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Finanzgericht des Saarlandes

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Gemeinsames Gebäude des Finanzgerichtes des Saarlandes, des Landesarbeitsgerichtes Saarland und des Arbeitsgerichtes Saarland (2016)

Das Finanzgericht des Saarlandes ist ein deutsches Gericht der Finanzgerichtsbarkeit. Es ist das einzige Finanzgericht des Saarlandes. Seit 2017 steht mit Anke Morsch erstmals eine Frau als Präsidentin an der Spitze des Gerichtes.

Geschichte

Vorgänger des Saarländischen Finanzgerichtes vor 1945 war der Reichsfinanzhof. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges stand das Saarland unter französischer Militärregierung.

Das Finanzgericht des Saarlandes wurde auf Basis von Art. 2 der Rechtsanordnung über die Wiedereinführung des Berufungsverfahrens auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrssteuern im Saarland vom 30. Mai 1947 errichtet. Die eingeschränkte Aufgabe des Finanzgerichtes war es zunächst, Rechtsmittelbeschwerdeinstanz und oberster Gerichtshof zu sein. Beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wurde ein Steuersenat eingerichtet.

Die Finanzgerichtsordnung des Saarlandes trat am 15. Mai 1951 in Kraft. Erst danach konnte das Finanzgericht mit der Rechtsprechung beginnen.

Erst nach der wirtschaftlichen Rückgliederung des Saarlandes am 6. Juli 1959 zum deutschen Staatsgebiet wurde die Zuständigkeit auf Zoll- und Verbrauchssteuern ausgedehnt.<ref name=":0">Geschichte des Finanzgerichts des Saarlandes. Finanzgericht des Saarlandes, abgerufen am 3. Februar 2021.</ref>

Anke Morsch hat seit 2017 als erste Frau das Präsidentenamt inne.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Finanzgericht (FG) hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken.<ref>§ 1 S. 2 des Gesetzes Nr. 823 zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (AGFGO) vom 16. Dezember 1965, <templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />ABl. 1965, S. 1078 (Memento des Vorlage:IconExternal vom 13. September 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sl.juris.de.</ref>

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das Gebiet des gesamten Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).<ref>Fläche und Bevölkerung. (PDF; 97 kB) Statistisches Amt des Saarlandes, 30. September 2017, abgerufen am 12. September 2018.</ref>

Gebäude

Das Gericht ist im Gebäude Hardenbergstraße 3 untergebracht. Unter diese Anschrift zogen zum 1. April 2018 auch das Landesarbeitsgericht Saarland und das Arbeitsgericht Saarland.

Leitung

Vorlage:Hinweisbaustein Liste der Finanzgerichtspräsidenten (bis 1996 noch unklar):

Instanzenzug

Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, ist das Finanzgericht des Saarlandes gemäß § 2 Finanzgerichtsordnung sowohl ein oberes Landesgericht als auch Eingangsgericht in erster Instanz. Ihm übergeordnet ist der Bundesfinanzhof in München.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

<references />

Koordinaten: 49° 13′ 37″ N, 6° 59′ 52″ O

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