Personenauffangnetz
Ein Personenauffangnetz (auch als Schutznetz oder nur als Auffangnetz bezeichnet<ref name="Ricken">Ricken, Viktor: Auffangnetze/Schutznetze. In: Der Gerüstbauer. Nr. 1, 2009 (baufachinformation.de [abgerufen am 19. März 2010] Zusammenfassung).</ref>) ist ein Netz, welches als Schutzeinrichtung für den Fall eines Absturzes von Personen vorgesehen ist.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivierte Kopie ( des Vorlage:IconExternal vom 13. März 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Webseite der Österreichischen Arbeitsinspektion</ref><ref name="BGR179"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivierte Kopie ( des Vorlage:IconExternal vom 20. November 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Regel BGR 179 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft betitelt "Einsatz von Schutznetzen"</ref> Es dient dazu, die stürzende Person aufzufangen.<ref name="Ricken" />
Personenauffangnetze sind Arbeitsschutzmittel und werden in verschiedenen Bereichen angewandt, unter anderem auf Baustellen<ref name="BGR179" /> und bei "fliegenden Luftnummern" in Zirkusunternehmen.<ref> (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift für Schausteller- und Zirkusunternehmen BGV C2, siehe dort §9 Abs. 4</ref> Für den Baubereich hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft die Regel BGR 179<ref name="BGR179" /> aufgestellt, die erfüllt werden muss, damit ein Netz als Absturzsicherung dienen kann.
Personenauffangnetze werden als „sekundäre Absturzsicherungen“ bezeichnet, das heißt, sie verhindern im Gegensatz zu primären Absturzsicherungen den Absturz nicht, sondern lindern lediglich dessen Folgen. Daher wird gefordert, Personenauffangnetze nur dann einzusetzen, wenn primäre Absturzsicherungen wie Abdeckungen, Umwehrungen und Abgrenzungen aus arbeitstechnischen Gründen nicht verwendet werden können.<ref>http://www.arbeit-und-gesundheit.de/files/281/bau_br.pdf Broschüre "Sicheres Arbeiten am Bau" des Österreichischen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, siehe dort Seiten 13 und 14</ref><ref>http://e-pub.uni-weimar.de/volltexte/2007/885/pdf/AS-Tagg-1999-05.pdf Dipl.-Ing. Wolfgang Seifer, Bau-Berufsgenossenschaft Frankfurt am Main, "Absturzunfälle – geht es wirklich nicht ohne sie?", In: Proceedings zur 1. Fachtagung Sicherheit auf Baustellen (1999), S. 48.</ref> Personenauffangnetze werden horizontal montiert. Die normgerechte Bezeichnung für ein horizontal gespanntes Auffangnetz mit Randseil lautet "Schutznetz EN 1263-1 System S".
Innerhalb dieser Kategorie unterscheidet man in Abhängigkeit von der Mindestbruchenergie nochmals 4 Netzklassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
- Netzklasse A1: 2,3 kJ Mindestbruchenergie, 60 mm maximale Maschenweite
- Netzklasse A2: 2,3 kJ Mindestbruchenergie, 100 mm maximale Maschenweite
- Netzklasse B1 4,4 kJ Mindestbruchenergie, 60 mm maximale Maschenweite
- Netzklasse B2 4,4 kJ Mindestbruchenergie, 100 mm maximale Maschenweite<ref>Netzklassen eines Personenauffangnetzes</ref>
Personenauffangnetze werden in der Regel aus Kunststoffgarn gefertigt<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Archivierte Kopie ( des Vorlage:IconExternal vom 14. Mai 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Zusammenfassung zum Projekt-Nr. BIA6011 „Belastungsversuche an gealterten Auffangnetzen“ des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) in Sankt Augustin. Nicht mehr abrufbar am 27. Februar 2017.</ref> da geeignete elastischer sind als Naturfaserngarne.
2016 realisierte erstmals der US-amerikanische Fallschirmsprunglehrer Luke Aikins einen nur mit dem Körper gelenkten und luftgebremsten Freifall aus 7,6 km Höhe in ein Auffangnetz. Er landete wie geplant nach einer Körperdrehung mit etwa 192 km/h Geschwindigkeit in Rückenlage sicher im Netz.<ref>Skydiver becomes first to freefall into net without parachute dw.com, 31. Juli 2016, abgerufen am 27. Februar 2017.</ref>
Beim Auffangen eines Menschen durch ein Netz werden dessen Maschenschlaufen gestreckt, wird der Faden des Netzmaterials gedehnt, reiben die Fäden an Verbindungsstellen aneinander und die Fläche des Netzes wird (quer und auch längs) durch Luft oder Wasser gezogen und zehrt auch dadurch Energie auf. Zum Unterschied von einem straff gespannten Trampolin soll ein Auffangnetz zu erwartende Impulse schon in einer Halbschwingung so weitgehend aufzehren, dass ein Wieder-Abheben des Menschen nach der Landung vermieden wird.
Siehe auch
- senkrecht montiertes Seitenschutznetz (primäre Absturzsicherung)
- Arbeitsplattformnetz
Einzelnachweise
<references />