Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter
Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter (PKA) ist in Deutschland die Berufsbezeichnung für einen kaufmännisch orientierten Ausbildungsberuf in der Apotheke.
Dieser Artikel beschreibt die Situation in Deutschland. In Österreich steht die Berufsbezeichnung PKA für den Beruf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz.
Geschichte
1940 wurde der Beruf des Apothekenhelfers erstmals als Anlernberuf anerkannt und erhielt 1972 die Anerkennung nach dem Berufsbildungsgesetz. Der Beruf des pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten wurde dann 1993 aus dem Vorläuferberuf weiterentwickelt, wobei auch das Berufsbild verändert wurde: Die Hauptaufgabengebiete des Apothekenhelfers waren die Warenbewirtschaftung und unterstützende Tätigkeiten (insbesondere mehrmals am Tag Postsendungen bearbeiten und dem pharmazeutischen Personal zuarbeiten).
Beim Berufsbild des PKA liegen zusätzliche Schwerpunkte nunmehr auf den kaufmännisch-verwaltenden Tätigkeiten, die in einer Apotheke typischerweise anfallen. Es wurde beabsichtigt, den PKA vermehrt mit Backoffice-Arbeiten (Buchführung, Rezeptabrechnung, Posteingang, Rechnungen/Lieferscheine schreiben, Büroorganisation etc.) zu betrauen.
Am 1. August 2012 trat die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) in Kraft, die damit die Ausbildungsverordnung vom 3. März 1993 ablöste (BGBl. I S. 1456). Die neue Ausbildungsordnung gewichtet den kaufmännischen Bereich noch mehr.
Ein vergleichbarer Beruf in der DDR war der Apothekenfacharbeiter.<ref>Frühere Apothekenberufe. Apothekerverband Westfalen-Lippe, abgerufen am 7. März 2026.</ref>
Ausbildung
Als Voraussetzung für die Ausbildung zum PKA ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis verfügen die meisten Auszubildenden über einen Realschulabschluss (2024: 54 %). Nur 3 % der Auszubildenden hatten 2024 keinen Schulabschluss.<ref>Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter im Berufenet der Bundesagentur für Arbeit</ref> Die Ausbildung zum PKA dauert im Regelfall drei Jahre (bei Hochschulreife 2 Jahre). Bei der Ausbildung zum PKA handelt es sich um eine duale Ausbildung, das heißt, sie findet in der Apotheke und in der Berufsschule statt. Der Unterricht in der Berufsschule vermittelt Grundkenntnisse in Betriebswirtschaftslehre, kaufmännischem Rechnen (auch Buchführung), Marketing, Werbung und zahlreichen weiteren kaufmännischen Aspekten des Apothekenalltages. Zusätzlich lernt man Wichtiges zum Beispiel zu Arzneimitteln, Pflanzenschutz, Kosmetik und Diätprodukten (apothekenübliche Waren). In der Berufsschule sind in jedem Ausbildungsjahr 280 Unterrichtsstunden vorgehesehen.
Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.
Die folgende Übersicht richtet sich nach dem Rahmenlehrplan (Berufsschule) und dem Ausbildungsrahmenplan (Betrieb) von 2012.<ref>Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter / Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. (pdf) Kultusministerkonferenz, 26. April 2012, abgerufen am 7. März 2026.</ref>
1. Ausbildungsjahr
In der Apotheke liegt der Schwerpunkt auf Beschaffung und Warenwirtschaftssysteme, Lagerlogistik, Arzneistoffe und Darreichungsformen, Arzneimittelgruppen, Chemikalien und Gefahrstoffe, apothekenspezifischer Fachsprache, rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr, Informations- und Kommunikationssysteme, Preisbildung, Tätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung, Kommunikation, apothekenübliche Dienstleistungen, Marketing und apothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen.
Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse zur Rolle des Auszubildenden in der Apotheke, zur Warenbeschaffung und zum Wareneingang.
2. Ausbildungsjahr
In der Apotheke liegt der Schwerpunkt auf Warenbeschaffung (z. B. Nutzung von Informationssystemen Angebote einholen, vergleichen und bewerten, Eingangsrechnungen und Kontrolle von Einkaufs- und Lieferkonditionen, Reklamation, Bestandsoptimierung), Buchhaltung (Rechnungen, Finanzbuchhaltung, Zahlungsmethoden, Zahlungsvorgänge, Preisbildung, Abrechnungen mit Kostenträgern), komplementäre und freiverkäufliche Arzneimittel, Verpackungssysteme in der Apotheke, Lagerorganisation, Entsorgung, Vorschriften für den Umgang mit Arzneimitteln, pharmazeutische und medizinische Nomenklatur, Arbeiten mit Chemikalien, Arzneimitteln und Drogen, Medizinprodukte, Produkte zur Körper-, Kinder- und Säuglingspflege und Diätetika, Werbung, Arbeitsplanung, Bürowirtschaft (z. B. Postein- und ausgang, Registratur und Termine) und Qualitätssicherung.
Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse zu den Lernfeldern Warenlagerung, Sortimentsgestaltund und Warenpräsentation, Beratung zu apothekenübliche Waren und Dienstleistungen und Liquidität des Betriebs sichern.
3. Ausbildungsjahr
selbstständige Warenwirtschaft (Bedarfsermittlung, rationelle Bewirtschaftung, Bestellungsplanung), Buchhaltung (Mahnwesen, Zahlungs- und Forderungswesen), Sortimentsoptimierung, Analyse von betriebswirtschaftlichen Zahlen, Kosten und Erträge berechnen, Statistik, Kunden- und Marktanalysen, Werbung, und Beurteilung von Werbemaßnahmen, Reklamationen, Kommunikation mit Kunden und Firmen, Arbeitseinsatz planen und besprechen, Weiterentwicklung von Dienstleistungen und des Sortiments, Arbeitsverträge, Ersthelfer im Betrieb und Planen von Arbeitsabläufen.
Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse zu den Lernfeldern Umgang mit heilberuflichen Verordnungen (Rezepte), Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln (Rezeptur, Defektur), Bewältigung von Gesprächen, Marketing und zur Erfassung und Kontrolle von Geschäftsprozessen.
Tätigkeitsbereiche
Nach abgeschlossener Berufsausbildung finden pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Beschäftigungsmöglichkeiten in öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken. Auch in Drogeriemärkten, in Pharmalabors, in der Pharmaproduktion und im pharmazeutischen Großhandel können sie tätig werden.
Apotheke
Aufgaben in der Apotheke:
- Bestandsaufnahme der Arzneimittelvorräte
- Ausführen der Bestellungen
- Kontrollieren des Wareneingangs
- Lagern und Auszeichnen sowie Einsortieren der Waren
- Erledigen von kaufmännischen Arbeiten, z. B. Überprüfen von Lieferscheinen und Rechnungen sowie der Krankenkassenabrechnungen
- Unterstützung des pharmazeutischen Apothekenpersonals bei der Herstellung von Eigenerzeugnissen, u. a. Rühren von Salben, Kapselherstellung, Mischen von bereits eingewogenen Präparaten
- Beratung, Information, Verkauf apothekenüblicher Waren wie z. B. Kosmetika, Diätwaren, Verbandstoffe, Krankenpflegeartikel, (seit 2012 nicht mehr prüfungsrelevant: Pflanzenschutzmittel)
- Gestalten und Dekorieren von Schaufenstern
Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente darf der PKA in der Apotheke nicht abgeben.
Stellenmarkt
Die Berufsaussichten für PKA sind eng mit der Situation der Apotheken verknüpft. Im Falle von nicht abwendbaren Stellenreduzierungen werden PKA meist vor PTA (Pharmazeutisch-technischer Assistent) entlassen, da letztere berechtigt sind, Arzneimittel abzugeben.
Verdienst
Die tarifliche Vergütung von Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) ist nach Berufsjahren gestaffelt und unterscheidet sich je nach Tarifgebiet.<ref name="adexa-tarifvertraege">Tarifverträge. In: ADEXA – Die Apothekengewerkschaft. Abgerufen am 7. März 2026.</ref>
Die Tarifverträge finden automatisch Anwendung, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils Mitglied ihrer Tariforganisation sind; außerdem kann die Anwendung tariflicher Regelungen arbeitsvertraglich vereinbart werden.<ref name="pz-gehaltserhoehung">Welche Angestellten bekommen eine Gehaltserhöhung? In: Pharmazeutische Zeitung. 27. Januar 2026, abgerufen am 7. März 2026.</ref>
Im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheker (ADA) gilt der Gehaltstarifvertrag für 2026 (Wirkung ab 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026) mit folgenden tariflichen Monatsgehältern in Vollzeit (39 Wochenstunden) für PKA:<ref name="adexa-getv-2026">Gehaltstarifvertrag ADA für 2026. In: ADEXA – Die Apothekengewerkschaft. Abgerufen am 7. März 2026.</ref>
| Berufsjahre | Monatsgehalt (brutto) |
|---|---|
| 1.–2. Berufsjahr | 2.375 € |
| 3.–6. Berufsjahr | 2.405 € |
| 7.–9. Berufsjahr | 2.474 € |
| 10.–13. Berufsjahr | 2.599 € |
| ab 14. Berufsjahr | 2.768 € |
Für die Tarifgebiete Nordrhein und Sachsen bestehen eigene Gehaltstarifverträge.<ref name="adexa-tarifvertraege" />
Weiterbildung
- Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten
- Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren z. B. über EDV im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereich, Training an Kassensystemen, Dekoration und Warenpräsentation, Ausbildung der Ausbilder, Arbeitstechniken im Handel
- Aufstiegsfortbildung (nach entsprechender Berufspraxis)
- Handelsfachwirt
- Handelsassistent
- Pharmareferent (geprüft)
- Betriebswirt an der Abendschule (z. B. Controlling, IOM, Personalmanagement, Marketing als Schwerpunkt)
- Pharmazeutisch-technischer Assistent
Berufskammer
Als zuständige Stelle für die betriebliche Seite der PKA-Ausbildung genehmigt die Landesapothekerkammer Ausbildungsverträge, führt die Abschlussprüfungen durch und ist Ansprechpartner für alle Fragen von Ausbildern und Berufsnachwuchs. Grundsätzliche Probleme werden vom Berufsbildungsausschuss und vom Ausbildungsausschuss erörtert.
Einzelnachweise
<references />