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Nationale Kommission für Öffentliche Sicherheit

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(Weitergeleitet von Kokka Kōan Iinkai)
Datei:Government Office Complex 2 of Japan 2009.jpg
Zentrales Regierungsgebäude Nr. 2 in dem u. a. auch die Kommission ihren Sitz hat

Die Nationale Kommission für Öffentliche Sicherheit (jap. {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), kokka kōan iinkai) ist ein Organ der japanischen Regierung zur zentralen Überwachung der Polizei.

Sie wurde in heutiger Form nach dem Polizeigesetz von 1954 gemeinsam mit der Polizeibehörde ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), keisatsu-chō) geschaffen. Ein gleichnamiger Vorläufer existierte bereits unter dem Polizeigesetz von 1948, um die zivile Kontrolle über die Polizei sicherzustellen und die Macht des früheren Innenministeriums ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), naimu-shō) einzuschränken. Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, der als Staatsminister Teil des Kabinetts ist, und fünf weiteren Mitgliedern, die vom Premierminister mit Zustimmung beider Häuser des Kokkai für fünf Jahre ernannt werden. Sie befasst sich generell mit Sicherheitsfragen in der Verantwortung des Staates und insbesondere mit der Überwachung der Polizeibehörde als Ganzes: Sie legt Richtlinien fest und ernennt den Behördenleiter, sie hat jedoch keine direkten Einflussmöglichkeiten auf lokale Dienststellen oder einzelne Präfekturpolizeien. Auch wenn sie vom Premierminister berufen wird und formell dem Kabinettsbüro zugeordnet ist, arbeitet sie weisungsunabhängig vom Kabinett. Die Kommission soll sicherstellen, dass die Polizei und deren Ausbildung einheitlich, effizient und frei von politischer Einflussnahme arbeitet.

Kommissionsmitglieder

Die derzeitigen Mitglieder der Kommission sind (Stand: 18. Dezember 2024)<ref>{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value). Nationale Kommission für Öffentliche Sicherheit, 18. Dezember 2024, abgerufen am 2. Januar 2025 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>:

Einzelnachweise

<references />

Weblinks

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Ministerien

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*: mit einem zuständigen Minister für besondere Aufgaben beim Kabinettsamt im Kabinett vertreten
**: per Sondergesetz durch einen Minister im Kabinett vertreten
***: per Verfassung unabhängig vom Kabinett

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