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Udo Di Fabio

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Udo Di Fabio auf der Frankfurter Buchmesse 2018

Udo Di Fabio (* 26. März 1954 in Walsum) ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer. Von 1999 bis 2011 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts.<ref>Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Direktor. 13. November 2023, abgerufen am 29. Februar 2024 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref> Er ist Seniorprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn und Gründungsdirektor des Forschungskollegs normative Gesellschaftsgrundlagen (FnG).

Leben

Di Fabio ist Nachkomme italienischer Einwanderer. Er war von 1970 bis 1980 als Verwaltungsbeamter im mittleren Dienst und absolvierte berufsbegleitend am Abendgymnasium in Dinslaken das Abitur.<ref>Udo Di Fabio - Munzinger Biographie. Abgerufen am 21. März 2026.</ref> Anschließend studierte er Rechtswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum und Sozialwissenschaften an der Universität-Gesamthochschule Duisburg.<ref>Udo Di Fabio. In: Homepage der Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft. Abgerufen am 25. Juli 2023.</ref> 1985 absolvierte Di Fabio das Zweite juristische Staatsexamen und war anschließend bis 1986 Richter am Sozialgericht Duisburg. 1987 wurde er bei Fritz Ossenbühl an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit einer Arbeit über Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren zum Doktor der Rechte und 1990 bei Niklas Luhmann in Duisburg mit einer Arbeit zum Thema Offener Diskurs und geschlossene Systeme im Fach Sozialwissenschaften promoviert.

Von 1986 bis 1990 war Di Fabio wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn, von 1990 bis 1993 am selben Institut wissenschaftlicher Assistent. Im Jahr 1993 habilitierte sich Di Fabio in Bonn mit einer Arbeit über Risikoentscheidungen im Rechtsstaat. Im Mai 1993 folgte er dem Ruf der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, im November dem auf eine Professur an die Universität Trier. 1997 übernahm er eine Professur an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2003 eine an der Universität Bonn, wo er seitdem am Institut für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) lehrt.

Im Jahr 1999 wurde Di Fabio auf Vorschlag der CDU vom Bundesrat in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt und gehörte dem Gericht vom 16. Dezember 1999 bis zum 19. Dezember 2011 an. Er war der Nachfolger Paul Kirchhofs, ihm folgte Peter Müller. Sein Dezernat umfasste vor allem das Völkerrecht, das Europarecht und das Parlamentsrecht. In diesen Bereichen bereitete er als Berichterstatter wichtige Urteile seines Senats vor,<ref name="bvg" /> darunter die Entscheidungen zur Bundestagsauflösung 2005 und zum Lissabon-Vertrag 2009.

Di Fabio ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Archiv des öffentlichen Rechts. Seit 2007 ist er Kuratoriumsmitglied der Bürgerstiftung Rheinviertel sowie des Bonner Rechtsjournals.<ref>Universität Bonn, Bonner Rechtsjournal: Kuratorium.</ref> Er ist Mitglied der Kuratorien der Stiftung Ordnungspolitik und ihres Centrums für Europäische Politik sowie der u. a. von Roman Herzog gegründeten Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung in Freiburg im Breisgau. 2014 wurde er zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates der EKD für das Reformationsjubiläum 2017 gewählt.<ref name="EKD">Ehemaliger Verfassungsrichter Udo Di Fabio wird neuer Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirates „Luther 2017“. Ekd.de, Meldung vom 20. Februar 2014, abgerufen im Mai 2019.</ref> Di Fabio ist zudem Gründungsmitglied des 2013 ins Leben gerufenen Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Familienunternehmen.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Was die Stiftung Familienunternehmen macht.] In: www.familienunternehmen.de. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Di Fabio ist römisch-katholisch.<ref name="EKD" /> Er ist verheiratet, hat vier Kinder und lebt mit seiner Familie in Bonn.

Werk und Wirken

Umstritten war sein 2005 erschienenes Buch Die Kultur der Freiheit, vor allem wegen seiner Position zur Familie mit Kindern als gesellschaftliches Leitbild. Während die einen darin einen konservativen Rückschritt in die Anfangszeit der Bundesrepublik Deutschland sahen oder Di Fabios Etikettierung der deutschen Kultur des 19. Jahrhunderts als eine nicht-atlantische bzw. „nichtwestliche Kultur“<ref name="faz-1259391">Seid fruchtbar und belehret euch. In: FAZ.net. 25. Juli 2005, abgerufen am 12. Dezember 2014.</ref> kritisierten, sahen andere Rezensenten in der Stellungnahme Di Fabios ein auf dem Autonomieverständnis der Moderne beruhendes Konzept, welches Kinder und Familie als Freiheitsgewinn auffasst.

2009 erregte Di Fabio durch einen Beitrag für den Festakt anlässlich des zweihundertjährigen Bestehens des Solinger Tageblatts Aufmerksamkeit, in dem er forderte, die weitreichende Anonymisierung im Netz zu beenden, so dass Urheber von öffentlichen Informationsquellen im Internet für deren Konsumenten identifizierbar sein müssten.<ref name="st.de">Leuchtturm im offenen Meer der Information, Solinger Tageblatt am 25. August 2009.</ref>

Nach dem Ende seiner zwölfjährigen Zeit als Verfassungsrichter im Dezember 2011 übernahm Di Fabio den Mercator-Lehrstuhl an der Universität Duisburg-Essen.<ref>Verfassungsrichter als Professor, RP Online, 27. Oktober 2011, abgerufen am 17. November 2011.</ref>

Di Fabio untersuchte im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen die juristischen Grenzen einer Wirtschafts- und Währungsunion.<ref>„Die Zukunft einer stabilen Wirtschafts- und Währungsunion – Verfassungs- sowie eurooparechtliche Grenzen und Möglichkeiten“,www.familienunternehmen.de (PDF, 1,1 MB) ISBN 978-3-942467-22-3</ref> Die FAZ berichtete zu Di Fabios Gutachten am 2. Juni 2013:

„Wenn die Europäische Zentralbank (EZB) das Verbot der Staatsfinanzierung verletzt, muss das Bundesverfassungsgericht im äußersten Fall Bundesregierung und Bundestag zum Austritt aus der Währungsunion verpflichten. […] Das Karlsruher Gericht besitze zwar „keinen prozessualen Hebel“, um der EZB Vorgaben zu machen […]. Daher müsse es den Fall aber auch nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, sondern dürfe bei ersichtlichen Kompetenzüberschreitungen selbst entscheiden. Dann könnten die Karlsruher Richter den Verstoß immerhin „deklaratorisch feststellen“.“<ref name="faz" />

Di Fabio schrieb das Vorwort zu einem Mitte 2013 erschienenen Buch des Historikers Dominik Geppert mit dem Titel Ein Europa, das es nicht gibt. Die fatale Sprengkraft des Euro.<ref>Europa Verlag, Berlin (August 2013), ISBN 978-3-944305-18-9</ref>

Im September 2015 veröffentlichte Di Fabio ein Buch mit dem Titel Schwankender Westen: Wie sich ein Gesellschaftsmodell neu erfinden muss.<ref>Hans-Peter Schwarz: Alles auch eine Frage der Grenzen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 30. November 2015, abgerufen am 1. Dezember 2015.</ref>

Im April 2020 wurde Di Fabio Mitglied des von Ministerpräsident Armin Laschet einberufenen 12-köpfigen „Expertenrats Corona“. Das Gremium aus zwölf renommierten Experten aus unterschiedlichen Disziplinen sollte gemeinsam mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen Strategien für die Zeit nach der Corona-Krise erarbeiten.<ref>Ministerpräsident Armin Laschet beruft „Expertenrat Corona“ | Das Landesportal Wir in NRW. 1. April 2020, abgerufen am 19. Mai 2020.</ref>

Seit November 2020 betreibt er im „Forschungskolleg normative Gesellschaftsgrundlagen“ den Podcast Auf den Grund, in dem er mit Vertretern anderer wissenschaftlicher Disziplinen über aktuelle politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen diskutiert.<ref>„Auf den Grund!“ auf Apple Podcasts. Abgerufen am 11. November 2020 (Lua-Fehler in Modul:Multilingual, Zeile 153: attempt to index field 'data' (a nil value)).</ref>

Gutachten zur Migrationskrise

Im Januar 2016 wurde das Rechtsgutachten Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem veröffentlicht, das Di Fabio im Auftrag der CSU-geführten bayerischen Staatsregierung erstellte.<ref>Udo Di Fabio: Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem. (PDF; 813 kB) Bayerische Staatsregierung, 8. Januar 2016, abgerufen am 21. Januar 2016.</ref> Mit Bezug auf die Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 schrieb er darin unter anderem:<ref>Wolfram Weimer: Person der Woche: Udo di Fabio – Der Richter der Kanzlerin. n-tv, 12. Januar 2016.</ref><ref>Pflicht vernachlässigt: Gutachter wirft Regierung Verfassungsbruch bei Grenzsicherung vor. Focus online, 11. Januar 2016.</ref>

„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen […] verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist […] Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

Das Gutachten fand politische und mediale Beachtung, da es das Nicht-Schließen der Grenzen, welches 2015 dann doch teilweise erfolgte, durch die deutsche Bundesregierung während der Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 nicht deckte. Damit räumte Di Fabios Gutachten dem Freistaat Erfolgsaussichten im Bund-Länder-Streit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung ein, der erreichen wollte, dass an den bayerischen Außengrenzen „wieder rechtlich geordnete Verhältnisse herzustellen“ wären.<ref>Reinhard Müller: Gutachten Udo Di Fabios zur Grenzsicherung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 13. Januar 2016, S. 2, abgerufen am 16. Januar 2016.</ref> Mehrfach wurde dieser Auffassung jedoch juristisch widersprochen.<ref>Das Ende des Staates? In: Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht e. V. 26. Januar 2016 (juwiss.de [abgerufen am 2. Dezember 2016]).</ref><ref name="gefallen" />

Gutachten zur Grundgesetzänderung

Im Juni 2025 wurde bekannt, dass Di Fabio im Auftrag von Friedrich Merz vor der Bundestagswahl 2025 ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit einer Grundgesetzänderung durch den 20. Deutschen Bundestag nach der Wahl des neuen 21. Deutschen Bundestags angefertigt hat.<ref>Vorlage:Cite book/NameVorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Merz soll Schulden-Reform schon vor der Wahl vorbereitet haben.] In: n-tv.de. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Aufgrund der sich andeutenden Erschwernis, nach der Bundestagswahl eine verfassungsändernde Mehrheit zustande zu bekommen, strebte Merz mit dem Gutachten die verfassungsrechtliche Absicherung für den Fall an, nach der Wahl des neuen Deutschen Bundestags und vor dessen am 25. März 2025 erfolgten konstituierenden Sitzung mit den alten Parlamentsmehrheiten die verfassungsrechtlichen Änderungen zur Einführung eines Sondervermögens zu ermöglichen.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Alter Bundestag soll in zwei Sondersitzungen über Finanzpaket entscheiden.] In: tagesschau.de. , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref> Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Rechtsauffassung Di Fabios und wies alle ergangenen Eilanträge von der Fraktion Die Linke sowie Abgeordneter der AfD, FDP, BSW sowie Unabhängiger zurück.<ref>Vorlage:Cite book/Name: [Internetquelle: archiv-url ungültig Bundesverfassungsgericht - Homepage - Erfolglose Anträge gegen Einberufung des alten Bundestages vor Zusammentritt des neu gewählten Bundestages.] , archiviert vom Vorlage:IconExternal (nicht mehr online verfügbar) am Vorlage:Cite book/URL;.Vorlage:Cite book/URLVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung2Vorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/MeldungVorlage:Cite book/Meldung</ref>

Auszeichnungen/Ehrungen

Datei:Verleihung des Europäischen Handwerkspreises an Udo di Fabio-4837.jpg
Verleihung des Europäischen Handwerkspreises an Udo Di Fabio (2. von links)

Gutachten (Auswahl)

Schriften (Auswahl)

  • Rechtsschutz im parlamentarischen Untersuchungsverfahren. Duncker & Humblot, Berlin 1988, ISBN 3-428-06455-0 (Zugl.: Bonn, Univ., Diss., 1987).
  • Offener Diskurs und geschlossene Systeme. Das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft in argumentations- und systemtheoretischer Perspektive. Duncker & Humblot, Berlin 1991, ISBN 3-428-07082-8 (Zugl.: Duisburg, Univ., Diss., 1990).
  • Das Recht offener Staaten. Grundlinien einer Staats- und Rechtstheorie. Mohr Siebeck, Tübingen, 1998, ISBN 3-16-147009-5.
  • Der Verfassungsstaat in der Weltgesellschaft. Mohr Siebeck, Tübingen, 2001, ISBN 978-3-16-147612-9.
  • Die Kultur der Freiheit. C. H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-53745-6.
  • Gewissen, Glaube, Religion. Berlin Univ. Press, 2008, ISBN 978-3-940432-26-1.
  • Wachsende Wirtschaft und steuernder Staat. Univ. Press, Berlin 2010, ISBN 978-3-940432-74-2.
  • Das beamtenrechtliche Streikverbot. C. H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-64777-2.
  • Schwankender Westen. Wie sich ein Gesellschaftsmodell neu erfinden muss. C. H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-68391-6.
  • Grundrechtsgeltung in digitalen Systemen. C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69309-0.
  • Die Weimarer Verfassung. Aufbruch und Scheitern. Eine verfassungshistorische Analyse. C. H. Beck, München 2018, ISBN 978-3-406-72388-9.
  • Coronabilanz. Lehrstunde der Demokratie. C. H. Beck, München 2021, ISBN 978-3-406-77761-5.
  • Verfeindlichung. Demokratien am Ende des freundlichen Zeitalters., C.H. Beck, München 2025, ISBN 978-3-406-84596-3.

Interviews

Literatur

Weblinks

Commons: Udo Di Fabio – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

<references responsive> <ref name="bvg"> Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio scheidet aus dem Amt. BVerfG, Pressemitteilung Nr. 81/2011 vom 16. Dezember 2011; darin: Auflistung wichtiger Urteile, die Di Fabio als Berichterstatter vorbereitete. </ref> <ref name="gefallen"> Dem Freistaat zum Gefallen: über Udo Di Fabios Gutachten zur staatsrechtlichen Beurteilung der Flüchtlingskrise. Verfassungsblog, 16. Januar 2016, abgerufen am 8. Februar 2018. </ref> <ref name="faz"> Joachim Jahn: „Notfalls ist Deutschland zum Euro-Austritt verpflichtet“. FAZ.net, 2. Juni 2013, abgerufen am 8. Februar 2018. </ref> </references>

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