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Verbandsführer

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Datei:Helmkennzeichnung 1Ring rot.svg
Übliche Helmkennzeichnung

Der Verbandsführer (B5)<ref>Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 20. Februar 2023.</ref><ref>Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2008</ref> (VF, VbF oder VbFü abgekürzt; ehemals Führer von Verbänden; in Österreich Verbandskommandant genannt) ist eine Einsatzkraft der Feuerwehr oder sonstiger Hilfsorganisationen zur Führung von taktischen Einheiten, deren Stärke die eines erweiterten Zuges übersteigt. Ein Zug besteht nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 aus bis zu drei Gruppen und Zugtrupp. Bei sonstigen Hilfsorganisationen und im Katastrophenschutz kann diese Obergrenze abweichend definiert sein. Je nach Größe des Verbands nennt man den Verbandsführer auch Bereitschaftsführer, Abteilungsführer oder Großverbandsführer.

Der Verbandsführer kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben eines Führungstrupps, einer Führungsstaffel, einer Führungsgruppe oder eines Führungsstabes als Führungsunterstützung bedienen. Er wird als Abschnitts- oder Einsatzleiter bei größeren Schadenslagen eingesetzt. Ein Verbandsführer wird immer dann eingesetzt, wenn beispielsweise zwei Züge miteinander in den Einsatz gehen (bei Hilfsorganisationen z. B. im Rahmen eines Behandlungsplatzes oder Betreuungsplatzes).<ref>Einsatzmöglichkeiten von Verbandsführer in den Hilfsorganisationen. DRK Nordrhein, 17. Februar 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 4. März 2015; abgerufen am 4. Januar 2015.</ref>

Die Ausbildung zum Verbandsführer dauert mindestens 35 Stunden.<ref name="FwDV2">Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.</ref> Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 schreibt als Zugangsvoraussetzung die Qualifikation als Zugführer (B4) vor.<ref name=FwDV2 />

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang Basislehrgänge: Truppmann | Truppführer

Fortbildungslehrgänge nach Truppmannlehrgang Teil 1: Sprechfunker | Atemschutzgeräteträger

Fortbildungslehrgänge nach Truppmannlehrgang Teil 2: Technische Hilfeleistung | ABC-Einsatz / Erkunden | ABC-Dekon P/G | Maschinist | Helfer vor Ort (nur in einigen Bundesländern)

Fortbildungslehrgänge nach Truppführerlehrgang: Gerätewart | Atemschutzgerätewart | Jugendfeuerwehrwart

Allgemeine Führungslehrgänge nach Truppführerlehrgang: Staffelführer bzw. Gruppenführer (allg. Einheitsführer) | Zugführer | Verbandsführer

Fortbildungslehrgänge nach Gruppenführerlehrgang: Führen im ABC-Einsatz | Ausbilder in der Feuerwehr (Kreisausbilder) | Einführung in die Stabsarbeit | Leiter einer Feuerwehr | Schiedsrichter

Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Vorlage:Klappleiste/Ende