Informationsfreiheitsbeauftragter
Aufgabe der Informationsfreiheitsbeauftragten ist es, die Einhaltung der Vorschriften zur Informationsfreiheit, d. h. zum freien Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen bzw. zu einem voraussetzungslosen Aktenzugang, zu überwachen.<ref>IFG - Einzelnorm. Abgerufen am 18. Februar 2017.</ref>
In Deutschland gibt es auf Bundesebene und in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern, Niedersachsen und Sachsen Informationsfreiheitsgesetze und entsprechend auch Informationsfreiheitsbeauftragte.<ref>Informationsfreiheit in Deutschland -. Abgerufen am 18. Februar 2017.</ref> Die Aufgaben der Informationsfreiheitsbeauftragten werden vom jeweiligen Datenschutzbeauftragten wahrgenommen.
Jeder kann den Beauftragten für die Informationsfreiheit anrufen, wenn er sein Recht auf Informationszugang als verletzt ansieht. Die Befugnisse der Informationsfreiheitsbeauftragten entsprechen gegenüber öffentlichen Stellen denjenigen der Datenschutzbeauftragten nach den jeweiligen Datenschutzgesetzen.
Das österreichische Informationsfreiheitsgesetz kennt die Rolle des Informationsfreiheitsbeauftragten nicht.
In der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) für die Überwachung der Einhaltung der Regelungen zur Informationsfreiheit zuständig.
Weblinks
- Übersicht der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Informationsfreiheitsgesetz (Deutschland)
- Informationsfreiheitsgesetz (Österreich)
- Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Schweiz)
Einzelnachweise
<references />