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Testament (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Testament ist

  • eine letztwillige Verfügung für den Todesfall, siehe Testament
  • im allgemeinen Sinne eine Willenserklärung
  • im römischen Recht (lat. testamentum) eine rechtsgültige Verfügung
  • eine göttliche Rechtsverfügung, der Bund Gottes mit seinem Volk, siehe Testament (Bibel)

Testament, Namen und Werke:

Siehe auch

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