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Idschara

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Idschara (arabisch إجارة, DMG {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value); häufig Ijarah oder Ijara) ist im islamischen Finanzwesen ein islamkonformes Finanzierungsinstrument, das dem konventionellen Leasing sehr ähnlich ist.

Allgemeines

Bei einem Idschara-Vertrag wird ein Leasinggegenstand von einem Leasinggeber, arabisch {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) / مؤجر / {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), an einen Leasingnehmer ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) / مستأجر / {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) für eine vereinbarte Leasingrate ({{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) / أجرة / {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value)) zur Nutzung überlassen. Das Eigentumsrecht am Leasinggegenstand bleibt die gesamte Laufzeit über beim Leasinggeber, und nach Ablauf geht die geleaste Sache vom Kunden zurück in den Besitz des Eigentümers.<ref name="Definition">@1@2Vorlage:Toter Link/www.islamicfinance-marketplace.deIslamkonformes Leasing. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot Abgerufen am 24. November 2009.</ref>

Als Leasinggeber kann sowohl der Produzent des Gutes als auch eine Leasinggesellschaft fungieren.

Besonderheiten beim islamischen Leasing ergeben sich dadurch, dass alle Finanzkontrakte dem Zinsverbot unterliegen. Die Schariʿa verbietet die Erhebung oder Auszahlung von Zinsen (Riba).

Es trifft zu, dass ausländische Leasingfirmen beim Kauf der entsprechenden Gegenstände Zinsen zahlen und diese zusammen mit ihrem Gewinn aufschlagen und in den Leasingpreis einkalkulieren. Der Leasingnehmer ist aber selbst von dem Zins direkt nicht betroffen.<ref name="Definition allgemein">DML Rundbrief für Mitglieder und Freunde der Deutschen Muslim-Liga e.V. Nr. 4. Hamburg 2008.</ref> Idschara-Verträge werden vor allem zum Leasing von Kraftfahrzeugen genutzt.

Das Idschara stellt einen Unterschied zum Murabaha-Leasing dar, da die Chancen und Risiken beim Leasinggeber bleiben und außerdem die Raten nicht über die gesamte Laufzeit festgelegt sind.

Unterschiede zum traditionellen Leasing

Ein großer Unterschied besteht darin, dass die Bank das Leasinggut versichern muss, weil sie für einen vom Käufer verschuldeten Totalverlust haftet. Dieser muss das Objekt weder ersetzen noch weitere Raten bezahlen.<ref name="Nank und Markt">Miachel Gassner, Jan Ph. Wieners: Islamic Finance auch am Poit of Sale. In: Bank und Markt. Nr. 2, Frankfurt 2009, S. 41. ISSN 0341-3667</ref>

Sollte ein Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung unbegründet nicht nachkommen, ist es in islamischen Verträgen üblich, anstelle von Verzugszinsen eine Strafzahlung an eine wohltätige Einrichtung zu leisten. In unverschuldeten Fällen wie Arbeitslosigkeit entfällt die Zahlung. Diese Lösung entspricht dem Ideal der islamischen Wirtschafts- und Sozialethik, weil sie verhindert, dass sich Banken durch Verzugszinsen an der Notlage eines Kunden bereichern.<ref name="Bank und Markt 2">Miachel Gassner, Jan Ph. Wieners: Islamic Finance auch am Poit of Sale. In: Bank und Markt. Nr. 2, Frankfurt 2009, S. 42. ISSN 0341-3667</ref>

Arten von Idschara

Idschara wa-iqtina

{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) / إجارة واقتناء / {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), auch Idschara wal-iqtina, ist vergleichbar mit dem modernen Finanzierungsleasing. Basierend auf einem Idschara-Vertrag geht das Leasinggut am Ende der Leasingzeit in den Besitz des Leasingnehmers über. Dies geschieht entweder durch Bezahlung eines symbolischen Betrages, des Restbuchwertes oder durch Schenkung. Die bereits bezahlten Leasingraten sind hierbei als Anzahlung zu sehen.

Idschara muntahiya bi-tamlik

Bei {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) / إجارة منتهية بتمليك / {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) kauft der Leasinggeber, in der Regel eine Bank, einen bestimmten Vermögensgegenstand für den Leasingnehmer und verleast ihn an diesen. Der Leasingnehmer zahlt die Leasingraten vereinbarungsgemäß über die gesamte Vertragslaufzeit ab und kauft am Ende das Leasinggut zum Restbuchwert.

Idschara thumma l-baiʿ

{{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) / إجارة ثم البيع / {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) bezeichnet eine Leasingtransaktion mit Kaufoption nach Ablauf des Leasingsvertrages, basierend auf zwei Verträgen. Der erste Vertrag (Idschara) reglementiert das Leasing in einem genau definierten Zeitraum. Wenn diese Frist vorbei ist, tritt der zweite Vertrag (Baiʿ) in Kraft, der den Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten regelt. Der Leasinggeber generiert einen Gewinn durch die vorzeitige Festlegung der Kosten des Gutes, von seinem Restwert am Ende der Frist und durch die Gewinnspanne auf den für das Leasing bezahlten Betrag.<ref name="Arten von Ijarah">@1@2Vorlage:Toter Link/www.mymedina.comDie Grundlagen des Islamic Banking. (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche im Internet Archive )Vorlage:Toter Link/archivebot Abgerufen am 24. November 2009.</ref>

Idschara mausufa fi dh-dhimma

Bei {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value) / إجارة موصوفة في الذمة / {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Multilingual:153: attempt to index field 'data' (a nil value), meist fi al-dhimma, wird ein Vertrag abgeschlossen, wobei dem Leasingnehmer zugesichert wird, dass er während oder nach der Leasingzeit das Gut bevorzugt kaufen kann.

Verweise

Literatur

  • Mustafa Ashrati: Islamic Banking – Banking and Finance aktuell. Frankfurt School, Frankfurt am Main 2008, ISBN 3-937519-85-8.
  • Hans-Georg Ebert, Friedrich Thießen, Nicole Thurner: Islamic Banking – Wege für deutsche Banken. In: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen. Nr. 6, Frankfurt 2008, S. 31–36, ISSN 0341-4019.
  • Zamir Iqbal: Islamic Financial Systems. In: Finance & Development. Nr. 6, Washington 1997, S. 43, ISSN 0015-1947 (PDF, 0,5 MB).
  • Michael Mahlknecht: Islamic Finance. Einführung in Theorie und Praxis. Wiley-VCH, Weinheim 2008, ISBN 3-527-50389-7.

Einzelnachweise

<references />