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Weltraumvertrag

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(Weitergeleitet von Outer Space Treaty)

Der Weltraumvertrag ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)<ref>Space Law. In: United Nations Office for Outer Space Affairs (UNOOSA). United Nations, abgerufen am 19. Januar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref><ref>Outer Space Treaty. DOS, 2017, abgerufen am 19. Januar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>) – offizieller Langtitel: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper<ref>Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Weltraumvertrag). Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), 2014, archiviert vom Vorlage:IconExternal am 25. August 2021; abgerufen am 19. Januar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> – wurde am 27. Januar 1967 auf Basis der Erklärung der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 1963 zu den Rechtsgrundsätzen hinsichtlich der Tätigkeiten im Weltraum vereinbart. Das Abkommen ist auch als OST-Treaty oder OST-Vertrag bekannt.

Status

Der Vertrag trat am 10. Oktober 1967 in Kraft, für die Schweiz am 18. Dezember 1969<ref>Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper. In: fedlex.admin.ch. Abgerufen am 21. Januar 2024.</ref> und für die Bundesrepublik Deutschland am 10. Februar 1971.<ref name=":0">Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen: Disarmament Treaties Database: Outer Space Treaty. Abgerufen am 25. Juli 2025.</ref> Bis Mai 2025 haben 117 Staaten den Weltraumvertrag ratifiziert, darunter fast alle Staaten, die gegenwärtig Aktivitäten im Weltraum betreiben.<ref name=":0" /> Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kontrolle von Atomwaffen und anderen Waffen im Weltraum, die auch in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts eine wichtige Rolle spielen.

Dem Vertrag waren jahrelange Verhandlungen im UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, COPUOS) vorausgegangen,<ref>deutschlandfunk.de: 50 Jahre Weltraumvertrag - Der Weltraum ohne Kriege. 27. Januar 2017, abgerufen am 19. Januar 2026.</ref> der als ständiger Ausschuss den Rechtsstatus des Vertrages und die Nutzungsrechte regelt.

Ziele des Vertrages

Ziel des Vertrages war die Verhinderung der Okkupation der Himmelskörper durch einzelne Staaten (damals der Sowjetunion und der USA; geregelt in Art. II). Ferner sollten keinerlei Kernwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen in den Weltraum verbracht werden (Art. IV) und die Nutzung des Weltraumes nur friedlichen Zwecken unterworfen sein, zivile Raumfahrt und Weltraumforschung werden jedem Staat explizit gestattet. Weiterhin dürfen im Weltall sowie auf dem Mond keine militärischen Basen installiert oder militärische Übungen abgehalten werden. Nach dem Vertrag haften Staaten auch für Schäden, die durch von ihnen in den Weltraum gebrachte Objekte entstehen.

Weltraumhaftung

Haftungsfälle gem. Art. VII in Verbindung mit dem Weltraumhaftungsübereinkommen gab es bis heute nur vereinzelt wie im Fall des atombetriebenen sowjetischen Satelliten Kosmos 954, der im Jahr 1978 unkontrolliert auf kanadischem Staatsgebiet abgestürzt war.

Kommerzielle Raumfahrt

Im Zusammenhang mit der steigenden Bedeutung kommerzieller Raumfahrt und privater Akteure seit den 2010er Jahren hat Artikel VI<ref>Für den genauen Wortlaut und die Artikel des OST-Vertrags siehe die Literaturangaben und Einzelnachweise.</ref> des Weltraumvertrags an Bedeutung gewonnen. Danach sind die Staaten auch für die privaten Raumfahrtaktivitäten verantwortlich, die von ihrem Territorium ausgehen. In den USA gibt es mit dem beim Verkehrsministerium angesiedelten Office of Commercial Space Transportation, der National Oceanic and Atmospheric Administration und der Federal Communications Commission gleich drei Agenturen, die mit der Regulierung des kommerziellen Raumfahrtsektors befasst sind.<ref>Max M. Mutschler: Risiken für die Weltraumnutzung. Herausforderungen und Chancen für die transatlantische Kooperation. In: SWP-Studie. 2013 (swp-berlin.org [PDF]).</ref>

Geschichte

Datei:Outer Space Treaty-SVG.svg
  • signiert und ratifiziert
  • nur signiert
  • 1980er Jahre

    Problematisch war bereits zur damaligen Zeit (viz. Kalter Krieg) die fehlende Abgrenzung zwischen Weltraum einerseits und Luftraum andererseits im Weltraumvertrag. Dies wirkte sich insbesondere auf die militärische Nutzung aus. Insbesondere das geplante Raketenabwehrsystem Strategic Defense Initiative (SDI)-Programm Reagan-Regierung in den 1980er Jahren dehnten den Begriff des Luftraums in Regionen aus, die gemeinhin dem Weltraum zugeordnet worden wären. Mangels exakter Regelung im Weltraumvertrag wären die Vorhaben, wenn sie umgesetzt worden wären, vermutlich völkerrechtsmäßig gewesen.

    1990er Jahre

    1992, nach dem Zerfall der Sowjetunion (SU oder UdSSR), wurden die fundamentalen Prinzipien in einer UN-Resolution (A/RES/47/51)<ref>A/RES/47/51 - PREVENTION OF AN ARMS RACE IN OUTER SPACE. In: Official Document System. UN, 1. Januar 1993, abgerufen am 19. Januar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> The Prevention of an Arms Race in Outer Space<ref>A/RES/39/59 - PREVENTION OF AN ARMS RACE IN OUTER SPACE. In: Official Document System. UN, 14. Januar 1985, abgerufen am 19. Januar 2026 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> erneut bekräftigt.

    2000er Jahre

    Am 31. August 2006 unterzeichnete der US-Präsident George W. Bush<ref>US-Weltraumpolitik: Bush erklärt sich zum Herrscher des Universums. In: Der Spiegel. 18. Oktober 2006, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 19. Januar 2026]).</ref><ref></ref> eine neue nationale Weltraumpolitik ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value))<ref>U.S. National Space Policy. Washington, D.C. 2007 (archive.org [PDF]).</ref> verabschiedet, die die übergeordnete nationale Richtlinie für die Durchführung der US-amerikanischen Weltraumaktivitäten festlegt. Diese Richtlinie ersetzt die Präsidialentscheidung NSC-49/NSTC-8, Nationale Weltraumpolitik, vom 14. September 1996.

    2010er Jahre

    Unter anderem wegen der Ablehnung rüstungskontrollpolitischer Weltraum-Verträge durch die USA haben Bemühungen, ein Wettrüsten im All zu verhindern, bisher zu keinem konkreten Ergebnis geführt.<ref>Der Weltraumvertrag und andere Vereinbarungen. In: Bonn International Center for Conversion (BICC). Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), November 2013, abgerufen am 19. Januar 2016.</ref><ref>Detlev Wolter: Vökerrechtliche Grundlagen "Gemeinsamer Sicherheit" im Weltraum ZaöRV 2002, S. 941–992</ref>

    2020er Jahre

    NATO-Generalsekretär Rutte sagt am 12. April 2025, der NATO seien Berichte bekannt, dass Russland die Möglichkeit prüft, Atomwaffen im Weltraum zu platzieren. Dies sei laut Rutte sehr besorgniserregend.<ref>NATO-Chef Rutte warnt vor russischen Atomwaffen im Weltall. Tagesschau, 12. April 2025, abgerufen am 19. Januar 2026.</ref>

    Kontroversen

    Vorlage:HinweisbausteinUmstritten ist bisher, ob es möglich ist, Grundeigentum auf Himmelskörpern zu erwerben. Vom europäischen Rechtsstandpunkt aus betrachtet, spricht dagegen zweierlei: Einerseits leitet sich der Eigentumsbegriff von einer gesellschaftsvertragsähnlichen Konstruktion ab und ist nicht naturrechtlich zu begründen. Grundsätzlich fehlt es zudem an der Verbindung zur Erdoberfläche, um ein Grundstück zu begründen. Zum anderen spricht dagegen die fehlende Hoheitsgewalt, so dass prinzipiell jedes Grundstück von allen beansprucht werden könnte, ohne dass dagegen ein Rechtsschutz bestünde. Die Beanspruchung eines Grundstücks ist daher beliebig und ohne Rechtsbindung. Es gibt einige Privatpersonen und Unternehmen, die der Auffassung sind, dass der völkerrechtliche Weltraumvertrag nur Staaten und keineswegs Private bindet. Die überwiegende Auffassung im Völkerrecht geht dagegen grundsätzlich von einer a-fortiori-Bindung auch für Privatpersonen aus.

    Verwandte Verträge

    Neben dem Weltraumvertrag bestehen fünf weitere bekannte Verträge im Gebiet des Weltraumrechts:

    Siehe auch

    Literatur

    Hinweis: Der OST-Vertrag ist Teil einer Vielzahl von Beiträgen und Referenzwerken zum Thema Abrüstung und Rüstungskontrolle seit dem Kalten Krieg (ab 1947). Siehe dazu auch die entsprechenden Einträge. Einzeldarstellungen oder Besprechungen sind beispielsweise die folgenden Beiträge:

    • Wulf von Kries, Bernhard Schmidt-Tedd, Kai-Uwe Schrogl: Grundzüge des Raumfahrtrechts: Rahmenbestimmungen und Anwendungsgebiete. Beck, München 2002, ISBN 978-3-406-49742-1.
    • Detlev Wolter: Grundlagen „Gemeinsamer Sicherheit“ im Weltraum nach universellem Völkerrecht: Der Grundsatz der friedlichen Nutzung des Weltraums im Lichte des völkerrechtlichen Strukturprinzips vom „Gemeinsamen Erbe der Menschheit“ (= Schriften zum Völkerrecht). Duncker & Humblot, Berlin 2022, ISBN 978-3-428-51146-4.

    Einzelnachweise

    <references/>

    Vorlage:Hinweisbaustein

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