Pentachlornitrobenzol
Pentachlornitrobenzol (Quintozen) ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Benzolderivate.
Gewinnung und Darstellung
Pentachlornitrobenzol kann durch Reaktion von Chlor mit Nitrobenzol gewonnen werden.<ref name="WHO" />
Eigenschaften
Pentachlornitrobenzol ist ein farbloser aus nadelförmigen Kristallen bestehender Feststoff, der praktisch unlöslich in Wasser ist. Er zersetzt sich beim Erhitzen, wobei Chlorwasserstoff, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid entstehen.<ref name="GESTIS" /> Unter Umweltbedingungen wandelt es sich in Pentachloranilin um.<ref name="Harun Parlar, Daniela Angerhöfer">Vorlage:Literatur</ref> Das technische Produkt ist (abhängig von seiner Reinheit) ein hellgelber bis weißlicher Feststoff mit muffigen Geruch. Er ist löslich in Schwefelkohlenstoff, Benzol, Chloroform, Ketonen und aromatischen oder chlorierten Kohlenwasserstoffen, ist aber praktisch unlöslich in Wasser.<ref name="WHO" />
Verwendung
Pentachlornitrobenzol ist ein Kontaktfungizid, dessen Wirkmechanismus die Lipid-Peroxidation ist. Es wird zur Saatgut- und Bodenbehandlung gegen Pilzerkrankungen, wie Botrytis-, Rhizoctonia- und Sclerotinia-Arten im Acker-, Gemüse- und Zierpflanzenanbau sowie gegen Steinbrand an Weizen eingesetzt.<ref name="RömppOnline">Vorlage:RömppOnline</ref> Es wird in den USA als Fungizid verwendet.<ref name="Robert Irving Krieger">Vorlage:Literatur</ref> Es wurde erstmals 1868 synthetisiert und in den 1930er Jahren in Deutschland als Fungizid eingeführt.<ref name="WHO">Vorlage:Inchem</ref> Seit 1962 wird es in den USA produziert und dort 1964 erstmals zugelassen.<ref name="EPA">EPA: Reregistration Eligibility Decision for Pentachloronitrobenzene (PDF; 2,9 MB)</ref> 1972 betrug die jährliche Produktionsmenge in den USA etwa 1.300 Tonnen, wovon 30–40 % exportiert wurden.<ref name="WHO" />
Zulassung
Die EG-Kommission entschied 2000, dass Pentachlornitrobenzol nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen werden soll und alle Zulassungen als Pflanzenschutzmittel zurückzunehmen sind.<ref>Entscheidung der Kommission vom 27. Dezember 2000 Vorlage:EUR-Lex-Rechtsakt (2000/816/EG).</ref> In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff zugelassen.<ref name="PSM">Vorlage:PSM-Verz</ref>
Literatur
- Toxicology and carcinogenesis studies of pentachloronitrobenzene (CAS NO. 82-68-8) in B6C3F1 Mice (Feed Studies) (PDF; 6,8 MB). In: National Toxicology Program. Technical Report Series. Nr. 325, Januar 1987, PMID 12748728.
Einzelnachweise
<references />