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Calciumdihydrogenphosphat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Ca(H2PO4)2)
Strukturformel
Calciumion  2  Dihydrogenphosphation
Allgemeines
Name Calciumdihydrogenphosphat
Andere Namen
  • primäres Calciumphosphat
  • einbasisches Calciumphosphat
  • Calciumbiphosphat
  • Monocalciumphosphat
  • Monocalciumorthophosphat
  • Vorlage:E-Nummer
  • Vorlage:INCI
Summenformel Ca(H2PO4)2
Kurzbeschreibung

weißer, geruchloser Feststoff<ref name="GESTIS" />

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer Vorlage:CASRN
EG-Nummer 231-837-1
ECHA-InfoCard 100.028.943
PubChem 24454
Wikidata [[:d:Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1464: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)|Lua-Fehler in Modul:Wikidata, Zeile 1464: attempt to index field 'wikibase' (a nil value)]]
Eigenschaften
Molare Masse 234,06 g·mol−1
Aggregatzustand

fest<ref name="GESTIS" />

Dichte

2,22 g·cm−3<ref name="GESTIS">Eintrag zu Vorlage:Linktext-Check in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFAVorlage:Abrufdatum (JavaScript erforderlich)</ref>

Schmelzpunkt
  • bei 100 °C Wasserabgabe des Monohydrates<ref name="GESTIS" />
  • 200 °C (Zersetzung)<ref name="GESTIS" />
Siedepunkt

200 °C (Zersetzung)<ref name="GESTIS" />

Löslichkeit

18 g·l−1 in Wasser<ref name="GESTIS" />

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung<ref name="GESTIS" />
Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 318
P: 280​‐​305+351+338+310<ref name="GESTIS" />
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Calciumdihydrogenphosphat ist ein Calcium-Salz der ortho-Phosphorsäure, gehört zu den Phosphaten und hat die Zusammensetzung Ca(H2PO4)2. Es ist ein farbloses Pulver, das in Wasser mäßig löslich ist. Die Verwendung der Trivialnamen wie Calciumbiphosphat, Monocalciumphosphat oder Monocalciumorthophosphat ist missverständlich.

Verwendung

Calciumdihydrogenphosphat ist ein Hauptbestandteil in Phosphatdüngemitteln (Superphosphat). Es ist weiterhin in vielen Backpulvern und Futtermittelzusätzen als Säureregulator oder Trennmittel enthalten. Calciumdihydrogenphosphat ist zusammen mit Calciumhydrogenphosphat und Calciumphosphat in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der gemeinsamen Nummer E 341 („Calciumphosphate“) für bestimmte Lebensmittel mit jeweils unterschiedlichen Höchstmengenbeschränkungen auch für Öko-Lebensmittel zugelassen. Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind dies – für die meisten zugelassenen Phosphate weitgehend einheitliche – einzelne Festlegungen für eine breite Palette mit zahlreichen unterschiedlichen Lebensmittelsorten. Die zugelassenen Höchstmengen variieren von 0,5 bis hin zu 50 Gramm pro Kilogramm (in Getränkeweißer für Automaten) oder auch dem Fehlen einer festen Beschränkung (quantum satis – nach Bedarf, bei Nahrungsergänzungsmitteln und teils bei Kaugummis). Phosphor steht im Verdacht Hyperaktivität, allergische Reaktionen und Osteoporose auszulösen. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 70 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Gesamtmenge aufgenommener Phosphorsäure und Phosphate festgelegt.

Einzelnachweise

<references />