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2022 wird zusätzlich die Ressource Verlegungsrettungswagen (V-RTW), Art. 15 Abs. 1 BayRDG, eingeführt und soll damit in Zukunft gemeinsam mit dem VEF für den arztbegleiteten Patiententransport genutzt werden. Allerdings ist noch nicht bekannt, ab wann und wo die neuen Rettungsmittel eingesetzt werden.
Situation im Saarland
Seit Juni 2008 wird im Rettungszweckverband Saar im Rahmen einer Pilotphase ein Sekundär-Notarzt vorgehalten. Er soll die Dienstleistungspalette des auf Intensiv-Verlegungen spezialisierten Intensiv-Transport-Mobils sinnvoll ergänzen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Pressemitteilung des Rettungszweckverband Saar ( vom 5. Oktober 2010 im Internet Archive)</ref>
Durchführung
Vertragspartner des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar und mit der Durchführung des Dienstes beauftragt ist die SHG-Klinik in Völklingen. Sie stellt den Arzt. Die Kosten trägt der Zweckverband. Das Fahrzeug ist an der Rettungswache Völklingen stationiert und trägt den Rufnamen Rettung Saar 10/91.<ref>BOS Fahrzeuge.</ref>
Ausstattung
- Notfallrucksack
- EKG/Defibrillator
- 4 m-Band Funkgerät
- Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung
- Beatmungsgerät
- Spritzenpumpe
- Notfallrucksack Kind
- Absaugpumpe
Bereitschaftszeiten
Der zusätzliche Notarztdienst steht werktags von 16.30 Uhr bis 7.30 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 17.30 Uhr bis 7.30 Uhr zur Verfügung. Durch einen Zweckverbandsbeschluss vom 13. März 2013 wurde die Dienstzeit des Verlegungsarztes auf täglich von 7:30 bis 19:30 Uhr herabgesetzt.
Indikationen
- Akuter Myokardinfarkt / instabile Angina pectoris: Verlegung zur kardiologischen / kardiochirurgischen Versorgung
- Schlaganfall / Intracerebrale Blutung: Verlegung zur neurologischen / neurochirurgischen Versorgung
- Andere Indikationen, bei denen eine Anschlussversorgung aus vitaler Indikation innerhalb von 60 Minuten erforderlich ist
Einzelnachweise
<references />