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Inwärtseigen

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Inwärtseigen (mhd. eigen = Besitz)<ref>duden.de</ref> ist eine bestimmte Form des Grundeigentums in Zusammenhang mit Leibeigenschaft und Lehnswesen.

Als Inwärtseigen wurde im heimisch-deutschen Recht des Mittelalters das Grundeigentum der Ministerialen bezeichnet, das nur innerhalb (inwärts) einer örtlichen Abgrenzung galt<ref> Zusammenfassung dogmatischer Beispiele zur Privatrechtsgeschichte</ref> und an andere Untertanen desselben Grundherren weiter veräußert werden durfte.<ref> DORIS - Digitales Oberösterreichisches Raum-Informations-System, Glossar</ref> Ein Beispiel sind die Stephanischen Eigen des Hochstifts Passau.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Martin Hofbauer: Ausbildung und Struktur der Herrschafts- und Besitzverhältnisse des Hochstifts Passau im 13. und 14. Jahrhundert (in geographischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht), dargestellt an den Passauer Urbaren (Memento des Vorlage:IconExternal vom 27. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/edoc.sub.uni-hamburg.de Univ.-Diss., Hamburg 2005</ref>

Inwärtseigen kann auch als beschränkt dingliches Recht betrachtet werden, obwohl die Einschränkungen hier nur räumlich verstanden werden und nicht sachlich, wie etwa bei den klassischen römischen Servituten.

Weblinks

  • Jan Ulrich Keupp: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters. Bd. 48). Hiersemann, Stuttgart 2002, ISBN 3-7772-0229-0 (Zugleich: Bielefeld, Universität, Dissertation, 2002). Rezension von Wilhelm Störmer sehepunkte.de, Rezensionsjournal für die Geschichtswissenschaften, 4 (2004), Nr. 10
  • Eva Schlotheuber: Historische Grundbegriffe Universität Münster, 2008

Einzelnachweise

<references/>

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