Homosexualität in Iran
Homosexualität in Iran ist dort gesellschaftlich tabuisiert, und homosexuelle Handlungen werden mit der Todesstrafe bestraft.
Rechtslage
In Iran befassen sich die Artikel 63 bis 164 des Strafgesetzes<ref name="Tellenbach_Strafgesetze">Zitiert nach: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Strafgesetze der Islamischen Republik Iran ( vom 9. Mai 2012 im Internet Archive), Sammlung Außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, Bd. 106, Berlin 1995.</ref> mit der Zina, das sind Vergehen unerlaubten Geschlechtsverkehrs, die mit Hadd-Strafen („Rechtsansprüche Gottes“) geahndet werden.
- Art. 74: Der unerlaubte Geschlechtsverkehr wird durch vier rechtschaffene männliche Zeugen oder durch drei rechtschaffene männliche und zwei rechtschaffene weibliche Zeugen bewiesen.
- Art. 108: Homosexueller Verkehr ist der geschlechtliche Verkehr eines Mannes mit einem Mann durch Eindringen des Gliedes oder beischlafähnliche Handlungen.
- Art. 110: Die Hadd-Strafe für Homosexualität in der Form des Verkehrs ist die Todesstrafe. Die Tötungsart steht im Ermessen des religiösen Richters.
- Art. 121: Die Hadd-Strafe für beischlafähnliche oder vergleichbare Handlungen zwischen zwei Männern ohne Eindringen des Gliedes besteht in hundert Peitschenhieben für beide Beteiligte.
- Art. 122: Werden die beischlafähnlichen oder vergleichbaren Handlungen dreimal wiederholt, so ist die Hadd-Strafe nach der vierten Wiederholung die Todesstrafe.
- Art. 123: Liegen zwei Männer, die nicht miteinander blutsverwandt sind, ohne Notwendigkeit nackt unter derselben Decke, so werden beide mit einer Taʿzīr-Strafe von bis zu 99 Peitschenhieben bestraft.
- Art. 124: Wer einen anderen aus Wollust küsst, wird mit einer Taʿzīr-Strafe von bis zu 60 Peitschenhieben bestraft.
- Art. 126: Bereut eine Person, die homosexuellen Verkehr, beischlafähnliche oder vergleichbare Handlungen begangen hat, bevor die Zeugen ausgesagt haben, so entfällt die Hadd-Strafe; bereut sie dagegen, nachdem die Zeugen ausgesagt haben, so entfällt die Hadd-Strafe nicht.
- Art. 129: Die Hadd-Strafe für lesbischen Geschlechtsverkehr besteht in 100 Peitschenhieben.
- Art. 131: Wurde der lesbische Geschlechtsverkehr dreimal wiederholt und ist jedes Mal eine Hadd-Strafe verhängt worden, so ist die Hadd-Strafe nach der vierten Wiederholung die Todesstrafe.
2005 berichteten internationale Medien über die Hinrichtung der iranischen Jugendlichen Mahmoud Asgari und Ayaz Marhoni in Maschhad, was Iran Kritik wegen Nichteinhaltung der Menschenrechte einbrachte.<ref>Amnesty International: Iran continues to execute minors and juvenile offenders.</ref> Ebenso gelangte 2005 die Erhängung zweier weiterer iranischer Männer in Gorgan in die Medienberichterstattung von Menschenrechtsgruppen.<ref>Human Rights Watch: Iran: Two More Executions for Homosexual Conduct (englisch).</ref>
Im September 2022 wurden laut Schadi Amin von der LGBTQ-Organisation 6Rang erstmals zwei Frauen (Zahra Sedighi-Hamadani (Sareh Mansouri)<ref>Sareh Mansouri. In: Iran Prison Atlas (IPA). Abgerufen am 20. November 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> und Elham Choubdar) aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in Iran zum Tode verurteilt.<ref>Homosexualität unter Strafe : Zwei lesbische Aktivistinnen in Iran zum Tode verurteilt. In: Frankfurter Allgemeine. 5. September 2022, abgerufen am 20. November 2022.</ref> Nachdem es zu einem breiten Medienecho kam, korrigierte die iranische Justiz am 5. September 2022, dass das Todesurteil der Frauen damit zusammenhängt, dass die beiden in Menschenhandel verwickelt seien. Amnesty International schreibt dazu, „dass die Anschuldigungen des ‚Schmuggels‘ falsch und unbegründet sind und auf der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität der Frauen und im Fall von Zahra Sedighi-Hamadani auf deren Verbindung mit anderen iranischen LGBTI-Asylsuchenden auf der Flucht vor der systematischen Verfolgung im Iran beruhen“.<ref>IRAN: LGBTI-Aktivistinnen zum Tode verurteilt. In: Queeramnesty. Amnesty International, 15. September 2022, abgerufen am 20. November 2022.</ref>
Auffälligerweise steht Transsexualität in Iran aufgrund einer Fatwa von Ruhollah Chomeini nicht unter Strafe. Lässt einer der Beteiligten eine geschlechtsangleichende Operation durchführen, sodass vorgeblich die Heterosexualität gewahrt bleibe, bleiben beide straffrei.
Gesellschaftliche Situation
Wegen der Illegalität bestehen kaum LGBT-Gemeinschaften in Iran. Homosexuelle Menschen werden in den gesellschaftlichen Untergrund gedrängt.<ref>Carsten Weidemann: Iran: Homosexualität ist eine Krankheit. Queer.de, 8. Januar 2012.</ref> Generell ist das gesellschaftliche Leben aufgrund der strengen Religionsvorschriften und der staatlichen Überwachung seitens der Polizei und des Geheimdienstes stark eingeschränkt.<ref>Amnesty USA: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Amnesty International Calls on Iran to Explain Arrests of 17 Men Who Were Reportedly Beaten and Held for “Homosexual Conduct”, Saying They May Have Been Tortured in Prison ( vom 21. Februar 2011 im Internet Archive) (englisch).</ref><ref>Human Rights Watch: Iran Private Homes Raided for Immorality (englisch).</ref> 2008 veröffentlichte die Filmregisseurin Tanaz Eshaghian den Dokumentarfilm Be Like Others, der den gesellschaftlichen Druck und die staatlichen Repressionen gegen iranische transsexuelle und homosexuelle Menschen thematisiert. In Kanada hat sich die LGBT-Organisation Iranian Railroad for Queer Refugees gegründet.<ref>Iranian Railroad for Queer Refugees</ref> Das 2010 gegründete Iranische Netzwerk 6Rang setzt sich für Lesben und transgender Personen in Iran ein, da Lesben und transgender Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität innerhalb einer bereits marginalisierten Gruppe von weiterer Marginalisierung betroffen sind. 6Rang ist Mitglied der International Lesbian and Gay Association (ILGA).<ref>About us. In: 6Rang. Abgerufen am 5. Dezember 2022 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>
Nicht zuletzt aufgrund der Unterdrückung ist es dem iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad möglich gewesen, zu behaupten, in Iran gebe es keine Homosexuellen.<ref>Antonia Rados: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Schwule? Gibt's hier nicht ( vom 4. März 2016 im Internet Archive) in: Cicero, November 2007.</ref>
Siehe auch
Literatur
- Strafgesetze der Islamischen Republik Iran (= Sammlung Außerdeutscher Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung, Bd. 106). Übersetzt und eingeleitet von Silvia Tellenbach. Hrsg. A. Eser, H.-H. Jescheck, G. Kaiser. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1996, ISBN 3-11-014884-6 (auch veröffentlicht in: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Der Prophet des Islam ( vom 9. Mai 2012 im Internet Archive) (www.derprophet.info), Arbeitskreis Religion und Menschenrechte).
Weblinks
- Ausführliche Darstellung der Rechtslage
- Tatchell: <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Peter Iran’s state murder of gays ( vom 29. September 2008 im Internet Archive) (englisch)
- Zeit: Schwul im Gottesstaat
Einzelnachweise
<references />
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