Obergericht des Kantons Zürich
Das Obergericht ist eines der drei obersten Gerichte des Kantons Zürich.<ref>Gemäss Abs. 2 Art. 74 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Zürich sind dies weiter das Verwaltungsgericht und das Sozialversicherungsgericht.</ref> Es ist oberste ordentliche kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen und hat den Sitz in Zürich.
Geschichte
Die Mediationsverfassung von 1803 schuf ein letztinstanzliches Appellationsgericht für alle Zivil- und Strafverfahren, das jeweils aus 13 Mitgliedern des grossen Rates bestand.<ref>§ 8 Verfassung des Cantons Zürich vom 19. Februar 1803.</ref> Die Restaurationsverfassung von 1814 übernahm diese Ordnung, das Appellationsgericht wurde jedoch in Obergericht umbenannt.<ref>§ 40 ff. Staatsverfassung für den eidgenössischen Stand Zürich vom 11. Juni 1814.</ref>
Mit der unter Einfluss der Julirevolution von 1830 verabschiedeten liberalen Verfassung von 1831 wurde im Kanton Zürich die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz eingeführt.<ref>Vgl. § 61 ff Staatsverfassung für den eidgenössischen Stand Zürich vom 10. März 1831.</ref> Aus heutiger Sicht wird denn auch dieses Datum als Geburtsstunde des Obergerichts betrachtet. Erster Gerichtspräsident war der radikal-liberale Politiker Friedrich Ludwig Keller. Damals hatte das Obergericht neun Mitglieder, welche ihre Sitzungen bis 1839 im Festsaal des Rathauses am Limmatquai abhielten. 1839 durften sie in das zuvor auf dem ehemaligen Gelände des Barfüsserklosters errichteten zweigeschossigen Gerichtshaus einziehen. Bis 1874 musste das Obergericht das Gebäude mit dem Casino teilen, bis 1891 mit dem Aktientheater, bis in die 1920–34 Jahre mit der kantonalen Verwaltung und von 1862 bis 2002 mit der Staatskellerei.<ref>http://www.bd.zh.ch/internet/baudirektion/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2012-030_umbau_og.html bd.zh</ref>
Zwischen 2008 und 2012 erfolgt eine umfassende Renovation und Erweiterung, um den aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.<ref>Umbau und Erweiterung Obergericht Zürich. Abgerufen am 17. März 2025.</ref>
Bestand und Konstituierung
Die Mitglieder sowie die Ersatzmitglieder des Obergerichts werden durch den Kantonsrat gewählt.<ref>§ 5 Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess vom 10. Mai 2010 (GOG; LS 211.1) und Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR; LS 161)</ref> Für die Wahl der Hälfte der Ersatzmitglieder steht dem Obergericht ein Vorschlagsrecht zu.<ref>§ 35 GOG</ref> Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Zurzeit teilen sich 52 Richterinnen und Richter die 46 Vollzeitäquivalente<ref>Personalbestand. Abgerufen am 14. März 2025.</ref>. Die Zahl der Ersatzmitglieder wurde vom Kantonsrat auf dreissig festgelegt.<ref>Beschluss des Kantonsrates über die Zahl der Mitglieder des Obergerichtes vom 10 März 2004 (LS 212.521).</ref><ref>Personalbestand in der Amtsperiode 2019–2025.</ref> Die Oberrichterinnen und Oberrichter werden in ihrer Tätigkeit von je rund 150 juristischen und kaufmännischen/technischen Mitarbeitenden unterstützt<ref>Über uns: Gerichte ZH. Abgerufen am 14. März 2025.</ref>.
Seit 1. Juli 2024 hat Flurina Schorta als erste Frau das Amt der Präsidentin des Obergerichts inne.<ref>Konstituierung des Obergerichts des Kantons Zürich auf https://www.gerichte-zh.ch/organisation/obergericht.html</ref>
Die Mitglieder des Obergerichts sind in der kantonalen Lohnstufe 29<ref>Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (LS 177.11).</ref> eingeteilt.
Das Obergericht besteht aus zwei Zivil- und drei Strafkammern, dem Handelsgericht sowie dem Zwangsmassnahmengericht. Verschiedene Kommissionen und Fachgruppen sind dem Obergericht angegliedert.<ref>Über uns: Gerichte ZH. Abgerufen am 17. März 2025.</ref>
In all seinen Funktionen bearbeitet das Obergericht jährlich mehr als 10'000 Geschäfte, davon rund 5'000 Rechtsmittelverfahren.<ref>Über uns: Gerichte ZH. Abgerufen am 17. März 2025.</ref>
Kompetenzen
Dem Obergericht untersteht die gesamte Justizverwaltung, soweit sie nicht anderen Behörden vorbehalten ist.<ref>§ 76 Abs. 1 GOG</ref> Als Justizverwaltungsbehörde ist es für das Budget des Obergerichts, der Bezirksgerichte und der Notariate zuständig, beaufsichtigt – mittelbar oder unmittelbar – die Bezirksgerichte samt den angegliederten Gerichten und Behörden, die Notariate, die Grundbuch- und Konkursämter, die Gemeindeammann- und Betreibungsämter sowie die Friedensrichterämter.<ref>Über uns: Gerichte ZH. Abgerufen am 17. März 2025.</ref>
Das Obergericht ist oberste kantonale Instanz in Zivil- und Strafsachen. Es ist Berufungs- und Beschwerdeinstanz gemäss ZPO, StPO und JStPO.<ref>§ 48 und 49 GOG</ref> Das Obergericht entscheidet zudem Rechtsmittel gegen familienrechtliche Entscheide der Bezirksräte.
Die zwei Zivilkammern entscheiden hauptsächlich als Rechtsmittelinstanz über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide unterer Instanzen.<ref name="gv">Geschäftsverteilung unter den Kammern (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot.</ref><ref>§ 48 GOG</ref>
Die I. und II. Strafkammer behandeln primär Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte und der Einzelrichter.<ref>§ 49 GOG</ref><ref name="gv">Geschäftsverteilung unter den Kammern (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot.</ref> Die III. Strafkammer behandelt Beschwerden gegen Entscheide und Verfahrenshandlungen der erstinstanzlichen Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Übertretungsstrafbehörden und der Polizei.
Das Zwangsmassnahmengericht genehmigt unter anderem verdeckte Ermittlungen sowie die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.<ref>§ 47 GOG</ref>
Die Rekurskommission wird aus den fünf amtsältesten Mitgliedern des Obergerichts gebildet, welche weder Mitglieder noch Ersatzmitglieder der Verwaltungskommission sein dürfen. Die von der Verwaltungskommission gefassten erstinstanzlichen Beschlüsse können mit Rekurs an die Rekurskommission weitergezogen werden.
Weblinks
- Offizielle Website
- Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) vom 10. Mai 2010 (LS 211.1)
- Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Obergerichts vom 22. Juni 2005 (LS 212.51)
- Entscheidsammlung der zürcherischen Zivil- und Strafgerichte
Literatur
- Thomas Weibel: Friedrich Ludwig Keller und das Obergericht des Kantons Zürich. Herausgegeben aus Anlass des Jubiläums 175 Jahre Obergericht des Kantons Zürich. Hrsg.: Obergericht des Kantons Zürich. Zürich 2006.
- Robert Hauser: Die zürcherische Rechtspflege im Wandel, 1831–1981. Im Auftrag des Obergerichts anlässlich seines 150jährigen Bestehens. In: Blätter für zürcherische Rechtsprechung. Band 80, Heft 9/10. Zürich 1981, S. 258–319.
Einzelnachweise
<references />
Oberste Gerichte: Obergericht | Verwaltungsgericht | Sozialversicherungsgericht
Dem Obergericht angegliedert: Handelsgericht
Dem Verwaltungsgericht unterstellt: Baurekursgericht | Steuerrekursgericht
Bezirksgerichte: Zürich | Affoltern | Horgen | Meilen | Hinwil | Uster | Pfäffikon | Winterthur | Andelfingen | Bülach | Dielsdorf | Dietikon
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Koordinaten: 47° 22′ 17,6″ N, 8° 32′ 48,9″ O; CH1903: 683706 / 247336
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