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Dienstgrade der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Dienstgrade der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt reichen von dem Feuerwehrmann-Anwärter bzw. der Feuerwehrfrau-Anwärterin auf unterster Ebene der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Landesbranddirektor in bei der Berufsfeuerwehr.

Freiwillige Feuerwehr

Die Vergabe der Dienstgrade wird nach der Laufbahnverordnung für Freiwillige Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt<ref>Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). (PDF; 65 kB) Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 445).</ref> geregelt und das Aussehen der Schulterstücke in Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren.<ref><templatestyles src="Webarchiv/styles.css" />Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren (PDF; 645 kB) (Memento vom 17. Januar 2018 im Internet Archive), vom 8. September 2015</ref>

Dienstgrad Abzeichen Funktion Voraussetzungen Kragen- und Mützenabzeichen
Feuerwehrfrauanwärterin / Feuerwehrmannanwärter Schulterstück Feuwehrmannanwaerter Sachsen-Anhalt
  • Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr


Kragenspiegel:

Parallelogramm
75 mm hoch und
42 mm breit,
mit Stoffunterlage
RAL 4004 und
Feuerwehrsymbol

Mützenabzeichen:

mittig angebrachtes Metallabzeichen
mit Landeswappen
21 mm hoch, 18 mm breit, umrahmt
von einem 5 mm breiten, nach oben
offenem Kranz aus Eichenlaub

Mützenkordel:

schwarz

Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann Schulterstück Feuerwehrmann Sachsen-Anhalt
  • Truppfrau oder Truppmann
Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann Schulterstück Oberfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt
  • Truppführerin oder Truppführer
  • mindestens ein Jahr Dienst in Funktion Truppfrau oder Truppmann und abgeschlossene Truppführerausbildung
Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann Schulterstück Hauptfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt
  • a) Truppführerin oder Truppführer
  • b) Maschinistin oder Maschinist
  • c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • d) Gerätewartin oder Gerätewart
  • a) mindestens ein Jahr Dienst in Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossener Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
  • b) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Maschinistenausbildung
  • c) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Atemschutzgeräteträgerausbildung und abgeschlossene Atemschutzgerätewartausbildung
  • d) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gerätewartausbildung
Erste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann<templatestyles src="FN/styles.css" /> 2 Schulterstück Erster Hauptfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt
  • a) Truppführerin oder Truppführer
  • b) Maschinistin oder Maschinist
  • c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • d) Gerätewartin oder Geratewart
  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Lehrgänge Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz<templatestyles src="FN/styles.css" /> 3, oder mindestens 20 Jahre Dienst in der Funktion Truppführerin oder Truppführer
  • b) zehn Jahre Dienst in Funktion Maschinistin oder Maschinist und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
  • c) fünf Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • d) fünf Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart
Löschmeisterin / Löschmeister Schulterstück Löschmeister Sachsen-Anhalt
  • a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
  • c) Gerätewartin oder Gerätewart
  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gruppenführerausbildung
  • b) zehn Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
  • c) zehn Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung
Oberlöschmeisterin / Oberlöschmeister Schulterstück Oberlöschmeister Sachsen-Anhalt
  • Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und mindestens 40 Stunden nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
Hauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister<templatestyles src="FN/styles.css" /> 4 Schulterstück Hauptlöschmeister Sachsen-Anhalt
  • a) Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist.
  • a) mindestens 15 Jahre in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer
  • b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Brandmeisterin / Brandmeister Schulterstück Brandmeister Sachsen-Anhalt
  • a) Zugführerin oder Zugführer
  • b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist
  • c) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist
  • a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossene Zugführerausbildung
  • b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Kragenspiegel:


Parallelogramm
75 mm hoch und
42 mm breit,
mit Stoffunterlage
RAL 4004,
Feuerwehrsymbol
und umlaufender
silberfarbener Paspelierung

Mützenabzeichen:

mittig angebrachtes Metallabzeichen mit
Landeswappen 21 mm
hoch, 18 mm breit, umrahmt von einem
5 mm breiten, nach oben
offenem Kranz aus Eichenlaub

Mützenkordel:

silberfarbig

Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister Schulterstück Oberbrandmeister Sachsen-Anhalt
  • a) Zugführerin oder Zugführer
  • b) Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • c) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist
  • d) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist
  • a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
  • b) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang Verbandsführer und Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • d) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister Schulterstück Hauptbrandmeister Sachsen-Anhalt
  • a) Verbandsführerin oder Verbandsführer
  • b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist
  • c) Stellvertretende Gemeindewehrleiterin oder stellvertretender Gemeindewehrleiter oder Stellvertretende Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Stadtwehrleiter<templatestyles src="FN/styles.css" /> 5
  • d) Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter⁵
  • a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen
  • b) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
  • c) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Brandinspektorin / Brandinspektor Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden. Schulterstück Brandinspektor Sachsen-Anhalt
  • Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter, Gemeindewehrleiterin oder Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter<templatestyles src="FN/styles.css" /> 6
  • Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister
  • ein Jahr Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Oberbrandinspektorin / Oberbrandinspektor Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden. Schulterstück Oberbrandinspektor Sachsen-Anhalt
  • Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter im großen Abschnitt, Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister, Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
  • Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Halle Saale (unter dem D-Dienst)
  • Stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister
  • fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“
Hauptbrandinspektorin / Hauptbrandinspektor Skriptfehler: Ein solches Modul „Vorlage:Anker“ ist nicht vorhanden. Schulterstück Hauptbrandinspektor Sachsen-Anhalt
  • Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
  • stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister
  • Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister
  • fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

<templatestyles src="FN/styles.css" />

Anmerkungen:

<templatestyles src="FN/styles.css" />
1 
Nicht verpflichtend
<templatestyles src="FN/styles.css" />
2 
Dieser Dienstgrad muss nicht durchlaufen werden.
<templatestyles src="FN/styles.css" />
3 
Gilt nur für erforderliche Fachkräfte in Feuerwehren, die in ABC-Einheiten gemäß Brandschutzbedarfsplan mitwirken.
<templatestyles src="FN/styles.css" />
4 
Dieser Dienstgrad muss nicht durchlaufen werden.
<templatestyles src="FN/styles.css" />
5 
In Gemeinden mit Stadtrecht.
<templatestyles src="FN/styles.css" />
6 
In Gemeinden mit Stadtrecht.

Berufsfeuerwehr

Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt

  • Brandmeister = Grundausbildung abgeschlossen und aktiver Einsatzdienst, Gruppenführer, Sonderfunktion/Lehrgänge
  • Oberbrandmeister = Einige Jahre Dienst + freie Planstellung, Sonderfunktion/Lehrgänge, Gruppenführer
  • Hauptbrandmeister = Gruppenführer mit Fester Gruppenführer Stellung
  • Hauptbrandmeister mit Zulage = Gruppenführer, Sonderfunktion

Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt

  • Brandoberinspektor-Anwärter = Ausbildung für den Gehobenen Dienst (2.1.)
  • Brandoberinspektor = Zugführer, Einsatzleiter (Verbandsführer), Verwaltung
  • Brandamtmann = Einsatzleiter (Verbandsführer), Verwaltung
  • Brandamtsrat = (A-Dienst), Verwaltung

Hinweis: Anstelle des früher in Sachsen-Anhalt verliehenen Dienstgrades „Brandoberamtsrat“ wird der Dienstgrad „Brandrat“ und damit das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 verliehen.

Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt

  • Brandreferendar (überwiegend: Brandrat zur Anstellung)
  • Brandrat = A-Dienst, Verwaltung
  • Brandoberrat = A-Dienst, Verwaltung
  • Branddirektor = A-Dienst, Verwaltung
  • Leitender Branddirektor = A-Dienst, Verwaltung
  • Landesbranddirektor (analog: Ministerialrat)


Leiter der Berufsfeuerwehren in Sachsen-Anhalt:

Magdeburg: Frank Mehr - Leitender

Branddirektor

Halle Saale: Daniel Schöppe - Branddirektor

Dessau-Roßlau: Martin Müller - Brandrat

Halberstadt: Ingo Wetzel - Brandamtsrat

Abzeichen

Ärztlicher Dienst

  • Medizinalrat
  • Medizinaloberrat
  • Medizinaldirektor
  • Leitender Medizinaldirektor (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr)

Einzelnachweise

<references />

Vorlage:Klappleiste/Anfang Bundeswehr
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