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Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

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Mäpplein, in dem Fähigkeitszeugnis und Notenausweis ausgehändigt werden
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Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
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Notenausweis zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ; {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value), {{Modul:Vorlage:lang}} Modul:Vorlage:lang:103: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)) ist der Berufsausweis für Lernende nach erfolgreichem Abschluss einer drei- oder vierjährigen Lehre in der Schweiz. Es gibt rund 180 unterschiedliche EFZ-Berufe.<ref>SDBB | CSFO: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ. Abgerufen am 6. Februar 2026.</ref> Eine verkürzte berufliche Grundbildung dauert zwei Jahre und wird mit dem Eidgenössischen Berufsattest (EBA) abgeschlossen.<ref>SDBB | CSFO: Lehrberufe: EFZ und EBA. Abgerufen am 6. Februar 2026.</ref><ref>Zweijährige berufliche Grundbildung. (admin.ch [abgerufen am 6. Februar 2026]).</ref>

Abschlussprüfung

Im Qualifikationsverfahren werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Berufslernenden überprüft: Es müssen sowohl bei den im Betrieb erarbeiteten beruflichen Kenntnissen als auch im ÜK (überbetriebliche Kurse) und Allgemeinbildung der Berufsfachschule jeweils mindestens 50 Prozent erreicht werden.

Parallel zur beruflichen Grundbildung kann die Berufsmaturität erlangt werden. Diese berechtigt zum Eintritt in eine Fachhochschule.

Das Fähigkeitszeugnis kann in Zukunft mit entsprechenden Praxisanteilen auch in der Wirtschaftsmittelschule (kaufmännische Vollzeitausbildung) und in der Fachmittelschule (Allgemeinbildende Vollzeitausbildung) erworben werden. Zweijährige Grundbildungen schliessen mit einem Berufsattest ab.

Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis selbst wird nach bestandener Lehrabschlussprüfung von den kantonalen Behörden ausgestellt.<ref>Artikel 38: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis. In: Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG). 13. Dezember 2002, Schweizerische Eidgenossenschaft, der Bundesrat, auf admin.ch, abgerufen am 15. Februar 2017.</ref>

Das Dokument ist im DIN-A5-Format; der Notenausweis ist ein eigenes Dokument. Dadurch kann das eigentliche Fähigkeitszeugnis ohne Notenausweis geführt werden. Der Notenausweis kann jedoch nicht ohne Fähigkeitszeugnis geführt werden.

Entsprechung

Liechtenstein

Die Berufsbezeichnungen in Liechtenstein entsprechen jenen der Schweiz. Seit 2008 werden die Abschlusszeugnisse drei- und vierjähriger Lehren als Fähigkeitszeugnis (FZ) bezeichnet. Sie entsprechen dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) in der Schweiz. Die beiden Länder anerkennen ihre Berufsabschlüsse gegenseitig.<ref>Erläuterungen zum Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die gegenseitige Anerkennung von Fähigkeitszeugnissen und Berufsattesten der beruflichen Grundbildung. Verfasst vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Bern</ref> Nur in Liechtenstein, nicht aber in der Schweiz wird die Berufslehre als Werkstofftechniker/in (FZ) angeboten.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Werkstofftechniker FZ. (Memento vom 17. Februar 2019 im Internet Archive) Auf: berufsberatung.ch, aktualisiert am 1. Dezember 2018</ref>

Deutschland

Dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis entspricht in Deutschland der Gesellenbrief, der Facharbeiterbrief beziehungsweise das IHK-Prüfungszeugnis.

Einzelnachweise

<references />

Weblinks

Commons: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien