Revierförster
Revierförster, auch Forstrevierleiter genannt, sind für den Betriebsvollzug bei der Bewirtschaftung und/oder hoheitlichen Aufsicht eines Forstreviers zuständige Förster.<ref name=":0">Claus-Peter Lieckfeld, Georg Meister: Tatort Wald: Georg Meister und sein Kampf für unsere Wälder. Westend Verlag, Frankfurt am Main 2012, ISBN 978-3-86489-013-0, Glossar, Forsthierarchie (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden.): „Leiter der Forstreviere waren die Revierleiter (die eigentlichen Förster, früher Revierförster, zuletzt meist Forstamtsmänner). Die Revierleiter (Förster) hatten die Arbeit der Waldarbeiter (Berufsbezeichnung zuletzt Forstwirt) einzuteilen und zu beaufsichtigen. Früher hatte ein Förster bis zu einhundert Waldarbeiter, zuletzt durchschnittlich nur noch etwa zehn Waldarbeiter in seinem Revier.“</ref><ref name=":1">Revierleiter/-in. In: stmelf.bayern.de. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 28. November 2020; abgerufen am 28. November 2020: „Die Revierleiterinnen und Revierleiter als die klassischen Förster sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der betrieblichen Vorgaben für den Betriebsvollzug […] verantwortlich.“</ref><ref>Maria Hehn: Förster(Innen) und Forstwirtschaft – Klischee und Realität. In: Till Westermeyer, Maria Hehn (Hrsg.): Forstmänner im finstren Walde? Zur Fremdwahrnehmung forstlicher Arbeit damals und heute - Ergebnisse eines Lehrforschungsprojektes (= Arbeitswissenschaftlicher Forschungsbericht. Nr. 6). Institut für Forstbenutzung und forstliche Arbeitswissenschaft, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, November 2007, ISSN 1863-1800, S. 5 ff. (archive.org [PDF]): „Förster/innen-Tätigkeit ist, soweit sie Waldbewirtschaftung im engeren Sinne (wie beispielsweise Holzeinschlag oder Wegebau) betrifft, ausschließlich dispositive – entscheidende, organisierende, überwachende – Tätigkeit. Ausgeführt werden diese Arbeiten von Waldarbeiter/innen oder forstlichen Dienstleister/innen. Der Förster – oder die Försterin – pflanzt nicht selbst Bäume und er/sie fällt sie auch nicht selbst (Lewark 2003; Wonneberger 2005).“</ref> Als Förster im Revierdienst, also dem forstlichen Außendienst, sind Forstrevierleiter die Förster im engeren Sinne bzw. in der öffentlichen Wahrnehmung „klassischen Förster“,<ref name=":1" /> während in einem weiteren Sinne auch andere Personen im Forstdienst mit entsprechender forstfachlicher Qualifikation als Förster bezeichnet werden, so etwa die in der Organisationshierarchie höher gestellten Forstbetriebsleiter und staatlichen Forstamtsleiter.<ref name=":0" /><ref>Gerhard Stinglwagner, Ilse Haseder, Reinhold Erlbeck: Das Kosmos Wald- und Forstlexikon. 5. Auflage. Kosmos, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-440-15524-0, S. 294 (eingeschränkte Vorschau in der Google-BuchsucheSkriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:GoogleBook“ ist nicht vorhanden. [abgerufen am 6. August 2020]): „Förster, der: […] F. ist die umgangssprachliche Bez. für alle Forstbeamten ohne Rücksicht auf ihre Laufbahn oder dienstliche Stellung.“</ref>
Deutschland
Der Revierförster in Deutschland leitet ein Forstrevier und ist dabei entweder in einem privaten Forstbetrieb oder staatlichen Forstamt beschäftigt. Er übernimmt Fach- und Führungsaufgaben u. a. in den Bereichen Waldentwicklung, Waldbewirtschaftung und Organisation.<ref>Revierförster/in: Tätigkeit im Überblick (arbeitsagentur.de)</ref> Der Revierförster berät die verschiedenen Waldbesitzer (Städte, Gemeinden, Kirchen und Privatleute) zu Themen wie Baumpflanzung und -fällung. Als Revierleiter kümmert er sich um die Waldbewirtschaftung der Flächen, hauptsächlich darum, dass Lücken im Baumbestand aufgeforstet und altersschwache und kranke Bäume gefällt werden. Seine Arbeit zu Aufforstungen, Baumfällungen und Vermarktung soll er dokumentieren. Der Revierförster erfasst die Daten zu gefällten Bäumen (Baumart, Stammlänge, Holzmenge) und leitet diese Informationen an die Holzlogistik weiter, die sich wiederum um den Verkauf kümmert.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Revierförsterin. Mit 5.000 Hektar Wald betraut ( vom 24. Februar 2016 im Internet Archive)</ref> Der Einstieg als Revierförster auf Angestelltenbasis kann nach dem Abschluss der Laufbahnprüfung erfolgen. Vorher muss man das Bachelorstudium der Forstwissenschaften und danach die je nach Bundesland ein- bis zweijährige Laufbahnausbildung für den gehobenen Forstdienst beim forstlichen Staatsbetrieb oder beim Forstamt absolvieren.<ref>Manuela Arens ist die neue Försterin im RVR-Forstbezirk Stimberg</ref>
Der Dienstsitz eines Revierförsters war früher ein dienstliches Forsthaus.
Litauen
Der Revierförster (litauisch girininkas) in Litauen verwaltet und leitet eine Försterei (lit. girininkija). Er untersteht dem Forstmeister (miškų urėdas) und wird von diesem ernannt und entlastet. Jeder Revierförster hat mindestens einen oder zwei Stellvertreter (girininko pavaduotojas). Dem Revierförster unterstehen auch die Forstarbeiter und Unterförster (lit. eigulys). Diese sind zuständig für Unterförstereien (lit. eiguva), aus denen die Försterei besteht. In Litauen gibt es 350 Revierförster (Stand: 2013).<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Statistik 2013 ( vom 21. Februar 2016 im Internet Archive)</ref>
1429 wurde der erste litauische Revierförster urkundlich von den Kreuzrittern erwähnt.<ref>Ar tikslinga mažinti girininkijų skaičių?</ref> 1518 gab es den Revierförster von Birštonas und 1524 den Revierförster von Darsūniškis.<ref>Geschichte von Sudauen</ref> In der Mitte des 16. Jahrhunderts beschäftigte das Großfürstentum Litauen 43 Revierförster, davon 14 im Territorium der heutigen Republik Litauen.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Geschichte ( des Vorlage:IconExternal vom 21. Februar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (Großfürstentum Litauen, Dozent Romualdas Mankus, Aleksandras-Stulginskis-Universität in Kaunas)</ref> 1567 wurde das Revierförster-Gesetz in Knyszyn verabschiedet. Es legte die Verantwortlichkeiten der Revierförster fest. Das Gesetz verpflichtete den Revierförster nach seiner Ankunft in der Försterei, zusammen mit untergeordneten Osotschniken die Waldgrenzen umzureiten, die Forstflächen zu inspektieren, das Wissen über diese zu sammeln, um sie dann zu kontrollieren und um sicherzustellen, dass keine Schäden für Tiere, Höhlen und Bäume durchgeführt werden.<ref>Geschichte</ref>
1997 waren 474 Revierförster in Litauen beschäftigt.<ref>Sunaikintos girininkijos turi būti atkurtos (Interview mit Kęstutis Trečiokas)</ref>
Russland
1722 wurde laut einem Ukas Peters des Großen der Forstschutz errichtet und die Positionen der heutigen russischen Revierförster (russisch лесничий) eingeführt. Im Waldgesetzbuch von 1923 wurde die Position des modernen Revierförsters, des Leiters der Försterei (лесничество), festgelegt. Im neuen Waldgesetzbuch von 2007 wurde das Konzept des Revierförsters eliminiert. Die ehemaligen Revierförster wurden zu staatlichen Forstinspektoren.<ref>Лесничий // Энциклопедия лесного хозяйства. — М.: ВНИИЛМ, 2006. — Т. 1. — С. 358. — ISBN 5-94737-022-0.</ref>
Einzelnachweise
<references />