Parteibetrieb (Begriffsklärung)
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Parteibetrieb kann bedeuten:
- Parteibetrieb, Unternehmen im Besitz einer Partei
- in der Rechtswissenschaft eine Prozessmaxime im Zivilprozess, siehe Amtsbetrieb oder §§ 292f und 699 ZPO
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