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Lufttüchtigkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Begriff Lufttüchtigkeit stammt aus dem Luftfahrtrecht und beschreibt den (technischen) Zustand eines Luftfahrzeugs oder -bestandteils, das für die Durchführung eines sicheren Flugbetriebs notwendig ist.

“For an aircraft, or aircraft part (airworthiness), is the possession of the necessary requirements for flying in safe conditions, within allowable limits.”

„Lufttüchtigkeit bedeutet für ein Luftfahrzeug oder ein Luftfahrzeugteil das Innehaben der notwendigen Forderungen, um innerhalb zulässiger Grenzen in einem sicheren Zustand zu fliegen.“

– <templatestyles src="Person/styles.css" />Filippo de Florio: Airworthiness – An Introduction to Aircraft Certification, Butterworth-Heinemann London 2011<ref>Filippo de Florio: Airworthiness – An Introduction to Aircraft Certification. Butterworth-Heinemann London 2011, ISBN 978-0-08-096802-5, S. 3.</ref>

In anderen Definitionen wird der Begriff auch weiter gefasst und bezieht sich insgesamt auf den Betrieb eines Luftfahrzeuges oder Luftfahrtgerätes; z. B.:

[Airworthiness is] the ability of an aircraft, or other airborne equipment or system, to operate in flight and on ground without significant hazard to aircrew, ground crew, passengers (where relevant) or to other third parties.

„Lufttüchtigkeit ist die Fähigkeit eines Luftfahrzeuges oder Luftfahrtgerätes, im Flug und am Boden ohne signifikante Gefährdung der Besatzung, des Bodenpersonals, der Passagiere (sofern relevant) oder Dritter zu operieren.“

– <templatestyles src="Person/styles.css" />MAWA Forum: European Military Airworthiness Certification Criteria – EMACC Handbook Edition 2.0, Europäische Verteidigungsagentur 2013<ref>Military Airworthiness Authorities Forum: European Military Airworthiness Certification Criteria – EMACC Handbook. (PDF) Edition 2.0. Europäische Verteidigungsagentur, 23. Januar 2013, S. 19, abgerufen am 7. November 2014 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Die Sicherheit im Flugbetrieb wird durch die Faktoren Mensch (Luftfahrtpersonal), Maschine (Luftfahrzeuge) und Umwelt (Infrastruktur, Wetter usw.) beeinflusst. Um einen sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten, müssen alle drei Faktoren berücksichtigt werden; bereits das Versagen eines einzelnen kann zu einem Flugunfall führen.<ref>Filippo de Florio: Airworthiness – An Introduction to Aircraft Certification. Butterworth-Heinemann London 2011, ISBN 978-0-08-096802-5, S. 1.</ref> Die Lufttüchtigkeit bezieht sich auf einen dieser Faktoren – die Maschine.

Nach europäischem<ref>vgl. Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008.</ref> und, soweit ergänzend dazu anzuwenden, auch nach deutschem Luftrecht,<ref>vgl. § 1 Abs. 2 LuftGerPV vom 15. Februar 2013.</ref> ist ein Luftfahrzeug lufttüchtig, wenn

  • das Muster eines Luftfahrzeugs die Bauvorschriften (Lufttüchtigkeitsforderungen) erfüllt,
  • das Luftfahrzeug den Konstruktionsdaten des Musters entspricht und
  • die für das Luftfahrzeug vorgeschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen eingehalten werden.

Die Lufttüchtigkeit wird bescheinigt<ref>vgl. Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008.</ref>

Nach den Bestimmungen des Chicagoer Abkommens ist jedes in der internationalen Luftfahrt verwendete Luftfahrzeug dazu verpflichtet, sein Lufttüchtigkeitszeugnis mitzuführen.<ref>Art. 29 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt</ref>

Im Sprachgebrauch des deutschen Luftrechts wird für Lufttüchtigkeit häufig synonym der Begriff Verkehrssicherheit verwendet.<ref>vgl. § 2 Abs. 1 Lit. 2 LuftVG vom 7. August 2013.</ref>

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />

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