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Jungbürgerfeier

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Die Jungbürgerfeier ist in der Schweiz, West-Österreich und Liechtenstein eine jährlich veranstaltete Feier für Bürger, die volljährig werden.

Schweiz

Organisation und Ablauf

In der Schweiz wird die Jungbürgerfeier (frz. réception des jeunes citoyens majoritaires) von der politischen Gemeinde bzw. Einwohnergemeinde veranstaltet. Die Jugendlichen werden vom Gemeindepräsidenten über ihre Rechte und Pflichten, besonders über die Möglichkeit in der Gemeinde mitzuwirken, informiert.<ref name="Frenkendorf">Jungbürgerfeier, Frenkendorf, Basel-Land</ref> Auch wird in einzelnen Gemeinden ein Gelöbnis abgenommen. Nach dem offiziellen Teil gibt es häufig einen Ausflug in der Region, ein Abendessen und/oder einen Musikanlass.<ref name="Märstetten"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Märstetten Thurgau 2010 (Memento vom 2. Januar 2012 im Internet Archive)</ref>

Teilnahme

Im 2012 waren in der Stadt Solothurn 41 von 113 Eingeladenen bei der Jungbürgerfeier anwesend.<ref name="SZ_120615">Solothurner Zeitung vom 15. Juni 2012</ref> Es kommt vor, dass Gemeinden, wegen geringer Teilnehmerzahlen, ihre Jungbürgerfeiern gemeinsam durchführen.

In einigen Gemeinden, wie die des freiburgischen Sensebezirks<ref name="Sense_Fr"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Vorlage:Webarchiv/Wartung/TodayDer Wert des Parameters archive-today muss ein Datum der Form YYYYMMDD oder Zeitstempel der Form YYYY.MM.DD-hhmmss bzw. YYYYMMDDhhmmss sein., Sensebezirk 2008</ref>, Thun<ref name="Thun">Der Bund, Thun 2010</ref>, Kreuzlingen<ref name="Kreuzlingen">St Galler Tagblatt, Kreuzlingen 2012</ref> oder Domat-Ems<ref name="DE"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Domat-Ems Graubünden, Traditionen (Memento vom 14. Juli 2011 im Internet Archive), abgerufen am 20. Juni 2012</ref>, werden auch Leute, die das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, eingeladen. Dieser Brauch wird oft dadurch motiviert, dass alle 18-Jährigen neue Rechte und Pflichten erhalten. Zudem sind im Kanton Freiburg viele Ausländer, auf Gemeindeebene, stimm- und wahlberechtigt.

Geschichtliches

Früher wurde die Jungbürgerfeier im Zusammenhang mit der Bundesfeier durchgeführt, beispielsweise in Dornach 1949.<ref name="Dornach">Programm für Bundes- und Jungbürgerfeier, EWG Dornach, 1949</ref>

Österreich

In Österreich werden ähnliche Anlässe wie in der Schweiz durchgeführt<ref name="Kitzbühel">Kitzbühel Tirol 2006 (PDF-Datei; 4,68 MB)</ref>.
Ein Beispiel für das Gelöbnis ist:

Ich gelobe,
meinem Vaterland Österreich,
meinem Heimatland Tirol
und meiner Heimatgemeinde Nikolsdorf
die Treue zu halten.

Ich gelobe,
meine Rechte als Bürger eines demokratischen Staates zu wahren,
meine staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen
und meinen Mitmenschen in Not beizustehen. <ref name="Nikolsdorf"><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Nikolsdorf Tirol 2006 (Memento vom 13. August 2007 im Internet Archive)</ref>

Liechtenstein

Im Fürstentum Liechtenstein wird seit 1962 eine landesweite Jungbürgerfeier organisiert, an welcher auch der Landesfürst oder sein Stellvertreter teilnehmen. Die Wohngemeinde organisiert für alle 18-jährige eine zusätzliche Feier.<ref name="Brauchtum_Liechtenstein"> Goop Meier und Quaderer, Brauchtum Liechtenstein, 2005, ISBN 3-905437-09-0</ref>

Literatur

Einzelnachweise

<references />