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De minimis

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(Weitergeleitet von Minima non curat praetor)

De minimis (lateinisch etwa ‚um Kleinigkeiten‘) beschreibt ein Rechtsprinzip, bei dem Bagatellen nicht den Tatbestand einer Norm erfüllen oder nicht angeklagt werden. Am bekanntesten sind dabei die Sätze {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) und {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value).

Obwohl sich in den Pandekten vereinzelt Hinweise auf eine De-minimis-Handhabung mancher Fälle finden,<ref>Vgl. die Diskussion von Ulpian und Paulus in D. 4. III. 9–11. „ULPIAN: […]denn es ist diese Klage keineswegs ohne Unterschied zu bewilligen; denn siehe, insbesondere wenn die Summe gering sein sollte, PAULUS: — das heißt nicht über zwei Goldstücke, — ULPIAN: so darf sie nicht bewilligt werden.“ Nachlesbar hier und hier.</ref> wurden sie nicht in den Institutionen kodifiziert. Die Formulierung de minimis non curat praetor tauchte in dieser Form erstmals 1644 auf.<ref>Augustini Barbosae, Tractatus Varii. Zitiert nach: 45 Mich. L. Rev. 537, 538, 539 (1946–1947) De Minimis Non Curat Lex; Veech, Max L. ; Moon, Charles R.</ref>

Beispiele

De-minimis-Regelungen gibt es in vielen Formen in verschiedenen Rechtsordnungen und Rechtsgebieten. Nicht immer kommt dabei de minimis namentlich vor. Nachfolgend einige Beispiele:

Weblinks

Commons: De minimis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references />