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Europäischer Sozialfonds Plus

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{{#if: behandelt den Europäischen Sozialfonds. Zu anderen Bedeutungen siehe ESF.

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Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+), einer der fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration seiner Bürger in Europa. Er fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit; er verbessert die Beschäftigungschancen durch Ausbildung und Qualifizierung und er trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Mit dem ESF soll jeder Mensch die Chance erhalten, seine berufliche Zukunft zu gestalten – auch unter schwierigen Umständen oder bei einem zweiten Anlauf. Jeder Bürger soll eine berufliche Perspektive erhalten, insbesondere Arbeitslose und Arbeitsuchende, Schüler beim Übergang in Ausbildung und Beruf, Arbeitnehmer, Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Außerdem hilft er den Mitgliedsstaaten gerade in einer globalisierten Wirtschaft, Arbeitsmarktentwicklungen vorausschauend aufzugreifen und bestmöglich zu steuern. Im Sinne der Nachhaltigkeit konzentriert sich der ESF auf besonders erfolgversprechende Projekte, um die Wirksamkeit der Maßnahme durch höhere finanzielle Zuwendungen zu steigern. Seine Förderkriterien richten sich dabei an den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt aus.

Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Vermeidung von Diskriminierung und die Nachhaltigkeit. Daher unterstützt der ESF Menschen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, wie z. B. benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Migranten.

Der ESF ist keine Arbeitsvermittlung und schreibt daher auch keine Stellen aus. Vielmehr fördert er EU-weit Zehntausende arbeitsmarktbezogene Projekte, die direkt vor Ort Wirkung entfalten. Seit 2014 wurden damit in der EU rund 20 Millionen Menschen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, unterstützt. Über 10 Millionen Angehörige benachteiligter Gruppen wurden unterstützt und 520.000 kleine und mittelständische Unternehmen gefördert. Der ESF ist der älteste der fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) der EU, die ab 2014 unter einem gemeinsamen strategischen Rahmen zusammengefasst werden und einander ergänzende Ziele verfolgen. Sie werden zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen der Union eingesetzt. Die ESI-Fonds sind Instrumente zur Umverteilung von Finanzmitteln, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen, um den Zusammenhalt innerhalb der EU zu fördern. Das Ziel der ESF-Finanzierung ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU, was durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte erfolgt, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und eine stärkere Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen abzielen.

Geschichte

Der Europäische Sozialfonds erfuhr mehrfach inhaltliche und strukturelle Neuausrichtungen.<ref>{{#invoke:Vorlage:Literatur|f}}</ref><ref>Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 60 Jahre Europäischer Sozialfonds - Die Geschichte des ESF</ref> Gegenwärtig befindet er sich in seiner achten Förderperiode 2014–2020.

Erste Förderperiode: 1958–1971

Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten schaffen

Gegründet durch die Römischen Verträge am 25. März 1957 ist der Europäische Sozialfonds eines der ältesten Instrumente der Gemeinschaft. Damals war das Beschäftigungsniveau in der EWG hoch - mit Ausnahme von Süditalien. Der ESF hatte die Reduktion bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit in den am stärksten betroffenen Regionen zum Ziel. Er förderte die Wiedereingliederung Erwerbsloser, Unterbeschäftigter und Menschen mit Behinderung durch Umschulung und Beihilfen sowie den beruflich bedingten Ortswechsel. Am stärksten begünstigt wurden Italien bezüglich der Umsiedlungsförderung und Deutschland bezüglich der Umschulungsförderung. Der ESF iunterstützte damit bereits früh die Arbeitsmigration. Die finanzielle Ausstattung betrug von 1961 bis 1972 etwa 420 Mio. Rechnungseinheiten. Der ESF entstand als Ausgleichsfond, wobei die Länder Maßnahmen nach eigener Entscheidung durchführten und danach eine Rückerstattung (50 % Kostenübernahme) beim ESF beantragten. Bedingung war eine erneute Beschäftigung spätestens sechs Monate nach Erhalt der Maßnahme. Eine Steuerung durch die Kommission gab es nicht. Jugendliche, Selbständige und Ausbildungslose wurden anfangs nicht unterstützt. Der frühe ESF wurde von einer marktaffinen Sichtweise und einer Weigerung der Übertragung von Zuständigkeiten an die Gemeinschaft bestimmt. Demnach würden Marktmechanismen selbstregulierend Vollbeschäftigung und Lohnsteigerungen fördern. Die Aufgabe umfassender sozialer Sicherung sollte weiterhin den Nationalstaaten obliegen. Der ESF sollte nur eine Beschleunigung der qualifikatorischen Anpassung der Arbeitskräfte an den Markt bewirken.

Zweite Förderperiode: 1972–1983

Anpassung an Umstrukturierungen fördern

Der Strukturwandel der 1970er Jahre führte zu erhöhter Arbeitslosigkeit, besonders stark in einzelnen Branchen, bei gleichzeitigem Mangel an Fachkräften. So gingen zwischen 1974 und 1976 in der Textilindustrie der EWG durchschnittlich 200.000 Arbeitsplätze pro Jahr verloren. Am stärksten davon betroffen waren Ältere, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und Frauen. Daher wurde der ESF reformiert. Neben einer enormen Erhöhung der Fondssumme wurde bestimmt, dass Förderkriterien von der Gemeinschaft festgelegt werden, die Zielgruppen ausgeweitet werden und dass die förderfähigen Maßnahmen erweitert werden. Dies stärkte die Rolle der europäischen Gemeinschaft, verschachtelte aber die Förderschwerpunkte. In der Reform gab es verschiedene Interessenlagen. Die Länder Südeuropas und Irland strebten eine stärker regionale Ausrichtung (Förderung strukturschwacher Regionen) an, Frankreich dagegen eine stärker personengruppen-orientierte Ausrichtung. Andere Länder wie Deutschland und Dänemark wollten eine Machtzentralisierung in Brüssel vermeiden. Das Ergebnis war ein Kompromiss, der sich in den vier Förderarten Bildungsmaßnahmen (ca. 90 % der Mittel), Ortswechsel, Zugangserleichterung zum Arbeitsmarkt für bestimmte Arbeitnehmer und Beschäftigungsförderung für Regionen niederschlug. Ab 1976 legte sich der Fokus des ESF auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die durch die Wirtschaftskrisen (Ölkrisen) der 70er Jahre anstieg.

Dritte Förderperiode: 1984–1988

Weichenstellung für Strukturveränderungen

Krisenbedingt stiegen ab 1978 die ESF-Ausgaben für Jugendarbeitslosigkeit (besonders in Großbritannien) und Strukturbeihilfen für Regionen (besonders in Italien) stark. Dies überforderte den ESF. Außerdem war offenkundig, dass der Markt die Beschäftigung nur unzureichend selbst regulierte. Seit 1972 war ohnehin eine Revision des ESF für 1982 vorgesehen. Wieder trat der Zielkonflikt zwischen regionaler oder personengruppenbezogener Förderung auf, der erneut mit einem Kompromiss beendet wurde. Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) existierte bereits seit 1975 ein Strukturfonds für regionale Förderung. Gefördert wurden Qualifizierungsmaßnahmen für das Erreichen dauerhafter Beschäftigungen, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und Regionalförderung. Die vorrangig regionale Förderung erstreckte sich auf Grönland, Griechenland, die französischen Überseedepartements, Irland, das italienische Mezzogiorno, Nordirland und später (ab 1986) auch Spanien und Portugal. Außerdem wurden Modellvorhaben und innovative Maßnahmen mit einem Anteil von 10 % des Fonds finanziert. Diese zielten mehr auf die Förderung von Personengruppen ab. Ein Effekt der Regionalisierung der Mittelvergabe war die Notwendigkeit eines Gebietsverzeichnisses nach sozioökonomischen Kriterien. Die Förderregionen wurden nach der Arbeitslosenquote und dem BIP pro Kopf bestimmt.

Vierte Förderperiode: 1989–1993

Engagement für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken, benachteiligte Regionen unterstützen

In den 1980er Jahren stiegen Arbeitslosen- und Antragszahlen weiter. Auch institutionelle Änderungen der Europäischen Gemeinschaft machten eine ESF-Neuauflage notwendig. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) setzte unter anderem die Vollendung des Binnenmarktes für 1992 und die Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes unter Nutzung der Strukturfonds fest. Die Strukturfonds sollten in einer gemeinsamen Gesamtreform erneuert werden. Strukturschwächere Länder hatten Bedenken gegenüber dem Binnenmarkt und forderten eine stärkere regionale Begünstigung über die Strukturfonds<ref>Tanja Malek: Die Entwicklung der Strukturfonds als kumulativer Politikprozess In: Beate Kohler-Koch (Hrsg.) (2005): Regieren in Europa. Bd. 8. Baden-Baden.</ref>, was die Verdoppelung der Fördersumme auf 63,2 Mrd. ECU (davon 20 Mrd. ECU für ESF) zur Folge hatte. Die Grundsätze der Strukturfondsreform unter Kommissionspräsident Jacques Delors waren Konzentration, Programmplanung, Partnerschaft und Additionalität. Die Konzentration sah fünf Ziele vor: 1. rückständige Regionen,
2. Regionen im industriellen Abschwung,
3. Langzeitarbeitslosigkeit,
4. Jugendarbeitslosigkeit,
5a Agrarwirtschaft und 5b ländlicher Raum.
Die Programmplanung war eine Verwaltungserleichterung, nach der keine Einzelvergabe für Projekte mehr geschah, sondern das Geld an nationale oder regionale Programme anhand von gemeinschaftlichen Förderkonzepten und Operationellen Programmen floss. Der Grundsatz Partnerschaft beinhaltete die Zusammenarbeit der Kommission bei der Durchführung und Überwachung der Programme sowie die Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialakteuren in den Förderregionen. Die Additionalität besagt, dass die Förderung nicht als Ersatz für nationale Förderung, sondern als Ergänzung dieser hinzu addiert wird. Zudem konnte die Kommission nun Gemeinschaftsinitiativen in eigener Verantwortung einrichten. Für diese spezifischen Maßnahmen überregionaler Ordnung waren etwa 5 % des Fonds vorgesehen.

Mit dem Maastrichter Vertrag von 1993, der die Gründung der Europäischen Union beinhaltete, wurde eine weitere Stufe des Zusammenwachsens der Mitgliedsstaaten erreicht. In diesem Rahmen war in Deutschland die Lancierung von Gemeinschaftsinitiativen ein Beispiel für die Verstärkung der transnationalen Zusammenarbeit. In den Jahren 1991 bis 1994 wurden die Gemeinschaftsinitiativen EUROFORM, NOW und HORIZON aufgelegt.

  • EUROFORM – Entwicklung und Umsetzung von Qualifikationsmaßnahmen für neue Technologien
  • NOW – Förderung von Frauen zur Anpassung an Strukturveränderungen im Arbeitsmarkt
  • HORIZON – Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung und anderen soziokulturell benachteiligten Gruppen

Durch die deutsche Wiedervereinigung entstand 1990 ein großer Bedarf an Modernisierung und Umstrukturierung der Wirtschaft in Ostdeutschland. Circa 30 % der Fördermittel, die Ostdeutschland bis zum Ende der Förderperiode erhielt, kamen aus dem ESF. Diese Gelder wurden von der Gemeinschaft zusätzlich bereitgestellt, da die Finanzierungsmittel der Förderperiode 1989 bis 1993 bereits verplant waren. Im Bereich des ESF wurden die für den Bund vorgesehenen Mittel der Bundesanstalt für Arbeit für Maßnahmen zugewiesen, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht förderfähig gewesen wären. Die den neuen Ländern direkt zugewiesenen ESF-Mittel unterstützten eine speziell auf Bedürfnisse im jeweiligen Land zugeschnittene Arbeitsmarktpolitik.

Fünfte Förderperiode: 1994–1999

Strukturpolitisches Förderinstrument schaffen, benachteiligte Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren

Die Änderung des institutionellen Rahmens mit der Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion hatte auf die Strukturfonds ähnliche Auswirkungen wie die EEA zuvor. Die strukturschwächeren Länder hatten sozioökonomische Bedenken und forderten eine weitere Anhebung der Fondsmittel, welche dann auf ca. 141 Mrd. ECU aufgestockt wurden. Die Ziele der europäischen Strukturpolitik wurden angepasst, was sich auf die Maßnahmen des ESF auswirkte. In der Programmplanung wurden einheitliche Programmplanungsdokumente eingeführt, die die Genehmigung erleichtern sollten, in der Partnerschaft wurde der Kreis der Beteiligten erweitert und die Additionalität wurde an die jeweiligen nationalen Gesamtausgaben angepasst. Für die Bewertung der Förderung wurden eine ex ante-, eine begleitende und eine ex post-Bewertung eingeführt und der Fondsanteil für die Gemeinschaftsinitiativen auf ca. 9 % erhöht.

Der ESF setzte sich vor dem Hintergrund der Globalisierung der Wirtschaft ein neues Ziel: Durch die Qualifizierung der Arbeitskräfte und einen Wandel der Produktionssysteme die Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung vorausschauend zu fördern. Diese Reform war das Ergebnis der Entwicklung vom reinen Ausgleichsfonds zum strukturpolitischen Förderinstrument.

Zwei in Deutschland neu eingeführte Gemeinschaftsinitiativen Beschäftigung und ADAPT unterstützten transnationale Projekte im Bereich der Entwicklung von innovativen Ansätzen:

  • Beschäftigung – Förderung der beruflichen Qualifizierung und Eingliederung von arbeitslosen Jugendlichen unter 20 Jahren.
  • ADAPT – Förderung von Arbeitskräften, die aufgrund strukturell bedingter Veränderungen in ihrem Betrieb oder ihrer Branche von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Später wurde die Initiative ausgeweitet, um auch Aspekte der Informationsgesellschaft einzubeziehen.

Neu formuliert als Ziel die Integration von Menschen, die vom Arbeitsmarkt weitgehend ausgeschlossen sind. Dazu gehören zum Beispiel Jugendliche und Menschen mit Behinderung. Letztere erhalten in den ESF-Projekten Unterstützung bei der Berufsausbildung, Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzgestaltung. Die Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung bündelte diese Zielvorstellungen. Sie sollte mit den bestehenden Aktionsbereichen HORIZON und NOW aus der letzten Förderperiode und den neuen Bereichen YOUTHSTART und INTEGRA verhindern, dass benachteiligte Menschen vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden.

Sechste Förderperiode: 2000–2006

Arbeitsmarktpolitik koordinieren, mit Unterstützung von Neugründungen neue Arbeitsplätze schaffen

Auf der Basis des Amsterdamer Vertrags 1997 wurde die Europäische Beschäftigungsstrategie beschlossen, an der sich das Wirken des ESF künftig ausrichten sollte. Sie richtete sich auf Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Geschlechtergleichheit. Die Mittel des Fonds wurden auf 62,5 Mrd. € erhöht und die Ziele der Strukturförderung erneut angepasst. Etwa 70 % der ESF-Mittel gingen an Ziel 1, die Förderung der ärmsten Regionen, etwa 11,5 % an Ziel 2, der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung in Regionen mit Strukturproblemen, und etwa 12,5 % an Ziel 3, der Anpassung und Modernisierung der Bildungs- und Beschäftigungspolitik in Nicht-Ziel-1-Regionen. Mit der Verordnung über die Operationellen Programme wurden die Prioritäten Aktive Arbeitsmarktpolitik, Soziale Eingliederung und Chancengleichheit sowie Lebenslanges Lernen gefördert.

Weil das Thema Beschäftigungspolitik inzwischen im Mittelpunkt der europäischen Politik stand, wurde der ESF zum wichtigsten Finanzinstrument, um die Mitgliedsstaaten bei Maßnahmen zu unterstützen, die durch Veränderungen am Arbeitsmarkt notwendig wurden. Durch den ESF flossen ungefähr 10 % des EU-Gesamtbudgets in innovative Projekte, um Menschen den Zugang zu Arbeit zu ermöglichen, ihre Beschäftigung langfristig zu sichern oder neue Arbeitsplätze zu schaffen. Vorrang hatte dabei die allgemeine und berufliche Bildung und das lebenslange Lernen für Menschen jeden Alters. Ebenso bedeutend war die EU-weit durchgeführte Gemeinschaftsinitiative EQUAL zur Überwindung von Diskriminierungen am Arbeitsmarkt, zum Beispiel wegen der Geschlechtszugehörigkeit, des ethnischen Ursprungs, der Religion oder Überzeugung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Erfolgreich erprobte Strategien wurden in der Gesetzgebung verankert. Damit wurde ein einheitliches EU-Förderinstrument eingeführt, das innovative transnationale Projekte in allen Politikbereichen unterstützte, die durch die Pfeiler der Europäischen Beschäftigungsstrategie und die ESF-Leitlinien abgedeckt waren. EQUAL wurde in dieser Zeit als Innovationslabor des ESF bezeichnet.

Die Schwerpunkte des ESF in dieser Förderperiode lagen bei individueller Unterstützung für Qualifikation, Verbesserung der Bildungs- und Arbeitsverwaltung, Betreuungs- und Eingliederungsdiensten und Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen. Als neues Element wurde die Mikroförderung eingeführt, die geringe Zuschüsse für NGOs gewährte.

Obwohl die ESF-Fördermittel einzelnen Menschen halfen, reichte die positive Wirkung oft über die Vorteile für Einzelne hinaus. Viele Programme unterstützten Arbeitslose bei der Verwirklichung von Ideen zur Geschäftsgründung. Weiterbildungen und Beratungen sorgten für eine hohe Erfolgsquote bei Neugründungen. Sie halfen damit, auch diese neuen Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten.

Siebte Förderperiode: 2007–2013

Transnationale Zusammenarbeit stärken, berufliche und soziale Teilhabe für alle

Aufgrund der EU-Osterweiterung wurde der ESF abermals geändert. Hierzu wurden die Mittel auf etwa 75 Mrd. € angehoben. Die Ziele der Strukturpolitik wurden auf Konvergenz, regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sowie territoriale Zusammenarbeit konzentriert. Die Aktionsfelder des ESF lagen bei den ersten beiden Zielen, nicht aber beim dritten Ziel, das aus der ehemaligen Gemeinschaftsinitiative INTERREG hervorging. Über die ESF-Förderung sollte zudem das Gender Mainstreaming im Arbeitsmarkt gefördert werden. Durch diese Verallgemeinerung der Ziele wurden die Strukturfonds EFRE und ESF theoretisch allen Regionen der EU zugänglich. Dies stellte einen Kompromiss zwischen Nettozahler- und Nettoempfängerländern dar. Durch die statistische Bestimmung der Förderfähigkeit und der Strukturschwäche der neueren Beitrittsländer gegenüber den alten waren besonders Nettozahlerländer von der Förderung ausgeschlossen gewesen und so wurde mit der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung wieder ein eher personengruppenbezogenes Ziel gestärkt.

Das Motto lautete „In Menschen investieren“. Von 2007 bis 2013 wurden rund 75 Mrd. € aus dem ESF – fast 10 % des EU-Haushaltes – für Projekte zur Beschäftigungsförderung eingesetzt. Die Finanzierung wurde für sechs spezifische prioritäre Bereiche bewilligt:

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ESF-Zuschüsse pro Land
  • Förderung des Humankapitals (34 % der Gesamtfinanzierung)
  • Verbesserter Zugang zu Beschäftigung und Nachhaltigkeit (30 %)
  • Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Firmen, Unternehmen und Unternehmern (18 %)
  • Bessere soziale Eingliederung benachteiligter Personen (14 %)
  • Stärkung der institutionellen Kapazitäten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene (3 %)
  • Mobilisierung für Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Eingliederung (1 %)

In den jeweiligen Regionen variierte die Verteilung der Mittel je nach den lokalen und regionalen Prioritäten. Alle sechs Prioritäten galten für die Ziele Konvergenz und regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Bei den Konvergenzregionen lag der Schwerpunkt jedoch meist auf der „Förderung des Humankapitals“.

In Deutschland verbesserten zielgruppenspezifische Programme die Beschäftigungssituation von 1,5 Millionen Menschen. Im Fokus standen dabei Langzeitarbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund und Alleinerziehende oder Berufsanfänger. Chancengleichheit gehörte seit Jahren zu den Zielen des ESF. Die Chancengleichheit von Frauen war ein weiteres Ziel bei allen ESF-Maßnahmen.

Da die transnationale Zusammenarbeit weiterhin eine wichtige Rolle spielte, fanden die seit 2000 erfolgreich erprobten Ansätze der Gemeinschaftsinitiative EQUAL Eingang in die Programmplanung 2007 bis 2013. Berufliche Teilhabe war nicht für alle selbstverständlich. Das transnationale Programm „IdA – Integration durch Austausch“ bot benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen deshalb die Chance, berufspraktische Erfahrungen im EU-Ausland zu sammeln. Mit Deutschland führten sieben weitere EU-Mitgliedsstaaten für benachteiligte junge Menschen transnationale Mobilitätsprogramme durch. Diese basierten auf einem im europäischen Lernnetzwerk „TLN Mobility“ entwickelten Projektaufruf mit Mindeststandards zu transnationalen Mobilitätsprogrammen.

Achte Förderperiode: 2014–2020

Nachhaltiges Wachstum sicherstellen, Erfolge sichern und Benachteiligungen abbauen

Nach der Finanzkrise stellt der Anstieg von Arbeitslosigkeit und Armut Europa vor neue Herausforderungen. Die Rolle des ESF wurde weiter gestärkt, um das Wachstum in den Mitgliedsstaaten zu stärken und zahlreiche neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Diese Förderperiode war ausgerichtet an der Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum in der EU, den länderspezifischen Empfehlungen des Rates und den Zielen des Nationalen Reformprogramms. Ein Kernziel war die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25 %, um Jugendliche unterstützt, die keine Arbeit hatten oder keine schulische oder berufliche Ausbildung absolvierten. Hierzu wurden 6,4 Mrd. EUR bereit gestellt. Zudem flossen 20 % der ESF-Mittel in die soziale Eingliederung. Unterstützt wurden Menschen mit besonderen Schwierigkeiten und Mitglieder benachteiligter Gruppen.

Die Thematischen Ziele sind: A: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte B: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung C: Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen D: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung.

Erstmals hatten die Mitgliedstaaten gemäß europarechtlichen Vorgaben finanzielle und materielle Ziele in einem Leistungsrahmen verbindlich festzulegen und mit Indikatoren zu unterlegen. Jedes ESF-Programm musste Ziele (z. B. Teilnehmerzahlen) definieren und diese erreichen. Die Leistungsprüfung zur Erreichung der Ziele erfolgte ab 2019; die Schlussprüfung 2023. Zielverfehlungen sollten finanzielle Sanktionen auslösen.

Der ESF in Deutschland 2014–2020

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Das ESF-Logo des Bundes. Die Bundesländer haben eigene ESF-Logos.

Von 2014 bis 2020 standen für Deutschland rund 1/3 weniger Strukturfondsmittel und damit weniger ESF-Mittel zur Verfügung als zuvor. Als Grund galt der gestiegene relative Wohlstand in Deutschland in der EU-28 anhand des BIP pro Kopf und der Arbeitslosigkeit. Die ESF-Mittel werden von Bund und Bundesländern separat verwaltet. Infolge der positiven Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes erhielten Bund und Länder ESF-Mittel von rd. 7,5 Mrd. Euro:

  • ESF-Programme des Bundes: rd. 2,689 Mrd. Euro (35,9 %).
  • ESF-Programme der Länder: rd. 4,8 Mrd. Euro (64,1 %)

Die 25 ESF-Förderprogramme des Bundes wurden unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von vier weiteren Bundesministerien umgesetzt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Motto der ESF-Förderperiode 2014–2020
Motto der ESF-Förderperiode 2014–2020

In Deutschland fokussierten die ESF-Programme vor allem die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die soziale Eingliederung und die Armutsbekämpfung. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, diskriminierungsfreie Chancengleichheit und eine nachhaltige Entwicklung werden dabei als Querschnittsziele durchgängig berücksichtigt. Die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 steht daher in Deutschland unter dem Motto „Zusammen. Zukunft. Gestalten.“

Hauptzielgruppen waren

  • benachteiligte junge Menschen, insbesondere auch ohne Schul- und Berufsabschluss,
  • Langzeitarbeitslose,
  • Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen, sowie
  • Personen mit Migrationshintergrund, v. a. in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge).

Ein weiterer Schwerpunkt lag im Bereich der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Existenzgründer und Unternehmer wurden bezüglich Wettbewerbsfähigkeit, Bestandssicherung und demografischem Wandel sowie Fachkräftesicherung beraten und unterstützt. Der ESF half somit die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.

Die Rolle des ESF in der politischen und strategischen Ausrichtung der EU

Die europäische Wachstums- und Beschäftigungsstrategie EUROPA 2020 ersetzte die bisherige Lissabon-Strategie, die im Jahr 2010 auslief. EUROPA 2020 in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Energieverbrauch und Innovation die Auswirkungen der Finanzkrise von 2008 überwinden.

Zur Unterstützung der Europa-2020-Strategie wurden mehrere finanzpolitische Instrumente genutzt. Dazu gehört die Kohäsionspolitik, die auf die Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten zwischen den Ländern und Regionen der EU gerichtet ist. Hierzu werden Finanzmittel (Strukturfonds) aus dem EU-Haushalt – auch des ESF – zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der schwächer entwickelten Regionen eingesetzt. Zur Unterstützung der vor dem Hintergrund der Globalisierung und der Alterung der Bevölkerung notwendigen Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung bietet die Europäische Beschäftigungsstrategie<ref>Europäische Beschäftigungsstrategie Abgerufen am 8. März 2018</ref> den EU-Mitgliedstaaten einen Koordinationsrahmen zur Abstimmung der gemeinsamen Prioritäten und Ziele im Bereich der Beschäftigung. Diese gemeinsamen Prioritäten werden dann in den Beschäftigungsleitlinien<ref>Beschäftigungsleitlinien Abgerufen am 8. März 2018</ref> festgehalten und in den Nationalen Reformprogrammen<ref>Nationale Reformprogramme Abgerufen am 8. März 2018</ref> der einzelnen Mitgliedstaaten aufgegriffen. Die ESF-Finanzierung wird von den Mitgliedstaaten zur Förderung ihrer Nationalen Reformprogramme sowie ihrer Nationalen Strategischen Rahmenpläne (NSRP) eingesetzt, in denen die wichtigsten Einsatzbereiche für die Strukturfonds der EU in den Mitgliedstaaten festgelegt sind.

Der ESF: Festlegung der Strategie

Der ESF wird im Rahmen von siebenjährigen Programmplanungszeiträumen umgesetzt. Die grundsätzliche strategische Ausrichtung zur Verwendung der ESF-Mittel und die finanzielle Ausstattung des ESF werden zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission ausgehandelt. In der Strategie werden die Ziele der ESF-Finanzierung festgelegt, die teilweise oder vollständig mit denen der anderen Strukturfinanzierungsmittel übereinstimmen. Der ESF-Finanzierungszyklus 2007–2013 hat folgende Ziele:

Das Ziel der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung dient der Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Investitionsstandorte.
Das Ziel der Konvergenz dient der Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den am wenigsten entwickelten Regionen. Für dieses Ziel werden mehr als 80 % der Finanzierungsmittel des ESF eingesetzt.

Die Strategie enthält auch breiter gefasste „Prioritätsachsen“, in denen die zur Erreichung der Ziele notwendigen und förderfähigen Maßnahmen enthalten sind.

Zuweisung der Finanzierungsmittel des ESF

Der Umfang der ESF-Finanzierungsmittel ist von Region zu Region unterschiedlich und hängt von deren relativem Wohlstand ab. Die EU-Regionen werden auf der Grundlage ihres regionalen BIP pro Kopf im Vergleich zum EU-Durchschnitt (EU mit 25 bzw. 15 Mitgliedstaaten) in vier Förderkategorien untergliedert und zwischen den beiden Zielen aufgeteilt.

Zum Ziel der Konvergenz gehören:

  • Konvergenzregionen mit einem BIP pro Kopf von weniger als 75 % des Durchschnitts der EU-25
  • Phasing-out-Regionen mit einem BIP pro Kopf von mehr als 75 % des Durchschnitts der EU-25, jedoch weniger als 75 % des Durchschnitts der EU-15

Zum Ziel der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung gehören:

  • Phasing-in-Regionen mit einem BIP pro Kopf von weniger als 75 % des Durchschnitts der EU-15 (im Zeitraum 2000–2006), jedoch mehr als 75 % des Durchschnitts der EU-15 (im Zeitraum 2007–2013)
  • Wettbewerbs- und Beschäftigungsregionen, was sich auf alle anderen EU-Regionen bezieht

In Konvergenzregionen kann die Kofinanzierung von Projekten über den ESF bis zu 85 % der Gesamtkosten betragen. In Regionen der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung beträgt die Kofinanzierung in der Regel 50 %. In den wohlhabenderen Mitgliedstaaten und Regionen ergänzt die ESF-Finanzierung bestehende nationale Beschäftigungsinitiativen, wogegen sie in den weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten die Hauptfinanzierungsquelle für Beschäftigungsinitiativen darstellen kann.

Umsetzung des ESF

Während die Strategie auf EU-Ebene festgelegt wird, liegt die Umsetzung der ESF-Finanzierung in der Verantwortung der Mitgliedstaaten und der Regionen der EU. Nach der Vereinbarung der Strategie und der Mittelzuweisungen erfolgt die Programmplanung nach einem gemeinsamen Grundprinzip. Die Mitgliedstaaten und ihre Regionen planen gemeinsam mit der Europäischen Kommission die siebenjährigen Operationellen Programme (OP). In den Operationellen Programmen werden die geförderten Tätigkeitsfelder, die geographisch oder thematisch bestimmt sein können, beschrieben (Beispiel: „Operationelles Programm des Bundes“<ref>{{#if:2018-03-15|{{#iferror: {{#iferror:{{#invoke:Vorlage:FormatDate|Execute}}|}}| |}}}}{{#if:|{{{autor}}}: }}{{#if:https://web.archive.org/web/20180315003650/http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/Operationelles%20Programm/inhalt.html%7C{{#if:Operationelles Programm des Bundes 2014 - 2020|[{{#invoke:Vorlage:Internetquelle|archivURL|1={{#invoke:URLutil|getNormalized|1=https://web.archive.org/web/20180315003650/http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/Operationelles%20Programm/inhalt.html}}}} {{#invoke:Vorlage:Internetquelle|TitelFormat|titel=Operationelles Programm des Bundes 2014 - 2020}}]{{#if:| ({{{format}}})}}{{#if:| {{{titelerg}}}{{#invoke:Vorlage:Internetquelle|Endpunkt|titel={{{titelerg}}}}}}}}}|{{#if:http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/Operationelles%20Programm/inhalt.html%7C{{#if:{{#invoke:TemplUtl%7Cfaculty%7Cja}}%7C{{#invoke:Vorlage:Internetquelle%7CTitelFormat%7Ctitel={{#invoke:WLink%7CgetEscapedTitle%7C1=Operationelles Programm des Bundes 2014 - 2020}}}}|[{{#invoke:URLutil|getNormalized|1=http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/Operationelles%20Programm/inhalt.html}} {{#invoke:Vorlage:Internetquelle|TitelFormat|titel={{#invoke:WLink|getEscapedTitle|1=Operationelles Programm des Bundes 2014 - 2020}}}}]}}{{#if:| ({{{format}}}{{#if:jahttps://web.archive.org/web/20180315003650/http://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/Operationelles%20Programm/inhalt.html{{#if: 2018-03-08 | {{#if:{{#invoke:TemplUtl|faculty|}}||1}}}}

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Die Mitgliedstaaten ernennen nationale ESF-Verwaltungsbehörden, die für die Auswahl der Projekte, die Auszahlung der Finanzmittel und die Evaluierung des Fortschritts sowie der Ergebnisse der Projekte verantwortlich sind. Zusätzlich werden Zertifizierungs- und Prüfungsbehörden ernannt, die die Einhaltung der Bestimmungen für den Einsatz der ESF-Mittel kontrollieren und sicherstellen. Für die Auszahlung von Mitteln aus dem Fonds muss ein Mitgliedsstaat ein Gemeinschaftliches Förderkonzept (GFK) vorlegen, welches von der Kommission genehmigt werden muss. Das GFK enthält Strategie und Prioritäten des Staates für Aktionen mit dem Fonds, deren Ziele und ein anteilige Beteiligung der Fondsmittel neben anderen Finanzierungsquellen. Zur Durchführung des GFK ist mindestens ein Operationelles Programm zu erarbeiten, das ebenfalls von der Kommission genehmigt werden muss. Das OP definiert mehrjährige Maßnahmen, die aus mehreren Fonds finanziert werden können. Zur Verwaltungserleichterung können GFK und OP in ein Einheitliches Programmplanungsdokument zusammengefasst werden<ref>Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft: [https://eur-lex.europa.eu/legal-content/{{#switch: {{#IF: |{{{SPRACHE}}}|DE}} | BG = BG | DA = DA | DE = DE | EN = EN | ET = ET | FI = FI | FR = FR | EL = EL | GA = GA | IT = IT | LV = LV | LT = LT | MT = MT | NL = NL | PL = PL | PT = PT | RO = RO | SV = SV | SK = SK | SL = SL | ES = ES | CS = CS | HU = HU | HR = HR |#default= DE }}/TXT{{#if: PDF|/PDF}}/?uri=uriserv:{{#if: |{{{sammlung}}}|OJ}}.{{#switch: {{#if: L|L|L}} | L = L_ | C = C_ | #default = L }}.1999.161.{{#if: |{{{band}}}|1}}.0001.{{#if: |{{{position}}}|1}}.{{#switch: {{#IF: |{{{SPRACHE}}}|DE}} | BG = BUL | DA = DAN | DE = DEU | EN = ENG | ET = EST | FI = FIN | FR = FRA | EL = ELL | GA = GLE | IT = ITA | LV = LAV | LT = LIT | MT = MLT | NL = NLD | PL = POL | PT = POR | RO = RON | SV = SWE | SK = SLK | SL = SLV | ES = SPA | CS = CES | HU = HUN | HR = CRV |#default= DEU }}{{#if:|#}} Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates]{{#if: PDF|{{#ifeq:PDF|HTML| | ({{#if: PDF|PDF|PDF}}{{#if: |; {{{dateigröße}}}{{#if: Vorlage:Str match| kB}} }}) }}}}Vorlage:Abrufdatum{{#switch: {{#IF: |{{{SPRACHE}}}|DE}} | BG | DA | DE | EN | ET | FI | FR | EL | GA | IT | LV | LT | MT | NL | PL | PT | RO | SV | SK | SL | ES | CS | HU | HR = |#default= Unbekannte Sprache (Verwendung der Vorlage:EUR-Lex-Rechtsakt prüfen) }} Art. 9</ref>.

ESF-Projekte

Die Umsetzung der ESF-Maßnahmen vor Ort erfolgt i. d. R. über Projekte, die – je nach ESF-Förderprogramm – von verschiedenen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Trägern beantragt und durchgeführt werden. Dazu gehören nationale, regionale und lokale Behörden, Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Freiwilligenverbände sowie Sozialpartner, beispielsweise Gewerkschaften, Betriebsräte, Gewerbe- und Berufsvereinigungen oder einzelne Unternehmen. Ein aktuelles Projekt ist in Österreich die Demografieberatung für Beschäftigte und Betriebe<ref>{{#if:|{{#iferror: {{#iferror:{{#invoke:Vorlage:FormatDate|Execute}}|}}| |}}}}{{#if:|{{{autor}}}: }}{{#if:|{{#if:Demografieberatung | für Beschäftigte + Betriebe|[{{#invoke:Vorlage:Internetquelle|archivURL|1={{#invoke:URLutil|getNormalized|1={{{archiv-url}}}}}}} {{#invoke:Vorlage:Internetquelle|TitelFormat|titel=Demografieberatung | für Beschäftigte + Betriebe}}]{{#if:| ({{{format}}})}}{{#if:| {{{titelerg}}}{{#invoke:Vorlage:Internetquelle|Endpunkt|titel={{{titelerg}}}}}}}}}|{{#if:https://www.demografieberatung.at/%7C{{#if:{{#invoke:TemplUtl%7Cfaculty%7C}}%7C{{#invoke:Vorlage:Internetquelle%7CTitelFormat%7Ctitel={{#invoke:WLink%7CgetEscapedTitle%7C1=Demografieberatung | für Beschäftigte + Betriebe}}}}|[{{#invoke:URLutil|getNormalized|1=https://www.demografieberatung.at/}} {{#invoke:Vorlage:Internetquelle|TitelFormat|titel={{#invoke:WLink|getEscapedTitle|1=Demografieberatung | für Beschäftigte + Betriebe}}}}]}}{{#if:| ({{{format}}}{{#if:{{#if: 2019-03-27 | {{#if:{{#invoke:TemplUtl|faculty|}}||1}}}}

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Weiterführende Literatur

Weblinks

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Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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