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Heilbronner Phantom

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(Weitergeleitet von Phantom von Heilbronn)

Das Heilbronner Phantom, in der Medienberichterstattung auch Frau ohne Gesicht, von der Polizei Unbekannte weibliche Person (UwP) genannt, war nach dem Polizistenmord von Heilbronn das Ziel einer umfangreichen Fahndung von 2007 bis 2009 in Süddeutschland, Österreich und Frankreich. Aufgrund von DNA-Spuren am Tatort wurde ein Zusammenhang zwischen diesem Mord und einer ganzen Reihe weiterer Straftaten im Zeitraum von 1993 bis 2009 vermutet. Die Spuren 40 weiterer Tatorte enthielten übereinstimmende genetische Fingerabdrücke.<ref name="stimme-tabelle">Orte, an denen die DNA bisher gefunden wurde. In: stimme.de. 9. April 2008, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref>

Auffällig war, dass sich zwischen den Fällen ansonsten keinerlei Verbindung herstellen ließ. Auch gab es zu Alter oder Aussehen der gesuchten Person keine brauchbaren Hinweise. Die Fahndung blieb ohne Ergebnis.

Ende März 2009 stellte sich heraus, dass es sich bei den in Heilbronn und an den anderen Tatorten erhobenen Spuren um diagnostische Artefakte handelte. Die zur Spurensicherung verwendeten Wattestäbchen waren verunreinigt, die DNA konnte einer Verpackungsmitarbeiterin eines Herstellers von Abstrichbesteck zugeordnet werden.<ref>Julia Jüttner: Ermittlungspanne: „Phantom-Mörderin“ ist ein Phantom. In: Spiegel Online. 27. März 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref>

Heilbronner Polizistenmord

Am 25. April 2007 wurden auf der Theresienwiese in Heilbronn die Polizeivollzugsbeamtin Michèle Kiesewetter erschossen und ihr Kollege Martin A. durch einen Kopfschuss schwer verletzt. Die Polizeidirektion Heilbronn gründete die Sonderkommission Parkplatz, welche zunächst die Ermittlungen führte. Sie suchte vor allem nach einer namentlich nicht bekannten Frau, deren DNA in den am Dienstfahrzeug der Polizisten genommenen Spurenproben festgestellt worden war. Aufgrund der Vielzahl von Tatorten, an denen diese DNA schon früher sichergestellt werden konnte und die in den folgenden Jahren noch hinzukamen, vermutete man eine überregional aktive, schwerstkriminelle und kaltblütige Täterin, nach der entsprechend intensiv auch öffentlich (zum Beispiel mit Fahndungsplakaten) gefahndet wurde. Im Januar 2009 betrug die ausgelobte Belohnung für Hinweise auf die Identität oder den Verbleib der gesuchten Frau 300.000 Euro. Wegen personeller Überlastung der Sonderkommission übernahm das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am 11. Februar 2009 die Ermittlungen.<ref>Carsten Friese: Heilbronner Polizistenmord: LKA übernimmt Phantom-Fall. In: Stimme.de. 11. Februar 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref>

Seit dem 7. November 2011 wird das Verbrechen der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund zugeordnet.

Weitere irrtümlich zugeordnete Straftaten

Die gleiche DNA wurde davor und danach auch bei der Untersuchung von Spuren folgender weiterer Tatorte festgestellt:<ref name="stimme-tabelle" /><ref name="zeit-2008-4-24">Christian Schüle: Die Unsichtbare. In: Die Zeit. Nr. 18, 24. April 2008, S. 17, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 4. Mai 2021; abgerufen am 4. Mai 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.zeit.de</ref>

Insgesamt wurde die DNA an Proben von mindestens 40 Tatorten insbesondere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Österreich sichergestellt, unter anderem bei sechs Mordfällen. Die Spuren gingen bis ins Jahr 1993 zurück.<ref name="netzeitung.de">Phantom von Heilbronn nur noch peinlich?: Der Wattestäbchen-GAU der Polizei. In: Netzeitung. 26. März 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 29. April 2009; abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> Irritierend war auch, dass es an keinem der vielen Tatorte jemals auch nur eine einzige Parallelspur des Phantoms gab: Weder gab es Zeugen, die die Person gesehen hatten, noch fanden sich Fingerabdrücke, Haare, Fasern, Schuhabdrücke oder irgendwelche andere Spuren der Person.

Eine am Institut für Gerichtliche Medizin der Medizinischen Universität Innsbruck, dem Österreichischen DNA-Zentrallabor, vorgenommene Untersuchung der mitochondrialen DNA ergab, dass die DNA Charakteristika aufweist, die gehäuft in Osteuropa und im Gebiet der angrenzenden Russischen Föderation auftreten.<ref>Carsten Friese: Haut- und Augenfarbe des Phantoms bleiben ein Geheimnis. In: Stimme.de. 28. August 2008, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref>

Nachdem 2009 die DNA der unbekannten Verdächtigen nach einem Einbruch in eine Saarbrücker Schule an einer Getränkedose<ref>Unsaubere Wattesticks statt Serientäterin: Heilbronner „Phantom“ löst sich wohl in Luft auf. In: Netzeitung. 25. März 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 27. März 2009; abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> und an den erkennungsdienstlich abgenommenen Fingerabdrücken eines seit dem Jahr 2002 vermissten männlichen Asylbewerbers festgestellt worden war (man hatte nachträglich versucht, aus den Fingerabdrücken der vermissten Person deren DNA zu gewinnen), verdichteten sich die Zweifel an der Realität des Phantoms.<ref name="netzeitung.de" />

Aufklärung der Ermittlungspanne: Verunreinigung der DNA-Abstrichbestecke

Neben der tatsächlichen Anwesenheit derselben Person an allen Tatorten gab es auch alternative Erklärungen für das Auffinden der immer gleichen DNA.

Zum einen hätten bewusst falsche DNA-Spuren gelegt worden sein können. Dies wurde aus verschiedenen Gründen als unplausibel verworfen:

  • Die Spuren, aus denen die DNA gewonnen worden war (Speichel, Schweiß, Blut, Hautzellen), waren sehr unterschiedlich.
  • Das Legen dieser falschen Spuren bereits 1993 und 2001 hätte sehr vorausschauend geschehen müssen.
  • Da es sich immer um die gleiche DNA gehandelt hat, hätten auch in diesem Fall all diese Straftaten vom gleichen Täterkreis begangen worden sein müssen, was aber bereits als höchst unwahrscheinlich eingestuft worden war.

Das Legen falscher Spuren durch den oder die wahren Täter wurde nach diesen Überlegungen nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen.<ref name="zeit-2008-4-24" />

Zum anderen war auch schon frühzeitig über eine Verunreinigung eines Teils der Ausrüstung zur Spurensicherung und -analyse spekuliert worden. Die gefundene DNA wäre dann die einer Person, die mit dem Wattestäbchen schon während dessen Produktion in Kontakt gekommen war. Dies konnte theoretisch schon beim Pflücken der Baumwolle geschehen sein.<ref>Annette Langer: Ermittlerirrtum „Heilbronner Phantom“: „Das hätte nicht passieren dürfen“. In: Spiegel Online. 26. März 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref>

Im vorliegenden Fall wurde diese Fehlerquelle wegen der geographischen Häufung der Funde und negativ verlaufener Kontrolluntersuchungen „frischer“ Wattestäbchen zunächst ausgeschlossen.<ref>Carsten Friese: Falsche DNA-Spuren? Polizei weist Theorie zurück. In: Heilbronner Stimme. 24. Dezember 2008, abgerufen am 4. Mai 2021.
„Phantom“-Jäger schließen Laborpannen aus – Suche nach Mörderin geht weiter. In: pz-news.de. 26. Dezember 2008, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 30. Januar 2009; abgerufen am 4. Mai 2021.</ref>

Im März 2009 wurde die Verunreinigungsthese erneut diskutiert.<ref>Malte Arnsperger, Gerald Drissner u. a.: Polizistenmord von Heilbronn: Rätsel um „Phantom“ gelöst? In: stern.de. 25. März 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> Die Ermittlungsbehörden gingen nun erneut der Möglichkeit einer Verunreinigung nach, da einige der DNA-Spuren aus kriminalistischer Sicht definitiv nicht mehr plausibel zu erklären waren.<ref>„Heilbronner Phantom“: Justizminister hält das Rätsel für gelöst. In: FAZ.net. 26. März 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> Mit der Erkenntnis, dass die Wattestäbchen verunreinigt waren, mit denen die DNA-Spuren an einem Tatort in der Regel aufgenommen werden, endete die Fahndung nach dem Phantom.

Die zuständigen Polizeibehörden aller Orte, an denen die DNA des Phantoms festgestellt worden war, hatten ihre Abstrichbestecke von Greiner Bio-One in Frickenhausen bezogen. Das erklärte auch, warum in Bayern (dessen Polizei Wattestäbchen eines anderen Herstellers bezieht) keine derartigen DNA-Spuren festgestellt wurden. Damit war das Rätsel der merkwürdigen geographischen Verteilung der DNA-Fundstellen und der Verschiedenheit der Fälle, in denen sie auftauchten, gelöst. Die DNA-Verunreinigung auf den Wattestäbchen stammte von einer aus Oberschlesien stammenden Mitarbeiterin des Verpackungsbetriebs Böhm Kunststofftechnik im oberfränkischen Tettau-Langenau.<ref>Wattestäbchen-„Phantom“: 71-jährige Packerin „enttarnt“. In: n-tv.de. 17. April 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> Dort wurden die aus China importierten hölzernen Wattestäbchen manuell auf Verschlussstopfen montiert und in Plastikröhrchen verpackt.<ref>Fränkischer Tag. 16. April 2009, Lokalteil Kronach, S. 9.</ref> Zwar tragen die Mitarbeiter Schutzkleidung, um die Wattestäbchen vor Verunreinigung zu schützen, ein DNA-freies Produkt sei jedoch nie gefordert gewesen.<ref>Wattestäbchen-Skandal: Phantommörderin gibt es nachweislich nicht. In: welt.de. 27. März 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.
Das Phantom kommt aus dem Frankenwald. In: inFranken.de. 27. März 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am 4. Mai 2021; abgerufen am 4. Mai 2021.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.infranken.de</ref>.

Es stellte sich in diesem Zusammenhang heraus, dass es für diesen entscheidenden Baustein der juristischen DNA-Beweisführung bislang keine verbindlichen Qualitäts- bzw. Sterilitätsstandards gibt.<ref>Jens Lubbadeh: Forensische DNA-Analyse: Schwachstelle Wattestäbchen. In: Spiegel Online. 26. März 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> Diese Feststellung führte zu einer Diskussion über die Qualitätsstandards von Wattestäbchen und die Bezugsquellen dieses Produkts. Das Hauptproblem hierbei ist, dass entsprechende Normen nur empfehlende Vorgaben sind. Die Behörden wollen sich künftig Garantien für die Qualität der Wattestäbchen geben lassen.<ref>Barbara-Ellen Ross, Ulrike Winter: Die Pannen im Phantom-Fall. In: RP-Online. 27. März 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 30. März 2009; abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> Im Juli 2009 wurde festgelegt, dass die baden-württembergische Polizei nur noch mit Ethylenoxid gereinigte Wattestäbchen zur DNA-Aufnahme an Tatorten verwenden darf – mit diesem Verfahren wird derzeit am ehesten sichergestellt, dass das Aufnahmebesteck selbst nicht schon vor Verwendung mit DNA verunreinigt ist. Die Wattestäbchen sollen auch nur noch über den zentralen Einkauf der Polizei beschafft werden.<ref>Jörg Diehl: Phantom-Fall: Polizei legt neue Standards für Wattestäbchen fest. In: Spiegel Online. 7. Juli 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.</ref>

Das Unternehmen Greiner Bio-One hatte auf seiner Website zwischenzeitlich darauf hingewiesen,<ref>Rüdiger Soldt: DNA-Ermittlungspanne: In die Sackgasse mit Artikelnummer 420180. In: FAZ.net. 27. März 2009, abgerufen am 4. Mai 2021.
Art.-Nr.: 420180: Produktbeschreibung. In: greinerbioone.com. Archiviert vom Vorlage:IconExternal am 4. April 2009; abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> dass seine Abstrichbestecke zwar steril, aber nicht garantiert DNA-frei seien und deshalb nur für Abstriche im bakteriologischen Bereich, nicht aber für molekulardiagnostische Analysen wie die Abnahme von DNA-Spuren geeignet gewesen seien, und dass dies auch aus der Produktbeschreibung und dem Beipackzettel eindeutig hervorgegangen sei.<ref>Abstrichbestecke der Greiner Bio-One GmbH nicht geeignet für DNA-Analytik. In: greinerbioone.com. 27. März 2009, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 30. März 2009; abgerufen am 4. Mai 2021.</ref> Am 30. März 2009 musste Greiner Bio-One jedoch zugeben, dass einigen Chargen ihrer Abstrichbestecke offenbar doch ein Zertifikat beigelegen hatte, wonach die Wattestäbchen DNA-frei seien, obwohl dies gar nicht zutraf.<ref>Jörg Diehl: Phantom-Fall: Firma garantierte Reinheit der Wattestäbchen. In: Spiegel Online. 30. März 2009, abgerufen am 20. Februar 2010.</ref>

Rezeption

Die Folge Die Unsichtbare des von Radio Bremen im Jahre 2009 produzierten Radio-Tatorts verarbeitet den Fall. Da die Ermittlungspanne erst kurz vor der Erstsendung bekannt wurde, wurde das Hörspiel innerhalb kurzer Zeit nachbearbeitet, um die tatsächliche Lösung des Falles (verunreinigte Wattestäbchen) einarbeiten zu können.

Literarisch behandelt wird das Phantom im Roman Eisige Nähe des Autors Andreas Franz aus dem Jahr 2010. Auch dort wird an verschiedenen Tatorten die DNA der unbekannten weiblichen Person gefunden. Zeitlich ist der Roman kurz nach der Entdeckung der kontaminierten Wattestäbchen angesiedelt, jedoch wird diese Aufklärung im Buch angezweifelt.

Auch der 2011 erschienene Roman Lisa des österreichischen Autors Thomas Glavinic ist an die Geschichte des Phantoms angelehnt: Im Roman zieht sich ein paranoider Mann mit seinem achtjährigen Sohn in die Wildnis zurück, um einer Mörderin und Diebin zu entkommen, deren DNA an zahlreichen Tatorten gefunden wurde. Besagte Täterin wird im Buch zunächst als Phantom, später als Lisa bezeichnet. Am Ende erfährt der Leser von verunreinigten DNA-Stäbchen, die das Phantom in Luft auflösen.

Die vierte Folge der sechsten Staffel der TV-Serie CSI: NY (Originaltitel: Dead Reckoning; deutscher Titel: Das DNS-Phantom) wurde an den Fall des Heilbronner Phantoms angelehnt. Auch die erste Folge der 15. Staffel der englischen Serie Gerichtsmediziner Dr. Leo Dalton (orig.: Silent Witness) basiert auf dem Fall. In der Serie Elementary wurde das Thema in der Episode Der Geist von Brooklyn (7.09, Originaltitel: On the Scent) aufgegriffen.

In der Folge 26 Mädchenträume (2017) der 31. Staffel der TV-Serie SOKO München gerät ein Student bei mehreren Mordfällen in Verdacht. Er hatte jedoch nur einige Wochen die verwendeten Wattestäbchen verpackt und das teilweise ohne Handschuhe.<ref>SOKO München: Mädchenträume. In: zdf.de. 31. August 2020, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 12. Oktober 2020;.</ref>

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

<references />